Menschenrechtszentrum «MEMORIAL»
Komitee «BÜRGERBETEILIGUNG»
Herausgeberin Swetlana Gannuschkina Entführungen, spurloses Verschwinden, Tschetschenen im
Strafvollzug, sabotierte Verbrechensaufklärung, die Wohnsituation der Bewohner Tschetscheniens in der
Russischen Föderation, Moskau 2010 Aus dem Russischen: Bernhard Clasen Inhalt: I Einführung…………………………………………………….. 2 II Entführungen, spurloses
Verschwinden…..………………… 4 III Tschetschenen im Strafvollzug
……………………………...37 IV Die Wohnsituation der Bewohner
Tschetscheniens in der Russischen Föderation
..........…………………….………….52 V. Anhang: intern Vertriebene aus Tschetschenien in
der Republik Inguschetien …………………………………………..67 Einführung. Dieser
Bericht, der wie die letzten sieben Berichte unter der Überschrift “Bewohner
Tschetscheniens in der Russischen Föderation“ steht, will dem Leser die
Situation der Bewohner Tschetscheniens und der ethnischen Tschetschenen in der
Russischen Föderation deutlich machen. Der letzte Bericht war
im Mai 2009 in Russland, Deutschland, Norwegen und den USA vorgestellt worden.
(siehe auch www.
memo.ru , refugee.memo.ru und
www.refugee.ru
) Seitdem ist vieles
passiert, die Lage in Tschetschenien hat sich radikal geändert. Und auch die
Möglichkeiten, die NGOs vor Ort haben, sind andere geworden. Am 15. Juli 2009 haben die
Menschenrechtler einen großen Verlust erlitten: an diesem Tag war unsere
Kollegin, die Journalistin und Aktivistin Natalja Estemirowa entführt und
ermordet worden. In einer Erklärung gab „Memorial“ dem Präsidenten der
Tschetschenischen Republik, Ramsan Kadyrow, die Verantwortung für diesen Mord
und die Situation der Rechtswillkür, die in Tschetschenien unter dessen Führung
entstanden ist. Die Machthaber der Tschetschenischen Republik haben mit einer
Welle von Beschimpungen an die Adresse von „Memorial“ und deren Mitarbeiter
reagiert, die bis heute anhält. Der Präsident der Tschetschenischen Republik hat
in einem Interview mit Radio Liberty am 8. August 2009 mehrere Beleidigungen
gegenüber der Ermordeten geäußert. Niemand in der russischen Führung hat diesen
Beleidigungen Einhalt geboten. Im Gegenteil, der zunächst etwas verwirrte
Ramsan Kadyrow hatte sich erst beruhigt, nachdem Präsident Medwedew erklärt
hatte, dass die Version über eine Verwicklung der Führung Tschetscheniens in
den Mord an Natascha Estemirowa „primitiv und für die Macht nicht akzepabel“
sei. Die offene Arbeit der Beratungsstellen
von „Memorial“ mustes vorübergehend eingestellt werden. Weniger als einen Monat nach dem Mord an
Natalja Estemirowa, am 10. August, wurden die Vorsitzende der humanitären
Organisation „Retten wir die Zukunft“, Zarema Sadulajewa und ihr Mann Alik
Dschabrailow von Sicherheitskräften entführt und in der Nacht erschossen. Am
Morgen fanden sich ihre Leichen mit Spuren der Folter am Stadtrand von Grosnij. Anfang November 2009 verschwand die
Mitarbeiterin des Dänischen Flüchtlingsrates, Zarema Gajsanow, spurlos bei einer
Sonderoperation, die von Ramsan Kadyrow persönlich geleitet worden war. Diese Morde und das spurlose Verschwinden
anderer wird sehr ineffektiv nur aufgeklärt. Am 16. Dezember hatten Sergej Kowaljow, als
Vertreter von „Memorial“, Ljudmilla Alexejewa und Oleg Orlow den Preis des
Europaparlamentes „Für die Freiheit des Denkens“, der den Namen von Sacharow
trägt, erhalten. Am gleichen Tag veröffentlichte „Memorial“ eine Erklärung, in
der es die Wiederaufnahme seiner Arbeit in der Tschetschenischen Republik
ankündigte. Als Reaktion auf diese Erklärung
veröffentlichte der Menschenrechtsbeauftragte Tschetscheniens, Nurdi
Nuchaschiew, eine Erklärung, in der er „Memorial“ scharf kritisierte und
beleidigte. Dieses Schreiben war angeblich von 32 tschetschenischen
Nichtregierungsorganisationen unterschrieben worden. Die Gruppen, die
unterschrieben hatten, waren, als wir sie darauf angesprochen hatten,
übereinstimmend erstaunt über diese Nachricht. Ihnen sei von ihrer eigenen
Unterschrift nichts bekannt, so berichteten sie. Trotzdem hatte niemand von
ihnen den Mut, diese Fälschung offen anzuprangern. Sie berichteten, dass sie
aus dem Apparat des Menschenrechtsbeauftragten Tschetscheniens direkte
Drohungen erhalten hätten. Die Liste, so wurde ihnen gesagt, habe Kadyrow
persönlich zusammengestellt. Am 12. Januar erschien auf der Homepage von
Nuchaschiew eine neue Erklärung ähnlichen Inhalts. Diese Erklärung
„unterschrieben“ nicht weniger Leiter von tschetschenischen NGOs. Und wieder
gibt es keine öffentlichen Distanzierungen, lediglich am Telefon bestätigten die
Betroffenen, dass sie nicht unterschrieben hätten. Dass sich sogar
gesellschaftlich aktive Menschen so verhalten zeigt, dass man dort Angst hat,
weiß, dass bei Ungehorsam eine tödliche Gefahr drohen kann. Über seinen
Vertreter klagte Ramsan Kadyrow gegen das Menschenrechtszentrum „Memorial“ und
dessen Vorsitzenden, Oleg Orlow. Diese hätten seine Ehre verletzt. Er forderte
gleichzeitig einen Schadensersatz von 5 Millionen Rubel von Orlow und Memorial.
Das Gericht gab der Forderung von Kadyrow weitgehend statt, senkte aber die
Höhe der Schadensersatzzahlung auf 70 Tausend Rubel (ca. 2000 Euro).[1]
Doch das war
noch nicht alles. Derzeit will man Orlow für die Worte, die er am Tag des
Mordes an Natalja Estemirowa ausgesprochen hat, wegen Verleumdung im Rahmen
von Artikel 129 StGB der RF klagen. Bei einer Verurteilung drohen ihm 3 Jahre
Haft. All diese
Ereignisse haben unsere Arbeit in Tschetschenien weiter erschwert. Einige
unserer dortigen Mitarbeiter, unter ihnen auch der Leiter des Büros in Grosnij,
mussten Russland verlassen wegen der Verfolgungen durch die Rechtsschutzorgane. Die aktuelle Situation in der Tschetschenischen
Republik. Die sogenannte „Tschetschenisierung“
des Konfliktes hat die menschenrechtliche Lage nicht verbessert, bedeutete doch
diese nicht nur die Stärkung der lokalen Machtorgane, sondern auch die Übertragung
des Rechtes auf ungesetzliche Gewalt an der Zivilbevölkerung auf diese. Dieses Recht
wird von den Leuten Ramsan Kadyrows unkontrolliert wahrgenommen. In den letzten
Jahren hat sich in Tschetschenien ein totalitäres Regime herausgebildet, das auf
Gewalt, Spitzelwesen und Angst beruht. 2007 gab es weniger Entführungen durch die
Sicherheitskräfte und auch weniger Folter. Allein dieser Umstand zeigt, dass die
ungesetzliche Gewalt ungeschrieben von oben geregelt wird. Gleichzeitig sind Entführungen,
Folter und andere Menschenrechtsverletzungen in der Republik weiterhin an der
Tagesordnung. Seit Mitte 2008 steigt die Zahl der Entführungen wieder. 2009 wurden
doppelt so viele Entführungen verzeichnet wie im Vorjahr. Gleichzeitig ist es im
Vergleich zu den Vorjahren für die Menschenrechtler viel schwerer geworden, über
derartige Menschenrechtsverletzungen Informationen einzuholen. Unter den
Angehörigen der Opfer geht die Angst vor der Verfolgung durch die Behörden um. Die Tabelle
gibt Aufschluß über die Ergebnisse der Beobachtungen von Memorial über
Entführungen und das spurlose Verschwinden. Hierbei gilt zu berücksichtigen,
dass wir nur 30% von Tschetschenien beobachten können. II. Entführungen, spurloses Verschwinden Jahr Entführungen (Gesamtzahl) Freigelassen oder freigekauft Tot aufgefunden Spurlos verschwunden Fälle, in denen Ermittlungen laufen 2006 187 94 11 63 19 2007 35 23 1 9 2 2008 42 20 4 13 5 2009 93 60 10 19 4 Für 2010 können
wir keine Statistik anführen. Am 3. August
2008 verschwand Machmadsalich Macajew spurlos. Dieser hatte offen berichtet,
dass er vier Monate in einem geheimen Gefängnis von Ramsan Kadyrow festgehalten
worden ist. In einem Interview mit der „Nowaja Gaseta“ (http://www.novayagazeta.ru/data/2008/49/10.html) berichtet er, was für ein Schicksal auf jemanden
wartet, der den Mut hat, die Wahrheit zu sagen. Am 24. September 2008 wurde im
Zentrum von Moskau Ruslan Jamadajew ermordet. Jamadajew war der Chef des einzigen
Clans, der mit Kadyrow hätte konkurrieren können. Am 29. März 2009 wurde auf dessen
Bruder, Sulim Jamadajew, in Dubaj ein Mordanschlag verübt. So ist Kadyrow nun
der einzige Herrscher in Tschetschenien. Die Macht muß er mit niemandem teilen,
er wird von niemandem kontrolliert. Isa Jamadajew, ein weiterer Bruder von
Ruslan Jamadajew, erklärte im August 2010, dass seine Bruder Sulim tot sei und
– für viele unerwartet – er sich mit Kadyrow versöhne. Mitte 2007 begann eine Welle der Verfolgung der
Verwandten mutmaßlicher Aufständischer. Einige Familien waren so aus ihren Häusern
vertrieben worden. Die anderen wurden mit Drohungen gezwungen, vor laufenden
Fernsehkameras Reue zu üben. Sie mussten nicht nur ihre Verwandten zur Rückkehr
auffordern, sie mussten diese auch noch bei Beerdigungen verfluchen. Familien,
in denen Mitglieder bei den Aufständischen sind, fällt es schwer, Wohnraum zu
finden, von der Gesellschaft werden sie gemieden. Am 7. April 2010 berichtete das
Tschetschenische Fernsehen im Kanal „Weinach“ über ein Treffen von
Repräsentanten der Republik mit Personen, deren Verwandte mutmaßliche
Aufständische sind. Der Bürgermeister von Grosnij, Muslim Chutschiew, versprach
bei dieser Gelegenheit öffentlich, mit den Eltern mutmaßlicher Aufständischer
so zu verfahren, wie diese es mit der Zivilbevölkerung täten. Der Präfekt des Rayon
Staropromyslow (Grosnij), Zelimchan Istamulow, sagte bei diesem Treffen: „Wenn
ihr gedacht habt, ihr könntet anschließend einfach so nach Hause gehen und dort
ruhig sitzen, habt ihr euch schwer geirrt….“. An der Zusammenkunft hatte auch der
Menschenrechtsbeauftragte der Tschetschenischen Republik, Nurdi Nuchaschiew,
teilgenommen. Schweigend gab er dem Gesagten seine Zustimmung. Uns liegen
mehrere Erklärungen von Familien vor, die ständig verfolgt werden. Sie werden
von ihrer Arbeitsstelle entlassen und erhalten Drohugen, weil ihre Verwandten
angeblich als Aufständische kämpfen würden oder in das Ausland gereist seien.
Doch die Betreffenden wenden sich nicht an uns mit diesen Informationen, um
unsere Hilfe bei der Verteidigung ihrer Rechte zu erbitten, wie dies in den
vergangenen Jahren der Fall war. Sie tun dies mit der Bitte, dass wir ihnen
helfen, das Land zu verlassen, Asyl zu erhalten. Im März 2010
hat das Komitee Bürgerbeteiligung entschieden, Familien zu helfen, deren Häuser
in Brand gesteckt worden waren. Sie alle brauchen unsere Hilfe. Zwei von zehn
betroffenen Familien haben sich aus Angst vor Repressionen nicht mit uns
getroffen. Doch Gefahr droht nicht nur Aktivisten
der Zivilgesellschaft. Tschetschenen, die aus dem Ausland zurückkehren, werden
verdächtigt, sie werden Opfer von Erpressung und gefälschten Beweisen bei
Gerichtsprozessen. In unserem letzten Bericht über die Lage
der Tschetschenen in Russland haben wir ausführlich über Zubajr Zubajrajew
geschrieben. Dieser war auf Österreich aus persönlichen Gründen wieder nach
Russland zurückgekehrt. Er hatte an die Propaganda geglaubt, die Tschetschenen
glauben macht, sie könnten ohne Befürchtungen in die Heimat zurück. Derzeit ist
Zubajr Zubajrajew in Haft. Dort wird er gequält, in seiner menschlichen Würde
erniedrigt, bestraft, wenn er sich beschwert hat. Man will ihn physisch und
psychisch brechen. Die Situation der Tschetschenen in den
Gefängnissen ist eines der Themen dieses Berichtes. Einer der beschriebenen
Fälle hat in der zweiten Hälfte von 2009 eine dramatische Entwicklung erfahren.
Im Oktober sollte Schamil Chatajew, der eine Haftstrafe aufgrund gefälschter
Beweismittel abgesessen hatte, freikommen. Doch am Ende der Haftzeit war
Chatajew brutal von den Wärtern mißhandelt worden. Der Anwalt, der von uns für
die Sache einbestellt worden ist, konnte sich mehrere Monate nicht mit seinem
Mandanten treffen. Auch mit seiner Mutter und seiner Frau durfte sich Chatajew
nicht treffen. Er kam nicht in Freiheit, es wurde ein neues Verfahren gegen ihn
eingeleitet. Dieses Mal lautete der Vorwurf „Störung der Einrichtung, die
Menschen von der Gesellschaft isoliert“ (Artikel 321 des StGB der Russischen
Föderation). Der mißhandelte Schamil wurde so von der Strafkolonie direkt in
die Isolationshaft überstellt. Derartige Fälle gibt es sehr viele. Regelmäßig
erhalten wir Klagen über die Fälschung von Beweismitteln gegen Tschetschenen
und von Mißhandlungen an ihnen in Gefängnissen. Bei allen Grausamkeiten des
russischen Strafvollzuges ist das Risiko von inhaftierten Tschetschenen
besonders hoch. Seit Beginn
der kriegerischen Auseinandersetzungen in der Tschetschenischen Republik haben
die ersten Personen des Staates den Sicherheitsstrukturen mehrfach das Signal
gegeben, dass sie sich bei einer Nichtachtung der Gesetze keine Sorgen zu
machen brauchten. Wichtig wäre, Bericht über die getöteten angeblichen
Mitglieder von illegalen bewaffneten Formierungen. Eine derartige Anordnung gab
auch der Präsident am 8. Januar 2010 bei einem Treffen mit dem Direktor des
FSB. Dabei hatte Medwedew folgendes gesagt: „Was die Banditen angeht, ist
unsere Politik so wie bisher. Man muss sie einfach vernichten. Das muss man
grausam tun und es muss systematisch gemacht werden, d.h. regelmäßig.
Schließlich existiert der bewaffnete Untergrund immer noch. Man muss methodisch
vorgehen, und wenn man eine Spur findet, muss man ihr nachgehen und zerstören.“ Diese Vorgehensweise provoziert geradezu Entführungen
von Menschen aus der Zivilbevölkerung. Die Opfer werden anschließend in
Kampfkleidung gesteckt. Und sie weisen Spuren von Folter auf. Man sagt dann,
dies seien die Leichen von Angehörigen illegaler bewaffneter Formierungen.
Einen dieser Fälle konnten wir nachverfolgen. Dies ist uns dank einer
vertraulichen Information gelungen, die wir von einer uns unbekannten Person
erhalten hatten. Möglicherweise ist diese Person tschetschenischer Milizionär.
Der Anrufer sagte, ein derartiges Schicksal warte auch auf Alichan Markujew,
geb. 1988. Dieser war 2008 amnestiert worden. Zuvor war er ein Jahr bei den
Aufständischen. Am 28. Juli 2009 verschleppten Milizionäre aus Argun Alichan aus
seinem Haus. Am 19. Oktober 2009 erreichte uns die Nachricht von dem geplanten
Mord an Alichan. Wir informierten sofort die Staatsanwaltschaft und das
Innenministerium Tschetscheniens. Trotzdem gelang es nicht, das Verbrechen zu
verhindern. Am 27. November wurde die Leichte von Alichan Markujew am Rand des
Dorfes Swerschen-Jurt gefunden. Diese wies Schußwunden auf, neben ihr lag ein
Maschinengewehr. Den Verwandten sagte man, Alichan sei bei einer
Sonderoperation um das Leben gekommen. Die Situation in der
Tschetschenischen Republik beeinflusst auch die Methoden, mit denen die
Menschenrechtler arbeiten. Zum ersten Mal in vielen Jahren können wir nicht
mehr alles offen sagen, was wir über die Vorfälle in Tschetschenien wissen. Das
ist auch ein Hauptunterschied zu Inguschetien oder Dagestan, wo die Lage zwar
kritisch ist, wo aber die Behörden eine kritische Sichtweise zulassen, ja
häufig sogar selbst vieles kritisieren. Die Verschwörung des Schweigens führt
dazu, dass in der Welt die Legende von der Stabilisierung der Situation in der
Tschetschenischen Republik die Runde macht. Mangels echter Information ist man
in Migrationsbehörden und Machtstrukturen in Europa immer mehr davon überzeugt,
dass es nun an der Zeit sei, alle (oder fast alle), die aus Tschetschenien
gekommen sind, und Asyl beantragt hatten, in ihre Heimat abzuschieben. Zur inländischen Fluchtalternative. In
unseren Jahresberichten nennen wir jedes Jahr Beweis, warum es für Menschen aus
Tschetschenien keine gefahrlose inländische Fluchtalternative gibt,
unternehmen doch die Behörden in Russland alles, um alle Tschetschenen in die
Tschetschenische Republik zurückzuführen. Wer Tschetschenien verlassen will
und sich in einer anderen Region Russlands niederlassen will, hat kaum
Aussichten auf Erfolg. Das Ziel von Ramsan Kadyrow, alle Tschetschenen in
Tschetschenien zu versammeln, wird von den regionalen und Bundesbehörden
unterstützt. Immer wieder verweigert man Tschetschenen Mietwohnungen, die
Registrierung, eine Arbeitsstelle. Dies geschieht in sehr erniedrigender Weise.
So werden die nationalen und menschlichen Gefühle von Würde verletzt. Wie gefährlich es ist, plötzlich
inhaftiert zu werden, wurde oben bereits beschrieben. Das gilt auch für die
Tschetschenen, die dauerhaft in anderen Regionen leben. Die Angehörigen der
Machtstrukturen schieben ihnen als gefälschte Beweismittel Rauschgibt unter,
Waffen oder Sprengstoff, gegen sie werden Terrorismusanklagen fabriziert. Im
Gericht können sie nicht auf eine humane und gerechte Behandlung hoffen. Im
Strafvollzug werden Tschetschenen erniedrigt, geschlagen, ihr Leben ist
lebensgefährlich. Bewohner Tschetscheniens, die
Tschetschenien verlassen haben, fehlen die materiellen Möglichkeiten für einen
sicheren Wohnraum. Die Kompensationszahlungen für in der Tschetschenischen
Republik verlorenen Wohnraum betragen 120 Tausend Rubel, das sind umgerechnet
vier Tausend US-$. Für dieses Geld lässt sich weder ein Haus noch eine Wohnung
kaufen. Es reicht gerade einmal für die Miete von drei bis sechs Monaten (je
nach Region). Außerdem wurden in den letzten drei Jahren praktisch keine Mittel
mehr aus dem Haushalt für diese Kompensationszahlungen bereitgestellt. 2009
erhielten gerade einmal 87 Familien Kompensationszahlungen. Und auch in den nächsten
zwei Jahren ist keine größere Eile ilm Auszahlen dieser Summen abzusehen.
Positive Bescheide wurden nur bei Familien erteilt, die Tschetschenien in
Zeiten verlassen haben, die von den Machthabern als kriegerisch bezeichnet
werden. Man kann davon ausgehen, dass tausende von Familien noch mindestens sechs
Jahre warten müssen, bis ihnen Kompensationsleistungen gezahlt werden. In den folgenden Abschnitten werden wir genauer auf
die hier angesprochenen Fragestellungen eingehen. II Entführungen und spurloses
Verschwinden Der Kampf
gegen den Terrorismus ist zweifellos eine wichtige Aufgabe der Machthaber im
Nordkaukasus. Tausende haben in Russland nach Terroranschlägen ihr Leben verloren,
wurden verletzt, ihrer Angehörigen beraubt. Unter ihnen sind auch Menschen, die uns nahestehen. Die Gewährleistung
der Sicherheit der Bevölkerung ist eine der wichtigsten Aufgaben eines Staates,
an der jeder von uns auch persönlich interessiert ist. Im Kampf gegen
den Terrorismus kann und muss der Staat hart sein, im Rahmen der Gesetze kann
er sehr harte Methoden von Gewalt anwenden. Doch der Kampf gegen den
Terrorismus ist auch ein Kampf von Ideologien und dieser Kampf ist nicht
weniger wichtig. Die Ideologie des Terrorismus ist einfach: kollektive Schuld,
kollektive Verantwortung, kollektive Bestrafung. Dem kann man
nur das persönliche Recht, das Einhalten der Gesetzlichkeit und die Achtung
der Menschenrechte entgegensetzen. Andernfalls stellt sich der Staat auf die
gleiche ideologische Stufe wie der Terrorismus, antwortet auf Terror mit
Terror. Leider passiert genau das häufig. „Memorial“ unterhält eine Datenbank
zu Personen, die seit Herbst 1999 spurlos verschwunden sind. Derzeit finden
sich über drei Tausend Menschen in dieser Datenbank. Die Begleitumstände der
absoluten Mehrheit der Entführungen sprechen für eine Mitwirkung von Vertretern
des Staates oder bewaffneten Formierungen, die mit diesen zusammenarbeiten.
Mehr als 95% der Ermittlungsverfahren, die nach einer Entführung eingeleitet
worden sind, blieben edrgebnislos Hier einige
konkrete Fälle von 2009 und 2010. Das Verschwinden von Apti Ramsanowitsch Zajnalow, sein geheimes
Festhalten im Krankenhaus und die Entführung aus dem Krankenhaus. Dieses Beispiel zeigt sehr deutlich die ganze Hilflosigkeit der Staatsanwaltschaft
angesichts der gesetzwidrigen Handlungen der Bediensteten des Innenministeriums
der Tschetschenischen Republik. Hier geschah es sogar, dass die Milizionäre mit
Waffengewalt einen Staatsanwalt des Raumes verwiesen haben. Und Staatsanwaltschaft
und Ermittlungskomitee bei der Staatsanwaltschaft machen sich nicht einmal die
Mühe, die Gesetzlichkeit wieder herzustellen. Die Aufklärung von Verbrechen,
die Milizionäre in Tschetschenien begangen haben, wird sabotiert, die
Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft geben gar ein falsches Zeugnis, um ein
Verbrechen der Milizionäre zu decken. Am 26. Juni 2009
verschwand unter unklaren Umständen Apti Ramsanowitsch Zajnalow. Die Mutter von Apti Zajnalow, Ajma Makajewa, lebt in
dem Dorf Makkety, Rayon Wedeno, Tschetschenische Republik. Apti Zajnalow war im Oktober 2005 wegen Beteiligung an
einer illegalen, bewaffneten Saratow verurteilt worden. Im Juli 2006
wurde er freigelassen. Seitdem lebte er in der Stadt Saratow. Dort arbeitete er
auch. Regelmäßig fuhr er zu seiner Mutter nach Tschetschenien. Seit dem 26. Juni 2009 antwortet das
Mobiltelefon von Apti nicht mehr. Am 2. Juli wandte
sich ein Unbekannter an die Vertretung von Memorial. Im Krankenhaus des Dorfes Atschcha-Martan,
so die Information, sei ein junger Mann. Er werde bewacht. Sein Name sei Apti.
Er habe ernste Verletzungen, die von der Folter rührten. Die Mitarbeiter der
Memorial-Vertretung beschlossen, dieser Information nachzugehen, war doch kurz
vorher vom Verschwinden von Apti Schamsajew aus dem Dorf Gecha, Rayon
Urus-Martan, Tschetschenien, bekannt geworden. Deswegen vermutete man bei
„Memorial“ zunächst, dass des sich hier um Apti Schamsajew handele. Am 3. Juli 2009
besuchten der Memorial-Mitarbeiter Achmed Gisajew und ein
Verwandter von Apti Schamsajew das Krankenhaus in Atschcha-Martan. In der
chirurgischen Abteilung konnten sie über die offene Tür einen Blick in das
Zimmer № 1 werfen. Dort waren zwei bewaffnete Wächter in Kampfanzügen,
die offensichtlich zu den Truppen des Innenministeriums gehörten. Auf ihren
schwarzen Schirmmützen waren die Initialen „K. R. A.“. In dem Bett in
unmittelbarer Nähe zur Tür lag ein junger Mann. Er muß so 28-30 Jahre alt
gewesen sein, in seinem Gesicht waren blaue Flecken, auf dem Körper purpurrote
Flecken. Der Verwandte von Apti Schamsajew sagte, dass dies nicht Apti
Schamsajew sei. Wenige Minuten später antwortete ein Mitarbeiter des
Krankenhauses auf Fragen von Gisajew. Er berichtete, dass man diesen Patienten
aus Grosnij gebracht habe, er Apti Zajnalow heiße. Er sei aus dem Dorf Machketi
und 29 Jahre alt. Die Krankenhausmitarbeiter dürften nicht mit ihm sprechen,
auf der Krankenkarte sei sein Name nicht eingetragen. Man nenne ihn deswegen
„den Unbekannten“. Mehrfach habe man ihn schon aus dem Krankenhaus geholt, offensichtlich
für die Folter. Am gleichen Tag teilten die Verwandten von Apti Zajnalow
aus dem Dorf Machkety mit, dass sich dieser in dem Krankenhaus von
Atschcha-Martanow befinde, er in einem schlechten Zustand sei. Am 4. Juli fuhren die Mutter von Apti Zajnalow, Ajma
Makajewa, und der Bruder Ruslan in das Büro von Memorial in Grosnij.
Dort zeigten sie Photos von Apti. Der Memorial-Mitarbeiter erkannte ihn sofort
als die Person, die er im Krankenhaus gesehen hatte. Am darauffolgenden Tag besuchten Ruslan Zajnalow und ein
Mitarbeiter von Memorial das Krankenhaus in Atschcha-Martan. Dort konnten sie
jedoch nichts mehr herausfinden. Die Wächter ließen sie nicht bis zu dem
fraglichen Zimmer und beantworteten dieses Mal auch keine Fragen. Am 7. Juli fuhr Ajma
Makajewa mit einem Mitarbeiter von Memorial nach Atschcha-Martan, um die
Staatsanwaltschaft aufzusuchen. Gemeinsam mit der Memorial-Mitarbeiterin Natalja
Estemirowa wurden sie vom kommissarisch eingesetzten Staatsanwalt im Rayon
Atschcha-Martanow, Jurij Wiktorowitsch Potanin, empfangen. Natalja
Estemirowa berichtete über das Ziel des Besuches. Ajma Zajnalowa übergab dem
Staatsanwalt ein Schreiben, in dem sie angab, dass sich ihr Sohn Apti im
Krankenhaus von Atscha-Martan befinde und in einem sehr schweren Zustand sei.
Sie bat den Staatsanwalt, etwas zu tun in dieser Sache. Der kommissarisch eingesetzte Staatsanwalt sandte sofort
seinen Mitarbeiter Ch. Atajew und seinen Stellvertreter Magomed
Dombajew in das Krankenhaus, damit sie dort die Situation in Augenschein
nehmen. Potanin selbst fuhr zu einer Besprechung. A. Makajewa und N. Estemirowa blieben im Gang der
Staatsanwaltschaft. Dessen Stellvertreter und der Mitarbeiter des
Staatsanwaltes gingen in das Zimmer von Dombajew, schlossen sich dort ein und verharrten
dort anderthalb Stunden. Auf die Frage, worauf sie warteten, antworteten sie,
auf den Chef der Miliz von Atschcha-Martan. Erst nach inständigem Bitten waren
sie bereit, selbst zur Miliz zu fahren. Dort angekommen, gingen beide in das
Gebäude, und ließen Makaewa und Estemirwa auf der Straße zurück. Da die Zeit verstrich und die Mitarbeiter der
Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht willens waren, irgendetwas zu tun,
sahen sich Ajma Makajewa und Natalja Estemirowa gezwungen, zurück zur
Staatsanwaltschaft von Atschcha-Martan zu fahren. Man gewährte ihnen keinen
Eintritt, deswegen entschieden sie, direkt in das Krankenhaus von
Atschcha-Martan zu fahren. Dorthin waren die Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft
nicht gefahren. N. Estemirowa machte sich erneut auf den Weg zur
Staatsanwaltschaft, Ajma Makajewa blieb im Krankenhaus. Wenig später sah sie,
wie ein Auto vom Typ „Wolga“ an den Hintereingang der chirurgischen Abteilung
heranfuhr. Zwei oder drei Minuten später führten zwei Bewaffnete in Uniform
Apti aus dem Krankenhaus. Er hatte große Mühen mit dem Gehen. Die Mutter
erkannte eindeutig ihren Sohn Apti Zajnalow. Die Bewacher legten ihn auf den
Rücksitz, dann fuhren sie los. Bis zum Ende des Arbeitstages hatten Dombajew und Atajew
das Milizgebäude nicht verlassen. Besser hätten die Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft von
Atschcha-Martan ihr Desinteresse nicht dokumentieren können. Am 8. Juli wandte
sich Ajma Makajewa an den Staatsanwalt Tschetscheniens, M.M. Sawtschin, mit der
Bitte, kurzfristig Maßnahmen gegen die rechtswidrigen Handlungen gegenüber ihrem
Sohn zu unternehmen. Am 9. Juli forderte
Ajma Makajewa in einem Schreiben an den Leiter des Regionalen Untersuchungskomitees
von Atscha-Martan diesen wegen der Entführung ihres Sohnes zu strafrechtlichen
Schritten auf, verlangte, er solle den Aufenthaltsort von Apti herausfinden.
Und sie wandte sich am gleichen Tag auch an das Ermittlungskomitee der
Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation in der Tschetschenischen Republik. Am darauffolgenden Tag bemerkten die Mitarbeiter des
Menschenrechtszentrums „Memorial“, Natalja Estemirowa und Achmed Gisajew, dass
sie verfolgt wurden. Am 10. Juli wurde Gisajew beim
Verlassen des Memorial-Büros in Grosnij von einem Auto vom Typ GAZ-31029 mit
den Nummernschildern В 391му 95 rus (die 95. Region ist die Tschetschenische Republik)
verfolgt. Die Fenster des Wagens hatten getönte Scheiben. Dieses Auto blieb vor
dem Haus von Gisajew stehen. An dem Fenster der Vordertür hing ein Funkgerät, ein
eindeutiger Hinweis darauf, dass sich im Wagen Angehörige der
Sicherheitsstrukturen befanden. Am
Morgen des 15. Juli 2009 wurde Natalja Estemirowa entführt, als
sie in Grosnij auf dem Weg zur Arbeit war. Und am gleichen Tag wurde ihr Körper
mit Schussverletzungen auf dem Gebiet der Republik Inguschetien gefunden. An
diesem Tag entschied die Ermittlungsabteilung der Miliz von Atschcha-Martanow, kein
Verfahren einzuleiten. Es ließe sich kein Verbrechen feststellen, so die
Begründung. In den
Tagen nach dem Mord an Natalja Estemirowa bemerkte Achmed Gisajew, der einzige
verbliebene Zeuge in der Angelegenheit Zajnalow, zwei mal den Wagen GAZ-31029
mit den Nummernschildern В 391му 95 rus. Der Wagen hatte lange auf der Straße gestanden,
unweit des Hauses von Gisajew. Am
17. Juli wandte sich das Menschenrechtszentrum
Memorial an den Europäischen Menschengerichtshof mit einer Klage von Ajma
Makajewa, der Mutter von Apti Zajnalow. Sie klagte über die Verletzung von
Artikel 3 (Folterverbot), 5 (Recht auf Freiheit und körperliche Unversehrtheit)
und 13 (Recht auf effektiven Rechtsschutz) der Europäischen Konvention. Sie bat
in ihrem Schreiben gleichzeitig, hier die kurzfristige Prozedur anzuwenden. Von
entscheidender Bedeutung in dieser Klage waren die Aussagen von Natalja
Estemirowa und Achmed Gisajew. Am 20. Juli ersuchte
der Menschengerichtshof, noch bevor er eine Entscheidung getroffen hatte, ob
der Fall kurzfristig zu behandeln sei, die russische Regierung um weitere
Informationen. Diese möge Auskunft darüber erteilen, ob die Angaben einer
Beteiligung von staatlichen Bediensteten an der Entführung von Apti Zajnalow
zutreffend seien. Erst dann, am 28. Juli, leitete das Ermittlungskomitee
der Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation in der Tschetschenischen
Republik unter der № 74032 wegen des spurlosen Verschwindens von A.R.
Zajnalow ein Ermittlungsverfahren auf der Grundlage von Artikel 105 (Mord) des
StGB der RF. Am 12. August antwortete
der Beauftragte der Russischen Föderation beim Menschengerichtshof auf dessen
Fragen[2]: - “… die Behörden der Russischen Föderation teilen mit,
dass Angaben, denen zufolge sich nach dem 1.7.2009 ein A.R. Zajnalow oder eine
andere Person, die unter Bewachung stand, zur Behandlung im Krankenhaus von Atschcha-Martanow
aufgehalten habe, nicht bestätigt werden können.“ - “die Behörden der Russischen Föderation erklären, dass
sich weder in den Erklärungen und Äußerungen der Antragstellerin und der
Zeugen, noch in den Unterlagen der Strafsache № 74032 Angaben
finden, die eine Festnahme von R.A, Zajnalow durch Bedienstete des Staates
bestätigen würden“; - “…die Behörden der Russischen Föderation unternehmen alle
möglichen Maßnahmen, um den Aufenthaltsort des Sohnes der Antragstellerin
ausfindig zu machen“; - „trotz der im Rahmen der Vorermittlungen unternommenen
Bemühungen, die oben beschrieben sind, ist es zum derzeitigen Zeitpunkt nicht
möglich, etwas zum Aufenthaltsort von R.A. Zajnalow herauszufinden“. Auf welcher Grundlage kommen die Behörden der Russischen
Föderation zu ihren Schlussfolgerungen? Die Antwort liefern die Materialien der strafrechtlichen
Ermittlungen, die dem Europäischen Menschengerichtshof zu einem späteren
Zeitpunkt übermittelt wurden. Was haben eigentlich die Ermittlungsorgane während der
Vorermittlungen gemacht? Viel Raum nehmen in den Materialien des Verfahrens sinnlose
Anfragen, die an verschiedene Milizstationen und Ermittlungskomitees gerichtet
worden sind, in Anspruch. Da wird z.B. gefragt, ob man nicht Beschwerden von
A.R. Zajnalow erhalten habe und ob gegen ihn ein Strafverfahren eingeleitet
worden sei. Die meisten dieser Anfragen, so wird aus den Unterlagen
ersichtlich, sind offensichtlich nicht beantwortet worden. Die Ärzte und Krankenschwestern des Krankenhauses von
Atschcha-Martanow wurden befragt. Und sie alle geben an, dass kein R.A.
Zajnalow im Krankenhaus behandelt worden sei, aber auch keine andere Person,
die bewacht worden sein soll. Sollte ein Patient mit Schußwunden in die Klinik
eingeliefert werden, müsse das medizinische Personal dies auch an die Miliz des
Rayons melden. Das gleiche gelte für alle rechtswidrigen Handlungen, die sich
auf dem Klinikgelände abspielen könnten, insbesondere natürlich für
Entführungen oder das gewaltsame Abholen eines Patienten. Doch im angefragten
Zeitraum habe sich derartiges nicht ereignet. Ebenfalls befragt worden sind der stellvertretende
Staatsanwalt der Region, M.Ch. Dombajew und sein Mitarbeiter, Ch.A.
Atajew. Beide behaupten, dass sie sich sofort nach Eingang der Erklärung
von Ajma Makajewa mit dem Chef der Miliz des Rayons, Ch. K. Ajdamirow, auf den
Weg in das Krankenhaus gemacht hätten. Dort hätten sie das medizinische
Personal befragt, man habe auch das Dienstbuch kontrolliert. Im Ergebnis sei
festgestellt worden, dass „die Angaben der Antragstellerin, ihr Sohn habe
sich zum Zeitpunkt des Besuches des Staatsanwaltes mit Verletzungen auf der
chirurgischen Abteilung des Krankenhauses befunden, nicht bestätigt werden
konnten.“ Man habe auch Ajma Makajewa und A. Gisajew, den Mitarbeiter
des Menschenrechtszentrums Memorial befragt. Deren Angaben, so die russischen
Behörden an den Europäischen Menschengerichtshof, „ließen sich bei den
Ermittlungen nicht bestätigen“. Die Ermittler schenken den Angaben des medizinischen Personals
und der Staatsanwaltschaft volles Vertrauen. Eine der Zeugen in dieser Angelegenheit, Natascha
Estemirowa, wurde ermordet. Der zweite Zeuge Achmed Gisajewa wurde von
Sicherheitskräften bedroht. Das Menschenrechtszentrum Memorial hatte sich
entschlossen, ihn aus Tschetschenien wegzubringen.[3] Auf diesem „toten Punkt“ hatte man wohl das Strafverfahren
für Jahre belassen wollen. Doch am 23. September 2009 geschah
etwas für die Machthaber unerwartete: An diesem Tag erhielten das Ermittlungskomitee bei der
Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation und das Ermittlungskomitee bei der
Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation in der Tschetschenischen Republik
ein vom Vorsitzenden des Menschenrechtszentrums „Memorial“, Oleg Orlow,
unterzeichnetes Schreiben. Dem Schreiben war eine Aussage von A. Gisajew
beigefügt, eine CD mit einer Videoaufzeichnung und dem Text des Videos. Achmed Gisajew teilte hierin mit, dass er am 8.
August 2009 einen Anruf vom Ermittlungsrichter der
Ermittlungskommission bei der Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation in
der Tschetschenischen Republik erhalten habe. Dieser ist für das Strafverfahren
№ 74032 verantwortlich. Dieser hatte ihn gebeten, zum Ermittlungskomitee
zu kommen. Von dort könne man dann gemeinsam in das Krankenhaus des Rayon
Atschcha-Martan fahren, wo man dann vor Ort die Aussagen von Gisajew überprüfen
könne. Er fuhr dann mit dem Untersuchungsrichter nach Atschcha-Martan. Dort
angekommen, bemerkte A. Gisajewa, dass in dem ersten Raum der chirurgischen Abteilung,
in dem er bei seinem früheren Besuch Apti gesehen habe, Änderungen vorgenommen
worden seien. Im Zimmer waren nun sechs Betten (davor waren es drei gewesen).
Die Betten, die Nachttischchen und andere Gegenstände waren umgestellt worden.
Dies berichtete A. Gisajew dem Untersuchungsrichter. Dann müsse man, so der
Untersuchungsrichter, den Raum entsprechend umstellen. Um dies umzusetzen,
gingen sie zum stellvertretenden Chefarzt. Nun entspann sich ein sehr wichtiges Gespräch mit dem
stellvertretenden Chefarzt. Der Ermittlungsrichter stellte eine Frage, die schon
mehrfach, und protokollarisch festgehalten, negativ beantwortet worden war: war
Apti Zajnalow im Krankenhaus festgehalten worden? Doch dieses Mal sagte der
stellvertretende Chefarzt die Wahrheit. Der Arzt wurde sehr unruhig und zeigte
sich empört darüber, dass die Behörden nichts unternommen hatten, um den jungen
Mann, der tatsächlich in ihrem Krankenhaus festgehalten worden war, zu
befreien. Gisajew hatte eine Kamera bei sich. Als er die Wichtigkeit des
Gespräches begriff, ergriff er die Kamera. Hier Auszüge aus dem Gespräch zwischen dem
Untersuchungsrichter und dem Arzt: Der stellvertretende Chefarzt: „Nun, ich weiß nicht seinen Vornamen oder seinen Nachnamen.
Doch der junge Mann hat tatsächlich hier auf der chirurgischen Abteilung
gelegen..<…> Wir haben ihn hier behandelt, operiert. Zwei Wochen später
haben sie ihn wieder mitgenommen. Als sie ihn abholten, war ich nicht hier
gewesen. Doch hier waren Staatsanwaltschaft und Ermittlungsbehörde gewesen.
Haben viele Fragen gestellt. Aber was soll ich dabei! Wir haben ihm geholfen.
Was wäre nur gewesen, wenn wir ihm nicht geholfen hätten. Wie ich schon sagte,
Staatsanwaltschaft und Ermittlungsbehörden waren hier. Warum sind wir Ärzte
jetzt dran: Wenn man so sehr an ihm interessiert war, warum hat ihn dann die
Staatsanwaltschaft nicht einfach mitgenommen?! Sie sind hergekommen, und da war der junge Mann noch da. Ja
ja, die Staatsanwaltschaft war hier und auch die Miliz“. Daraufhin der Ermittlungsrichter: “Habe ich
richtig verstanden, hier war auch die Staatsanwaltschaft?“ Der stellvertretende Chefarzt: “Ja, die war hier. Warum
nur haben sie ihn nicht freigelassen! Wir haben für diesen jungen Mann wirklich
alles gemacht, was wir nur tun konnten. Wir haben ihn behandelt, ihm jegliche
medizinische Hilfe zukommen lassen. <…>Warum nur müssen hier gerade ich und die anderen
Ärzte unseren Kopf hinhalten. Ich bin ungehalten darüber, dass die
Staatsanwaltschaft und die Miliz ihn nicht freigelassen haben. Die waren ja
immer wegen ihm hier.“ Der stellvertretende Chefarzt berichtete, dass eines Tages,
als der junge Gefangene im Krankenhaus war, der Staatsanwalt des Rayons,
Potanin, in Begleitung von FSB-Beamten angereist sei.[4] Im Verlauf des Gespräches mit den Sicherheitskräften,
die den jungen Mann bewacht hatten, sei zwischen dem Staatsanwalt und
FSB-Beamten, die sich zu diesem Zeitpunkt im Krankenhaus aufgehalten hatten,
ein Streit entstanden, weil die Sicherheitskräfte den jungen Mann nicht
freilassen wollten. Nach Angaben des stellvertretenden Chefredakteurs hatten
die Sicherheitskräfte ihre Waffen auf den Staatsanwalt und dessen
Begleitpersonal gerichtet, worauf diese sich gezwungen sahen, abzureisen. Der
stellvertretende Chefarzt sagte ebenfalls, dass sich die Bewacher von A.
Zajnalow sehr sicher gefühlt hätten und sich auch so verhalten hätten. Sie trugen
auch alle die bei staatlichen Sicherheitskräften üblichen Merkmale und
Abzeichen. Diese Daten sind ebenfalls der Akte hinzugefügt worden. Nun ließ sich nicht mehr verheimlichen, dass sich A.
Zajnalow unter Bewachung im Krankenhaus aufgehalten habe und anschließend an
einen unbekannten Ort gebracht worden war. Offensichtlich geworden ist auch,
dass das medizinische Personal und auch die Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft
gelogen hatten. Memorial informierte hierüber das Europäische Gericht für
Menschenrechte. Am 7. Oktober 2009 entschied
der Europäische Menschengerichtshof nach Abwägung aller Argumente und Beweise,
den Fall nicht als Eilfall (Regeln 39 und 40 der Geschäftsordnung), sondern als
vorrangig (Regel 41 der Geschäftsordnung) zu behandeln. Derzeit wartet der Fall
auf seine Behandlung. Im November 2009 übernahmen die Juristen der
Mobilen Gruppe von Menschenrechtsorganisationen das Mandat für Ajma Makajewa.[5] Es ist dieser Gruppe zuzuschreiben, dass hier
Bewegung in den Fall gekommen ist. So ist inzwischen in den Dokumenten des Ermittlungskomitees
der Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation in Tschetschenien zu lesen, “dass
bei den Ermittlungen festgestellt wurde, dass A.R. Zajnalow am 28.6.2009 von
Unbekannten an einem unbekannten Ort entführt worden ist und er mit
Schußverletzungen in das Krankenhaus des Rayons Atschcha-Martanow gebracht
worden ist. Dort war er 10 Tage behandelt worden. Anschließend hatten ihn Unbekannte
in Kampfuniform abgeholt. <…> Das medizinische Personal des Krankenhauses
hatte unter Verletzung der Vorschrift (es folgt die Bezeichnung der Vorschrift)
der Miliz von Martanow nichts über den Eingang von A.R. Zajnalow in das
Krankenhaus berichtet. <…> Während sich A.R. Zajnalow im Krankenhaus von
Atschcha-Martanow befand, hatte sich der ehemalige kommissarische Staatsanwalt
Ju.V. Potanin nach Eingang der Erklärung von A.A. Makajewa zur Überprüfung
dieser Angaben dorthin begeben, und dort mit dem Chefarzt der Klinik, R.L.
Chatajew gesprochen. Dabei hatte er den Sachverhalt bestätigt, dass tatsächlich
A.R. Zajnalow, von Bewaffneten bewacht, im Krankenhaus war. Doch weitere
Maßnahmen einer erforderlichen Aufklärung des Vorfalles waren nicht unternommen
worden. Auch dienstintern wurde eine entsprechende Beschreibung des
Falles angefertigt.[6] So ist letztendlich die Tatsache, dass der Entführte unter
Bewachung im Krankenhaus lag, nicht mehr strittig. Trotzdem heißt es weiter
offiziell, Zajnalow wurde „von unbekannten Personen an einem unbekannten Ort
entführt und dann von Unbekannten in Kampfuniform verschleppt“. Nur mit Mühe ist es den Mitgliedern der Mobilen Gruppe
gelungen, auch die dienstinterne Überprüfung in die Akten aufnehmen zu lassen.
Diese war zu dem Schluss gekommen, dass der kommissarische Staatsanwalt auf
eine offene und himmelschreiende Gesetzesverletzung nicht reagiert hatte. Bisher ist es den Angehörigen von
Menschenrechtsorganisationen nicht gelungen, sich mit dem Inhalt dieser
Ergebnisse vertraut zu machen. Zu der Angabe, der Ort der Entführung sei unbekannt: der
Ort ist bekannt. Es ist die Autoreparaturwerkstatt „Schaneta“ bei der
Schukow-Brücke in Grosnij. Dort waren am 28. Juni 2009 Apti
Zajnalow und Zelimchan Chadschiew verhaftet worden. Bereits am 8. Juli 2009 hatte das Menschenrechtszentrum
„Memorial“ von der Verhaftung der beiden berichtet.[7] Zajnalow, der aus uns unbekannten Gründen nach
Tschetschenien gefahren war, hatte in einem Wagen gesessen, der von Chadschiew
gesteuert war. Diese Informationen hatten natürlich auch die
Ermittlungsbehörden. So findet sich in den Unterlagen ein Verhör eines
Mitarbeiters der Autoreparaturwerkstätte „Schaneta“, in der dieser und ein
Kunde, der sich ein Rad seines PKW reparieren ließ, über die näheren Umstände
der Entführung am 28. Juni 2009 berichten. So hätten unbekannte
Bewaffnete die beiden Männer vor den Augen der Anwesenden auf die Straße
geführt. Auf einen der beiden hätten sie dabei geschossen. Dabei scheint
Zajnalow gemeint zu sein. Im August 2009 hätten dann die ersten
Verhöre der Zeugen von der Autowerkstätte stattgefunden. Doch erst acht Monate
nach der Entführung hatten die ermittelnden Beamten den Tatort in Augenschein
genommen. Dass dies überhaupt gemacht wurde – im Februar 2010 – ist der
Hartnäckigkeit der mobilen Gruppe zu verdanken. Der ermittelnde Beamte hatte
sogar noch aus einer Wand eine Kugel entnehmen können. Angesichts des Rosts,
der sich im Laufe der Monate an der Kugel gebildet hatte, war an ein
ballistisches Gutachten nicht mehr zu denken. Was den Begriff der „unbekannten Personen“ angeht, so ist
es offensichtlich: wer ohne Schwierigkeiten auf den Straßen von Grosnij von der
Waffe Gebrauch machen kann, und dies in unmittelbarer Nähe der Einheiten des
sog. „Ölregimentes“ und vor den Augen der Miliz tut, kann nur selbst ein
Staatsbediensteter sein. Und noch einmal: schon im Juli 2009 bestand
die Möglichkeit, diese „unbekannten Personen“ ausfindig zu machen. So hatte
damals das Menschenrechtszentrum „Memorial“ berichtet, der Chef der Miliz des
Rayons Zawodsk (Grosnij), Aslanbek Sakazow und seine Stellvertreter Zelimchan
Abuchadschiew und Abu Didiew wüßten etwas über die Entführer. So habe A.
Sakazow in einem Gespräch mit der Mitarbeiterin des Menschenrechtszentrums
„Memorial“, Natalja Estemirowa, einen Zusammenhang mit den Milizionären des
Rayons Schatoj, Tschetschenische Republik, hergestellt. Außerdem ist es schwer
vorstellbar, dass sich Bewaffnete zehn Tage im zentralen Krankenhaus des Rayons
aufgehalten hatten, und die Miliz vor Ort nicht wusste, wer das war. Die Mitglieder der mobilen Gruppe haben als Vertreter der
Geschädigten den Antrag gestellt, die Materialien, bei denen es um die
Zusammenarbeit des medizinischen Personals mit den Entführern geht, eigens zu
behandeln. Dieser Antrag war vom Ermittlungskomitee der Staatsanwaltschaft der
Russischen Föderation in der Tschetschenischen Republik abgelehnt worden. Die
Mobile Gruppe klagt gegenwärtig gegen diese Entscheidung. Und so
bleiben also die Entführer für die Ermittler „unbekannte Personen in
Kampfuniformen“. Und dies, obwohl die Tatsache gar nicht mehr strittig ist,
dass A. Zajnalow im zentralen Krankenhaus von Atschcha-Martanow war und dort
von Angehörigen der Rechtsschutzorgane bewacht worden ist. Effektiv sind die
Ermittlungen offensichtlich nicht. Nach
wie vor ist auch anderthalb Jahre nach der Entführung von Apti Zajnalow im November
2010 von dessen Aufenthaltsort nichts bekannt. Die Entführung und das spurlose
Verschwinden von Aschabow Abdul-Ezit Danilbekowitsch Am 5. August wurde Abdul-Ezit Aschabow in der Stadt Schali entführt. Die
Familie Aschabowy lebt in Schali in dem Hausbesitz № 64 in
der Iwanowskaja-Straße. Der Besitzer sind Danilbek Aschabow und seine Frau
Tamara Aschabowa. Sie haben vier Kinder. Eines von ihnen ist der 1980 geborene
Jusup. Dieser hatte sich 1999-2000 am bewaffneten Widerstand gegen die
russischen Truppen beteiligt. Offiziellen Angaben zufolge gehörte er auch
danach zu bewaffneten Untergrundeinheiten, war sogar ein „Emir einer Gruppe von
Banditen“. Seine Verwandten sagen, dass er nach dem Ende der Kampfhandlungen
mit den Aufständischen nichts mehr zu tun gehabt habe. Er habe sich jedoch
gefürchtet, offen zu leben. Denn wer in Tschetschenien einmal bei den
Aufständischen war, dem bleiben nur zwei Möglichkeiten: zu Kadyrows Leuten zu
gehen oder früher oder später spurlos zu verschwinden. Am
28. Mai 2009 wurde Jusup im Zentrum von
Schali von Milizionären des Rayon Schali getötet. Dies wird vom Pressedienst
des Präsidenten und der Regierung Tschetscheniens so beschrieben: „Heute
wurden in Schali Mitglieder illegaler bewaffneter Banden von Milizionären blockiert
und festgehalten. Doch als sie aufgefordert wurden, ihre Waffen niederzulegen
und sich zu ergeben, eröffneten die Aufständischen das Feuer. Die Milizionäre
erwiderten das Feuer. Dabei kamen zwei Aufständische ums Leben. Nach
Angaben des Chefs der Miliz des Rayon Schali, Timur Daudow, sei die Identität
der Aufständischen inzwischen geklärt. „Einer
von ihnen ist ein Bewohner von Schali, Jusup Aschabow, bei dem zweiten handelt
es sich um AnsorMusajew, der zuletzt in Grosnij lebte.“. Im Wagen der
Aufständischen konnten Schusswaffen, Sprengstoff, Munition und
Kommunikationsgeräte sichergestellt werden. Timur Musajew, Chef der
Strafverfolgung der Miliz des Rayons Schali, erlag seinen Verletzungen.“
Daneben sei noch ein weiterer Milizionär, so T. Daudow, verletzt worden. Dieser
befinde sich im Krankenhaus. Ramsan
Kadyrow, der Präsident der Tschetschenischen Republik, besuchte den Ort des
Vorfalles und lobte den heldenhaften Mut der beteiligten Milizionäre.
Gleichzeitig teilte er auch mit, dass er Timur Musajew und den verletzten
Milizionär mit dem Kadyrow-Orden auszeichne und das die Familien der Hinterbliebenen
Hilfe erhalten werden.“ (kurz darauf ist der Milizionär seinen Verletzungen
erlegen, berichtet das Menschenrechtszentrum „Memorial“). Anschließend
wurde der Vater des getöteten Aufständischen, Danilbek Aschabow, zur
Identifizierung des Toten herbeigerufen. Dieser beschreibt die Situation
folgendermaßen: „Ich
wurde in das Zentrum von Schali geholt. Dort lagen zwei Leichname, einer von
ihnen war mein Sohn. Als ich meinen toten Sohn sah, sagte ich in
tschetschenischer Sprache: „Möge Allah ihn aufnehmen“. Der Milizionär „Lord“
schlug mir darauf ins Gesicht. Auch andere Milizionäre stürzten sich nun auf
mich, traten auf mich, schlugen mich mit Gewehrkolben halbtot. Ich habe dann
das Bewußtsein verloren. Passanten halfen mir auf, brachten mich in das Krankenhaus.
In der Folge erlitt ich zwei Infarkte. Nach
meinem Krankenhausaufenthalt brachte man mich nach Hause. Anschließend wurde
ich im republikanischen Krankenhaus der Stadt behandelt, es folgte eine
Operation am Herzen in Moskau. Am 28.
Mai brachte man den Leichnam von Jusup zu uns in den Hof, sie zerrten ihn durch
den Hof, verhöhnten ihn. Mit ihren Gewehrkolben schlugen sie auf meine Töchter
Ajschat und Nurschat ein. Ich wollte hinaus, doch sie schlugen mit einem
Gewehrkolben auf mich ein. Dann legten sie den Leichnam von Jusup in einen
Wagen und brachten ihn weg.“ Drei
oder vier Tage nach dem Tod von Jusup kamen der Chef der Strafverfolgung und
ein Milizionär des Rayons Schali und übermittelten eine Vorladung der Brüder
von Jusup zur Miliz. Sollten diese der Aufforderung nicht nachkommen, würde man
sie wie Männer behandeln, die in die Berge zu den Aufständischen gegangen
seien. Am
30. Juni 2009 brachten die Eltern ihre
drei verbliebenen Söhne, Abdul-Ezit, Dschabrail und Abdul-Chamid zur
Miliz des Rayons Schali. Nachdem sie von den Milizionären registriert und
befragt worden waren, konnten sie wieder nach Hause. Gleichzeitig wurden sie
verpflichtet, jeden Monat einmal bei der Miliz zu erscheinen. Einen Monat später, am 30. Juli, waren
sie erneut bei der Miliz des Rayon Schali, wo man ihnen die Fingerabdrücke
abnahm. Am 4. August suchte
der abschnittsbevollmächtigte Milizionär die Familie Aschabow auf, um sich zu
vergewissern, ob auch alle drei Brüder zu Hause seien. Alle drei waren zu Hause
und mit häuslichen Arbeiten beschäftigt. Das Anwesen der Familie besteht aus
mehreren Gebäuden. Der Milizionär stellte Fragen über Abdul-Ezit, wollte
wissen, wo dieser lebe, wo er schlafe und was er so tue. In der Nacht vom 4. auf den 5. August 2009 brachen
ungefähr um 3 Uhr morgens drei Bewaffnete in das Haus ein, sie waren maskiert
und trugen Kampfuniformen. Gefragt, wer sie seien, sagten sie nur „FSB“. Die Bewaffneten drohten mit ihren Waffen und zogen
Abdul-Ezit auf die Straße. Ohne irgendwelche Erklärungen brachten sie ihn weg,
an einen unbekannten Ort. Tamara Aschabowa, die ihnen hinterherrannte, sah
einen Lada-Priora ohne Autonummernschilder. Nachbarn berichteten später, dass
noch weitere zwei Wagen vom Typ „Lada-Priora“ dabei gewesen seien, diese hätten
nur ausser Sichtweite geparkt. Wenig später fuhren die Bewaffneten davon. Die Familie
Aschabow rief bei der Miliz und dem Verwaltungschef des Kreises an. Doch kein
Beamter wollte zum Ort des Vorfalles herausfahren, es gab keine Bemühungen, den
Verschleppten zu finden. Praktisch gab es überhaupt keine Reaktion der
Sicherheitskräfte auf die Erklärung der Familie über die Entführung ihres
Sohnes. Am Morgen des 5. August 2009 richteten die
Angehörigen des Verschleppten eine schriftliche Erklärung an die Miliz, die
Staatsanwaltschaft und den FSB des Rayons Schali. Die nächsten Tage waren die Familienangehörigen permanent vor
dem Gebäude der Miliz von Schali, in der Hoffnung, so etwas über den
Aufenthaltsort von Abdul-Ezit in Erfahrung bringen zu können. Am 7. August fuhr
Tamara Aschabowa mit einigen Verwandten nach Grosnij zum Menschenrechtsbeauftragten
der Tschetschenischen Republik, Nurdi Nuchaschiew. Empfangen wurden
sie dort von dessen Mitarbeiter Umarpascha Chakimow. Die
Besucherinnen bericheten über die Entführung von Abdul-Ezit. Umarpascha, so die
Besucherinnen, habe direkt in ihrer Gegenwart zum Hörer gegriffen und die
Miliz des Rayons Schali angerufen. Sie hörten, wie dieser dabei zu jemandem
sagte, dass er darauf bestehe, dass der Festgenommene freizulassen sei. Dabei
soll er folgendes am Telefon gesagt haben: “Selbst wenn er der Bruder eines
Emirs ist, habt ihr trotzdem nicht das Recht, ihn länger als vom Gesetz
erlaubt, festzuhalten.“. Nach dem Telefonat sagte Umarpascha, er werde nun
alles in seinen Möglichkeiten stehende tun, um hier zu helfen. Aus dem Gespräch
entnahm Tamara Aschabowa, dass sich Abdul-Ezit gerade bei der Miliz des Rayons
Schali befinde. In der Nacht vom 16. auf den 17. August 2009 drangen
um 23 Uhr erneut Bewaffnete in Kampfuniformen, aber ohne Masken, in das Haus
ein. 3 oder 4 Personen drangen direkt in das Haus ein, die anderen blieben im
Hof oder auf der Straße. Gekommen waren sie in „Mercedessen“. Sie waren alle
Tschetschenen. Frau Aschabow und ihre Verwandten erinnern sich an einige
Nummernschilder, sie hatten die Buchstabenkombination „a 511“. Die Männer, die
in das Anwesen eingedrungen waren, gehörten zu den Truppen des
tschetschenischen Innenministeriums. Einer von ihnen gehörte dem 8. Zug des
Kadyrow - PPSM Nr. 2 (Patrouillen- und Wachdienst der Miliz) an. Ihn hat die
Frau eines der Aschabow-Brüder erkannt. Die Milizionäre wollten wissen, wo das
Bad sei. Frau Aschabowa wollte ihnen eine Waschgelegenheit im Hof zeigen, doch
sie gingen sofort in das im Haus befindliche Bad. Dort befand sich ein geheimes
Versteck, wo sich früher Jusup versteckt hatte. Von diesem Versteck können die
Milizionäre eigentlich nur von Jusup selbst erfahren haben. Nachdem sie in
diesem Bad nichts gefunden hatten, gingen sie wieder. Die darauffolgenden Tage wandten sich die Angehörigen
weiterhin an mehrere staatliche Einrichtungen, doch keine der staatlichen
Stellen wollte die Verhaftung von Abdul-Esit bestätigen. Er war einfach
verschwunden. Am 19. August 2009 erhob
der Untersuchungsrichter des russischen Ermittlerkomitees bei der
Staatsanwaltschaft in Tschetschenien, А-Ch. V. Bajtajew , Anklage wegen der Entführung von Abdul-Ezit
Aschabow (Akte № 72028), da hier ein Verbrechen vorliegt, bei dem die
Punkte 2, b und c, Absatz 2, Artikel 126 des Strafgesetzbuches der Russischen
Föderation zutreffen (Entführung durch eine Gruppe von Personen nach
vorheriger Planung und unter Anwendung von Gewalt). Am 1. September erkannte
Untersuchungsrichter A.Ch. V. Bajtajew Tamara Aschabowa als geschädigte Seite
an. Ende September wandte sich Tamara Aschabowa mit einem
Schreiben an das Menschenrechtszentrum Memorial. Sie bat um Unterstützung bei
der Suche ihres entführten Sohnes. Abdul-Ezit habe, so Tamara Aschabowa,
niemals eine Waffe in der Hand gehalten. Er ist Invalide der zweiten Gruppe,
weil er seit seiner Kindheit eine Seeschwäche hat und deswegen nie mit einem
Gewehr zielen kann. Am 14. Oktober 2009 richtete
das Menschenrechtszentrum „Memorial“ ein Schreiben an den Europäischen
Menschengerichtshof, um für Tamara Aschabowa zu klagen. Man habe ihr gegenüber
Artikel 5 (Recht auf Freiheit und persönliche Unversehrtheit) und 13 (Recht auf
effektiven Rechtsschutz) der Europäischen Konvention verwehrt. In der Klage
enthalten war die Anfrage, hier eine Eilprozedur zu starten. Des Weiteren bat das Gericht die russische Seite, Kopien
der Strafrechtsakte zur Verfügung zu stellen. Dem Menschenrechtszentrum
Memorial ist diese Akte bekannt. Aus diesen Materialien der Strafrechtssache geht eindeutig
hervor, dass die Ermittlungen nur formal geführt werden. Der
Untersuchungsrichter I.М.Serbiew legt
offensichtlich keine Eile an den Tag. Handlungen, die ganz eindeutig hätten
durchgeführt werden müssen, und die mehr Licht in das Verbrechen gebracht
hätten, waren unterlassen worden. Ebenfalls findet sich nichts in den Akten über eine Verfolgung
von heißen Spuren unmittelbar nach dem Verbrechen. So gibt es allen Grund zu
der Annahme, dass von Seiten der Behörden des Innenministeriums nichts
unternommen worden ist, um die Entführer zu fassen. Im Rahmen von Ermittlungen war das Anwesen der Aschabows
untersucht worden. Auch das aufgebrochene Schloss war von Spezialisten
untersucht worden, die die Schäden am Schloß auf Gewalteinwirkung zurückführen.
Doch die Ermittlungen hat dieser Fund nicht weitergebracht. Dann sandte der ermittelnde Beamte ein Anfragen an den FSB,
die Bataillone „Süden“ und „Norden“ der Truppen des Innenministeriums, an alle
Milizstationen, die Züge des Patrouillen- und Wachdienstes und die sogenannte
„Öl-Truppe“ Anfragen, man möge ihm doch mitteilen, ob Mitarbeiter der Miliz
Maßnahmen unternommen hätten, um Abdul-Ezit Aschabow festzunehmen. Eine Reihe
der Angeschriebenen hat auch geantwortet, wie aus den beim Menschengerichtshof
vorliegenden Akten hervorgeht. Es sei, so die Antworten, aber von einer Verhaftung
von A.E. Aschabow nichts bekannt. Von der Milizstation des Rayon Schali, die
gerade einmal einige Minuten vom Büro der Untersuchungsrichter entfernt liegt,
war keine Antwort eingegangen. Anschließend versandte der zuständige Untersuchungsrichter
einen Fragebogen an alle Ermittlungsbüros bei der Staatsanwaltschaft in
Tschetschenien, worin er wissen wollte, ob ein Strafverfahren gegen A.E.
Aschabow eingeleitet worden sei. Und den ganzen September und Oktober über
erhält er nur negative Antworten. Im September und Oktober wird die geschädigte Seite, werden
die Zeugen, Nachbarn und Milizionäre, die kurz zuvor auf dem Anwesen waren,
befragt. Doch der zuständige ermittelnde Beamte hatte den
Milizionären von Schali kein Schreiben übermittelt, in dem er diese
aufgefordert hätte, Maßnahmen zu treffen, um die Identität der Entführer und
den Aufenthaltsort des Entführten herauszufinden. Erst, nachdem der Fall einem
neuen Untersuchungsrichter Ch. Bakajew, übergeben wurde, der dann
wiederum im Oktober 2009 (zwei Monate nach der Entführung)
dem Chef der Miliz von Schali, M. Daudow (auch „Lord“ genannt) eine
„Aufforderung zur Einleitung von operativen Maßnahmen zur Vermißtensuche“
zukommen läßt, wo er diesen bittet, weitere Zeugen des Verbrechens ausfindig zu
machen und hierzu das Anwesen, die Iwanowskaja – Straße und die anliegenden
Straßen aufzusuchen, Material zu sammeln, das Hinweise über den Charakter des
Vermißten liefert, weiterhin herauszufinden, ob der Vermißte nicht vielleicht
zufällig Zeuge eines Verbrechens geworden war, etc., kommt etwas Bewegung in
die Sache. Anschließend übermittelt der Untersuchungsrichter dem gleichen
Adressaten die Aufforderung, eine Sonderkommission aus besonders erfahrenen,
qualifizierten Milizionären des Rayon Schali zusammenzustellen, um mit diesen
das Verbrechen aufzuklären. Doch Antworten auf diese Befehle sucht man in den dem
Europäischen Menschenterichtshof übermittelten Unterlagen vergeblich. Vor
diesem Hintergrund läßt sich der Schluss ziehen, dass die Miliz von Schali gar
keine Sonderkommission eingerichtet hat. In dem ebenfalls in den Akten enthaltenen Dokument
„Ergriffene Maßnahmen zur Beseitigung von Umständen, die zu Verbrechen führen“,
das an das Ermittlungskomitee bei der russischen Staatsanwaltschaft in
Tschetschenien gesandt worden war, heißt es: „die Anweisungen des zuständigen
Untersuchungsrichters hinsichtlich einer Aktivisierung der Vermißtensuche
werden nicht befolgt. In der Folge erscheint es nicht möglich, Ermittlungen in
dieser Strafrechtssache durchzuführen.“. Offensichtlich sind es die professionellen Fähigkeiten des
Milizchefs von Schali Magomed Daudow, denen er seine Ernennung zum
stellvertretenden Vorsitzenden der Regierung Tschetscheniens durch den
Präsidenten der Tschetschenischen Republik, Ramsan Kadyrow, wo er für die
Sicherheitskräfte verantwortlich ist, im März 2010, zu verdanken hat. Seit November 2009
werden die Interessen der Betroffenen der Entführung von Juristen der Mobilen
Gruppen von Menschenrechtsorganisationen vertreten. Nachdem sich Tamara Aschabowa mit den Unterlagen vertraut
gemacht hatte, kam sie zu dem Schluß, dass die Behörden nichts unternehmen, um
dieses Verbrechen aufzuklären. Insbesondere haben die Untersuchungsrichter die
Angaben der Angehörigen und einiger Zeugen nicht in die Akte aufgenommen.
Deswegen wandte sie sich am 16. November 2009 an die Ermittlungsbehörden
mit dem Antrag, folgende prozessuale Maßnahmen einzuleiten: - sie und Zeugen erneut über ihren Besuch, bei dem sie von
Mairbeck Aschabow begleitet worden war, im Apparat des
Menschenrechtsbeauftragten in der Tschetschenischen Republik zu befragen.
Ebenfalls sollten sie erneut zu den Vorfällen des 16. und 17. August 2009
befragt werden, als Milizionäre in ihrem Anwesen waren; - es sei der Mitarbeiter des Apparates des Menschenrechtsbeauftragten
zu befragen, der bei der Miliz von Schali wegen der Entführung von Abdul-Ezit
Aschabow angerufen hatte; - es ist nachzuprüfen, von welchen Telefonen im Apparat des
Menschenrechtsbeauftragten wohin telefoniert worden ist; eine Liste der Anrufe
in der fraglichen Zeit ist auszudrucken; - alle Telefonnummern der Miliz von Schali sind zu
dokumentieren, ebenfalls ist eine Gesprächsverbindungsliste dieser Telefone für
den fraglichen Zeitraum auszudrucken; - es ist herauszufinden, mit wem und mit welcher
Telefonnummer bei der Miliz von Schali der Mitarbeiter des
Menschenrechtsbeauftragten telefoniert hat; - die Identität der Milizionäre, die am 16./17.
zum Haus der Aschabows in „Mercedessen“ gefahren sind und deren
Autonummernschilder die Buchstabenkombination „a 511…“ ist festzustellen; - sollten die Aussagen der oben genannten
Personen widersprüchlich sein, müssen die entsprechenden Personen mit dieser
Widersprüchlichkeit konfrontiert werden. Nach dem Erkenntnisstand des Menschenrechtszentrums
Memorial haben die Ermittlungsbehörden diese geforderten Maßnahmen bis auf
den heutigen Tag nicht in die Wege geleitet. Im Februar 2010 haben Vertreter der mobilen
Einsatzgruppen der Menschenrechtler von der Familie Aschabow schriftlich
bestätigt bekommen, dass tatsächlich keine Untersuchungsrichtergruppe den
Tatort besucht hat. Davon sind die Ermittlungsbehörden in Kenntnis gesetzt
worden. Deswegen müssen die Ermittlungsbehörden die Frage klären, warum die
Rechtsschutzorgane nicht befriedigend auf die Entführung reagiert haben. Im März 2010 berichteten Vertreter der Angehörigen,
Juristen der mobilen Einsatzgruppe, dass sie Photos von allen Angehörigen des
8. Zuges der Patrouillen- und Wachdienstes № 2 angefordert hatten, um so
die Milizionäre zu identifizieren, die in der fraglichen Nacht gesetzwidrig bei
der Familie Aschabow eine Hausdurchsuchung durchgeführt hatten. Dabei zeigte
sich, dass der ermittelnde Beamte selbst schon derartige Anfragen an die Miliz
gerichtet hatte. Doch diese Anfragen waren nicht beantwortet worden. Bis zum
heutigen Zeitpunkt wurde diese Anfrage nicht beantwortet. Zum Zeitpunkt der Herausgabe dieses Berichtes sind die
Ermittlungen in diesem Fall eingestellt, „da die Personen, die anzuklagen
sind, nicht identifiziert werden können“. Der Europäische Menschengerichtshof hat entschieden, diese
Angelegenheiten zwar nicht als Eilangelegenheit (Regel 39 und 40 der
Geschäftsordnung des Gerichtes), wohl aber als vorrangig (Regel 41) zu
behandeln. Entführung
und spurloses Verschwinden von Zarema Ismailowna Gajsanowa Am 31. Oktober 2009 verschwand
Zarema Gajsanowa, eine Mitarbeiterin der humanitären Organisation
„Dänische Flüchtlingsrat“, nach einer Sonderoperation in dem Rayon Leninsk. Die
Sonderoperation war von dem Präsidenten der Tschetschenischen Republik, Ramsan
Kadyrow, persönlich geleitet worden. Die Mutter von Zarema, Lida Gajsanowa, lebte mit
ihrer Tochter in Inguschetien. Ihr Haus in Grosnij (2.per. Darwina, 7) war bei
den Kampfhandlungen zerstört worden. Im Herbst 2009 fanden im Haus
Renovierungsarbeiten statt. Im Hof befand sich noch ein weiteres kleines
Häuschen, und in diesem wohnten die Familienmitglieder, wenn sie nach
Tschetschenien nach Hause kamen. Beruflich bedingt musste Zarema in Grosnij
übernachten. Auch am 31. Oktober war sie zu Hause. Am Abend des gleichen Tages erhielt Lida Gasanowa einen
Anruf ihres Nachbarn aus Grosnij. Dieser teilte ihr mit, dass Bewaffnete ihr
Haus umzingelt hätten. Anschließend hätten sie es beschossen. In der Folge sei
das Haus vollständig abgebrannt. Zarema Gajsanowa, die sich zu der Zeit im Hof
des Hauses aufgehalten hatte, wurde auf die Straße hinausgeführt, man steckte
sie in einen Wagen vom Typ „AUS“ und brachte sie an einen unbekannten Ort.
Nachdem die Feuerwehr das Feuer gelöscht hatte, zogen die Sicherheitskräfte aus
den Ruinen die Leiche eines Mannes heraus. An diesem Abend ging die Meldung über die Sonderoperation
über das lokale Fernsehen. Lida Gajsanowa erkannte dabei ihr zerstörtes Haus. Gleichzeitig fand sich auf dem Internetportal des
Innenministeriums der Tschetschenischen Republik eine Mitteilung, dass in
„einem Privathaus Angehörige des tschetschenischen Innenministeriums ein
Mitglied einer bewaffneten illegalen Formation entdeckt hatten. Auf ihre
Forderung, die Waffen niederzulegen und sich zu ergeben, habe sich der
Verbrecher bewaffnet zur Wehr gesetzt. Anschließend wurde der Verbrecher
getötet“ heißt es weiter auf der Internetseite.[8] (Weiter wurde mitgeteilt, dass es sich bei dem Toten
um Ali Chasanov, Einwohner des Dorfes Goyty, handle. Dieser sei
„Emir von Argun und der Tiefebene“ gewesen. Als solcher sei er dem Umfeld von Dokku
Umarow zuzurechnen. Geleitet worden war diese Operation, so die Meldung,
von Ramsan Kadyrow. Nirgends wurde über eine Verhaftung von Zarema Gajsanowa
berichtet. Am Abend des 31. Oktober machte sich Lida Gajsanowa auf den
Weg nach Grosnij und wandte sich dort an die für sie zuständige Miliz von
Leninskij. Doch dort konnte ihr niemand etwas über das Schicksal ihrer Tochter
sagen. In den weiteren Tagen wandte sich Lidsa Gajsanowa schriftlich an die
Rechtsschutzorgane und die Staatsanwaltschaft. Sie bat darum, man möge Maßnahmen
treffen, um herauszufinden, wo ihre Tochter verhaftet worden sei und etwas über
ihr Schicksal zu erfahren. Doch nirgends konnte sie etwas in Erfahrung bringen.
Zarema blieb spurlos verschwunden. Erst am 16. November 2009 wurde wegen
Entführung ein Strafverfahren eingeleitet. Doch in der Sache kam man nicht
weiter. Die verzweifelte Mutter wandte sich an das Büro der
Menschenrechtsorganisation Memorial in Nasran und bat, man möge ihr helfen,
ihre Tochter zu finden. Ob Zarema Gajsanowa irgendetwas mit dem bewaffneten
Untergrund zu tun hatte oder nicht, wissen wir nicht. Wir wissen nicht, wie und
warum sich im Haus der Gajsanows ein Aufständischer aufgehalten hatte. Es ist
nicht auszuschließen, dass er sich dort mit Zaremas Wissen aufhielt. Es ist
aber genauso möglich, dass er sich dort, für die Frau völlig unerwartet, vor
einer Verfolgung versteckt hat. Es kann sein, dass er sich als Arbeiter ausgab,
der das Haus zu renovieren schien. Alle diese Mutmaßungen sind im Rahmen einer
gesetzmäßigen Ermittlung zu überprüfen. Doch es ist festzuhalten, dass gegen
Zarema Gajsanowa kein Verfahren wegen Unterstützung von Aufständischen oder
irgendein anderes Verfahren eingeleitet worden war. Sie war nicht verhaftet
worden, sie verschwand einfach. Die Juristen von Memorial aus Moskau haben sich unter
Mitwirkung von Juristen des Europäischen Zentrums für Menschenrechte im Namen
von Lida Gajsanowa an den Europäischen Menschengerichtshof gewandt und diesen
gebeten, eiligst Maßnahmen, wie von der Geschäftsordnung des Gerichtes
vorgesehen, zu ergreifen. Der Europäische Menschengerichtshof unterrichtete dann die
russische Regierung über die Klage, und bat diese, Kopien aller Dokumente zur
Verfügung zu stellen, die mit Maßnahmen zur Feststellung des Aufenthaltsortes
von Zarema Gajsanowa zu tun haben. So erhielt das Menschenrechtszentrum Memorial Kenntnis von
Materialien der Strafrechtsangelegenheit des Verschwindens von Zarema
Gajsanowa. Und es zeigte sich, dass die staatlichen Organe Fakten gefälscht,
die Ermittlungen sabotiert hatten. Aus den Materialien dieser Strafrechtssache wurde
ersichtlich, dass Rechtsschutzorgane der Tschetschenischen Republik am 31.
Oktober 2009 ungefähr um 15:00 eine Sonderoperation in dem Haus
durchgeführt hatten, das der Familie Gajsanow gehört. Wie es weiter in den Dokumenten
heißt, wurde „am 31. Oktober im Haus Nr. 7, per. Darwina, ein Angehöriger einer
illegalen bewaffneten Formierung entdeckt, Ali Timur Chasanow“.
Dieser habe Widerstand geleistet und sei in der Folge getötet worden. Wer
diesen Aufständischen entdeckt hat und wie das geschah, hatte er sich schon
vor der Sonderoperation dort befunden oder ist er nur eher zufällig dorthin
gerannt, wird nicht mitgeteilt. Um 16:00 begann
der Ermittlungsbeamte der Ermittlungsbehörde der Staatsanwaltschaft, A.M.
Abajew, unter Mitwirkung von zwei Zeugen und einem Experten, den Tatort in
Augenschein zu nehmen. Um 18:45 hatte er seine Arbeit beendet. In
dieser Zeit hatte er den Raum genau beschrieben, ihn photographiert. Und
Personen, die an der Sonderoperation beteiligt waren, händigten ihm die Leiche
des getöteten Chasanow aus. Er brachte die Leiche in das gerichtsmedizinische
Büro. Anschließend wurde ein Protokoll über die Arbeit angefertigt. In diesem
waren Beginn und Ende der Untersuchung festgehalten. Deswegen ist festzuhalten,
dass sich das Haus der Familie Gajsanow mindestens zwischen 15:00 und 18:45
vollständig unter der Kontrolle der Sicherheitskräfte befand. Lidsa Gajsanow ist sich sicher, und sie bezieht sich dabei
auf ihre Nachbarn, dass Angehörige der Rechtsschutzorgane Zarema Gajsanowa
ungefähr um 17:30 aus dem Haus geführt und in einen Wagen
„UAS“ gesetzt hatten. Wenn also zu diesem Zeitpunkt der Untersuchungsrichter
Abajew noch im Haus war, hätte er sehen müssen, wie man Zarema Gajsanowa
verhaftete und fortführte. Am 1. November wandte
sich Frau Gajsanowa schriftlich an den Milizchef des Rayon Leninsk der Stadt
Grosnij: Der Diensthabende der Kriminalpolizei, Hauptmann А. Dakajew,
nahm von Lida Gajsanowa folgende
Erklärung entgegen (im Folgenden ist die erste Seite des Dokumentes
abgebildet). Bei den Behörden des Inneren im Rayon Leninskij der Stadt
Grosnij legte man jedoch keine Eile an den Tag, um die Erklärung von Lida
Gajsanowa über die Verhaftung und das Verschwinden ihrer Tochter zu überprüfen.
Ja, man hat die Erklärung vom 1. November nicht einmal
registriert, bis zum 9. November überhaupt nichts gemacht.
Anschließend hat man das Datum der Erstellung des Dokumentes gefälscht. Das
ist mit bloßem Auge erkennbar. Man hat die Zahl rechts oben von einer „1“ in
eine „9“ geändert. Und erst am 9. November hat man dann endlich die Dokumente
registriert. Am 10. November übermittelten Milizionäre die
Papiere mit der Erklärung von Lida Gajsanowa an das regionale
Ermittlungskomitee der russischen Staatsanwaltschaft in der Tschetschenischen
Republik. So zeigen die Materialien deutlich, dass die Mitarbeiter
der Milizstation Leninsk neun Tage lang nach dem Verbrechen untätig waren. Und
um diese Untätigkeit zu verschleiern, haben sie das Datum der Registrierung des
Falles und der Befragung der Betroffenen gefälscht. Und auch im weiteren
Verlauf haben sie die Aufdeckung sabotiert. Unterdessen hatte sich Lida Gajsanowa bereits am 1.
November mit einer Erklärung über das Verschwinden der Tochter bei
einer Sonderoperation nicht nur an die Miliz, sondern auch an die
Staatsanwaltschaft des Rayon Leninsk gewandt. Am 2. November wurde
dort die Vermißtenmeldung registriert und sofort an das regionale
Ermittlungskomitee der russischen Staatsanwaltschaft in der Tschetschenischen
Republik übermittelt. Deren Untersuchungsrichter Abajew hatte das Haus der
Gajsanows unmittelbar nach der Sonderoperation am 31. Oktober aufgesucht. Mit der Überprüfung der Vermißtenmeldung wurde der
Untersuchungsrichter des Regionalen Ermittlungskomitees der russischen
Staatsanwaltschaft in der Tschetschenischen Republik, М.F. Tamajew
betraut. Nun war aber Unklarheit
bezüglich des Datums der Vorermittlungen aufgekommen. Dies kann bewußt so
gemacht worden sein, man kann es aber auch einfach der allgemeinen Unordnung
zuschreiben. Jedenfalls wurde das Datum bei einem Dokument, dem Protokoll der
Erklärung von Lida Gajsanowa, das der Untersuchungsrichter aufgenommen hatte,
nachträglich geändert. Und der Untersuchungsrichter legte keine Eile an den Tag.
Trotzdem fügte er die Dokumente, die belegten, dass die Rechtsschutzorgane im
Haus der Familie Gajsanow eine Sonderoperation durchgeführt hatten, der Akte
bei. Seltsamerweise hat Untersuchungsrichter Tomajew nicht einmal versucht,
bei seinem Kollegen Abajew in Erfahrung zu bringen, mit welchen Milizionären,
die an der Sonderoperation teilgenommen hatten, er am 31. Oktober gesprochen
hatte, und wer diesem seinem Kollegen den Leichnam des getöteten Aufständischen
für die gerichtsmedizinische Untersuchung gegeben hatte. Erst am 16. November leitete Tamajew unter
der № 66094 strafrechtliche Ermittlungen im Fall der Entführung von
Zarema Gajsanowa ein. In den Monaten November/Dezember versandte
der Untersuchungsrichter Anfragen und Aufträge an die Milizstationen der
Rayons, an regionale Ermittlungsstellen, an medizinische und andere Einrichtungen
auf dem Territorium der Tschetschenischen Republik, um verschiedene
Informationen über Zarema Gajsanowa einzuholen. Da Gajsanowa auf dem Gebiet des Rayons Leninsk der Stadt
Grosnij entführt worden war, richtete der Untersuchungsrichter am 18. ,
20., 27. November und 6. Dezember Arbeitsaufträge an die Miliz in
diesem Rayon. Doch nicht ein einziger dieser Aufträge wurde dort umgesetzt, obwohl
die Normen des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation vorschreiben, dass
Anweisungen eines Untersuchungsrichters innerhalb von 10 Tagen nach deren
Eingang auszuführen sind. Wir nennen hier die letzte dieser Anweisungen vom 6.
Dezember 2009: Aus diesem Dokument geht hervor, dass die Umsetzung der
entscheidenden Handlungen der Untersuchungsrichter in dem Fall der Entführung
von Zarema Gajsanowa entscheidend davon abhing, wie gewissenhaft die Miliz des
Rayon Leninsk von Grosnij ihre Arbeit machte. Die Sabotage der Ausführung
dieser Arbeitsaufträge durch Milizionäre hat der Aufklärung des Verbrechens sehr
geschadet. Seinen letzten Arbeitsauftrag an die Miliz von Leninsk titelte der
Untersuchungsrichter „Maßnahmen zur Beseitigung der Umstände, die zu dem
Verbrechen geführt hatten“. Es war an den Chef der Milliz gerichtet. Hier
einige Auszüge: „Die Arbeitsaufträge sind bis auf den heutigen Tag nicht
ausgeführt. <…> Bei einer derarten Arbeitseinstellung der Milizionäre können
die Ermittlungsbehörden ihre Maßnahmen, die zur Aufklärung von Verbrechen, und
der Überführung der schuldigen Verbrecher führen, nicht ausreichend leisten.
<…> Deswegen mache ich folgende Vorschläge: 1. Dieses Schreiben ist bei der Versammlung der
Abteilungsleiter der Miliz von Leninsk (Grosnij) zu besprechen, 2. die entsprechenden organisatorischen Schlüsse sind zu
ziehen, Maßnahmen zu ergreifen, die eine Verhinderung von Verbrechen und bei
begangenen Verbrechen deren Aufklärung ermöglichen; 3. vor dem Hintergrund der genannten Fakten der Verletzung
der Strafprozessordnung und der unkorrekten Wahrnehmung der dienstlichen Pflichten
sind die entsprechenden Personen disziplinarrechtlich zur Verantwortung zu
ziehen. Dieses Schreiben ist zu berücksichtigen. Über die
Ausführung und die ergriffenen Maßnahmen ist zwingend innerhalb eines Monats
Bericht zu erstatten.“. Offensichtlich war der Untersuchungsrichter Tamajew selbst
nicht von der Wirkung seines drohenden Briefes an den Leiter der Miliz von
Leninsk überzeugt. Jedenfalls erstattete er noch am gleichen Tag seinem
Vorgesetzten Bericht: An den kommissarischen Leiter des Regionalen
Ermittlungskomitees Leninsk (Grosnij) bei den Ermittlungsbehörden der
Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation in der Tschetschenischen Republik,
den Juristen 1. Klasse, Z.M. Chasbulatow Absender: M.F. Tamajew, Untersuchungsrichter des Regionalen
Ermittlungskomitees Leninsk (Grosnij) bei den Ermittlungsbehörden der
Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation in der Tschetschenischen
Republik, Jurist der 3. Klasse. RAPORT Ich berichte Ihnen hiermit, dass ich mit der Akte №
66094 betraut bin. Es geht um ein am 16.11.2009 eingeleitetes
Ermittlungsverfahren. Es liegen Hinweise auf ein Verbrechen vor, das unter „a“
des Absatzes 2 von Artikel 126 der Strafprozessordnung der Russischen
Föderation fällt. Konkret geht es um eine Entführung von Zarema Gajsanowa durch
Unbekannte am 31.10.2009 aus dem Haus № 7, welches sich in der zweiten
Darwingasse, Rayon Leninsk (Grosnij), befindet. Im Rahmen von Vorermittlungen durch mich hatte ich mehrfach
Arbeitsaufträge an die Miliz von Leninsk (Grosnij) übermittelt. Ich hatte diese
damit beauftragt, Zeugen des Verbrechens ausfindig zu machen. Doch diese
Arbeitsaufträge wurden von der Leitung der Miliz von Leninsk (Grosnij)
ignoriert und nicht ausgeführt. Deswegen habe ich an diese Stelle ein Schreiben
gerichtet, in dem ich gefordert habe, Maßnahmen zu ergreifen, die eine
Verhinderung von Verbrechen und bei begangenen Verbrechen deren Aufklärung
ermöglichen. 5.12.2009 M.F.
Tamajew Inzwischen ist eine geraume Zeit verstrichen. „Memorial“
ist nichts davon bekannt, dass die Miliz von Leninsk die Aufträge des
Untersuchungsrichters umgesetzt hätte. Aus den Materialien ist ferner ersichtlich, dass sich
schwerlich die gesamte Schuld für den Mißerfolg der Ermittlungen allein den
Milizionären von Leninsk zuweisen läßt. Es entsteht vielmehr der Eindruck, dass
sich der Untersuchungsrichter Tamajew nicht um die Aufklärung des Verbrechens
sorgt, sondern nur dokumentieren will, warum es ihm nicht gelingt, dieses aufzuklären
und er bestrebt ist, hierfür anderen die Schuld zu geben. Aus den Unterlagen wird auch deutlich, dass sich der
Untersuchungsrichter nicht die Mühe gemacht hat, Zeugen zu finden und zu
befragen. Und der Untersuchungsrichter Abajew, ein Kollege von Tamajew, muss
die Entführung von Zarema Gajsanowa gesehen haben, hatte er sich doch am 31.
Oktober um 17:30 im Haus der Gajsanows aufgehalten. Doch weder er noch die zu
diesem Zeitpunkt im Haus anwesenden Durchsuchungszeugen wurden befragt. Da die Milizionäre von Leninsk die Identifizierung der an
der Sonderoperation Beteiligten sabotieren, musste der Untersuchungsrichter
selbstständig in dieser Richtung etwas tun. Er hätte eine Anfrage an die
Führung des tschetschenischen Innenministeriums richten sollen. Auf der Internetseite
des Innenministeriums Tschetscheniens wird mitgeteilt, dass die Sonderoperation
vom 31. Oktober 2009 in Grosnij, bei der Chasanow getötet worden war, unter dem
Kommando von Tschetscheniens Präsidentem Ramsan Kadyrow durchgeführt worden
war. Bis April 2010 war keine derartige Anfrage unternommen
worden. Ob dies danach geschehen ist, wissen wir nicht. Der Untersuchungsrichter befragte mehrere Zeugen. Doch nur
zwei von ihnen lebten im Oktober 2009 in der Straße, wo das Verbrechen begangen
worden ist. Beide Zeugen berichten, dass sie von den Nachbarn über die
Entführung von Zarema Gajsanowa erfahren hatten. D.h. sie bestätigen, dass es
Augenzeugen des Verbrechens gibt. Und offensichtlich hat der Untersuchungsrichter
diese Augenzeugen auch ausfindig machen können. Sie leben in sechs Häusern in
der Straße von Grosnij, in der am 31. Oktober die Sonderoperation stattfand. Doch der Untersuchungsrichter wusste, was er zu tun hatte,
um diese nicht befragen zu müssen. Nach den Normen der Prozessordnung hat ein
Zeuge nicht das Recht, die Aussage zu verweigern (Punkt 2, Absatz 6 von Artikel
56 der Strafprozessordnung der Russischen Föderation). Dabei legt das
Strafgesetzbuch der Russischen Föderation eine Verantwortung eines Zeugen fest,
der sich weigert, eine Aussage zu machen (Artikel 308 der Strafprozessordnung
der Russischen Föderation). Der Untersuchungsrichter war verpflichtet, den
Zeugen ihre Rechte zu erklären. Er hätte sie auch auf mögliche strafrechtliche
Folgen hinweisen müssen. Doch in gesetzwidriger Weise übte der
Untersuchungsrichter des Regionalen Ermittlungskomitees der Staatsanwaltschaft
der Russischen Föderation in der Tschetschenischen Republik (Leninsk/Grosnij)
seine Pflichten nicht aus. Unter Verletzung der russischen Gesetzgebung lud er
die Durchsuchungszeugen vor, die ihm bestätigten, dass die Nachbarn Gajsanows
weder bereit waren zu einer Zeugenaussage noch zu einer Angabe ihrer
Personalien. Der Untersuchungsrichter war offensichtlich nicht an
Zeugenaussagen interessiert, die eine Beteiligung von Milizionären an der
Entführung von Gajsanowa aufgezeigt hätten. Doch gleichzeitig hatte er keine
Mühen gescheut, um seinen Vorgesetzten zu zeigen, dass er nicht untätig sei.
Dazu hatte er sogar an den Chef der Ermittlungsabteilung folgendes wundersame
Dokument geschickt: An den kommissarischen Leiter des Regionalen
Ermittlungskomitees Leninsk (Grosnij) bei den Ermittlungsbehörden der
Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation in der Tschetschenischen Republik,
den Juristen 1. Klasse, Z.M. Chasbulatow Absender: M.F. Tamajew, Untersuchungsrichter des Regionalen
Ermittlungskomitees Leninsk (Grosnij) bei den Ermittlungsbehörden der
Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation in der Tschetschenischen Republik,
Jurist der 3. Klasse. RAPORT Ich berichte Ihnen hiermit, dass ich mit der Akte №
66094 betraut bin. Es geht um ein am 16.11.2009 eingeleitetes
Ermittlungsverfahren. Es liegen Hinweise auf ein Verbrechen vor, das unter „a“
des Absatzes 2 von Artikel 126 der Strafprozessordnung der Russischen
Föderation fällt. Konkret geht es um die Entführung von Zarema Gajsanowa durch
Unbekannte am 31.10.2009 aus dem Haus № 7, welches sich in der zweiten
Darwingasse, Rayon Leninsk (Grosnij), befindet. Im Rahmen von Vorermittlungen bin ich in der zweiten
Darwingasse des Rayon Leninsk (Grosnij) vor Ort gewesen, wo ich die Nachbarn
als Zeugen befragen wollte. In den Häusern mit den Hausnummern 25, 26, 24, 23,
22, 21, 19, 16, 15, 14, 13, 12, 11, 10 und 8 lebt niemand. Der überwiegende
Teil dieser Häuser ist weitgehend zerstört oder im Aufbau. Deswegen habe ich
den Arbeitsauftrag erteilt, die Eigentümer dieser Häuser ausfindig zu machen
und sie zur Regionalen Ermittlungsbehörde der Russischen Föderation in der
Tschetschenischen Republik (Stadt Grosnij) vorzuladen. Doch die Miliz von
Leninsk (Grosnij), die mit dieser Aufgabe betraut wurde, hat diese nicht
wahrgenommen. Die Nachbarn von Z.I. Gasanowa, die in den Häusern 4, 8, 9, 3, 4,
und 1 leben, haben sich geweigert, sich zu äußern und sich geweigert, Angaben
zur Person zu machen. Dies war in Anwesenheit der Durchsuchungszeugen Madina
Usmanowna Tunschuchanowa und Muslim Adamowitsch Zajpulajew geschehen. Es war im Weiteren nicht möglich, den Ort des Geschehens
erneut in Augenschein zu nehmen. Auch eine Befragung von L.Ch. Gajsanowa war
nicht möglich, da sie und die restlichen Familienmitglieder sich außerhalb von
Tschetschenien aufhalten. Telefonisch hatte L.Ch. erklärt, dass sie derzeit ihre
Tochter suche, sich an das Europäische Gericht gewandt habe. Deswegen könne sie
erst Anfang Dezember im Büro des Ermittlungskomitees der Staatsanwaltschaft
der Russischen Föderation in der Tschetschenischen Republik erscheinen. Ein
genaues Datum konnte sie nicht nennen. Am 23.11.2009 war ich vor Ort, um nahe Verwandte des
vernichteten Mitglieds illegaler bewaffneter Formierungen, Alika Chasanow, unter
der Adresse: Tschetschenische Republik, Rayon Urus-Martan, Dorf Gojty, ul.
Kagermanow, Haus Nr. 6 zu sprechen. Doch unter angegebener Adresse lebt
niemand. 26.11.2009 M.F.
Tamajew In den folgenden Monaten wurden andere Untersuchungsrichter
mit den Ermittlungen beauftragt. Sie legen eine ähnliche „Effektivität“ an den
Tag. Seit Ende November
2009 werden die Interessen von Lida Gajsanowa, die inzwischen als
Geschädigte in dem Verfahren anerkannt ist, von den Juristen der Mobilen Gruppe
von Menschenrechtsorganisationen vertreten. Am 17.
Februar 2010 trafen sich auf Initiative
des Präsidenten der Tschetschenischen Republik Ramsan Kadyrow, dieser mit dem
Leiter der Mobilen Gruppe der Menschenrechtsorganisationen, Igor Kaljapin.
Bei diesem Treffen fragte Kaljapin unter anderem auch über das spurlose
Verschwinden von Z. Gajsanowa nach. Die Operation sei ja offiziellen Quellen
zufolge von Ramsan Kadyrow geleitet worden. Dies wurde von Kadyrow bestätigt.
Zu Zarema Gajsanowa sagte Kadyrow, dass diese bei der Sonderoperation
festgenommen, jedoch sofort wieder freigelassen wurde. Am 24. Februar 2010 wurde
dem Untersuchungsrichter ein Antrag auf Befragung der Person gestellt, die die
Sonderoperation in diesem Haus geleitet habe. Diesem Antrag wurde teilweise
stattgegeben. – “dieses Verhör ist wichtig, momentan läßt sich diese
Person jedoch nicht ermitteln“, hieß es lapidar. Noch am selben
Tag beantragten die Vertreter von L. Gajsanowa, die Äußerungen von I.
Kaljapin in die Akte aufzunehmen und Ramsan Kadyrow als Leiter der Operation zu
verhören. Innerhalb von zwei Tagen erfüllte der Untersuchungsrichter М.Israpilow diesen Antrag. Er befragte Kaljapin und dieser sagte,
Kadyrow habe ihm gesagt, dass er der Leiter der Sonderoperation gewesen sei. Doch
Ramsan Kadyrow wurde nicht befragt. Schließlich
erklärte ein neu mit dem Fall betrauter Untersuchungsrichter, er werde Kadyrow
nicht verhören. Er würde derartigen Anträgen nicht stattgeben und außerdem sei
ihm nicht bekannt, wer nun die Sonderoperation geleitet habe. Am 22.
April 2010 klagte der Vertreter der geschädigten Seite, ein Jurist der mobilen
Gruppe, beim Ermittlungskomitee der Staatsanwaltschaft gegen die Untätigkeit
der Untersuchungsrichter M. Isropilow und T. Tasuchanow, die im Lauf von 55
Tagen nicht getan hatten, was ihre Pflicht gewesen wäre zu tun. Am 26.
April ging dann die „Ablehnung der Beschwerde“ ein. Darin schreibt die kommissarische
Leiterin zur Aufklärung von besonders wichtigen Fällen im Ermittlungskomitee
der Staatsanwaltschaft, E.S. Anikejewa: „Es war
nicht möglich, R.A. Kadyrow zu befragen, da dieser mit seiner Arbeit sehr
beschäftigt ist. <…> Im Rahmen der Ermittlungen sind die Zeugen
(Auflistung der Namen ohne Angabe von Ort, Arbeit und Tätigkeit) der
Sonderoperation zur Vernichtung eines Mitgliedes illegaler bewaffneter
Formationen, A. Chasanow, aufgeführt. Aus diesen Dokumenten wird deutlich, dass
R. Kadyrow bei der Sonderoperation im Haus von Z.I. Gajsanow nicht anwesend
war. Deswegen gibt es auch keinen Grund, R.A. Kadyrow als Zeugen zu befragen.
<….>“. Das ist
eine Unterstellung. Niemand hatte behauptet, dass Kadyrow persönlich im Haus
von Gajsanowa war. Möglicherweise war er nicht dort. Offiziellen Angaben
zufolge war er am Ort des Geschehens in unmittelbarer Nähe des Hauses. Doch die
Sache ist eine andere: er hatte die Operation geleitet. Doch davon ist in
diesem Dokument keine Rede. Und auch im Mai 2010, also sieben Monate nach
der Sonderoperation, ist es den ermittelnden Behörden nicht gelungen, die
Person ausfindig zu machen, die die Sonderoperation geleitet hat. In den ganzen Monaten hatten die Untersuchungsrichter das
unterlassen, was bei der Aufdeckung derartiger Verbrechen notwendig ist. Die
Menschenrechtler und die Interessenvertreter von Lida Gajsanowa mussten die
Untersuchungsrichter immer wieder auffordern, aktiv zu werden. So z.B. hatten Vertreter der mobilen Gruppe der
Menschenrechtler am 30. März 2010 verlangt, ein Video
zur Verfügung zu stellen, das eine gewisse Zeit auf dem Server des
tschetschenischen Innenministeriums war. Auf diesem sind einige Angehörige der
an der Sonderoperation Beteiligten sowie der Innenminister Tschetscheniens, R.
Alchanow, der zum Ort des Geschehens gekommen war, zu sehen. Und so forderten sie am 22. April, R.
Alchanow und die Feuerwehrleute, die den Brand in dem Haus gelöscht hatten,
müssen verhört werden. Es müsse die Identität der Fahrer festgestellt werden,
die die Einsatzgruppe zu dem Haus der Familie Gajsanow hatten, die mit einem
UAS gekommen war. Gajsanowa war mit einem UAS verschleppt worden. Außerdem
seien die Personen zu verhören, die die Sonderaktion mit Video gefilmt hatten.
All deren Angaben seien in die Akte aufzunehmen. Diesen Anträgen wurde entsprochen. Wie jedoch mit ihnen
umgegangen wird, ist für uns bisher nicht erkennbar. Es ist nicht erkennbar, ob
hier etwas getan wird, oder ob mit diesem Antrag genauso umgegangen wird wie
mit dem Antrag, Kadyrow zu befragen. Es ist offensichtlich: die ermittelnden Behörden wollen
nichts tun, was real zu einer Aufklärung des Falles führen würde. Die Ermittlungsorgane haben auch nicht vor, angesichts der
offenkundigen Fälschungen durch Staatsbedienstete, die von den
Menschenrechtlern in den Unterlagen entdeckt worden sind, irgendein Verfahren
einzuleiten. Ein Vertreter der Geschädigten, V. Schulajew, hatte dies bei dem
Ermittlungskomitee der Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation in der
Tschetschenischen Republik gefordert. Am 8. Juni 2010 wurde bekannt, dass der Antrag abgelehnt
worden war. Warum er abgelehnt worden ist, konnten wir nicht erfahren, da die
mobile Gruppe der Menschenrechtler keine Begründung erhalten hat. Der
Aufenthaltsort von Zarema Gasanowa ist nach wie vor unbekannt. Die
Entführung und das spurlose Verschwinden von Riswan Letschiewitsch Asiew Am 31. Oktober 2009 wurde in Grosnij der
Einwohner Riswan Letschiewitsch Asiew, geb. 1979, und gemeldet
unter der Adresse: Leninskij Rayon, Ortschaft Staraj Säunscha, ul. Gagarina
23. entführt. Ungefähr um 19:00 Uhr tauchten vor dem Haus von
Asiew mehrere PKWs auf (Lada-Priora, Niva u.a.). Einige von ihnen waren ohne Nummernschilder.
Die Bewaffneten trugen Kampfuniformen, blockierten das Haus und drangen dann
in den Hof ein. Niemand von ihnen stellte sich vor. Zeugen des Vorfalls waren
die Nachbarn in der Gagarin-Straße. Zu diesem Zeitpunkt hielten sich folgende Personen in dem
Haus auf: der Vater von Riswan, Letscha Dschamaschewitsch Asiew, geb.
1944, und die Schwester, Chava Letschiewna Asiewa, geb. 1983,
sowie drei minderjährige Kinder. Riswan Asiew selbst war nicht zugegen. Einer der Bewaffneten befragte Chawa. Sie sollte ihm sagen,
ob sich noch weitere, fremde Personen, im Haus aufhielten, wer häufig zu Gast
sei und ob alle Familienmitglieder einen Paß besäßen. Chava gab zur Antwort,
dass alle einen Paß besäßen, von Fremden würden sie jedoch nicht Besuch
erhalten. Danach führten die Sicherheitskräfte ohne richterlichen Beschluss
eine Hausdurchsuchung durch. Doch sie fanden nichts, was für sie von Interesse
war. Anschließend forderten die Sicherheitskräfte, man solle ihnen den
Aufenthaltsort von Riswan Asiew mitteilen. Man erwiderte ihnen, Riswan halte
sich gerade bei einem Freund im dritten Mikrorayon des Leninsk-Rayons auf.
Darauf zwangen sie Chawa, diesen auf dem Mobiltelefon anzurufen und ihn nach
Hause zu bitten. Sie durfte ihm aber nicht sagen, dass sich gerade Fremde im
Haus aufhielten. Sofort nach dem Anruf nahm man ihr das Telefon ab. Dann
brachte man sie und andere Mitglieder der Familie Asiew in das Haus, wo sie bewacht
wurden. Kaum war Riswan eingetroffen, wurde er ergriffen, in einen Wagen
gesetzt und weggebracht. Es ist ganz offensichtlich, dass sich nur Angehörige der
Sicherheitskräfte am frühen Abend bewaffnet so frei bewegen, ein Haus
umzingeln und dann ohne Eile eine Person wegbringen können. Kaum hatten die Bewaffneten das Haus mit Riswan Asiew
verlassen, wandten sich dessen Verwandte an die Miliz und die
Staatsanwaltschaft des Rayons. Doch von dieser Seite wurde nichts unternommen,
um den Entführten zu befreien. Kein Wagen der Miliz tauchte in dem Haus des
Entführten auf, wo man sich vor Ort ein Bild hätte machen können. Am
11. November leiteten die
Untersuchungsrichter des Regionalen Büros des Ermittlungskomitees der
Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation in der Tschetschenischen Republik
(Leninsk/Grosnij) ein Ermittlungsverfahren unter der № 66093 ein
(Grundlage: Punkt «а», Absatz 2, Artikel 126 (geplante Entführung durch eine Gruppe). Derzeit
(November 2010) ist nichts über das Schicksal von Riswan Asiew bekannt. Warum
Riswan Asiew entführt wurde, darüber lässt sich nur spekulieren. Er ist der
Bruder eines verurteilten Aufständischen, hat selbst eine Haftstrafe wegen
Mitwirkung in einer illegalen bewaffneten Formierung abgesessen. Es ist nicht
auszuschließen, dass man ihn verdächtigt, weiter im Kontakt mit dem illegalen
Untergrund zu stehen, selbst über gewisse Informationen zu verfügen. Es ist
aber auch möglich, dass die Sicherheitskräfte so nur die Republik vor
potentiell nicht loyalen Personen „säubern“ wollen. 2002 wurden zwei
ältere Brüder von Riswan, Imran, geb. 1973 und Charon, geb.
1975, wegen Beteiligung am bewaffneten Kampf gegen die Machthaber der
Russischen Föderation zu 19 bzw. 21 Jahren verurteilt. Unter anderem wurden sie
aufgrund von Artikel 205 StGB RF (Terrorismus) verurteilt. Nach der Verhaftung
der Brüder schickten die verängstigten Eltern Riswan nach Irkutsk, wo er
als Zahnarzt arbeitete. 2005 wurde er auf Ersuchen der
Rechtsschutzorgane der Tschetschenischen Republik in seine Heimat verschubt.
Gegen ihn wurde die gleiche Anklage wie gegen seine Brüder erhoben. Die Agenturen schildern die Verhaftung von Riswan Asiew
folgendermaßen: „In Irkutsk wurde ein besonders gefährlicher
Verbrecher, Riswan Asiew verhaftet. Er war aktives Mitglied
bewaffneter Formierungen der Tschetschenischen Republik Itschkeria, die im Nordkaukasus
aktiv sind. Er wurde nach Artikel 205 des StGB der RF (Terrorismus) mit
Haftbefehl gesucht. Der Verhaftete war ein sog. „Emir“ und Feldkommandeur. Zuvor
war Riswan Asiew in einem der Zentren des bekannten Feldkommandeurs arabischer
Herkunft, Chatab, ausgebildet worden. Nach den vorliegenden
Informationen war er an Überfällen auf die föderalen Streitkräfte beteiligt,
er hatte Gebäude gesprengt, war an Morden von Angehörigen der Sicherheitskräfte
beteiligt. <…> Riswan Asiew versteckte sich in Irkutsk mit einem Paß, der
auf eine andere Person ausgestellt war. Er lebte bei nahen Verwandten. Die
Verhaftung ist auf die Zusammenarbeit des FSB in Irkutsk und in der
Tschetschenischen Republik zur Aufdeckung und Verhinderung terroristischer
Aktivitäten zurückzuführen“.[9] R. Asiew wurde dann auf der Grundlage von Artikel 208
(Mitwirkung in einer illegalen, bewaffneten Formierung) StGB der RF zu 2,5
Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Er verbüßte seine Strafe im
Isolationszentrum der Ortschaft Tschernokosovo. Es ist absolut offensichtlich: wäre Riswan Asiew wirklich
ein Feldkommandeur gewesen, wäre er wirklich an Überfällen auf Militärs und
Morden an Milizionären beteiligt gewesen, wäre er zu einer langen Haftstrafe
verurteilt worden. Derartige Urteile werden gegen Personen verhängt, bei denen
man keine realen Beweise einer Schuld finden konnte. Nach seiner Freilassung heiratete Riswan, arbeitete auf dem
Bau. Eine feste Arbeit hatte er nicht. Verwandte und Nachbarn berichten, Riswan
tue alles, um normal zu leben, friedlich und ohne einen Kontakt zu illegalen,
bewaffneten Formierungen. Die
Verhaftung und das spurlose Verschwinden von Ibragim Sajd-Salech Abdulganiewitsch
Die Behörden üben auf die Zeugen und die Angehörigen Druck
aus. Der ermittelnde Beamte empfahl der Mutter des Entführten dringend, nicht
wahrheitsgemäß auszusagen. Einige Begleitumstände des Falles erinnern an den Fall von
Zarema Gajsanowa. Am 21. Oktober 2009 wurde
Sajd-Salech Abdulganiewitsch Ibragimow, geb. 1990, von Angehörigen der
tschetschenischen Sicherheitskräfte im Zentrum von Grosnij festgenommen. Die
Sicherheitskräfte gehörten zum sog. „Ölregiment“ des Innenministeriums. Dessen
Aufgabe ist es, Öl zu bewachen. An diesem Abend sah ein Onkel von Sajd-Salech
diesen im „Ölregiment“ in der Stadt Grosnij im Büro des Kommandeurs Scharip
Delimchanow. Mehrere Tage befand sich Sajd-Salech in den Händen des Regiments.
Von seinem weiteren Schicksal ist nichts bekannt. Sajd-Salech Ibragimow ist Student des zweiten Kurses des
Ölinstitutes von Grosnij. Er lebt mit seiner Familie in der Ortschaft Gojty
in der Gontschajew-Str. Nr. 117. Im Hof stehen drei Gebäude. In einem
dieser Gebäude lebt er mit seiner Mutter, Raisa Turlajewa. Die beiden
anderen Gebäude gehören seinen Onkeln, den Brüdern des Vaters. In dem Haus, das
Adnan Ibragimow gehört, lebt seine alte Mutter und seine Großmutter.
Adnan selbst lebt mit seiner Familie in seiner Wohnung in Grosnij. Sein Sohn,
Magomed, diente vor diesen Ereignissen in der Einheit für außerbehördlichen
Schutz des Innenministeriums, dem sog. „Ölregiment“. Ein weiteres Gebäude stand
ständig leer, da die Familie des zweiten Onkels Tschetschenien verlassen hat. Am 21. Oktober 2009 führten die
Sicherheitskräfte in dem Dorf Gojty eine Sonderoperation durch. An
dieser beteiligten sich auch Angehörige der Sondermiliz OMON und des Bataillons
„Nord“, Milizionäre des Rayons Urus-Martan und Angehörige des Regiments für
außerbehördlichen Schutz der Tschetschenischen Republik. Bei der
Sonderoperation wurden die Angehörigen der illegalen bewaffneten Einheiten, А.А.Dazajewa
und А.V.
Dschumajew, getötet. Ein dritter
Aufständischer konnte entkommen. Ebenfalls getötet wurde der Milizionär I.V.Bukajew (Angehöriger
des 4. Tegiments für außerbehördlichen Schutz des Innenministeriums der
Tschetschenischen Republik. Zwei Milizionäre wurden verletzt. Hiervon wurde auf
der Internetseite des tschetschenischen Innenministeriums berichtet. An besagtem Tag hielt sich Sajd-Salech im Institut auf.
Seine Mutter hatte in Grosnij zu tun. Dort erreichte sie ihre Schwiegertochter
auf dem Handy. Sie teilte der Frau mit, dass sich Sicherheitskräfte in ihrem
Haus aufhielten, wo sie eine Sonderoperation durchführten. Raisa Turluewa rief
Adnan Ibragimow an, der in Grosnij arbeitete, und bat ihn, gemeinsam mit ihr
sofort nach Gojty zu fahren. Kaum waren sie an ihrem Haus angekommen, berichten Raisa
und Adnan, seien sie von Uniformierten umzingelt worden. Adnan wurde zu den
Kommandeuren gezerrt, zeigte ihm die auf dem Boden liegende Leiche eines jungen
Mannes. Dieser, so sagte man, sei ein Aufständischer und habe sich seit dem 20.
Oktober in ihrem Haus versteckt. Anschließend brachte man A. Ibragimow und R. Turlujewa zur
Miliz des Rayons Urus-Martan. Dort verhörte man sie bis 21 Uhr, anschließend
wurden sie wieder auf freien Fuß gesetzt. Auf die Frage, wie es denn sein
könne, dass sich Aufständische auf ihrem Speicher aufgehalten hatten,
antworteten sie, dass sie davon nichts gewusst hätten und dass sie außerdem am
Wahrheitsgehalt dieser Aussage zweifeln. Einer der Milizionäre berichtete Raisa, dass man ihr Haus
in Brand gesteckt habe. Nach Gojty zurückgekommen, bemerkten A. Ibragimow und
R.Turlajewa, dass zwei der drei Häuser in Brand gesteckt worden waren. Das
dritte Haus war schwer beschädigt. Als man sie zur Miliz gebracht hatte, hatte
nur das Dach des leeren Gebäudes im Hof gebrannt. Zeugen berichten, dass die
eingetroffene Feuerwehr den Brand nicht zu löschen versucht hatte. Die ganze Zeit über blieben alle Versuche, Sajd-Salech auf
seinem Mobiltelefon zu erreichen, erfolglos. Später stellte sich heraus, dass
er, nachdem er von seinem Vetter über die Sonderoperation informiert worden
ist, zu seinen Verwandten nach Grosnij fuhr. Seiner Schwester erklärte er
folgendermaßen, warum er die Aufständischen in das Haus gelassen habe: «Was
hättest du denn an meiner Stelle gemacht, wenn man dich mit einer Waffe bedroht
und dir gesagt hätte, dass man alle Frauen im Haus töte, wenn ich sie nicht im
Haus übernachten ließe?“ Anschließend bestellte er ein Taxi und fuhr
weg. Ungefähr um 23 Uhr meldete sich ein Untersuchungsrichter
aus Urus-Martan telefonisch bei Adnan Ibragimow und bat diesen, erneut
kurzfristig zu kommen. Adnan machte sich auf den Weg zu Miliz, von wo man ihn
nach Grosnij und dann zum „Ölregiment“ brachte. Hier erfuhr er, dass man auch
seinen Sohn, Magomed, hergebracht habe. Adnan Ibragimow brachte man in das Zimmer des
Regimentskommandeurs, Scharip Delimchanow, wo sich bereits 10-12
bewaffnete Männer in Kampfuniform befanden. Adnan war gleich klar, dass dies
die Offiziere des Regiments waren, die an der Sonderoperation in Gojty
beteiligt waren. Sie haben ihn in sehr rauem Ton Vorwürfe gemacht, dass die
Aufständischen, die sich bei ihm versteckt hätten, einen ihrer Kameraden
getötet und zwei weitere Kameraden verletzt hätten. Sie fragten ihn über seinen
Vetter, Sajd-Salech aus, wollten wissen, ob er für dessen Handlungen zur
Verantwortung gezogen werden oder ob er sich von seinem Vetter lossagen wolle. Adnan Ibragimow berichtet, er habe Scharip Delimchanow und
dessen Offizieren mitgeteilt, dass er von den Aufständischen, die sich
angeblich auf dem Speicher des leerstehenden Hauses seines älteren Bruders
versteckt hatten, nichts wisse. Er sagte, dass er nicht an die Schuld seines
Vetters glaube und nicht glaube, dass sich dort Aufständische versteckt hätten.
Deswegen könne er sich nicht von Sajd-Salech lossagen, der für ihn wie ein
eigener Sohn sei. Dann führte man Sajd-Salech in den Raum, der sehr
verängstigt war. Auf seinem Gesicht war Blut, fanden sich blaue Flecken.
Offensichtlich ist er irgendwo in Grosnij festgenommen worden. Da einer der ihren im Hof der Familie Ibragimow getötet
worden war, erklärten die Offiziere, müsse man sich entsprechend der Sitten
auch an den Ibragimows rächen. Sie versprachen, Sajd-Salech zu töten. Doch dann
entschieden sie sich um, garantierten ihm sein Leben, wenn er ihnen helfen
würde, den geflohenen Aufständischen zu ergreifen. Der Onkel bat, mit Sajd-Salech unter vier Augen sprechen zu
können. Dabei versuchte er Sajd-Salew von einer Zusammenarbeit mit den
Sicherheitskräften zu überzeugen. Nur so könne er sein Leben und das seiner
Angehörigen schützen. Sajd-Salech sagte, er kenne einige Aufständische von der
Ferne – über Gespräche mit dem Mobiltelefon. Dann führten sie Sajd-Salech aus
dem Raum. Adnan Ibragimow und seinen Sohn Mogamed entließen sie spät
in der Nacht aus dem Regiment, drohten ihnen aber, man könne sie jederzeit
wieder in das „Ölregiment“ holen lassen. In den darauffolgenden Tagen hielten sich die Mitglieder
der Familie Ibragimow in der Ortschaft Gojty auf, wo sie bei Verwandten lebten.
Sie beschwerten sich nirgends, warteten nur auf ein Zeichen von Sajd-Salech. Da
dieser sich zu einer Zusammenarbeit mit den Sicherheitskräften bereit erklärt
hatte, brauche man sich ja um sein Leben nicht zu sorgen, dachten sie. Am 1. November 2009 wurden
Adnan Ibragimow und Raisa Turlujewa zu einem Ermittlungsbeamten der Regionalen
Ermittlungskommission der Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation in der
Tschetschenischen Republik vorgeladen. Später berichtete Adnan, dass er dem
Ermittlungsbeamten alles gesagt hatte, was er wusste und gesehen hatte.
Trotzdem hat der Ermittlungsbeamte in seinem Protokoll nichts festgehalten,
was dieser über den Aufenthalt der Ibragimows im „Ölregiment“ gesagt hatte“.
Adnan zitierte er mit den Worten: “Mir ist der Aufenthaltsort meines
Vetters Sajd-Salech Ibragimow nicht bekannt.“ Dies erzürnte Adnan und er
wollte dagegen protestieren. Der Ermittlungsbeamte antwortete ihm jedoch, er
werde es sehr bereuen, wenn er darauf bestehe, dass im Protokoll die Vorführung
von Adnan, seinem Vetter und Sohn zum Verhör im „Ölregiment“ fixiert werde.
Sollte dies so im Protokoll festgehalten werden, so der Untersuchungsrichter,
wäre er verpflichtet, eine Anfrage an das „Ölregiment“ zu richten und auf der
Herausgabe von Sajd-Salech zu bestehen. Und dann können die Angehörigen des
Regiments Adnan und Sajd-Salech zu Geständnissen zwingen, die sie brauchen.
Dadurch werde sich die Lage der Ibragimows nur verschlechtern. Noch offener war der Untersuchungsrichter in seinem
Gespräch mit Raisa Turlajewa, die eine Erklärung über die Entführung ihres
Sohnes hatte einreichen wollen. Der Untersuchungsrichter, so Raisa Turlajewa,
habe sie gewarnt: “Wenn Sie diese Erklärung schreiben, wird man Sie töten,
und die anderen Verwandten wird man bei lebendigem Leibe verbrennen.“. In der Folge bestanden weder Adnan, noch Raisa darauf, dass
sich ihr Bericht über die Verschleppung von Sajd-Salech in das „Ölregiment“ im
Verhörprotokoll wiederfände. Doch nachdem Sajd-Salech spurlos verschwunden war,
entschied sich seine Mutter Raisa Turlujewa doch am 2. Dezember 2009 eine
Erklärung über die Entführung bei der Ermittlungskommission der
Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation in der Tschetschenischen Republik
einzureichen. Am 9. Dezember nahm der Ermittlungsbeamte eine Erklärung von
Adnan Ibragimow entgegen, in der er offiziell seine Kenntnisse über die
Vorfälle des 21. Oktober mit seinem Neffen darlegte. Genauestens beschreibt er
das Innere der Räumlichkeiten von Delimchanow, beschreibt, was sich in diesem
Raum befindet. Er könne auch zu diesem Raum führen. Nun begann man mit den
Vorermittlungen. Seit dem 10. Dezember 2009 vertritt der
Jurist der Mobilen Gruppen der Menschenrechtsorganisationen, Michail
Schulajew, die Interessen der Verwandten. An diesem Tag befragte der
ermittelnde Beamte des Ermittlungskomitees bei der Staatsanwaltschaft der
Russischen Föderation in der Tschetschenischen Republik, A. Abdulchadschiew,
Raisa Turlujewa in Anwesenheit von Schulajew. Während des Verhörs übte der
Untersuchungsrichter trotz Anwesenheit von Michail Schulajew auf Raisa
Turlujewa Druck aus. Er schüchterte sie ein, sagte, mit derartigen Angaben
bringe sie sich in Gefahr, könnte Zielscheibe von Rache hoch gestellter
Mitarbeiter der Sicherheitskräfte der Tschetschenischen Republik werden. Am 14. Dezember tauchte
ein Angehöriger des „Ölregiments“ bei der Familie Ibragimow auf und teilte mit,
dass der Kommandeur Adnan Ibragimow vorlade. Ibragimow unterrichtete M. Schulajew
von der Mobilen Gruppe der Menschenrechtsgruppen von dieser Vorladung.
Schulajew fuhr daraufhin mit ihm zu Scharip Delimchanow. Dieser empfing sie in
seinem in unmittelbarer Nähe zum „Ölregiment“ gelegenen Haus. Vor Beginn des
Gespräches schaltete Schulajew ein Aufnahmegerät ein, nahm so das gesamte
Gespräch auf. Später sollte diese Aufnahme einer der Beweise werden, die dem
Europäischen Menschengerichtshof übermittelt wurden. Zunächst sprachen beide in
tschetschenischer Sprache. Nachdem Delimchanow fragte, wer denn die dritte
Person sei, stellte sich Schulajew kurz vor. Im weiteren verlief das Gespräch
in Russisch. Scherip Dalimchanow sagte, Sajd-Salech habe Banditen
geholfen. Adnan, der Älteste in der Familie, müsse ihn doch kontrollieren. Dies
habe er aber nicht gemacht. Tschetschenischen Traditionen zufolge wird das Blut
des getöteten Milizionärs mit dem Blut der Familie Ibragimow gerächt. Die
Verwandten des Getöteten müssen sich rächen. Doch bisher sei es ihm, Scherip
Delimchanow, gelungen, diese in ihren Rachebedürfnissen zu zügeln. Jetzt aber,
nachdem Adnan erklärt habe, er habe Sajd-Salech zum letzten Mal im Raum von
Delimchanow gesehen, könne er die Verwandten der Getöteten nicht mehr zügeln. Weiter sagte Sch. Delimchanow: “Du hast gesagt, ich
hätte ihn gefoltert. Wie willst du das beweisen? Beweis es mir. Du hast es
gesagt, jetzt beweise es, wenn sich diese Person bei mir befinden soll. Und
wenn du es aber nicht beweisen kannst, dann werde ich etwas beweisen, etwas
gegen deinen Sohn, gegen dich und gegen deine Schwiergertochter…..“. Dann
gab Delimchanow Adnan zwei Tage, um zu beweisen, dass er bei dem Verschwinden
von Sajd-Salech eine Rolle spiele. Die Staatsanwaltschaft sei ihm völlig egal,
sagte er dabei. Das gleiche gelte für die Gerichte. Er regle alle seine Fragen
in Moskau. Zum Schicksal von S.-S. Ibragimow sagte der Kommandeur des
„Ölregiments“: “Er ist nicht mehr bei mir. Das können 100 Personen
bestätigen. Er hat sich in einen Wagen gesetzt und ist weggefahren. Aber wohin
er fuhr, weiß ich nicht. Vielleicht ist er zu den Wahabitten, um mit ihnen zu
kämpfen. Aber du kannst nicht beweisen, dass er bei mir war. Wer wird das
bestätigen? Du wirst sagen, dass du ihn hier gesehen hast und ich werde sagen,
dass ich ihn habe gehen lassen. Ist doch nicht das erste mal, dass man
derartiges über uns spricht. Man sagt, wir hätten diesen oder jenen getötet.
Nur: wo sind die Beweise? Es gibt keine Beweise und es wird keine Beweise
geben. Es gibt Aufzeichnungen, dass ich Banditen töte. Aber das ist im Rahmen
des Gesetzes.“. Mehrmals sagte er: “Ich bin Militär, ich achte das
Gesetz, und es gibt aber auch noch unsere Bräuche.“ So hat der Kommandeur der Einheit für Außerbehördlichen
Schutz im Innenministerium der Tschetschenischen Republik Scherip Delimchanow
Druck auf einen Schlüsselzeugen in der Sache des Verschwindens von Sajd-Salech
Ibragimow ausgeübt. Mit der Unterstützung des Moskauer Büros des
Menschenrechtszentrums „Memorial“ und des Europäischen Zentrums für
Menschenrechte wandten sich die Verwandten des Entführten im
Dezember 2009 an den Europäischen Menschengerichtshof. Und noch im
gleichen Monat ersuchte das Gericht die Russische Föderation um Informationen
zu diesem Fall. Insbesondere bat man um Kopien von Dokumenten, die die
Maßnahmen beschreiben, welche der Staat unternimmt, um den Aufenthaltsort von
S.S. Ibragimow ausfindig zu machen. Unterdessen gingen die Vorermittlungen weiter. Im Rahmen
dieser Ermittlung spielte Untersuchungsrichter Abdulchadschiew einen aktiven
Einsatz vor, versandte viele sinnlose Anfragen an die unterschiedlichsten
Instanzen, in denen er Fragen stellte wie: hält sich nicht S.S. Ibragimow bei
euch auf, wurde er verhaftet etc. Und dies, obwohl aus den Aufzeichnungen der
Verwandten von Sajd-Salech hervorgeht, in wessen Händen sich der Entführte
befindet. Ein Untersuchungsrichter sandte einen Arbeitsauftrag zur “operativen
Vermißtensuche mit dem Ziel, Personen dingfest zu machen, die an diesem
Verbrechen beteiligt gewesen sein können.“ an die Miliz von
Urus-Martan. Und dabei versteht der Untersuchungsrichter nicht, dass
er Personen mit diesen Arbeitsaufträgen betraut, die, gelinde gesagt, an einer
Suche von S.S. Ibragimow kein Interesse haben. Am 12. Dezember übersendet der
Untersuchungsrichter dem Chef des “Ölregiments“ den Auftrag, Angehörige seiner
Einheit, die in der Nacht vom 21. uf den 22. Oktober Dienst hatten, zur
Ermittlungsabteilung der Miliz vorzuladen. Außerdem solle er Kopien der
Eintragungen über Verhaftungen, die vom Regiment vorgenommen worden waren, einreichen.
Anschließend führte er am 15. Dezember mit Adnan Ibragimow eine Begehung des
Tatortes und der Dislozierungsorte des „Ölregiments“ durch. Ibragimow konnte
den Ort identifizieren, an den man ihn in der Nacht vom 21. auf den 22. Oktober
gebracht hatte. Im Gebäude des Regiments zeigte er, wo sich das Zimmer der
Regimentschefes befindet, nannte das Zimmer, wo er zum letzten Mal seinen
Neffen gesehen hatte. Eigentlich wären genügend Gründe für die Einleitung eines
Strafverfahrens gegeben gewesen. Allein schon der Umstand, dass man S.S. Ibragimow auf das
Gebiet des „Ölregiments“ gebracht hatte, ist schon rechtswidrig. Diese Einheit
kann und darf sich nicht mit operativen Fahndungsmaßnahmen beschäftigen, ihre Mitarbeiter
sind hierzu gar nicht befugt, sie dürfen keine Verhöre durchführen oder gar
jemanden auf ihrem Gebiet festhalten. Das ist zumindest eine eindeutige
Kompetenzüberschreitung. Trotzdem entschied sich der Untersuchungsrichter
Abdulchadschiew am 17. Dezember 2009 gesetzwidrig, kein
Strafverfahren wegen der ungesetzlichen Handlungen gegen S.S. Ibragimow
einzuleiten. Und er hat seine Entscheidung getroffen, ohne dass er
irgendjemanden des „Ölregimentes“ befragt hätte. Auch seine Übermittlung eines
Arbeitsauftrages an den Kommandeur dieses Regimentes blieb unbeantwortet. Warum macht der Untersuchungsrichter dies? Noch eine Woche
zuvor hatte er Raisa Turlujewa vor der Rache von hochgestellten Mitarbeitern
des Innenministeriums der Tschetschenischen Republik gewarnt. 11 Tage später, am 28. Dezember,
leitet ein anderer Untersuchungsrichter, der Untersuchungsrichter des
Regionalen Ermittlungskomitees der Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation
in der Tschetschenischen Republik, ein Strafverfahren wegen des Verdachtes
eines Verbrechens ein. Das Verfahren lief unter der № 66102. Einen Tag nach Einleitung des Verfahrens drangen zehn
maskierte Bewaffnete in das Haus von Adnan Ibragimow in Grosnij ein. Sie legten
keinen Durchsuchungsbefehl vor, gaben keine Erklärung. Nach der
Hausdurchsuchung verließen sie dieses wieder mit den Worten: „Das war eine
ganz gewöhnliche Prozedur.“. Das Menschenrechtszentrum „Memorial“ ist der
Auffassung, dass dies ein Einschüchterungsversuch war. Hier stellt sich die Frage, wie es sein kann, dass ein
Untersuchungsrichter ein Verfahren einleiten kann, und ein anderer es nicht
tut. Sie hatten doch beide die gleichen Unterlagen. Wahrscheinlich haben sie auf Anweisung von oben so
gehandelt. Man scheint in den Antworten gegenüber dem Europäischen
Menschengerichtshof den Kurs zu fahren, dass man nicht leugne, was
offensichtlich ist. Der russische Beauftragte beim Europäischen
Menschengerichtshof hatte im Namen der russischen Regierung bestätigt, dass
Sajd-Salech Ibragimow am 21. Oktober von Unbekannten festgenommen und dann im
Regiment für Außerbehördlichen Schutz im Innenministerium der
Tschetschenischen Republik über ein Gefecht im Dorf Gojty verhört worden ist.[10] Klar ist jedoch nicht, wie die russischen Behörden dazu
kommen können zu sagen, S.S. Ibragimow sei anschließend wieder freigelassen
worden? Die Materialien der Voruntersuchungen lassen einen derartigen Schluss
nicht zu. Am 10. März 2010 hat
der Europäische Menschengerichtshof nach Abwägung aller Argumente und Beweise
entschieden, nicht die Regeln für eine sofortige Behandlung des Falles
anzuwenden (Regeln 39 und 40 der Geschäftsordnung des Gerichtes), sondern
entsprechend Regel 41 den Fall vorrangig zu behandeln. Seitdem wartet man auf
die Behandlung des Falls. Seit der Einleitung eines Strafverfahrens ist geraume Zeit
verstrichen. Und derzeit gibt es allen Grund zu der Annahme, dass an einer
Aufklärung nicht effektiv gearbeitet wird. Bis heute sind Scherip Delimchanow und andere Amtspersonen
nicht befragt worden, in deren Kontrolle sich S.S. Ibragimow am 21. Oktober
2009 befand, als er das letzte Mal von einem Zeugen gesehen worden ist. Und
dass deren Befragung notwendig ist, geht eindeutig aus den Unterlagen hervor. Scherip Delimchanow hatte eindeutig seine Kompetenzen
überschritten und dem verschwundenen S.S. Ibragimow gegenüber rechtswidrig
gehandelt. Doch er wurde nicht für die Dauer der Ermittlungen von seinen
dienstlichen Pflichten entbunden. Nach wie vor hat er die Möglichkeit, Druck
auf Opfer, Zeugen, Untersuchungsrichter, operative Mitarbeiter auszuüben. Im März 2010 sandte der Vorsitzende des
Menschenrechtszentrums Memorial, Oleg Orlow, ein Schreiben an den
Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation, in dem er diesen bat, Angaben
nachzugehen, dass auf einen Zeugen und ein Opfer von Amtspersonen Druck
ausgeübt worden wäre. Ferner forderte Orlow, den Kommandeur des Regimentes für
außerbehördlichen Schutz im Innenministerium der Tschetschenischen Republik
(sog. „Ölregiment) Sch. Delimchanow für die Dauer der Ermittlungen um das
Verschwinden von S.S. Ibragimow diesen von seinen Pflichten zu entbinden[11]. Bis auf den heutigen Tag hat Oleg
Orlow keine Antwort erhalten. Am 3. April 2010 wurden
die Ermittlungen im Fall № 66102 eingestellt, da „es nicht
möglich ist, der Personen, die anzuklagen sind, habhaft zu werden“. Es ist ausschließlich der Arbeit der mobilen Gruppen der
Menschenrechtsorganisationen zu verdanken, dass Ermittlungen zur Rechtmäßigkeit
der Hausdurchsuchung im Anwesen von Adnan Ibragimow am 29. Dezember 2009 aufgenommen
wurden. D.M.Murtasow, Untersuchungsrichter
des Regionalen Ermittlungskomitees bei der Staatsanwaltschaft der Russischen
Föderation in der Tschetschenischen Republik, hatte sich zwei mal (01.02.2010.,
13.04.2010) mit einem Schreiben an die Miliz des Stadtteiles
Staropromyslow von Grosnij gewandt und diese aufgefordert, zu ermitteln, wer an
der Hausdurchsuchung bei der Familie Ibragimow beteiligt war. Doch die Miliz
ignoriert diese Aufforderungen, reagierte überhaupt nicht auf die Schreiben. Der Leiter des Ermittlungskomitees bei der
Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation in der Tschetschenischen Republik,
A.A. Stepanow, forderte den Innenminister der Tschetschenischen Republik,
R.Sch. Alchanow, drei Mal (08.02.2010., 13.04.2010., 01.06.2010 г.) auf, auf dem Dienstweg
zu überprüfen, ob sich gewisse Personen gegenüber A. Ibragimow gesetzwidrig
verhalten hätten. Unter Verletzung der Gesetzgebung zieht der Innenminister
es vor, dieser Aufforderung nicht nachzukommen. Den Juristen der mobilen Menschenrechtsgruppe, die die
Interessen von R. Turlujewa in der Strafrechtsangelegenheit über das
Verschwinden ihres Sohnes vertreten, liegt ein interessantes Dokument vor.[12] Die Abteilung Eigene Sicherheit im Innenministerium der
Tschetschenischen Republik hatte auf dem Dienstweg geprüft, ob gesetzwidrige
Handlungen gegen Sajd-Salech vorgenommen worden sind. Am 6. Mai 2010
ging eine Beantwortung dieser Frage beim Ermittlungskomitee Leninsk
(Grosnij) ein. Diese Antwort war schon am 1. März 2010
erstellt und am 15. März 2010 von Tschetscheniens Innenminister
Alchanow bestätigt worden. Darin heißt es, dass «am 6. April 2010 in
der Abteilung Eigene Sicherheit des Innenministeriums der Tschetschenischen
Republik die Antwort auf eine Anfrage an den Kommandeur des Regiments für
Außerbehördlichen Schutz im Innenministerium der Tschetschenischen Republik
eingetroffen war. Darin heißt es, Sajd-Salech und Adnan Abdulajewitsch
Ibragimow seien nicht festgenommen worden und auch nicht in das Regiment
gebracht worden.». Das bedeutet, die Antwort ist von Sch. Delimchanow
eingegangen, nachdem bereits das Antwortschreiben an die Abteilung für Eigene
Sicherheit fertiggestellt war. Und dann bezieht man sich in dem Schreiben sogar
noch auf diese Antwort. Diejenigen, die derartige Dokumente erstellen, geben sich
nicht einmal die Mühe, eine Plausibilität herzustellen. Sie sind sich so
sicher, dass alles durchgeht, dass sie sich für ihre Fälschungen vor niemandem
verantworten müssen und kein Vorgesetzter sie auffordern wird, die Wahrheit zu
sagen. Scharip Delimchanow leugnet derzeit selbst, trotz der
dokumentierten Tatsachen und seiner eigenen Worte, die von Menschenrechtlern
bezeugt werden können, dass S.S. Ibragimow in das Regiment gebracht worden war.
Der Aufenthaltsort von Sajd-Salech Ibragimow ist bis heute
unbekannt. Entführung und Befreiung
von Islam Irisbajewitsch Umarpaschajew Der Fall von
Islam Umarpaschajew ist für das heutige Tschetschenien wirklich einzigartig. Der
Entführte hatte nach seiner Freilassung die Verwandten gebeten, ihre Klage im
Europäischen Menschengerichtshof zurückzuziehen. Gleichzeitig machte er den
russischen Untersuchungsrichtern Angaben über die Entführung und die
Entführer. Doch dies kann er
nur tun, weil er sich derzeit außerhalb der Tschetschenischen Republik
befindet. Am 11. Dezember 2009 wurde Islam
Irisbajewitsch Umarpaschajew (geb. 1986) um 8:20 aus seinem Haus in Grosnij
(Siedlung Mitschurina, ul. Michajlika 75) entführt. I.Umarpaschajew hatte schon eine Vorstrafe aus dem Jahre 2008. Man
hatte ihn auf der Grundlage von Absatz 2 von Artikel 208 des StGB der
Russischen Föderation (Mitwirkung in illegalen bewaffneten Formierungen) zu
einem Jahr Haft verurteilt worden. Er war festgenommen worden, weil er mit
seinem Freund ein Mitglied einer illegalen bewaffneten Formierung im Wagen
mitgenommen hatte. Im Juli 2009 hatte man ihn vorzeitig und auf Bewährung
entlassen. Er kehrte dann nach Hause, nach Grosnij, zurück. Während der Ermittlungen 2008 war Islam Umarpaschajew gefoltert
worden. Seinem Anwalt liegen die medizinischen Dokumente vor, die dies
bestätigen. Am 11. Dezember 2009 drangen
ungefähr sieben Bewaffnete der Sicherheitskräfte
in sein Haus ein. Sie sprachen alle nur tschetschenisch. Man führe eine Passkontrolle durch, erklärten sie. Doch sie
hatten sich weder vorgestellt noch erklärt, für welche Struktur sie arbeiten.
Das Familienoberhaupt Irisbaj Umarpaschajew und seine Söhne Islam,
Bersan und Gelani waren zu Hause, hatten soeben ihr Morgengebet beendet.
Sie alle wurden durchsucht, man nahm ihnen ihre Pässe und Mobiltelefone ab.
Dann fragten die Sicherheitskräfte, wer von ihnen Islam Umarpaschajew war. Diesen
nahmen sie dann mit. Irisbaj
Umarpaschajew sagte den Sicherheitskräften, als Vater wolle er mitfahren. Er
wollte wissen, wer der Verantwortliche sei und wohin man seinen Sohn bringe.
Erst jetzt stellte sich ein Mann der Sicherheitskräfte als Ibrahim vor, sagte,
er sei von der Miliz des Rayon Oktjabrskij. Als die Sicherheitskräfte das
Anwesen verließen, sah der Vater, dass viele Wagen mit Bewaffneten vor dem Haus
gestanden hatten. Sie fuhren sofort los, in verschiedene Richtungen. „Wenn du uns hinterherfahren willst, werden wir schießen“
riefen sie dem Vater zu. Der Vater konnte noch bis zur Kurve laufen, dann waren
die Wagen verschwunden. Da er keinen eigenen Wagen hat, konnte er auch nicht
hinterherfahren. Sofort nach der
Entführung wandte sich Irisbaj Umarpaschajew an die Miliz des Rayons
Oktjabrskij. Doch dort sagte man, man habe Islam nicht in Haft genommen. Eine Anzeige
wegen Entführung wollte man nicht aufnehmen.
Ebenfalls am gleichen Tag wandten sich die Verwandten an die Staatsanwaltschaft
des Rayon Oktjabrskij von Grosnij. Dort wurde sofort ein Ermittlungsverfahren unter
der № 68042 eingeleitet (Punkt „a“ Absatz 2, Artikel 126 StGB der RF – geplante
Entführung). Juristen der
Mobilen Gruppen der Menschenrechtsorganisationen übernahmen das Mandat für den
Vater und den Bruder des Entführten. Die Ermittlungen wurden sehr ineffektiv und unter Verletzung der
Gesetzgebung geführt. Deswegen wandten sich die Juristen vom „Komitee gegen
Folter“ am 3. Februar 2010 an den Europäischen
Menschengerichtshof und beantragten, dem Fall Priorität einzuräumen und ihn
eilig zu behandeln. Am 2. April 2010 wurde
Islam Umarpaschajew von seinen Entführern freigelassen. Er fuhr darauf sofort
mit seiner Mutter nach Nischnij Nowgorod, wo er sich medizinisch untersuchen
und behandeln lassen wollte. Umarpaschajew berichtete den Juristen des Komitees
gegen Folter, dass er in einer Einheit des tschetschenischen Innenministeriums
in einem kellerartigen Raum an die Heizung angekettet worden wäre. Die Entführer von Umarpaschajew wollten von ihm nichts, sie schlugen
ihn nicht (außer am ersten Tag), sie folterten ihn nicht, gaben ihm genug zu
essen. Nur kämmen und rasieren durfte er sich nicht. I.I. Umarpaschajew berichtet, man habe ihn unter der Bedingung
freigelassen, nach seiner Freilassung eine Falschaussage zu machen. Er solle sagen,
er habe in Dagestan Urlaub gemacht. Außerdem solle er seine Verwandten
überreden, ihre Klage im Europäischen Menschengerichtshof zurückzunehmen. Die Entführer übergaben I. Umarpaschajew nun den Mitarbeitern der Miliz
von Oktjabrskij. Diese wiederum brachten Islam in das Milizgebäude. Dorthin
luden sie dessen Verwandte vor. Auch der Ermittlungsrichter des
Ermittlungskomitees bei der Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation in der
Tschetschenischen Republik war erschienen. Gemeinsam mit den Milizionären
überlegte er, wie man das Ermittlungsverfahren am besten wieder einstellen
könne. Anschließend übergab man Islam Umarpaschajew den Verwandten mit der
Bedingung, dass er am darauffolgenden Tag komme und die geforderten Erklärungen
abgebe. Im Gebiet Nischegorodskij angekommen, gab Islam Umarpaschajew eine
Erklärung im Ermittlungskomitee der Staatsanwaltschaft der Russischen
Föderation im Gebiet Nischegorodskij ab. Hierin berichtete er über seine
Verschleppung, die Haft in einer Struktur des Innenministeriums der
Tschetschenischen Republik und die Umstände seiner Freilassung. Unterdessen übten
Angehörige der Miliz des Rayons Oktjabrskij in Grosnij Druck auf die Verwandten
von Islam Umarpaschajew aus. Man wollte dadurch dessen Rückkehr
nach Grosnij bewirken. Doch es gibt genügend Gründe zu der Annahme, dass man auf Islam Umarpaschajew
bei einer Rückkehr in die Tschetschenische Republik Druck ausüben wird, um ihn
zu zwingen, von einer weiteren Mitwirkung in der Strafrechtssache Abstand zu
nehmen. Eine Rückkehr wäre zweifellos mit großen Gefahren für ihn und seine
Angehörigen verbunden. Trotzdem besteht
das Ermittlungskomitee der Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation in der
Tschetschenischen Republik darauf, dass Islam Umarpaschajew nach Grosnij komme,
um sich zu erklären. III. Tschetschenen im Strafvollzug Gefangene aus Tschetschenien im russischen
Strafvollzug Im Bericht von 2009 hatten wir geschrieben, dass die Lage von
Tschetschenen in russischen Gefängnissen besonders schwer ist. Hauptgrund ist,
dass in den Rechtsschutzorganen sehr viele Menschen tätig sind, die den Krieg
in der Tschetschenischen Republik selbst mitgemacht haben. Die meisten von ihnen
bringen dann das, was sie dort anzuwenden gelernt haben, mit. Sie sind selbst
traumatisiert, voller Hass. Gefährlich sind sie vor allem für die, die sie noch
vor kurzem als Feinde vor Ort bekämpft hatten. Hinzu kommt, dass die
weitere Zunahme von Xenophoie und Tschetschenenfeindlichkeit auch vor den in
Haft sitzenden Tschetschenen nicht Halt macht. Tschetschenen sind in
besonderer Weise gefährdet, Opfer von fabrizierten Anklagen zu werden. Derartige Fälle sind
sehr häufig. Hatte es während des Beginns der zweiten Welle der kriegerischen
Handlungen 1999-2000 eine offensichtliche Anordnung von oben gegeben,
Tschetschenen zu isolieren, so hat derzeit die weitere Aufspaltung des Rechts-
und Ermittlungssystem ein derartiges Niveau erreicht, dass sich die
Ermittlungsbehörden nur die schwächsten Personengruppen aussuchen, denen sie
dann Verbrechen unterschieben können. Und wenn es Zeiten gibt, in denen es
gilt, höhere Verbrechensaufklärung anzugeben, werden einfach die Beweismittel
gefälscht. Opfer dieser
fabrizierten Anklagen sind häufig Migranten aus Zentralasien oder Bewohner des
Kaukasus. Unter diesen sind die Tschetschenen dem höchsten Risiko ausgesetzt. So wandte sich
im September 2010 Tamara Magmadowa an uns. Sie lebt mit ihrer Familie in der
Ortschaft Kratovo, Rayon Ramenski, Gebiet Moskau. Sie erzählte, dass sie zu
Beginn des Krieges ihre Kinder aus Tschetschenien weggebracht habe, um sie vor
dem Krieg zu schützen. Ihre erwachsenen Söhne und ihre Tochter hatten in Peru
und Spanien gelebt. Als aber einer der Söhne erkrankte, glaubte sie der
Agitation von Kadyrow, dass man wieder zurückkehren könne, brachte ihre Familie
nach Russland und ging dann mit ihr nach Tschetschenien zurück. Am 19. Januar
kamen morgen bewaffnete Männer mit Hunden und durchsuchten das Haus. Erst im
Lauf der Hausdurchsuchung sagten sie, dass sie vom FSB seien. Doch einen
Hausdurchsuchungsbefehl hatte ihnen niemand gezeigt. Den Vater hielten sie auf
dem Boden fest. Die Bewohner forderten sie auf, ihnen ihre Drogen und Waffen zu
zeigen. Doch sie hatten weder Drogen noch Waffen. Dann begannen die FSB-Männer,
den Sohn von Tamara, Apti zu verhören. Dies fand auf der zweiten Etage statt.
Niemanden durfte während des Verhörs auf die Etage, wollten sie doch keine
Zeugen der Folter haben. Bei der Folter zogen sie ihm einen Plastiksack über
den Kopf, zogen ihn aus, und hießen ihn, auf dem kalten Boden auszuharren. Dann
befragten sie auch die Schwester von Apti, Ajschat. Nach der Hausdurchsuchung
und den Verhören nahmen sie Apti mit, verhafteten auch Ajschat. Sie nahmen den
Computer, alle Dokumente der Kinder, die Mobiltelefone und andere persönliche
Sachen, sowie 4000 Euro mit. Apti hatte diesen Tag auf die Geburtsstation
fahren wollen, wo seine Frau Zwillinge auf die Welt gebracht hatte. Bedingt durch
den Stress stieg bei Sultan Magmadow der Zuckergehalt im Blut, er fiel in
Ohnmacht. Die Frau von Apti konnte stressbedingt die Kinder nicht stillen und
die älteren Kinder sind nervlich durcheinander. Am
darauffolgenden Tag teilte der FSB-Ermittler Tamara mit, dass Apti seine
Teilnahme an einer illegalen bewaffneten Formierung zugegeben habe. Tamara und
der Anwalt sind sich sicher, dass er dies nur unter Druck gemacht haben kann. Ajschat und Apti wird
vorgeworfen, im Ausland Terroristen zur Vorbereitung eines Terroranschlages
angeworben zu haben. Ebenfalls mitangeklagt ist die zum Islam übergetretene
Litauerin Egle Kusajte. Ajschat und Apti hatten mit ihr über das Internet
kommuniziert. Diese hatten sie nach Russland eingeladen. Der Anwalt von
Magmadows, Mussa Chadisow, mit dem wir regelmäßig zusammenarbeiten, kam zu dem
Schluß, dass es keine Beweise eines geplanten Verbrechens gäbe, das Ajschat,
Apti und Egle angeblich vorbereiten wollten. Der Fall ging an das
Gericht. Heute verzeiht sich Tamara ihre Gutgläubigkeit, die sie zu einer
Rückholung der Kinder nach Russland hatte verleiten lassen. Wir haben oft mit Fällen zu tun, in denen Bürger von
Tschetschenien Verbrechen beschuldigt werden, für die sie schon einmal
verurteilt und anschließend amnestiert worden waren. Es gibt sogar Fälle,
in denen jemand für etwas zur Verantwortung gezogen wird, was sich vor mehreren
Jahren ereignet hatte. So wurden beispielsweise 2009 die 19-jährigen
Sajd-Chasan Magamadaow und Arbi Magamadow zur Verantwortung gezogen, weil sie
in einer illegalen bewaffneten Vereinigung gewesen sein sollen (Artikel 33.5
und 208 des StGB der RF). 2004 habe Arbi „zwei mal illegalen Formierungen“ geholfen.
Einmal hatten diese ihn gezwungen, Snickers zu kaufen, ein Roulett und noch
etwas anderes im Wert von insgesamt 300 Rubel (10 Dollar). Ein anderes Mal
sollen sie ihn zum Fluss geschickt haben, wo er Wasser habe holen sollen. Wie
hätte er sich aber auch als Junge weigern können, den Befehl der bewaffneten
Aufständischen auszuführen, die in sein Haus eingedrungen waren. Doch das
interessierte niemanden. Insgesamt machte man ihnen 9 derartige Episoden zum
Vorwurf. Zwei Beschuldigte waren am 1. Februar 2010 verhaftet
worden. Man hatte ihnen verboten, ihren Verwandten von der Festnahme zu
berichten. Erst am 10. Februar fand unser Anwalt heraus, dass die Magamadows
bei den Ermittlungsbehörden des Inneren festgehalten werden. Bevor der Anwalt
sein Mandat angetreten hatte, hatte Sajd-Chasan alle ihm vorgeworfenen 9
Episoden gestanden, ja sogar mitgeteilt, dass auch Arbi dabei gewesen sei. Der Ermittlungsrichter versprach dem Anwalt, 7 Episoden
wieder zu streichen, wenn Arbi im Gegenzug die anderen beiden gestehe. Arbi tat
dies, trotzdem tauchten wieder alle 9 Episoden in der Anklageschrift auf.
Sajd-Chasan und Arbi drohte eine Gefängnisstrafe. Glücklicherweise konnten sie
vor Gericht nachweisen, dass sie zu dem fraglichen Zeitpunkt noch keine 14
Jahre alt gewesen sind. Deswegen gilt für sie die Verjährungsfrist von fünf
Jahren – und die seien schon vorbei. Noch im Gerichtssaal wurden sie auf freien
Fuß gesetzt. Während der
Verbüßung ihrer Haftzeit droht Tschetschenen ständig Verfolgung, sowohl durch
die Angestellten des Strafvollzuges als auch durch die anderen Gefangenen.
Beiden Gruppen sind xenophobe Emotionen nicht fremd. Schläge, grundlose
Bestrafungen, eine Unterbringung in einem Gebäude für Tuberkulosekranke, all
das droht Tschetschenen in der Haft. Immer wieder hören wir derartige
Beschwerden. Gleichzeitig reagieren
wir auf derartige Beschwerden mit größter Vorsicht, kann doch unser Handeln die
Lage der betroffenen Gefangenen verschlimmern. So wagen wir vorsichtige
Telefonate in die Kolonie, wissen, dass mitunter ein Besuch einer sog.
„unabhängigen gesellschaftlichen Kommission“ helfen kann. Mitunter kommt es
vor, dass die Verwaltung im Gegenzug für bessere Haftbedingungen vom Gefangenen
ein Papier unterzeichnen läßt, in dem dieser erklärt, dass er mit allem
zufrieden sei. Dies versetzt die Menschenrechtler in eine schwierige Situation.
Ein derartiges unterzeichnetes Papier nimmt ihnen die Möglichkeit, sich in
Zukunft für den Betreffenden einzusetzen. So riefen im Frühjahr 2010 Gefangene
der Kolonie Kemerowo von einem Mobiltelefon bei Swetlana Gannuschkina an und
teilten ihr mit, dass alle Tschetschenen wegen eines geplanten Umzuges vorübergehend
in geschlossenen Zellen untergebracht würden. Normalerweise ist die
Unterbringung in geschlossenen Zellen in Strafkolonien eine Strafe. Noch in der
gleichen Nacht fand Gannuschkina die Telefon- und Faxnummern der Strafkolonie
und sandte per Fax eine entsprechende Anfrage an die Strafkolonie. So gelang
es, diese Kollektivstrafe abzuwenden. Doch gleichzeitig hatten die Gefangenen
eine Erklärung unterschreiben müssen, dass sie sich bei niemandem beschweren
werden. Deswegen konnten wir den Gefangenen auch nicht mehr helfen, als sie
sich ein zweites Mal in einer ähnlichen Angelegenheit an uns wandten. Doch häufig
kommt man auch unter Aufwendung aller Kräfte nicht zum Ziel. Ein Beispiel
hierzu ist die Situation im Gefängnis von Zubajr Zubajrajew. Über ihn hatten
wir schon 2009 in unserem letzten Bericht geschrieben. Einer unserer
Kolleginnen, mit denen die Verwandten von Zubajrajew regelmäßig
korrespondieren, teilt folgendes mit: „Zur Zeit hält
sich Zubajr im Gefängnis UP-288-Т der Stadt
Minusinsk, Gebiet Krasnojarsk, auf. Er kann sich nicht selbstständig
fortbewegen, sein Rückgrat ist gebrochen, im Winter hatte er einen
Suizid-Versuch hinter sich, weil er die Misshandlungen nicht mehr länger
ertragen wollte. Sein Gesundheitszustand ist sehr schlecht. Er hat häufig
Kopfschmerzen, auf beiden Augen sieht er schlecht, nach Angaben von Zubajrajew
fehlen ihm, bedingt durch die Folter in Wolgograd, zwei Zähne. Er hat
linksseitig im Gesicht eine Taubheit. Dies bedingt Artikulationsprobleme. Auf
der linken Hand lassen sich zwei Finger nicht bewegen, die Finger sind
insgesamt nicht mehr voll funktionsfähig. In der Hand hat er Schmerzen; in der
rechten Ohrmuschel ist eine Blutung zu beobachten; die Schmerzen im Rücken
sind vor allem im Halsbereich und im Rückgrat. Unter der Haut hat sich an der
linken Rippenseite eine Geschwulst gebildet. Berührungen des Nackens können so
schmerzhaft sein, dass er hierbei mitunter das Bewußtsein verliert. Er hat
weiter Schmerzen in den Kniegelenken. Das linke Bein spürt nicht die physische
Belastung zwischen Knie und Ferse. Er hat ein Magengeschwür am 12-Finger-Darm.
Bewegen kann er sich nur mit Krücken oder einem Stock. Nach einem Infarkt hat
er Schmerzen in der Herzgegend. Er leidet an Nierenschmerzen, in sitzender
Position kann sich Z.I. Zubajrajew nur halten, wenn er die linke Hand
aufstützen kann. Hierfür nutzt er eine Krücke. Fehlt ihm die Stütze, hat er
starke Schmerzen im Rücken und verliert das Bewußtsein. Am 4. Juni
2010 brachte man ihn in eine Heilanstalt. Dies war nach einer schweren Mißhandlung
durch das Personal der Isolationsanstalt Taschtyp notwendig geworden. Anschließend
häuften sich Kopfschmerzen und Epilepsie. Solange sich keine Kommission von der
Lage von vor Ort ein Bild gemacht habe, werde er auch keine Erklärung
schreiben, wo er um Einleitung eines Strafverfahrens bitte. Zubajrajew zeigt
die negative, unmenschliche Haltung der Angestellten der Isolationseinrichtung.
Dort mache man sich nicht einmal die Mühe zu verbergen, dass man sich ihm
gegenüber so verhalte, weil er Tschetschene sei. Man versuchte
auch, ihn zu zwingen, die Klage beim Europäischen Menschengerichtshof
zurückzuziehen. Doch Zubajr blieb beharrlich. Eine weitere typische Misshandlung läßt sich auf den Juni
2010 datieren. So berichtete uns eine Bewohnerin von Grosnij, Madina Sultanowna
Garsiewa, dass sie sehr über den Gesundheitszustand ihres Mannes, Adam
Magomedowitsch Garsiew, geb. 1979, beunruhigt sei. Dieser sitze eine Strafe in
der Anstalt IK-9 in der Ortschaft Parfino, Gebiet Nowgorod, ab. Wie sie
erfahren habe, sei das Personal der Kolonie darüber erbost, dass A.M Garsiew so
viel Wert auf seine menschliche Würde lege. Dafür werde er systematisch
verfolgt. Oft dienen kleine oder auch nur erdachte Anlässe zu einer Strafe in
der Strafzelle oder der Baracke mit verschärftem Regime. Aus Verzweiflung über die Situation hatte sich A.M. Garsiew
eines Tages in die Venen geschnitten. Unsere Organisation wandte sich an den Direktor des
Strafvollzuges und bat ihn, sich zeitnah in die Sache einzumischen und dem
Gefangenen adäquate Hilfe zukommen zu lassen. Außerdem müssten die Verfolgungen
durch das Pesonal eingestellt werden. Kurzfristig hatten wir mit unserer
Intervention Erfolg, doch schon wenig später wurde Garsiew erneut vom Personal
erniedrigt. In
Tschetschenien ist man gegenüber kranken Häftlingen nicht weniger grausam als
in anderen Regionen Russlands. In unserem Bericht 2009 beschreiben wir das
tragische Schicksal von Letschi Dschanaraliew, der bei seiner Verhaftung schwer
mit Schüssen verletzt worden ist. Er kann sich nicht mehr alleine fortbewegen,
ist Invalide geworden. Doch trotz eines Gutachtens einer ärztlichen Kommission
und den zahlreichen Bittstellungen von Menschenrechtlern wird Dschanaraliew
weiterhin in der Strafkolonie festgehalten. Die Zustände dort sind ihm bei
seinem Gesundheitszustand nicht zumutbar. Und dies ist nicht der einzige
derartige Fall. Imali
Visarchadschiewitsch Ajubow, geb. 1978, Bewohner des Dorfes Ojschar, ist mit
Entscheid des Obersten Gerichtes der Tschetschenischen Republik vom 10. Juli
2006 zu 16 Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden. Er wurde in die
Tuberkulose-Zone überstellt (OIO-92/4 UIN MJu RF in Dagestan). Dort war er seit
2007. Ajubow war in einem sehr schweren Zustand und im September 2008 hatte
eine Ärztekommission entschieden, dass Ajubow und noch weitere fünf Verurteilte
in einem gesundheitlich bedenklichen Zustand seien und deswegen, so wolle es
das Gesetz, freizulassen seien. Daraufhin wandte sich die Leitung der Strafkolonie
am 28. September 2007 an das Gericht des Rayons von Machatschkala und bat um
eine Freilassung von Ajubow. Doch am 31.
Oktober 2007 verweigerte das Gericht die Freilassung von Ajubow. Als Grund gab
man an, dass die Verwandten nicht die vom Gericht geforderte Summe von 100
Tausend Dollar gebracht hätten. Am 11. April
2009 rief ein Unbekannter bei „Memorial“ an und sagte, Imali Ajubow sei in der
Kolonie gestorben. Ein Mitarbeiter des Menschenrechtszentrums fuhr zu den
Verwandten in die Ortschaft Ojschar zur Beerdigung. Dort erfuhr er, dass Ajubow
an einer schweren Krankheit gestorben sei. Man hatte versucht, ihn vorher
freizubekommen, und er so in Ruhe sterben könne, zu Hause. Die zuletzt
geforderte Summe betrug 750 Tausend Rubel. Die Verwandten hatten jedoch nur die
Hälfte aufbringen können. Eine Form
der Schikanen ist das Verbot auf die Ausübung der religiösen Pflichten der
Moslems. Am 15. Juni 2010 erhielten wir einen Anruf von einem Verurteilten
aus dem Gebiet Archangelsk. Dieser hatte im Namen aller inhaftierten Moslems
angerufen. Bis vor kurzem noch hatten die Gefangenen problemlos ihre Gebete
sprechen und andere, von ihrem Glauben erforderte Rituale durchführen können.
Einen Monat vor diesem Anruf war Anatolij Dmitriewitsch Kilanow zum neuen Chef
der Kolonie ernannt worden. Nach Angaben der Verurteilten war Kilanow an seinem
bisherigen Einsatzort in Orenburg als stellvertretender Chef des Strafvollzuges
als Gegner des Islam bekannt. In Orenburg habe er von den Gefangenen den Koran
eingesammelt. Und an seinem
neuen Arbeitsplatz schien er nicht weniger rigoros vorzugehen. So habe er,
berichten Verurteilte, allen befohlen, Schweinefleisch zu essen, das Beten
verboten, Gebetsteppiche konfisziert. Hier gilt
anzumerken, dass bei der Strafvollzugsbehörde im Gebiet Archangelsk eine
Konferenz am 1. Juni 2010 abgehalten wurde zu Fragen der Glaubensausübung an
Haftorten. Was auf dieser Konferenz gesprochen wurde, steht in klarem
Widerspruch zu dem Handeln des Leiters der Strafkolonie. Verurteilte baten, man
möge ihnen in dieser Frage helfen. Und unser Schreiben zeigte Wirkung. Die
Gefangenen durften beten. So ein Ergebnis unseres Handelns erleben wir leider
nur selten, und Klagen über Schikane an Moslems erhalten wir oft. Wenn die Haftzeit
ihrem Ende zugeht, geben sich die Mitarbeiter von Kolonien und Gefängnissen jede
erdenkliche Mühe, um die Freilassung von Tschetschenen zu verhindern. Dafür
erfinden sie die seltsamsten Beschuldigungen oder provozieren diese mit erniedrigendem
Verhalten zum Übertreten der Vorschriften. So wurde im Gebiet Tambow
Schamil Chatajew, von dem wir schon mehrfach berichtet hatten, bereits zum
dritten Mal verurteilt. Seine letzte Verurteilung war im Sommer 2010. Er soll
einen Wächter geschlagen haben. Nach Angaben des Anwaltes ist Schamil
vollständig ausgezehrt. Er ist schwer krank. Und so ist auch offensichtlich,
dass die Beschuldigung jeglicher Grundlage entbehrt. Auch andere Gefangene können
bezeugen, dass Schamil vom Wachpersonal wiederholt misshandelt worden ist. Die
Generalstaatsanwaltschaft hat unsere Schreiben nicht beantwortet, in denen wir
uns darüber beschwert hatten, dass Schamil lange der Kontakt mit seinem Anwalt
verwehrt wurde. Auch das Gericht hat den Fall nicht objektiv behandelt, ließ
nur Mitarbeiter der Strafkolonie als Zeugen befragen, nicht Gefangene oder
ehemalige Gefangene, die ein Zeugnis für Chatajew abgegeben hätten. Deswegen klagten
wir beim Europäischen Menschengerichtshof. Ob Chatajew bis zur Aufnahme dieses
Verfahrens leben wird, ist fraglich. Tschetschenien, die aus dem zurückgekehrt sind, werden
nicht nur verfolgt, weil die Umgebung von Kadyrow Geld, das sich abnehmen läßt,
vermutet. Es gibt noch einen weiteren
Grund für deren Verfolgung: die tschetschenischen Machthaber fordern die
Rückkehr aller, die Tschetschenien verlassen haben, nach Tschetschenien. Ein
Instrument in dieser Bemühung ist die Verfolgung von Angehörigen von nicht
Rückkehrwilligen. So war kürzlich ein junger Mann in dem Glauben, eine Rückkehr
nach Tschetschenien sei ungefährlich, nach Tschetschenien zurückgekehrt, wo er
heiraten wollte. Nur wenige Tage nach seiner Rückkehr hatte man ihn
festgenommen, mißhandelt und mit Strom gefoltert. Diese Mißhandlungen fanden
auch auf dem Gebiet des Bataillons „Jug“ (Süden) statt, das Kadyrow unterstellt
ist. Man fragte ihn über tschetschenische Flüchtlinge in Europa aus, wollte
wissen, was wer von ihnen tue, wessen Verwandtschaft Pakete erhalte, was man
mitbringe, wenn man aus Europa komme. Die Verhöre fanden in unterschiedlichen
Strukturen der Sicherheitskräfte statt. Man ließ ihn erst frei, als seine
Verwandten ein Lösegeld gebracht hatten. Niemand war bereit, den Vorfall bei
den offiziellen Strukturen zu melden. Man bat, in dem Bericht den Namen des
Betreffenden nicht zu erwähnen. In der Tschetschenischen Republik gibt es illegale Hafatorte. Hiervon gibt es mehrere Zeugnisse. Unter anderem hatte Umar Ismailow davon berichtet. Derzeit läuft in Wien der Prozess wegen des Mordes an ihm. Vier Monate war Salich Masajew in einem derartigen
Haftort festgehalten worden. Nach seiner Freilassung hatte er der Staatsanwaltschaft über die ungesetzliche Haft berichtet. Im August 2008 wurde er erneut entführt. Seitdem ist er spurlos verschwunden. Die
Behörden Tschetscheniens leugnen jedoch die Existenz derartiger Geheimgefängnisse,
und die Bundesstrukturen sehen einfach weg. Über Alichan Markujew, der in einem derartigen
Gefängnis inhaftiert war und den Mord an ihm, war bereits in der Einführung die
Rede. Hier ein weiteres ähnliches Beispiel: Am 19. Juli
2010 wurden im tschetschenischen Fernsehen die Leichen von zwei
„Aufständischen“ gezeigt, die angeblich am 13. Juli 2010 im Wald des
Rayon Wedeno der Tschetschenischen Republik getötet worden sein sollen.
Einige Medien berichteten an diesem Tag über die Liquidierung von zwei
Aufständischen in den Bergen Tschetscheniens [13].
Die Verwandten konnten die Getöteten identifizieren. Und es stellte sich
heraus, dass beide bereits ein Jahr zuvor entführt worden waren. Einer von
ihnen, Chusejn Isajewitsch Eskiew, geb. 1981, stammt aus dem Dorf Gechi, Rayon
Urus-Martan und lebte in Tschetschenien. Er
war
am
2. November 2009 entführt worden[14]. Im September 2009 hatten Mitarbeiter der Miliz des Rayons Zawodskij (Grosnij) Chusein aus seinem Haus in die Ortschaft Zentoroj entführt, die Heimatortschaft von Ramsan Kadyrow, wo sich mehreren Zeugenaussagen zufolge eines der illegalen Gefängnisse befindet. Am zweiten Tag hatte man Chusej freigelassen. Er
berichtet, dass er beim Verhör mit Strom gefoltert worden sei. Am 2. November 2009 riefen Chusejn Personen an, die ihn
im September entführt hatten. Der Gesprächspartner wollte sich mit ihm treffen
und gab als Treffpunkt den Markt „Sabita“ von Grosnij an. Sein Wagen sei ein silbern-gelber VAZ-2110. Er
sagte, er wolle ihm einige Fragen stellen, dann könne er wieder gehen. Chusejn berichtete seinen Freunden und Verwandten von dem
geplanten Treffen und machte sich auf den Weg. Am Markt ging er auf diesen
Wagen zu. Dort bat man ihn, sich in den Wagen zu setzen und fuhr los. Seitdem
fehlt von ihm jede Spur. Nach der Entführung erhielten die Angehörigen einen
anonymen Anruf. Der Anrufer sagte, Chusejn befinde sich in dem Dorf Kurtschala,
sei in der Gewalt von Sicherheitskräften. Über die Einheit der
Sicherheitskräfte machte er keine Angaben. Die Mutter von Eskiew wandte sich an
die Miliz des Rayon Leninsk und das Ermittlungskomitee bei der
Staatsanwaltschaft. Es wurde ein Verfahren wegen Entführung eingeleitet. Zwar
konnten die Ermittler mehrere Materialien sammeln, vom Entführten fehlt jedoch
weiter jede Spur. Zum Zeitpunkt der Entführung hatte Chusejn weder
Schrammen noch Kratzer auf seinem Körper. Er
trug
zivile
Kleidung, keinen Bart. Bei
der im Juli 2010 Fernsehen gezeigten Leiche fehlten der kleine und der vierte
Finger an der rechten Hand und der kleine Finger auf der linken Hand. Die
Wunden waren an der Stelle bereits vernarbt. Möglicherweise hatte man Eskiew
bei der Folter die Finger abgetrennt. Seine Haare und sein Bart waren lang. All
diese Umstände sprechen dafür, dass man Chusejn nach der Entführung lange und
grausam gefoltert hatte. Früher hatte Chusejn den Nachnamen Amtajew. Eskiew ist
der Name seiner Mutter. Chusejn hatte sich für diesen Namen entschieden, weil
er einen Schnitt mit der Vergangenheit machen wollte. Er war bei einer illegalen,
bewaffneten Formierung gewesen, die gegen die Bundestruppen gekämpft hatte.
2001 hatten ihn zentrale Sicherheitskräfte festgenommen. Von einem Gericht in
Astrachan wurde er zu 4,5 Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Nach 3,5 Jahren
war er vorzeitig entlassen worden. Seitdem wurde er mehrfach verhaftet. So war
er einmal für einen Monat bei der Miliz des Rayons Zawodskij inhaftiert. Gegen
ein Lösegeld von 1000 Dollar und einen goldenen Ring war er freigelassen
worden. Danach hatten die Sicherheitskräfte ihn noch mehrfach aufgesucht. Er
mietete einen Wagen, verdiente sich durch Taxifahrten Geld. Ein Haus hatte Chusejn nicht, er wohnte zur Miete. Den Namen des zweiten Getöteten kennen wir nicht.
Soviel wir wissen, stammt er aus dem Dorf Schalaschi, Rayon Urus-Martan, hatte
in dem Dorf Atschcha-Martan gelebt. Vor ungefähr acht Monaten war er entführt
worden. Näheres über die Entführung müssten die Untersuchungsrichter der
Staatsanwswaltschaft wissen. Am 21. Juli wurden die Leichen an die Verwandten
übergeben. Man verbot
ihnen eine traditionelle Beerdigung. Typisch war, was
uns Tamara Adamowna Dzejtova am 26. Juli 2010 mitteilte. Am 7. Juli 2009 war ihr Sohn, Chamsat
Achmetowitsch Dzejtow (geb. 1990), entführt worden. Die Begleitumstände der
Entführung, wie sie in der anliegenden Erklärung beschrieben sind, zeigen
deutlich, dass Sicherheitskräfte an der Entführung mitgewirkt haben. Dafür
spricht auch der Unwille der Milizionäre des Rayons Sernowodsk, dievon der
Mutter gemachte Entführungsanzeige entgegenzunehmen und die Drohungen, der
Familie die Sozialzahlungen zu entziehen, wenn sie die Anzeige aufrecht erhalte
und weitere Details öffentlich mache. Besonders
bemerkenswert ist die Erklärung des Leiters der Fahndung der Miliz des Rayons
Atschcha Martanow, T. Mamakajew. Dieser hatte offen gesagt, dass sich Chasat im
Dorf von Kadyrow, Chosi-Jurt (Zentoroj) aufhalte und entlassen werde, sobald
die Eltern die Schwester von Chamsat, Zulichan, „herausrückten“. Die Schwester
war 2008 für eine Eheschließung mit dem Aufständischen Asamat Machauri entführt
worden. Dieser war wenig später getötet worden (Die Verwandten von Machauri
berichten, Zulichan habe man kurz nach der Entführung in das Ausland gebracht).
Die Äußerung von T. Mamkajew ist zwar zynisch, ihr ist aber Glauben zu
schenken. Ähnliches war bereits 2008 gesagt
worden, als man Chamsat das erste Mal verhaftet hatte. Die Verwandten drängten auf die Einleitung
eines Strafverfahrens wegen der Entführung von Ch.A. Dzejtow. Doch sie warteten
vergeblich. Auch der Aufenthaltsort des Entführten
konnte nicht benannt werden. Der Angabe von T. Makajew, dieser befinde sich in Zentoroj, war man aus nachvollziehbaren Gründen nichte
nachgegangen. Es ist ganz offensichtlich, dass die
Staatsanwaltschaft von Tschetschenien nicht in der Lage ist, selbstständig
Fälle aufzudecken, wenn die Sicherheitskräfte in diese verwickelt sind. Hier das Schreiben der Mutter von
Chamsat Dzejtov (im russischen Original und deutscher Übersetzung): Seite
2 Tamara Adamowna Dzejtowa An das
Menschenrechtszentrum „Memorial“ Erklärung
Am 7.
Juli 2009 wurde mein Sohn, Chamsat Achmetowitsch, geb. 1990, kurz nach 14:00
Uhr entführt. An diesem Tag hatte ich Chamsat geben, für mich zur Arbeit in das
Kornlager (st. Assinowskaja) zu gehen, da ich meine Rente abholen wollte. Genau
um 14:00 Uhr rief mich mein Sohn an und sagte, dass er zum Essen nach Hause
käme, er fühle sich nicht wohl. Ich bat ihn, zur Arbeit zurückzukehren. Chamsat
kaufte sich eine Flasche Pepsi, Samen und ging wieder in das Körnerlager. Doch
dort ist er nicht angekommen. Um 15:00 Uhr war ich beim Körnerlager, konnte dort
meinen Sohn jedoch nicht antreffen. Ich rief ihn auf seinem Handy an. Aber
dieses war ausgeschaltet. Wir schlugen Alarm, war doch mein Sohn auf Bewährung
frei (Artikel 208, Absatz 2). All das war geschehen wegen meiner Tochter
Zulichan (geb. 1987). Diese war mit Machauri Asamat verheiratet. Als sie ihn
heiratete, war Asamat zu Hause. Davon, dass ihr Mann in den Wald gegangen sei (zu
den Aufständischen, d.Übers.) hatte sie erst von der Miliz von Sernowodsk
erfahren. Diese hatten sie einbestellt. Nachdem sie erfahren hatte, dass sich Machauri
Asamat den Aufständischen angeschlossen hatte, nahm sie ihre Tochter und ging
nach Hause. Meine Tochter lebte genau ein Jahr und drei Monate mit uns. Sie
hatte den 5. Kurs der historischen Fakultät der staatlichen Universität
Tschetscheniens besucht. Am 22. September 2008, als sie
sich in die Stadt zum Unterricht aufgemacht hatte, entführte Asamat meine
Tochter. Zwei Wochen später kam ein Verwandter von Asamat zu uns und sagte,
dass Zulichan zu den Verwandten des Mannes ins Ausland gescchickt worden sei.
Einen Monat später tauchten Sicherheitskräfte bei uns auf, wollten Chamsat
befragen. Als mein Mann fragte, was sie denn von diesem wollten, sagten sie,
sie müssten ihm eine Frage stellen. Darauf fuhr mein Mann mit ihnen in die
Stadt, wo Chamsat die juristische Fakultät der Filiale der Moskauer Universität
besuchte. Man nahm beide zur Milizstation ORB-2. Dort verbrachten Vater und
Sohn eine Nacht zusammen. Am Abend des zweiten Tages ungefähr um 21:00 Uhr
brachte man meinen Mann an den Rand der Ortschaft St. Assinowskaja und ließ ihn
frei. Chamsat, so sagte man ihm, werde zur Miliz des Rayons Zawodskij gebracht.
Am dritten Tag gab man meinem Sohn einen Anwalt, Naim Kasiew. Als wir zu
unserem Sohn fuhren, sagte der Anwalt folgendes zu uns: „Wir wollten den Jungen
heute entlassen, da er nichts weiss und unschuldig ist, aber sein Schwiegersohn
und seine Schwester sind in Freiheit, deswegen wird er bei uns bleiben müssen“.
Darauf erwiderte ich, mein Sohn trage laut Gesetz keine Verantwortung für die
Handlung des Schwiegersohnes. Doch das interessierte ihn nicht. So verbrachte
Chamsat noch zehn weiter Tage bei der Miliz von Zawodsk. Anschließend schickte
man ihn in die Isolierzellen von Grosnij. Dort verbrachte er einen Monat und 10
Tage. Am 20. Januar 2009 wurde Chamsat vom Gericht Staropromyslow auf der
Grundlage von Artikel 208, Absatz 2 zu einem Jahr verurteilt. Am 7.
des Monats war mein Sohn also erneut entführt worden. Am 7.
Juli war er entführt worden und drei Tage nach der Entführung von Chamsat, am
10. Juli, wurde Machauri Asamat getötet. Die
Personen, die meinen Sohn das zweite Mal entführt hatten, waren mit zwei Wagen
gekommen. Einer davon war ein „Schiguli“ VAZ 2107 mit den staatlichen
Kennzeichen „A734MS 95. Region“. Der Fahrer des zweiten Wagens war ein
Mitarbeiter der Miliz von Sernowodsk und nannte sich Kasbek. Doch er leugnet
seine Beteiligung an der Entführung. Mir hatte er es so gesagt: „Ich war bei
der Entführung deines Sohnes nicht zugegen. Nur mein Auto war dort“. Der Leiter
der Fahnung von Atschcha-Martanow, Taus Mamakajew, hatte uns mehrfach gesagt,
dass man Chamsat wegen des Schwiegersohnes entführt habe. Leute aus Chosi-Jurt
hätten ihn entführt. Er wisse, dass mein Sohn unschuldig sei, dass man ihn
nicht foltere, dass er satt sei, Essen und Schuhe habe. Zwei oder drei Mal am
Tag frage er nach, wer den Jungen entführt und hergebracht habe und sage, man
solle ihn doch freilassen. Doch man wird ihn erst freilassen, wenn wir ihnen
unsere Tochter ausgeliefert haben. So hatte es auch der Ermittler der
Staatsanwaltschaft von Atschcha-Martanow, Alsbek Machauri, gesagt: „Achmad, wir
können herausfinden, wo dein Sohn ist, wer ihn entführt hat. Doch die geben ihn
nicht heraus, wenn du ihnen nicht deine Tochter gibst“. Und er war für die
Ermittlungen in dem Strafverfahren verantwortlich, das wegen der Entführung
meines Sohnes eingeleitet worden ist. Doch wie ich schon gesagt hatte: meine
Tochter wurde außer Landes gebracht und soviel ich weiß, müssen weder meine
Tochter noch mein Sohn Verantwortung für das tragen, was ein Mensch gemacht
hat, der sich nicht mehr unter den Lebenden befindet. Als
wir mit der Entführungsanzeige bei der Miliz des Rayon Sernowodsk aufgetaucht waren,
hatten die Milizionäre Muslim, Aslan und Kasbek drei Tage lang versucht, uns
davon abzuhalten. Sie sagten, mein Sohn sei in den Wald (den Aufständischen,
Anm.d.Ü.) gegangen und wenn ich eine Erklärung schreiben werde, würde man
mir und meiner Familie die Rente und die Sozialzahlungen entziehen. Dann wandte
ich mich an die Staatsanwaltschaft und den FSB des Rayons Atschcha-Martanow. Mein
Sohn führte am Tag der Entführung ein Telefon „Nokia 6300“ bei sich. Ich bat
den FSB-Beamten Sergej herauszufinden, wo sich das Telefon meines Sohnes
befinde. Die Leute, die ihn entführt haben, behaupten ja, er sei in den Wald
gegangen. Am 7. Juli 2009 hatte man meinen Sohn entführt, am 24. Juli rief
mich Sergej an und sagte, das Telefon von Chasamt sei am 12., 13. und 14. Juli
angeschaltet gewesen. Es habe sich im Rayon Atschcha-Martanow befunden. Derzeit
sei es im Rayon Sunscha. Als ich dem Chef der Fahndung hierüber berichtete, bat
mich dieser, niemandem davon zu erzählen. Derzeit
ist der Aufenthaltsort meines Sohnes unbekannt. Aber ich habe große Angst um
sein Leben. Sollte er sich etwas zuschulden kommen lassen haben, soll man ihm
das nachweisen und ihn auf gesetzlicher Grundlage verurteilen. In der
Staatsanwaltschaft von Atschcha-Martanow ist ein Strafverfahren unter Nr. 85012
auf der Grundlage von Absatz 1 des Artikels 105 StGB der Russischen Föderation
eingeleitet worden. Doch alles ohne Ergebnisse. Der Aufenthaltsort meines
Sohnes bleibt unbekannt. 17.6.2009 (Unterschrift) Tamara Dzejtowa *********** Die
tschetschenischen Machtstrukturen können auch in anderen Regionen Russlands
agieren. Ein klares Beispiel hierfür ist die Verhaftung von Arbi Chatschukajew
am 5. November 2009. Ungefähr um 17:00 Uhr diesen Tages riefen mich
tschetschenische Kollegen an und teilten mir mit, in Moskau sei der Leiter der
Nichtregierungsorganisation „Recht“, Arbi Salambekowitsch Chatschukajew, verhaftet
worden. Dies bestätigte dieser wenig später selbst telefonisch. Unbekannte Angehörige
der tschetschenischen Machtstrukturen hätten ihn unweit des Hauses, wo er eine
Wohnung miete, festgenommen. Während des Telefonats hatte man ihn schon zum
Flughafen „Vnukovo“ gebracht, um ihn nach Grosnij zu schicken. Ich
stellte sofort einen Kontakt zur Flughafenmilizu her und teilte ihm mit, dass
A.S. Chatschukajew derzeit gegen seinen Willen von Moskau in die
Tschetschenische Republik gebracht werde. Er
befinde sich gerade mit seinem Wachpersonal auf dem Flughafen „Vnukovo“, wo man
auf den Flug nach Grosnij warte. Erst nachdem das Fax mit dem Briefkopf
unserer Organisation und meiner Unterschrift eingegangen war, wurde dort
gehandelt. Ich
hatte gebeten, die Begleitung von Chatschukajew aufzufordern, die Dokumente zu
zeigen, die sie zu dieser Handlung berechtigten. Sollten die erforderlichen
Dokumente nicht vorliegen, seien diese ungesetzlichen Handlungen zu
unterbinden. 20 Minuten
später rief Swetlana Gannuschkina bei Schachman Akbulatow an. Dieser befand
sich schon beim Ermittlungsrichter direkt bei Maschud. Schachman sagte, man
habe Maschud befragt und ihn gebeten, er solle sich bezüglich der
Vermißtenmeldungen und der vermuteten Entführung äußern. In seinen Erklärungen
schrieb Maschud, Angehörige der tschetschenischen Rechtsschutzorgane hätten ihn
nach der Abschiebung aus Ägypten auf dem Flughafen erwartet. Sie hätten ihn
anschließend nach Tschetschenien gebracht. Dagegen hätte er
keine Einwände gehabt. Er habe auch vorgehabt, nach Grosnij zu reisen. Diese Version paßt nicht mit dem zusammen, was er in der Fernsehsendung
gesgt hatte. DIE
WOHNSITUATION DER BEWOHNER DER TSCHETSCHENISCHEN REPUBLIK IN DER RUSSISCHEN
FÖDERATION 2009 wandten sich Menschen an
die juristischen Beratungsstellen von Memorial zu Wohnraumsfragen: - man wollte Unterstützung im
Bemühen um einen sozialen Wohnraum; - man wollte auf die Warteliste
der Wohnraumbedürftigen; - man wollte Hilfe beim
Wiederaufbau von zerstörtem Wohnraum in Tschetschenien; - man wollte
Kompensationsleistungen entsprechend des Erlasses № 404 der
tschetschenischen Regierung. In den vergangenen neun Jahren
haben sich die staatlichen Organe der Tschetschenischen Republik, die für die
Wohnungspolitik zuständig sind, Mühe gegeben, wenig vermögende Menschen mit
Wohnraum zu versorgen. Doch das Ergebnis läßt zu wünschen übrig. Effektive
Maßnahmen zur Lösung dieses Problems, die die aktuelle Situation in der
Republik mit berücksichtigen, sind nicht erarbeitet. In den vergangenen Jahren
wurden nicht wenige Wohnkomplexe gebaut, im Fernsehen sieht man häufig, wie
ganze Häuserkomplexe gebaut werden. Und die Führung der Republik berichtet,
dass der Wohnraum ständig weiter ausgebaut werde. Doch die Verwaltung der Stadt
gibt offen zu, dass dies kommerzieller Wohnraum ist. Die Wohnungen in den neuen
Häusern sind bereits verkauft oder werden zum Kauf angeboten, bevor sie gebaut
wurden. Die überwiegende Mehrheit der intern Vertriebenen, die dringend eine
Wohnung brauchen, haben für Wohnungen in diesen Gebäuden kein Geld. In den Rayons
Atscha-Martanows und Sunscha wird derzeit das nationale Bundeswohnraumprojekt
„Die junge Familie“ umgesetzt. Im Rahmen dieses Programmes erhalten die
Familien, die in den Genuss dieses Programmes kommen, Zahlungen für Wohnraum.
Die Höhe dieser Zahlungen hängt von der Größe der Familie ab. Man geht davon
aus, dass einer Person Wohnraum von 18 qm zusteht. Als Preis setzt man 12.500
Rubel (ca. 300 Euro) für einen qm an. Ein weiteres,
für drei Jahre angelegtes Projekt, ist das beim Landwirtschaftsministerium
angesiedelte Projekt „soziale Entwicklung des Dorfes“. Hier werden bis zu 70%
des Wohnraumes finanziert. Anspruch auf dieses Geld haben Familien, in denen
ein Ehepartner unter 35 Jahre alt ist und in der Landwirtschaft arbeitet oder
der Landwirtschaft nahe Tätigkeit ausübt. Leider kommen nur zwischen 10 und 12
Familien im Jahr in den Genuss dieser Gelder. Ebenfalls gibt es ein
Bundesprogramm zum Wiederaufbau der Wirtschaft und der sozialen Sphäre mit der
Bezeichnung „nicht fertige Objekte“. Die Organisation „Direkzia“ baute in dem
Dorf Sernowodsk nach dem zweiten Krieg zerstörte Häuser wieder auf. Doch all diese Maßnahmen
reichen bei weitem nicht aus. Auf der
Grundlage von Artikel 49 des Wohnkodex der Russischen Föderation erhalten arme
Bürger, wenn sie als solche entsprechend dem Gesetz eines Subjektes der
Russischen Föderation anerkannt sind, Wohnraum. Dazu werden eigene Verträge zu
sozialem Wohnraum geschlossen. Die Betroffenen können die Wohnungen kostenfrei
nutzen. In der Regel gewähren die Behörden der Tschetschenischen Republik die
Anerkennung des Armseins nicht, setzen die Betreffenden auf die Warteliste für
sozialen Wohnraum, wenn diese nachgewiesen haben, dass sie praktisch nichts
besitzen. Wer bedingt durch die bewaffneten Auseinandersetzungen sein Haus
verloren hat, kann nicht Jahre warten, bis man sein Haus wiederaufgebaut hat
oder man eine Wohnung erhalten hat. Wer eine Sozialwohnung beantragt, erhält
keine individuelle Antwort, sondern ein vorgefertigtes Schreiben. Darin wird
dem Antragsteller mitgeteilt, dass er in die Warteliste aufgenommen und die
Wohnprobleme mit fortschreitendem Wohnungsbau gelöst würden. Auf eine Anfrage
des „Komitees Bürgerbeteiligung“ vom 24.12.2009 zur Zahl der internen
Vertriebenen, die Wohnraum erhalten haben, hieß es im Antwortschreiben der
Sozialabteilung des Bürgermeisteramtes von Grosnij, 2009 seien 17 Familien von
intern Vertriebenen in den Genuss von städtischem Wohnraum gekommen. Zwischen
2007 und 2010 haben insgesamt 352 Familien von intern Vertriebenen Wohnraum
erhalten. Hier gilt anzumerken, dass es
in den staatlichen Behörden keine gut strukturierten Informationen über
diejenigen gibt, die ihren Wohnraum bedingt durch die Kampfhandlungen verloren
haben und dringend untergebracht oder beim Wiederaufbau unterstützt werden
müssen. Und die weitgehende Schließung der vorübergehenden Unterkünfte für
Flüchtlinge im Lauf der letzten Jahre, bei der den von der Schließung
Betroffenen keine adäquate Lösung ihres Problems angeboten wurde, hat die Lage
weiter verschlimmert. Vor diesem Hintergrund ist erkennbar, dass die
Wohnungsnot in Tschetschenien ein nach wie vor aktuelles Problem ist. Dies wird
von den Statistiken bestätigt, von den offiziellen und den Statistiken
internationaler Organisationen, die im Nordkaukasus tätig sind, wie dem UNHCR oder
dem Dänischen Flüchtlingsrat. Deren Angaben zufolge sind
zwischen Januar 2003 und Januar 2010 insgesamt 45114 intern Vertriebene (IDPs)
aus der Republik Inguschetien nach Tschetschenien zurückgekehrt. Von Dagestan
sind 552 Personen zurückgekommen. Nach Informationen des Dänischen
Flüchtlingsrates waren am 31. Dezember 2009 insgesamt 8 938 intern
Vertriebene registriert. 2009 haben 2 566 Personen Inguschetien verlassen. Insgesamt, so der UNHCR, leben
im Nordkaukasus 30.000 Personen (6.000 Familien), die als intern Vertriebene
einzustufen sind. Sie leben auf dem privaten Wohnungsmarkt, bei Verwandten oder
Bekannten. In Wohnheimen oder Unterbringungszentren leben 5841 Personen (1318
Familien). Auf eine Anfrage des „Komitees
Bürgerbeteiligung“ teilte das Bürgermeisteramt von Grosnij mit, dass sich
allein in Grosnij 6193 Personen auf der Warteliste für Wohnraum befinden. Diese
haben überhaupt kein Dach über dem Kopf. Daneben müssen bei 51 Familien die
Wohnverhältnisse verbessert werden. Es ist nicht möglich,
Tschetschenien zu verlassen und sich in Russland anzusiedeln, wenn man dort
keinen Wohnraum hat, nur auf das eigene Gehalt (wenn man denn dort Arbeit
finden kann) und staatliche Hilfe zu setzen, ist ausgeschlossen. Der Erlaß
№ 510 vom 30. April 1997, der Personen, die Wohnraum verloren und
Tschetschenien verlassen haben, Schadensersatz garantiert, hält klar fest, dass
maximal 120.000 Rubel (heute ca. 3500 Euro) ausgezahlt werden können, 1997, als
dieser Erlaß in Kraft getreten ist, waren die Preise noch andere. Die Kaufkraft
dieser 120.000 Rubel ist um 80% gesunken. Heute kann man sich für diese Summe
nicht einmal ein halbes Zimmer in einem Wohnheim in der Provinz kaufen. Obwohl
dieses Problem immer wieder diskutiert wird, wurde nichts unternommen, um die Entschädigungszahlen
den realen Preissteigerungen anzupassen. Bei einem Treffen mit dem
Präsidenten der Russischen Föderation, Dmitrij Medwedew, am 19. Mai 2010
berichtete Swetlana Gannuschkina in einem Bericht über die Probleme der intern
Vertriebenen. Der Präsident versprach, sich um eine Lösung dieser Frage zu
kümmern und erteilte seiner Administration konkrete Aufgaben. Ihre Umsetzung
wird in der Tat eine reale Hilfe für die Wohnungslosen sein. "Bereits vor vier Jahren
hatten auch Putin und das Ministerium für die Entwicklung der Regionen eine
derartige Anweisung erteilt. Doch passiert ist nichts. Bei einem Treffen im
zuständigen Ministerium beobachtete ich, dass es mit der Umsetzung des Erlasses
anders verläuft. Der Unterschied ist spürbar. Offensichtlich wurden hier
konkrete Umsetzungsfristen gesetzt. Und ich habe bei dem Treffen im Ministerium
gesehen, dass die Anordnungen von Präsident Medwedew umgesetzt werden.“
berichtet Gannuschkina in einem Interview mit dem „Kaukasischen Knoten“. Tschetschenische
Binenflüchtlinge mit eigenem privatem Wohnraum Ein Teil der Binnenflüchtlinge
hat für den in Kampfhandlungen verlorenen Wohnraum Kompensationszahlungen
erhalten. Doch sie konnten mit diesem Geld keinen Wohnraum kaufen. Die
Kompensationsleistungen für in Kampfhandlungen verlorenen Wohnraum nach
Regierungserlass № 404 waren seit 2005 nicht mehr gezahlt worden. Doch
inzwischen wurden diese Zahlungen wieder aufgenommen. Doch die Zahlungen lösen
das Wohnproblem der Familie nicht. Sie reichen weder zum Kauf einer Wohnung
noch für die Miete (hier gibt es regionale Unterschiede). Viele sagen, sie würden das
Geld liebend gerne zurückgeben, wenn sie stattdessen Wohnraum erhielten. Das
ist jedoch nicht möglich, antwortete der Föderale Migrationsdienst in einem Schreiben
an „Memorial“. Die Rücknahme von Kompensationszahlungen sei nicht vorgesehen.
Nach den Wohnrechten von Personen befragt, die Tschetschenien verlassen haben,
antwortete der Beauftragte des Föderalen Migrationsdienstes zu Umsiedlern, I.K.
Prijmak, man möge sich hierzu doch an die Regierung Tschetscheniens wenden.
Derartige Fragen, betonte er, befänden sich nicht im Bereich der Kompetenzen
des Föderalen Migrationsdienstes. Präsident Ramsan Kadyrow hat
bisher eine ähnliche Frage von „Migration und Recht“ nicht beantwortet. In dem bereits zitierten
Schreiben der Verwaltung von Grosnij heißt es klar: “Wer in Grosnij Wohnraum
besitzt und dies mit Dokumenten nachweisen kann, hat das Recht, diesen Wohnraum
bei einer Rückkehr zu bewohnen“. Die Praxis hat jedoch gezeigt,
dass es nicht einfach ist, den rechtmäßigen Besitz auf eine Wohnung
nachzuweisen. Viele ziehen hierzu die Unterstützung von Anwälten und Menschenrechtlern
heran – und hoffen so auf ihr Glück. Diese Auseinandersetzungen dauern Jahre –
und in dieser Zeit müssen die Betroffenen in Mietwohnungen, Wohnheimen, bei
Verwandten oder Bekannten leben. Der Fall von Н.N.Martirosowa ist sehr typisch.
Sie hatte Tschetschenien wegen der Kampfhandlungen verlassen. Als sie das in
einem Sozialhotel zugewiesene Zimmer verlassen musste, war sie obdachlos. Sie
erhielt überhaupt keine Kompensationszahlungen für verlorenen Wohnraum.
Gleichzeitig kann sie ihr Recht auf diesen Wohnraum bis heute nicht nachweisen.
Ihre Wohnung in
Tschetschenien wird inzwischen von anderen fremden Personen bewohnt. Diese
betrachten sich nun als die rechtmäßigen Besitzer der Wohnung. Lange hat Frau Martirosowa
um ihre Wohnung gekämpft. In einer Antwort auf ein
Schreiben des Zentrums für soziale Adaption „Ljublino“ berichtet der in der
Tschetschenischen Republik tätige Föderale Migrationsdienst am 14. November
2008, dass Frau Martirosowa in Grosnij an ihrem Wohnsitz registriert sei. Dass
Frau Martirosowa diese Wohnung jedoch nicht nutzen kann, dass ihr Name aus dem
Wohnregister gestrichen worden ist, darüber findet sich keine Antwort in dem
Schreiben. Später, am 5. Dezember 2008,
teilt der Föderale Migrationsdienst auf eine neue Anfrage des Zentrums für
soziale Adaption „Ljublino“ mit, dass Frau N.N. Martirosowa unter der angegebenen
Adresse nicht lebt und dort auch nicht registriert ist. Am 11. August 2009 antwortet
der Föderale Migrationsdienst in Tschetschenien, derzeitiger Besitzer des
strittigen Wohnraumes sei L.D. Gasalojew. Er habe einen 2007 geschlossenen
Kaufvertrag vorlegen können. Wer die Wohnung verkauft hatte, darüber findet
sich in dem Dokument keine Angabe. Frau Martiriosowa jedenfalls hatte ihre
Wohnung an niemanden verkauft. Die Staatsanwaltschaft des Rayon Zavodskij
teilte mit, mit dem Wohnraum von N.N. Martirosowa seien mehrere Geschäfte
gemacht worden. Aus einem Tauschvertrag, der
angeblich im September 1993 geschlossen worden sein soll, ist zu entnehmen,
dass die Wohnung von Martirosowa einem ihr völlig unbekannten A.V. Chromow
gehörte. Dieser soll sie seinem Sohn, S.A. Chromow, geschenkt haben und der
Sohn wiederum soll sie an L.D. Gasalojew verkauft haben. Nina Nikolajewna Martirosowa
wiederum sagt, dass dieser Tauschvertrag niemals habe geschlossen werden
können. Sie habe von 1967 bis Januar 1995 in dieser ihrer Wohnung gelebt und
habe keinerlei Geschäfte in Zusammenhang mit ihrer Wohnung getätigt. Sie ist der
Auffassung, dass der Vertrag eine Fälschung sei. Die Tatsache, dass Frau
Martirosowa bis zum 12. Januar 1995 in dieser Wohnungt gelebt hatte und dort
registriert war, können Zeugen bestätigen, die 1993 und 1994 bei ihr waren,
aber auch Bewohner, die sich während der Bombardierungen im Keller dieses
Hauses versteckt hatten. A. und S. Chromow haben wissen müssen, dass Frau
Martirosowa in dieser Wohnung lebt, in den Auszügen des Hausbuches finden sich
Angaben über ihre Registrierung in dieser Wohnung. All diese Beweismaterialien
wurden von niemandem in Augenschein genommen. Die Miliz des Rayons
Zavodskij (Grosnij) bestätigt, dass Frau Martirosowa ein Paß einer russischen
Staatsbürgerin ausgestellt war. Hierin findet sich eine Eintragung zur4
Registrierung ihres Wohnortes. Frau Martirosowa hatte weder
selbst ihre wohnbehördliche Anmeldung gelöscht noch hatte dies der Föderale
Migrationsdienst gemacht. Andernfalls wäre ein Stempel in ihrem Paß über ihre
Austragung aus dem Melderegister. Kompensationszahlungen für verlorenen Wohnraum
hatte sie nicht erhalten, ihre Wohnung hatte sie nie aufgegeben und auch
niemandem verkauft. Am 25. 03. 2010 erhielt das
„Komitee Bürgerbeteiligung“ die Kopie einer Verfügung von U.I. Asimow,
Oberleutnant der Miliz, worin man die Aufnahme eines Strafverfahrens zur
Erklärung von Frau Martirosowa über die Verletzung ihrer Wohnrechte ablehnt. In der Verfügung heißt es,
dass man an die Adresse des „Komitees Bürgerbeteiligung“ in einem Schreiben um
notariell beglaubigte Kopien der Dokumente von N.N. Martirosowa gebeten habe,
die die Wohnrechte von ihr beweisen. Dieses Schreiben, so die Verfügung, sei
aber nicht beantwortet worden. Das „Komitee Bürgerbeteiligung“ hat außer der
Zustellung der Verfügung vom 25.3.2010 keine weiteren Dokumente in dieser Sache
erhalten. Am 7. April 2010 richtete
das „Komitee Bürgerbeteiligung“ eine Anfrage an den Stellvertretenden Leiter
der Abteilung №3 bei der Miliz von Grosnij, I.O. Moiseenko und bat
diesen, objektiv den Fall Martirosova zu überprüfen. Am 9. April 2010 sandte das
„Komitee Bürgerbeteiligung“ an A.Ch. Dudarkajew, den Leiter des Föderalen
Migrationsdienstes in der Tschetschenischen Republik, Kopien von Bescheiden der
Staatsanwaltschaft und der oben beschriebenen widersprüchlichen Antworten des
Föderalen Migrationsdienstes. Eine Antwort des Föderalen Migrationsdienstes
hätte hier die Hoffnung gegeben, endgültig die Frage der Registrierung von N.
Martirosowa zu klären. Nina Martirosowa selbst klagte
nach Eingang des Bescheides beim Staatsanwalt des Rayons Zawodskij (Grosnij)
und bat ihn, eine Rücknahme des Entscheids, kein Verfahren einzuleiten, zu
bewirken und gleichzeitig die Rechtmäßigkeit der Geschäfte, die mit dem
Wohnraum von Frau Martirosowa getätigt wurden, zu überprüfen. Im Mai 2010 wandten sich
Mitarbeiter von „Migration und Recht“ an den Staatsanwalt der Tschetschenischen
Republik, Savtschin und baten diesen die Begleitumstände der Verletzung der
Wohnrechte von Frau Martirosowa zu überprüfen. Zwar hat die
Staatsanwaltschaft in der Zwischenzeit das Recht von Nina Martirosowa auf eine
eigene Wohnung anerkannt. Doch auf die eigene Wohnung wartet sie nach wie vor. M. Ch. Minzajewa
lebte in Grosnij, wo sie mit ständigem Wohnsitz gemeldet war. 1967 wurde ihrer
Mutter als Umsiedlerin eine Wohnung zugewiesen, der Zuweisungsbescheid ausgestellt.
Nach dem Tod der Mutter 1969 galt sie als Mieterin der Wohnung. Sie lebte in dieser Wohnung
mit ihrem Mann und den Kindern, dort befand sich auch ihr gesamtes Eigentum.
Während der Kampfhandlungen 1990 gingen alle Dokumente auf die Wohnung
verloren. Darauf wandte sich Minzajewa an die Verwaltung von Grosnij, bat dort,
man möge ihr eine Kopie des Zuweisungsbescheides für die Wohnung aushändigen.
Doch dort lehnte man dies ab. Darauf wandte sie sich an
die Filiale des Bundesbüros für technische Bestandsaufnahme (BTI) in Grosnij
mit der Bitte, ihr Papiere für ihre Wohnung auszuhändigen. Am 18.6.2009
antwortete man ihr, es gäbe keine derartigen Dokumente. Gleichzeitig hatte die
Verwaltung von Grosnij am 17.6.2009 geschrieben, es gäbe keine Angaben über die
Wohnung. Es ließe sich auch nicht bestätigen, dass sie die Besitzerin sei, so
das Schreiben. Doch Frau Minzajewa hat
Zeugen, die bestätigen können, dass sie in dieser Wohnung gelebt hat und dass
diese Wohnung ihr gehört. Unterdessen hat sich Frau
Minzajewa unter Mitwirkung des Anwaltes des Beratungsnetzwerkes, N.V. Dorina
an das Gericht gewandt und verlangt, gerichtlich festzuhalten, dass sie die
Eigentumsrechts auf die Wohnung habe. V.A.Bereschnow, geb.
1930, lebte bis zum Februar 1995 in Grosnij in einer Einzimmerwohnung. In
diese siedelte er 1979 auf der Grundlage eines Wohnungstauschvertrages um.
Nachdem er wegen der Kampfhandlungen Grosnij verlassen hat, und auch seine
Wohnung und sein Eigentum in Grosnij zurückließ, lebt er nun in der Stadt
Tschechov im Gebiet Moskau. 1997 wandte er sich an den
Föderalen Migrationsdienst der Russischen Föderation, man möge ihm für
verlorenen Wohnraum und Eigentum Schadensersatz bezahlen. Darauf übermittelte
der Föderale Migrationsdienst mehrere Schreiben an die staatlichen Organe der
Tschetschenischen Republik, um eine Bestätigung des gemeldeten Wohnsitzes von
V.A. Bereschnow unter der angegebenen Adresse zu erhalten. Die Antworten, die
dann beim Migrationsdienst eingingen, waren widersprüchlich. So hatte der Föderale
Migrationsdienst Russlands in der Tschetschenischen Republik am 29.3.2006
mitgeteilt, der Antrag auf Kompensationszahlungen für den Wohnraum, der V.A.
Bereschnow gehört, sei von einem gewissen M. Amajew gestellt worden. Dieser
habe als Beweis eine Wohnungszuweisung vorgelegt, die 1999 datiert war. V. Bereschnow sandte eine
Beschwerde an den Föderalen Migrationsdienst. Dieser teilte in seiner Antwort
mit, dass keine Daten über seine Wohnung unter der angegebenen Adresse
vorhanden seien. Auch das Bundesbüro der Agentur für technische
Bestandsaufnahme (BTI) teilte mit, dass man keine Informationen über diese
Wohnung habe. Die Verwaltung des Rayons,
in dem sich das Haus von Bereschnow befindet, berichtete, dass dieses Haus
abgerissen und das dazugehörige Archiv zerstört sei. Nachdem Bereschnow die
Staatsanwaltschaft der Tschetschenischen Republik angeschrieben hatte, wurde
eine erneute Überprüfung des Sachverhaltes angesetzt. Dabei stellte sich
heraus, dass Amajew niemals Besitzer dieser Wohnung gewesen ist und auch keinen
Antrag auf Kompensationszahlungen gestellt hatte. Als Bereschnow dann beim Föderalen
Migrationsdienst in Moskau erneut einen Antrag auf Kompensationszahlungen
stellte, erhielt er am 1.10.2009 von der Kommissarischen Kommission bei der
Regierung des Gebietes Moskau einen ablehnenden Bescheid. Als Begründung führte
man an, der Antragsteller habe keine Bestätigung der Registrierung in seiner
Wohnung in Grosnij beigefügt. Das Haus in Grosnij, in dem
Bereschnow gelebt hatte, ist vollständig zerstört. Er konnte die Dokumente der
Registrierung und einen Auszug aus dem Hausbuch nicht übermitteln, da er
Grosnij im Februar 1995, auf dem Höhepunkt der Kämpfe, verlassen hatte. Dabei
heißt es in einem Urteil des Verfassungsgerichtes der Russischen Föderation
eindeutig: auch wenn der Antragsteller auf Kompensationszahlungen die
Originaldokumente von Wohnung und Besitz nicht vorlegen lassen, läßt sich damit
noch keine Ablehnung dieser Zahlungen rechtfertigen. Bereschnow hat noch einen
Wehrausweis. In diesem ist ein Stempel, der bestätigt, dass er 1980 in dem
Rayon von Grosnij in die Liste der Wehrpflichtigen aufgenommen wurde, wo sich
auch das Haus des Antragsstellers befindet. Außerdem verfügt er über den
Wohnraumzuweisungsschein, der bestätigt, dass er berechtigt ist, durch einen
Tausch diese Einzimmerwohnung in dem angegebenen Haus zu beziehen. Diese
Bescheinigung war 1980 vom Leiter des Stadtrates der Volksdeputierten von
Grosnij ausgestellt worden. Der Antragsteller ist
inzwischen 80 Jahre alt, er ist Rentner und Invalide der ersten Gruppe. Vier
Jahre nun schon kämpft er um die Wiederherstellung der verletzten Rechte und er
will eine Kompensation für den verlorenen Wohnraum, wie vom Gesetz vorgesehen. Anfang 2010 wandte sich V.
Bereschnow an das Stadtgericht von Tschechow, wo er sich die juristische
Tatsache der ständigen Wohnsitznahme in Grosnij bestätigen lassen wollte. Doch erst im Oktober 2010
wurde sein Recht auf Kompensationszahlungen anerkannt und Anfang November wurde
die Kompensationszahlung ausgezahlt. Larissa Sergejewna Spiwak, geb.
1949 ist intern Vertriebene und stammt aus Tschetschenien. Fast 30 Jahre hatte
war sie Lehrerin für Russisch, Deutsch, Literatur und Musik in der Mittelschule
von der Ortschaft Dolinskoe in der Nähe von Grosnij. Sie hatte noch eine, 1988
geborene Tochter. Im Oktober 1997 wurde sie von Banditen überfallen, diese
entrissen ihr und ihrer Tochter die Ohrringe, zogen ihre goldenen Zähne. Diese
nahmen ihr alle Dokumente, darunter auch ihren Pass, die Geburtsurkunde der
Tochter und die Wohndokumente ab. Derzeit lebt sie mit ihrer
Tochter im Rayon Tschechow, Gebiet Moskau (st. Stolbowaja, Zawodskaja 44a). Der
Besitzer des Hauses, in dem sie wohnt, ist gestorben. Der Erbe ist bereit,
ihnen das Haus zu einem niedrigen Preis zu verkaufen. Er will dafür zwei
Millionen Rubel haben. Doch dafür müsste sie ihre Wohnung in Tschetschenien
verkaufen können. Dort hat sie zwei Wohnungen. Das Problem ist, dass sie
hierfür die Wohnberechtigungen dort neu bestätigen lassen muss, doch dies kann
Larissa organisatorisch nicht leisten. Eine ihrer Wohnungen war im
Rayon Grosnij. Diese hatte die Lehrerin von der gasverarbeitenden Fabrik GGPS
in der Ortschaft Dolinskoe erhalten. Die zweite Wohnung war ihr privatisiert
worden. Sie befindet sich im Rayon Staropromyslow , in Majakowskij. Diese war
ihr direkt nach dem Erdbeben im August 1989 gegeben worden. Wenn später war
ihre zerstörte erste Wohnung in Dolinskoe wieder aufgebaut und unter dem Namen
Spiwak eingetragen worden. Derzeit sind beide Wohnungen in zufriedenstellendem
Zustand und bewohnt. Larissa Dolinskoe hatte ihren Wohnraum nicht verkauft und
auch keine Kompensationszahlungen beantragt. 2007 reichte sie ihre
Papiere bei der zuständigen Stelle ein, um sich ihr Recht auf die beiden
Wohnungen bestätigen zu lassen. Als der Milizchef den Bewohner einbestellte,
sagte dieser, dass er die Wohnung gekauft habe. Als er dann gebeten wurde, er
solle die Person beschreiben, die ihm die Wohnung verkauft habe, beschrieb er
eine Frau, die keine Ähnlichkeiten mit Larissa Spiwak hatte. Daraufhin machte sich
Larissa Spiwak mit den Papieren auf den Weg in das Gericht Staropromyslow. Doch
auf dem Weg dorthin wurde sie überfallen und beschossen. Daraufhin machte sie
sich auf den Weg zum FSB, um über diesen Überfall zu berichten. Kaum hatte sie
den FSB verlassen, wurde sie auf dem Bürgersteig von einem Auto angefahren. Sie
entschied sich, sofort aus Grosnij zu fliehen (ihre Bekannte brachten sie mit
einem Wagen nach Wladikawkas). Im Frühjahr 2009 bat sie
„Migration und Recht“ um Hilfe. Auf Anraten von Menschenrechtlern wandte sie
sich erneut an ein Gericht. Und wenig später kam die Ladung aus Grosnij zu
einer Anhörung. Man versprach ihr, dass man sie abholen werde. Die Anhörung
sei, so sagte man ihr, am 10. Juni. Larissa Spiwak schöpfte Verdacht und reiste
bereits am 7. Juni nach Grosnij. Am angesetzten Tag erschien sie im Gericht. Am
Eingang ergriff einer der Wachmänner ihre Tasche, angeblich zur Überprüfung.
Dann erklärte er ihr, dass sie vorübergehend festgenommen sei. Inzwischen gab
ihr ein anderer Mann vom Wachpersonal, den sie kannte, weil er ihr Schüler war,
mit Augenkontakt zu verstehen, dass es besser sei, zu verschwinden. Darauf floh
sie zur Miliz von Staropromyslow, deren Chef sie kannte. Diesen konnte sie zwar
nicht antreffen, aber ein anderer Milizionär sagte ihr, dass man sie nicht mehr
schützen könne und es deswegen besser sei, wenn sie Grosnij verlasse. Darauf
verließ sie Grosnij. Ihre Wohnungen sind immer
noch von denen, die sie sich gesetzwidrig angeeignet haben, in Beschlag
genommen. Fast
drei Jahre zog sich der Rechtsstreit im Fall von N.B. Gutarina hin. Die Wohnung der Klägerin war
einer anderen Person von der Stadtverwaltung Grosnij als Sozialwohnung
zugewiesen worden. Anlass der Klage war der Umstand, dass in Tatarstan eine
Person, die sich als Ehegatte von Gutarina ausgegeben hatte, Kompensationsleistungen
für diese Wohnung entsprechend des Erlasses der russischen Regierung №
510 erhalten hatte. In dem Verfahren ging es um Betrug (Artikel 159 StGB der
Russischen Föderation). 2006 reichte N. Gutarina im
Rayon-Gericht von Zawodsk eine Klage ein, mit der sie forderte, die Wohnungszuweisung
für ungültig zu erklären und den derzeitigen Bewohner der Wohnung zu verweisen.
Ihrer Klage wurde stattgegeben. Das Gerichtskollegium für Zivilrecht des
Obersten Gerichtes der Tschetschenischen Republik kassierte jedoch diese
Entscheidung und gab die Sache wieder an das Gericht zur neuen Verhandlung
zurück. Bei der Gerichtsverhandlung wurde auch ein graphologisches Gutachten
angefordert. Außerdem forderte man, den Wohnraum von N. Gutarina aus der
Datenbank der Wohnungen zu nehmen, für die Kompensationszahlungen fällig sind.
Ferner müssten die Dokumente, mit denen man in der Republik Tatarstan
Kompensationsgelder für diesen Wohnraum beantragt hatte, für ungültig erklärt
werden. Im August 2008 wurde der Klage von N.B. Gutarina erneut stattgegeben.
Und dann wurde die Entscheidung des Gerichts Zawodskij ein zweites Mal vom
Gerichtskollegium zu Zivilrecht des Obersten Gerichts der Tschetschenischen
Republik kassiert und zur erneuten Verhandlung zurücküberwiesen. Am 9. Juli
2009 wurden dann die Forderungen von N. Gutarina in einem dritten Prozess
übernommen. Diese Entscheidung des Gerichtskollegiums des Obersten Gerichts ist
in Kraft geblieben. Doch das reale umsetzbare Recht auf eigenen Wohnraum, in
den sie einziehen kann, hatte Natalja Gutarina erst ein Jahr später erreicht. A.V. Boschanowa, die derzeit im Gebiet Rostow
als intern Vertrieben lebt, musste ebenfalls per Gericht das Recht auf ihren
Wohnraum beweisen. Ihrer Mutter gehörte eine Wohnung in Grosnij. 2000 starb die
Mutter von Boschanowa, die in Grosnij lebte. 2004 ließ sich Boschanowa im
Bezirksgericht Staropromyslow von Grosnij bestätigen, dass sie die Wohnung von
ihrer Mutter geerbt hatte. Anschließend reiste sie in das Gebiet Rostow. Ein
halbes Jahr später ließ sich eine andere Bewohnerin dieses Rayons den Besitz
dieser Wohnung von eben diesem Gericht Staropromyslow bestätigen. Anschließend
nahm sie die Wohnung in Beschlag. 2008 erfuhr A.V. Boschanowa über diese
Ereignisse und wandte sich an das Gericht. Dieses solle seine Entscheidung
zurücknehmen. Doch auch die Beklagte wandte sich an das Gericht und forderte
von diesem, es solle seine Entscheidung, das Erbe von Boschanowa anzuerkennen,
zurücknehmen. 2009 schließlich gab das Gericht A.V. Boschanowa endgültig Recht. Die
Behörden vor Ort weigern sich mit den verschiedensten Ausreden, die
Entscheidung des Gerichtes zum Wohnraum umzusetzen. So hat beispielsweise das
Gericht des Rayon Zawodskij die Verwaltung von Grosnij verpflichtet, Z.A.
Kakajewa eine Wohnung zu geben. Doch dort wird das mit der Begründung, man habe
keinen freien Wohnraum mehr, nicht umgesetzt. Außerdem müsse das Gericht erst
eine Entscheidung treffen. Offensichtlich ist man in der Verwaltung von Grosnij
wohl nur bereit, Gerichtsentscheidungen umzusetzen, die zwei Mal getroffen
worden sind. Dabei sind Gerichtsentscheide auf allen Ebenen umzusetzen, sobald
sie Rechtskraft erlangt haben. Gegen diese Untätigkeit der Verwaltung ging die
Betroffene eneut vor Gericht (Artikel 254-257 der Strafprozessordnung der
Russischen Föderation). Die
Juristen des Menschenrechtszentrums Memorial verteidigten L.I.Kutschina
in einer zivilrechtlichen Angelegenheit. Frau Kutschina hat mehrere Kinder,
muss sich ausserdem um den tuberkulosekranken Mann kümmern. In ihrem Fall hatte
die Verwaltung von Grosnij entschieden, die Rechtmäßigkeit ihres
Wohnungsbesitzes aufzuheben und sie aus ihrer Wohnung im Rayon Leninsk
(Grosnij) zu räumen. Dank der kurzfristigen Einmischung der Juristen des
Menschenrechtszentrums Memorial wurde das Verfahren eingestellt, die
Berufungsfrist wieder eingesetzt. Schließlich wurde diese Entscheidung wieder
zurückgenommen. Es kam zu einer erneuten Verhandlung, zu der die Gegenseite
nicht erschienen war. In letzter Instanz erhielt sie Recht. Und so lebt Frau
Kutschina mit ihrer Familie in dieser Wohnung. Im Haus №
28 der Perwomajskaja Strasse des Rayon Leninsk (Grosnij) befindet sich das
Department für Straßen der Tschetschenischen Republik. Die früheren Besitzer
der Wohnungen in diesem Haus haben keine Entschädigungszahlungen erhalten.
Diese klagten dagegen im Gericht des Rayon Leninsk in Grosnij. Doch dort
weigert man sich, diese Klage zu behandeln. Begründung: es fehlten die
entsprechenden Daten der Migrationsbehörde. Die Anwälte
des Beratungsnetzwerkes, die das Mandat der ehemaligen Bewohner der Häuser
№ 90 mit den Wohnblocks (Korpus) 6-7-8-9-10-11-12-13-14-15, und der
Häuser №5, №7, № 7 «а» der
Chankala-Straße übernommen hatten, bereiten derzeit eine Klage wegen der
Verletzung ihrer Wohnrechte vor. Deren Häuser waren durch Sprengungen zerstört
worden. Eine Antwort
erhielten sie von der Administration der Stadt Grosnij: - in der Nacht
vom 3. auf den 4. November 2002 hatten Angehörige der Vereinigten im Kaukasus
stationierten Truppen 17 Wohnhäuser der Chankala-Straße, die Schule №23
und einen Kindergarten im Rayon Oktjabrskij in Grosnij vermint und gesprengt.
Am 4. November wurden 11 Wohnhäuser gesprengt, die Bewohner waren zuvor aus
ihren Häusern geräumt worden. In der Folge waren 328 Familien obdachlos. Die
Sprengungen waren vorgenommen worden, weil ein Hubschrauber wenige Tage zuvor
aus einem dieser Häuser beschossen worden sein soll. Durch die Einmischung der
lokalen Machthaber konnte die Sprengung weiterer Häuser verhindert werden. In der
Verwaltung von Grosnij war eine Liste von 15 Familien erarbeitet worden, die
vorrangig Wohnraum erhalten sollten. Sie haben ihre neuen Wohnungen inzwischen
bezogen. Vier weitere Familien haben ebenfalls eine neue Wohnung erhalten. Ch.U.
Takajewa, einer der ehemaligen Bewohnerinnen dieser Häuser, klagte bei der
Militärstaatsanwaltschaft. Eine Antwort erhielt sie von dort nicht. Die Anfrage
von Menschenrechtlern wurde jedoch beantwortet: - wegen der
Vernichtung von Eigentum der Bewohner der Chankala-Straße in Grosnij wurde kein
Verfahren eingeleitet und keine Ermittlungen aufgenommen. - bei einer
Überprüfung des Sachverhaltes wurde festgestellt, dass fünfstöckige Häuser auf
der Chankala-Straße teilweise zerstört wurden und sie nicht bewohnbar sind. R.I.Sulejmanow
wandte sich an die Juristen von „Migration und Recht“, nachdem sein Haus von
der Verwaltung des Rayons Zawodskij und der Behörde für besondere Baumassnahmen
(Spezstroj) abgerissen worden war. Die
Verwaltung des Rayons beschuldigte ihn, die „rote Linie“ überschritten zu
haben. Mitte März 2007 erschienen der Chef von „Spezstroj“ in Tschetschenien,
S.P.Sidorjakin, der Leiter der Verwaltung des Rayons Zawodsk, S. Ch. Zentorojew
und der stellvertretende Verwaltungschef des Rayon Zawodsk, Ablan Dakajew im
Hof von Sulejmanow. Sie baten ihn, die Dokumente für das Haus vorzulegen.
Sulejmanow zeigte ihnen eine technische Dokumentation des Anwesens vom 16.
Februar 1978. Diese beruhte auf der Bescheinigung № 760 vom 18.07.1969.
Er legte ferner die Papiere von 1986 vor, auf deren Grundlage damals das Haus
mit einer Gasleitung bestückt worden war, sowie sämtliche Schreiben und
Entscheidungen des Exekutivkomitees von Zawodsk. Hierin war das Anwesen auf den
Zentimeter genau beschrieben, alle kleineren Gebäude waren ebenfalls vermerkt.
Auf diesem Grundstück befand sich noch vor der Deportation von 1944 ein Haus,
das dem Großvater von Sulejmanow gehörte. Laut Plan ist das Anwesen 20 x 60
Meter groß. Nach den Abrissmaßnahmen war das Anwesen nur noch 20 x 30 Meter
groß. Auf seiner Fläche stand nur noch ein Gebäude, in dem ein Wohnen nicht
möglich ist. An diesem
seinem Unglückstag rannte R. Sulejmanow vor den Bulldozern und den Vertretern
der Macht und hielt Dokumente in der Hand, die die Rechtmäßigkeit seines Hauses
bestätigten. Er bat sie, mit dem Abriss zu warten, man solle noch Gutachten von
anderen Fachleuten einholen. Sollten diese doch entscheiden, ob er wirklich die
„rote Linie“ überschritten habe. S.I.
Sulejmanow berief in seiner Verzweiflung einem nationalen Brauch entsprechend
geachtete Personen zusammen. Mit diesen suchte er den Bauminister der
Tschetschenischen Republik, A.D. Gechajew auf. Doch als dieser den Grund des
Besuchs der Gruppe erfuhr, bat er sie, sofort den Raum zu verlassen. 15
Menschen haben durch diesen Abriß das Dach über ihrem Kopf verloren. Auf
Initiative von R.I. Sulejmanow führten ein Fachmann der Verwaltung von Grosnij
und ein Fachmann der Architektur-Abteilung im Städtebau eine Prüfung des
Sachverhaltes durch. Sie kamen zu der Auffassung, dass die „rote Linie“ nicht
überschritten worden war und dass alle Anforderungen des Städtebaus erfüllt
worden waren. Das Haus № 54 in der Mogilew-Straße sei ohne rechtliche
Grundlagen abgerissen worden. Die
Staatsanwaltschaft lehnte die Einleitung eines Strafverfahrens ab. Der
Betroffene klagte gegen diese Ablehnung und berief sich dabei auf Artikel 125
der Strafprozessordnung der Russischen Föderation. Daraufhin musste die
Staatsanwaltschaft ihre Ablehnung zurücknehmen, das Material wurde zur weiteren
Bearbeitung an die Staatsanwaltschaft des Rayons Zawodskij in Grosnij
übermittelt. Diese lehnte jedoch ebenfalls zunächst die Einleitung eines
Verfahrens ab. Der Staatsanwalt von Zawodskij selbst und der Leiter des
Ermittlungskomitees bei der Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation in der
Tschetschenischen Republik haben diese Entscheidung wieder revidiert. Bei der
Prüfung der Unterlagen ließ sich nicht feststellen, wer die Feststellung
getroffen hatte, Suleimanow habe die „rote Linie“, wie sie in den
städtebaulichen Vorschriften beschrieben ist. Es finden sich in den Unterlagen
auch keine schriftlich fixierten Entscheidungen der Beamten. Und S.Ch.
Zentorojew, der Leiter der Administration des Rayons, hatte bei der Befragung
erklärt, er habe sich in seinem Vorgehen auf ein Schreiben der Verwaltung von
Grosnij gestützt. Darin habe man ihm erklärt, dass alle Häuser, die über die „rote
Linie“ gebaut seien, eingerissen werden müssten. So werde dies von Artikel 51
des Städtebaukodex gefordert. Mehrfach, so sagt er, habe er S.I. Sulejmanow
über den geplanten Abriss informiert. Außerdem habe sich Sulejmanow selbst an
„Spezstroj“ mit der Bitte gewandt, man möge ihm beim Umbau des Hauses helfen.
Mit diesem solle verhindert werden, dass das Haus weiterhin die rote Linie
überschreite. Wie kann es denn sein, dass Sulejmanow um eine derartige Hilfe
gebeten hat. Schließlich war er sich doch sicher, dass sein Haus die rote Linie
nicht überschreite. Ebenfalls
nicht berücksichtigt und in die Akte aufgenommen wurden Photos, die Sulejmanow
der Staatsanwaltschaft auf einer DVD ausgehändigt hatte. Auf dieser DVD fand
sich außerdem ein Video des Abrisses, eine Audioaufzeichnung von Drohungen und
Beleidigungen, die Zentorojew und der stellvertretende Leiter der
Stadtverwaltung Sulejmanow gegenüber ausgesprochen hatten. Sie hatten ihn damit
zu einer Rücknahme seiner Erklärung an die Staatsanwaltschaft bewegen wollen. In den
Materialien finden sich keine Hinweise darauf, dass der Besitzer des Hauses in
der Mogilew-Straße 54 „Spezstroj“ um Bauarbeiter und Bautechnik angefragt
hätte. Die
Ermittlungsbehörden führten keine Gegenüberstellungen durch, es wurden auch
nicht alle Zeugen befragt. Die
Staatsanwaltschaft empfahl S.I. Sulejmanow, keine Erklärungen mehr zu
schreiben. Am besten sei, er würde dies alles schnell wieder vergessen. Wohin
auch immer er seine Beschwerden schicke, und seien es noch so hohe Instanzen,
sie würden letztendlich doch in seiner Abteilung landen. Und dort würde man
dann eine entsprechende, ähnlich gelagerte, Entscheidung treffen. Im Januar
2009 klagte Sulejmanow beim Gericht von Zawodskij gegen die ungesetzlichen
Handlungen der Administration des Rayon Zawodskij und „Spezstroj“. Er klagte
auf Schadensersatz, auf moralischen Schaden. Die Sache wurde von Richter
V.P.Daurkin übernommen. Am 26. Februar wurde eine erste Anhörung angesetzt. Die
Beklagten beantragten, den Prozess auf den 31. März 2009 zu verschieben. Man
müsse sich erst mit den Unterlagen vertraut machen. Am 12.,
16., 22. und 29. April fanden dann die Anhörungen statt. Das Gericht wies
letztendlich die Klage ab. Sulejmanow habe erst am 15. Februar 2008, also neun
Monate nach dem Abriss des Hauses nachweisen können, dass dieses ihm gehört
habe (Sulejmanows Schenkungsvertrag war von einem Angehörigen der Verwaltung
von Zawodskij zerrissen worden, er selber hatte im Gericht gesagt, dass er
diesen verloren habe). Es existiert jedoch laut einer Bescheinigung von
„Rostechinventarisazija“ noch eine Kopie des Schenkungsvertrages. Auf dessen
Grundlage hatte „Rostechinventarisazija“ auch das Haus als Sulejmanows Besitz
angegeben. Das Gericht begründete seine Entscheidung u.a. damit, dass die geladenen
Zeugen nicht gesehen hatten, wie der Befehl zum Abriß gegeben worden ist.
Ferner bezog sich das Gericht auf die Aussage des Zeugen A.L. Dokajew (den
stellv. Leiter der Verwaltung des Rayons Zawodskij), wonach die Hausbesitzer
vorab über den geplanten Abriß informiert gewesen seien, schließlich hätten sie
über die „rote Linie“ hinaus gebaut. Bei der Gerichtsverhandlung wurde
ebenfalls bekanntgegeben, dass man kein Strafverfahren einleiten werde. In der
Begründung stützte man sich auf Aussagen von Personen, die das Haus hatten
zerstören lassen. Auch in der zweiten Instanz blieb man bei dieser
Entscheidung. Inzwischen wurde eine Klage beim Europäischen Menschengerichtshof
eingereicht. Auch Frau М.А
Bulatchadschiewa klagte gegen den Abriß ihres Hauses (ul. Sapernaja,
Grosnij). Bei Kampfhandlungen war ihr Haus in Mitleidenschaft gezogen worden.
Deswegen musste sie in eine vorübergehende Unterkunft ziehen. Seit 2008 lebt
sie in einer Mietwohnung. Im April 2007 begannen die Verwaltungen von Grosnij,
des Rayons Oktjabrksij in den Strassen Gudermeskaja, Sapernaja, Tschajkina und
Schaumjana Häuser einzureisen, weil man hier neues Baugebiet anlegen wollte.
Unter den abgerissenen Häusern war auch jenes von Frau Bulatchadschiewa. Dabei
kaufte die Verwaltung von Grosnij nicht, wie es eigentlich hätte sein müssen,
ihr privatisiertes Stück Land oder den verbliebenen Teil des Hauses. Ihr
zahlreichen Schreiben an die Verwaltung der Stadt blieben unbeantwortet. Im
Gericht des Rayon Oktober reichte sie eine Klage gegen die Stadtverwaltung auf
Schadensersatz ein. Mit Entscheid vom 15.3.2010 entschied das Gericht des
Rayons Oktober, die Klage habe so lange zu ruhen, bis die Klägerin die Gebühr
von 19600 Rubeln bezahlt habe. Dieses Geld hat die Klägerin nicht, ihr Antrag
auf Befreiung der Gerichtsgebühr wurde nicht bearbeitet. Wenn die Stadt
Grosnij Bedürfnisse anmeldet, werden Grundstücke beschlagnahmt, Häuser
abgerissen. Im Zentrum von Grosnij wurde ein kleines, 16 qm großes Haus
abgerissen. Die Bewohner, unter ihnen A.A. Malikow, erhielten nicht
eingerichtete Wohnungen am Stadtrand. Aus Mangel an Alternative und weil er
fürchtete, auch diese Wohnmöglichkeit zu verlieren, fand sich A.A. Malikow mit
der neuen Lage ab. Nach den Neujahrsfeierlichkeiten
2010 begannen in den Regionen Kurtschalojew und Gudermes Bauarbeiten. Zunächst
wurden Häuser niedergerissen. Im Rayon Kurtschalojew wurden viele staatliche
Bauten in Dorfzentren und Wohnhäuser abgerissen. Den ehemaligen Eigentümern
dieser Häuser, deren Vorfahren dort 160-180 Jahre gelebt hatten, sagte man
Mietwohnungen zu. Man versprach ihnen, am Stadtrand neue Häuser zu bauen. Am
25. Februar wurden die Bewohner der Häuschen in der Schelesnodoroschnaja-Straße
in Guermes von Mitarbeitern der Stadtverwaltung aufgesucht. Diese befahlen
ihnen, ihre Häuschen innerhalb von drei Tagen zu verlassen, da das Viertel
abgerissen werden solle. Wer nicht räume, müsse damit rechnen, vom Bagger
geräumt zu werden. Daraufhin räumten die Bewohner des Viertels ihre Wohnungen.
Ersatzwohnungen wurden ihnen nicht angeboten und so suchen sie in der ganzen
Republik nach einer Wohnmöglichkeit. Das größte Problem ist, dass sich
keiner der Bewohner über dieses rechtswidrige Verhalten empörte und alle sich
in ihr Schicksal fügten. Weder die Presse noch der Menschenrechtsbeauftragte
zeigen sich darüber beunruhigt. Wenn man sich hätte von menschlichen
Überlegungen leiten lassen, vom Gesetz ganz zu schweigen, so hätte man den
Bewohnern zuerst Ersatzwohnungen anbieten müssen, bevor man ihre Häuser
abreist. Intern
Vertriebene (IDPs) an Orten der kompakten Unterbringung in Tschetschenien Wer nicht bei Verwandten
unterkommen kann, muss in einer Wohnung in einem Wohnheim leben. Aber auch dort
sind die Plätze begrenzt. Derzeit finden sich in
Tschetschenien 14 Wohnheime und zwei „Kompaktunterbringungen“. Für die Bewohner dieser
Wohnheime besteht wenig Hoffnung auf eine eigene Wohnung in naher Zukunft. Die
Behörden sagen, sie seien ihnen nichts schuldig, wollen diese ehemaligen
Binnenflüchtlinge nicht sehen und nicht hören, gehen ihnen aus dem Weg. Im gesellschaftlichen
Bewußtsein wird von den „typischen Binnenflüchtlingen“ ein negatives Bild
gezeichnet. Diese seien faul, und gewohnt, auf anderer Leute Kosten zu leben.
Tatsächlich stehen sie aber oft monatelang an der Arbeitsbörse, nehmen jede
Arbeit auf dem Bau oder den Märkten an. Bei der gegenwärtigen Arbeitslosigkeit
sind viele Arbeitsplätze von Menschen aus der Türkei, Dagestan, Vietnam,
Usbekistan oder Tadschikistan besetzt. Diesen bezahlt man noch weniger, das
meiste geht an die Arbeitsvermittler. Wer kein Geld hat und die nötigen
Bestechungsgelder bezahlen kann, hat keine Aussicht auf eine Stelle beim Staat.
Trotzdem bemühen sich die ehemaligen Binnenflüchtlinge, ihre Familie zu
ernähren, zu kleiden, medizinisch zu versorgen. Nur Wohnraum können sie ihrer
Familie ohne staatliche Hilfe nicht geben. In den
Wohnheimen leben viele Familien mit mehreren Kindern, für sie ist das Fehlen
sämtlicher Bequemlichkeiten noch schwerer. Unter allen Wohnheimen stechen das
Wohnheim in Grosnij, das sich unter der Adresse: Bulwar Dudajewa, 15/4 und das
in der Wyborgskaja Nr. 4 hervor. In dem ersten
Wohnheim leben 114 Familien, ungefähr 381 Personen. Die meisten von ihnen sind
im Rayon Leninsk, Grosnij, registriert. Drei Familien
aus dem Rayon Wedeno wurden im Rahmen eines Programmes der Regierung der
Tschetschenischen Republik Häuser gebaut. In einem dieser Häuser lebt die
Familie von Rajbek und Zina Gajrbekov. Sie haben sieben Kinder im Alter
zwischen 8 und 19 Jahren. Die Familie war gezwungen, im Wohnheim zu bleiben, da
sie in dem zugeteilten Haus nicht wohnen konnten. Es hatte nur zwei Zimmer mit
insgesamt 52 qm, die Innenarbeiten sind nicht gemacht worden, es fehlen Strom und
Wasser, und weil keine Straße zu diesem Haus führt, ist es schwer, dort
hinzukommen. Rajbek arbeitet bei der Baufirma „Strojinvest“, bereits acht
Monate hat er keinen Lohn erhalten. Dokumente,
die ihr Recht auf dieses Stück Land garantieren würden, erhalten sie nicht und
die Besitzrechte auf dieses Stück Land, auf das die Regierung Tschetscheniens
dieses Häuschen gebaut hat, werden von einem anderen Bewohner dieses Dorfes
beansprucht. Die Verwaltung des Rayons Wedeno fordert, dass die Familie auf die
von dem Regierungserlaß № 404 garantierten Kompensationszahlungen
verzichten soll. Zina Garbekowa sagte einmal: „Im Januar wollten sie uns aus
dem Wohnheim räumen. Ich kenne Menschen, die von hier nach Europa ausgereist
sind. Sie sind nicht Bürger dieser Länder, doch aus irgend einem Grund kümmert
man sich dort um sie, man sorgt sich um ihre Kinder, gibt ihnen Bildung,
Wohnraum, medizinische Versorgung und müht sich, dass sie ein Leben in Respekt
führen können. Aber hier in meinem Land, in meiner Heimat, hat man gerade zwei
heruntergekommene Zimmer für uns übrig. Das ist gerade mal soviel, dass wir
nicht auf der Straße leben müssen. Niemand interessiert sich dafür, wie meine
Kinder aufwachsen, Kinder von anderen Eltern eben.“ Alisat
Machmetowna Basnukajewa hat sechs Kinder, eines dieser Kinder ist
Invalide.- Der Vater ist 1995 verstorben. Frau Basnukajewa arbeitet im Hof
eines Hauses. Anfang 1990 begann die Familie, in dem Dorf des Rayon Schatoj ein
Haus zu bauen, wo die Familie registriert ist. Doch nach dem Tod des Vaters
ließ sich das Haus nicht mehr zu Ende bauen. Jetzt steht auf dem Gelände gerade
der Rohbau. 2003 brachte man die Familie aus einer Zeltstadt für Flüchtlinge
aus Inguschetien zurück. Dort war sie in einer „Vorübergehenden Unterkunft“
unter der Adresse: ul. Malgobekskaja 19 untergebracht. 2008 wurde die Familie
umgesiedelt. Zuvor hatte man ihnen eine Wohnung versprochen. Man drückte ihnen
18.000 Rubel in die Hand. Damit sollten sie sich eine Wohnung für 6 Monate
mieten. Einen Garantiebrief für eine Wohnung gab man ihnen jedoch nicht. Bei
einem Treffen mit Kadyrow gelang es der Mutter, diesen zu bitten, sie auf die
Liste der Wohnungssuchenden zu setzen. In der Folge erhielt sie mit ihren
Kindern wieder einen Raum in einem Wohnheim. Doch jetzt will man sie erneut
aus dem Wohnheim räumen. Begründung: sie sei ja in einem Dorf wohnbehördlich
gemeldet. Das Haus
der vierköpfigen Familie von М.
Abdulmeschidowa, war 1994 zerstört worden. Seit 2003 lebt die
Familie in diesem Wohnheim (davor im Flüchtlingslager“Alina“ in der Republik
Inguschetien). 2007 wurde M. Abdulmeschidowa von der Verwaltung des Rayons
Leninsk auf die Liste der Personen, die dringend Wohnraum gbrauchen, gesetzt.
Eine Kompensationsleistung hat sie nicht erhalten. Die verzweifelte Frau fragt
sich, was nur ihre Schuld gewesen sein kann, dass sie jetzt so leben muss. 12
Personen, darunter ein erwachsener Sohn, gehören zur Familie von Machmudow
Wachi, geb 1952 und seiner Frau. Sie haben keinen Wohnraum. 2008 hat er die
Dokumente in die Verwaltung des Rayon Leninsk eingereicht, 2009 ging ein Bescheid
bei ihm ein, dass sein Fall an das Bürgermeisteramt von Grosnij weitergegeben
worden wäre. Das Haus
von S.A. Lorsanowa in Grosnij wurde während des ersten Krieges
zerstört. 1999 reiste sie mit ihren Kindern nach Inguschetien, wo sie im Lager
„Sputnik“ lebten. 2004 kehrte die Familie nach Grosnij zurück, wo sie bis 2007
in der Vorübergehenden Unterkunft Majakowski lebte. Seit 2007 lebt sie in
besagtem Wohnheim. Vier weiteren
Familien im Wohnheim hilft der UNHCR beim Bau von eigenen Häusern. Die Vertreter
der Administration des Rayon Oktober hatten während eines Besuches im Wohnheim
erklärt, dass die Binnenflüchtlinge in den nächsten 10 bis 15 Jahren nicht mit
einem eigenen Wohnraum rechnen könnten. Die
Lebensbedingungen sind ungenügend. Die erste Etage wird von Friedensrichtern
gemietet. Die Bewohner des Heimes sagen, dass nach Beginn der Reparaturarbeiten
dieser Mieter in ihren Teilen des Hauses das fließende Wasser und die
Kanalisation nicht mehr funktionierten. Deswegen müssten sie alle
Waschgelegenheit und WC im Hof nutzen. Diese neuen Mieter haben den Bewohnern
des Wohnheimes die Haupteingänge gesperrt, deswegen könnten die Flüchtlinge nur
noch über die für die Feuerwehr vorgesehenen Eingänge in das Haus. Auch das Wasser
müssen die Flüchtlinge nun aus dem Hof in das Haus tragen. Dieser beschwerliche
Weg führe über Müll und Pfützen. Mit dem Wagen zum Haus zu kommen ist wegen der
vielen Straßenlöcher, dem Wasser und dem Schmutz nicht einfach. Bitten an die
Verwaltung, hier Abhilfe zu schaffen, wurden nicht beantwortet. In dem
Wohnheim „Tschetschenneftechimprom“ (ul. Wyvborgskaja 4) leben 144 Familien
(682 Personen). Von diesen sind 116 Familien auf dem Land und 28 Familien in
der Stadt wohnbehördlich gemeldet (in erster Linie im Rayon Zawodskij). Neben
den intern Vertriebenen leben dort Familien von Arbeitern des Unternehmens
Tschetschenneftechimprom, die für die kommunalen Leistuneg bezahlen. 2009 haben
zwei Familien dort eine Wohnung erhalten. Zwei Familien aus dem Rayon Wedeno
bauen dort im Rahmen eines Programmes der tschetschenischen Regierung Häuser.
Sechs Familien aus Urus-Martan erhalten vom UNHCR Baumaterialien. Die
Lebensbedingungen sind völlig unzureichend: die hygienischen Bedingungen sind
nicht in Ordnung, die Räume sind feucht, lange wurden in ihnen keine
Renovierungsarbeiten getätigt. Nur in der Küche gibt es Gas. In den Gängen ist
es dunkel und kalt. Das Wasser holen die Bewohner aus dem Hof. In diesem
Wohnheim wohnt die Familie von Raisa Musajewna Tulschajewa, drei ihrer
Kinder. Eines dieser Kinder ist 14 Jahre und behindert. Ihr Haus in Urus-Martan
wurde 1999 vernichtet. Seit 2007 lebt die Familie in dem Wohnheim
Wyborgskaja-Straße 4. Kompensationszahlungen haben sie erhalten, die Hälfte
davon hatten sie Vermittlern bezahlen müssen. Sicherlich nicht freiwillig. Der
Rest des Geldes wurde für zwei Operationen und die Behandlung des Mannes
ausgegeben. Chawasch Tulschajew ist Invalide der zweiten Gruppe, er hat bereits
drei Operationen hinter sich, hat einen By-Pass, nach einem Infarkt ist er
nicht mehr arbeitsfähig. Raisa
Tulschajewa hatte sich wiederholt an die Führung verschiedener Ämter gewandt
und bat, man möge ich helfen, Baumaterial zu besorgen oder ihr eine Wohnung
zuteilen. Die Antworten, die sie erhielt, waren oft grob und mit der Bitte
verbunden, doch bitte nicht weiter bei der Arbeit zu stören. Oder man empfahl
ihr, sie solle doch ihren Mann das Haus bauen lassen. Der UNHCR
versprach der Familie, sie mit Baumaterial zu unterstützen, wenn die Familie
das Haus selber bauen werde. Raisa bat die Verwaltung von Urus-Martan um Hilfe,
da sie selber sich nicht in der Lage sah, ein Haus zu bauen. Doch dort wollte
man ihr keine Unterstützung gewähren. Dann versprach der UNHCR, die Familie in
ein Pilotprojekt aufzunehmen. Sollten für dieses Pilotprojekt genügend Gelder
kommen, werde die Familie bis Ende 2010 ein Haus schlüsselfertig erhalten. Im Wohnheim
Jalta Nr. 24 sind nur 13 von insgesamt 49 Familien Binnenflüchtlinge. Die
anderen sind ehemalige Arbeier der Fabrik „Chimprom“, die schon zu Sowjetzeiten
auf eine Wohnung warteten. In einem
der letzten unserer Berichte hatten wir auch über die Familie von Jachita
Selimchanowna Aschabowa, geb. 1955 berichtet. Nach dem Tod des Mannes 1993
zog sie alleine vier Söhne auf. Ihr Haus, das sich in Grosnij auf der
Ponjatkowa-Str. 60 befand, war 1995 vernichtet worden. Kompensationsleistungen
hatte die Familie nicht erhalten. Der Dänische Flüchtlingsrat schenkte der
Familie ein kleines Häuschen von 48qm. Dieses Haus war innen nicht
fertiggestellt. Doch zur Innengestaltung und dem Verlegen von Kabeln fehlte der
Familie das Geld. Drei Söhne
wohnen mit ihren Familien in diesem Wohnheim. Einer von ihnen arbeitete auf dem
Bau als Hilfsarbeiter. Dort hat er einen Lohn von 21 Tausend erhalten. Doch die
Schulden der Familie liegen über 21 000 Rubel. Sie hatte alle Behörden um Hilfe
ersucht, doch ohne Ergebnis. In den
Wohnheimen Jalta 24, Majakowskij 119, Majakowskij 140, Novator 17, Bulvar
Dudajewa 15/4, Sajchanows-Tobolskaja 28 wurde 2009 keiner einzigen Familie
sozialer Wohnraum gegeben.
Am 15. Januar
2010 kam der Chef der Administration des Rayons Oktober, Idris Gaibow, sein für
soziale Fragen zuständiger Stellvertreter Achmed Abastow, und ein weiterer
Vertreter, Aslanbek Berdukajew, sowie Batasch Gortschchanow, ein Mitarbeiter
des Verwaltungschefs von Grosnij. Nachdem er
alle Bewohner versammelt hatte, befahl Aslanbek Berdukajew ihnen kurz, sie
sollten das Gebäude verlassen. „Morgen früh darf hier niemand mehr sein“ sagte
er. „Seht euch doch an“ sagte er „ihr seid doch Zigeuner. Wir geben euch
Wohnraum im Rayon Staropromyslow, fahrt dorthin.“. Die Bewohner
versuchten, die Beamten umzustimmen. Man möge ihnen doch zumindest bis zum
Frühjahr Aufschub geweähren. Sie hätten Kinder, die in die Schule müssten,
seien in medizinischer Behandlung. Unter ihnen sind auch behinderte Kinder.
Viele der Erwachsenen arbeiten bei der Reinigung, auf den Höfen der Häuser, auf
dem Markt oder in Cafes. Es sei ihnen nicht möglich, an einem neuen Wohnort
wieder eine Arbeit zu finden. Und von dort könnten sie auch nicht regelmäßig an
ihren derzeitigen Wohnort fahren, zu den Arbeitsstellen, zu den Schulen. Darauf
antworteten die Beamten, auch an dem neuen Wohnort gäbe es Schulen und
Arbeitsplätze. Batasch Gortschchanow schrie, man müsse im Wohnheim nur die
Fenster zerschlagen, die Türen zertreten, Gas, Wasser und Strom abstellen, und
schon wäre das Problem gelöst. Am 24. Januar
2010 hielt ein Wagen der Miliz vom Rayon Oktjabrskij ungefähr um 19:00 Uhr vor
dem Wohnheim. Die Milizionäre forderten die Bewohner auf, das Heim sofort zu
verlassen. Sie sollten es nicht darauf ankommen lassen, bis sie geräumt würden.
Nach einer kurzen Diskussion fügten sich die Flüchtlinge in ihr Schicksal und
siedelten in das Heim Majakoswskij 111 um. Hier gilt
anzumerken, dass dies der erste Fall einer Räumung ist, bei der die Menschen
nicht einfach auf die Straße gesetzt wurden, sondern man ihnen noch einen neuen
Wohnraum angeboten hat. Doch was für einen Wohnraum? Jetzt leben in
dem Wohnheim Majakowskij 105 Familien, ehemalige Bewohner des Wohnheimes
Tschajkowskij 28 und des Hauses an der Raskow-Straße Nr. 30, sowie Übersiedler
aus ländlichen Rayonen. In dem Gebäude
gibt es eine Heizung, kaltes Wasser (heißes Wasser war versprochen worden, doch
es funktionierte nicht). Die Stromversorgung wurde häufig unterbrochen. 4-köpfige
Familien erhielten ein Zimmer mit einer Fläche von 12 qm, 6-köpfige Familien
erhielten 18 qm. Familien mit mehr als 7 Personen erhielten
Zweizimmerwohnungen. In diesen beiden Zimmern waschen sie ihre Kinder, waschen
sie die Kleidung, essen sie und schlafen sie. Auf jedem Stockwerk gibt es eine
gemeinsame Küche mit drei Gasplatten. Nach Angaben
von Bewohnern des Wohnheimes, die zuvor in der Tschajkowskij-Str. 28 gewohnt
hatten, hatten sie vom Verwaltungschef von Staropromyslow, Selimchan Istamulow
erhalten. Dieser hatte ihnen gesagt, dass er sie nach dem Schuljahr umsiedeln
werde. Bei der Umsiedlung in das neue Heim waren keine
Sozialwohnungsmietverträge abgeschlossen worden. Die Bewohner erhielten auch
keine anderen Papiere, die ihnen auch formal die Wohnung in dem Wohnheim
garantiert hätten. Die Verwaltung
des Rayons Gudermes versucht immer wieder, Menschen gegen ihren Willen aus dem
Heim in der Depowskaja-Strasse auszusiedeln. Dort leben 76 intern Vertriebene,
die im Rayon Gudermes keine ständige Registrierung vorweisen können. Bis auf
den heutigen Tag ist dieses Vorgehen bei der Lösung von Wohnungsproblemen
erfolgreich – aus der Sicht der Behörden. So wurden in den letzten zwei Jahren
mehr als 10 Familien aus dem Heim ausgesiedelt. Diese Familien bestanden im
Durchschnitt aus 5-7 Personen. Und keine einzige Familie ist mehr
zurückgekehrt. Einige haben sich auf Landstücken niedergelassen, die die Stadt
Gudermes für sie gekauft hat, andere mieten kleine Datschenhäuser am Stadtrand,
da sie sich keine Wohnung in der Stadt leisten können. Wieder andere leben
vorübergehend in Häusern von Verwandten, wenn diese für eine gewisse Zeit nicht
zu Hause sind. Besonders für die Kinder sind die häufigen Umzüge sehr
belastend, da sie jedes Mal in eine neue Schule müssen. Doch meistens lassen
die Eltern sie nach dem ersten oder zweiten Schulwechsel ganz zu Hause. Die Verwaltung
des Rayons Gudermes hat mit den Verwaltungschefs der Bergdörfer vereinbart,
dass diese die Flüchtlinge wieder zurücknehmen solle, die aus den Dörfern
ursprünglich kamen. Dies war aber nicht als Hilfe für die Flüchtlinge gedacht.
Vielmehr wollte man sich so einiger Flüchtlinge entledigen. Im Winter
erhielten die Bewohner oben genannter provisorischer Unterkunft die Nachricht,
dass man sie bis Ende April 2010 umsiedeln wolle. Nachdem sich ein Jurist des
Menschenrechtszentrums Memorial mit der Administration des Rayon Gudermes
getroffen hatte, hieß es dort, das Gerede von der Umsiedlung entspreche nicht
den Tatsachen. Und so erklärte im Folgenden niemand mehr von den Angestellten
der Verwaltung, dass man die Bewohner des Heimes umsiedeln wolle. 2008 wurden
Bewohner, die aus Wedeno stammten, wieder dorthin umgesiedelt. Man hatte 2008
zum „Jahr des Rayon Wedeno“ erklärt, und im Dorf Tasen-kala im Rayon Wedeno 12
Wohnhäuser gebaut. Auch wenn diese Häuser noch gar nicht fertig gebaut waren,
zogen die Menschen trotzdem ein. Und um sich ihren Lebensunterhalt zu sichern,
begannen sie mit Bienenzucht, Gemüseanbau, spalteten Holz. Doch bald endeten
die Versuche, sich sesshaft zu machen. Der Grund lag in der Zunahme von
Sonderoperationen gegen bewaffnete illegale Formierungen. Weil man nicht
wollte, dass sich die Aufständischen in diesen Häusern Geiseln nehmen konnten
oder von dort vielleicht die Bewohner die Aufständischen unterstützten, wurden
die Bewohner erneut umgesiedelt. Neben dem eben
angeführten Ortsteil „5. Abschnitt“ gab es noch vier weitere Wohnabschnitte in
dem Dorf Tasen-Kala: Koschkary, Borse, Nosche, Jukara, Chono. Dort gab es in
den Wohnungen maximal Strom. Doch entweder fehlte ein Transformator oder eine
Straße, die zur Wohnung führte, oder anderes, was die Kommunikation mit diesen
Häusern sehr erschwerte. Derzeit leben aus dem Rayon Wedeno stammende Bewohner,
insbesondere, wenn sie aus dem Dorf Tasen-kala stammen, vorwiegend im Rayon
Schtschelkowskij (st. Uslowaja, st. Staroschtschedinskaja, st.-
Novoschtschedrinskaja) und in den Städten Gudermes und Argun. Nach wie vor
drängend ist das Wohnungsproblem auch für die in dem Dorf Sernowodsk, Rayon
Sunscha, Tschetschenische Republik, lebenden Binnenflüchtlinge. Mit der
Schließung des Wohnheimes MKP-SChP am 7.9.2009 waren 29 Familien ausgesiedelt
worden. Die meisten von ihnen konnten anschließend bei Verwandten unterkommen.
Diese lebten jedoch auch vorher schon sehr beengt. Derzeit leben sieben
Familien im zweiten Abschnitt des Sanatoriums „Sernowodsk-Kavkaski“. Die
Räumlichkeiten sind alt, haben keine Heizung, auch auf der Straße fehlen die
nötigen sanitären Einrichtungen. In diesen baracken-ähnlichen Häusern leben 22
Familien. Diese Familien lebten vorher in einem Haus des Kurortes
„Sernowodsk-Kavkaski“. Das Haus war bei Gefechten vollständig zerstört worden.
Kompensationszahlungen nach Erlaß №
404 erhielten nur einige der betroffenen Familien, die anderen warten auf die
Zahlung oder auf Hilfe beim Wiederaufbau des Hauses. Für 58
Familien von Binnenflüchtlingen aus dem Rayon Atschcha-Martanow war auf
Entscheid von Ramsan Kadyrow Häuser in verschiedenen Ortschaften gebaut worden:
in Jandi-Kotar, Starij Atschchoj, Katyr-Jurt, Samaschki. Achte dieser Häuser in
Ziegelbauweise sind bezugsfertig, es fehlt jedoch Gas- und Stromleitungen.
Lediglich zwei Familien aus dem Heim in Atschcha-Martanow haben sich in diesen
Häusern angesiedelt. Weitere 6 Familien von Binnenflüchtlingen leben auf dem
Gebiet einer Konservenfabrik. Über die Situation in der
Ortschaft Bamut hatte „Migration und Recht“ schon mehrfach berichtet. In der Ortschaft Bamut, Rayon
Atschcha-Martanow, findet sich ein Wohnheim mit 16 Familien. Sie alle sind
Bewohner von Bamut. Ihr Wohnraum war bereits 1994 zerstört worden. Anfang 1999
hatten viele aus eigenen Kräften ihre Häuser wieder aufgebaut. Doch wenig
später wurden diese erneut zerstört. Diese Familien waren, wie alle anderen
intern Vertriebenen auch, aus Flüchtlingslagern zurückgekehrt, die sich in der
Republik Inguschetien befanden. Dort hatte man ihnen versprochen, man werde
ihre Wohnungen wiederaufbauen. 2006 kehrten sie dann zurück. Doch die Behörden
hielten ihre Versprechungen nicht ein. Gas und Strom legten sich die
Bewohner selbst, Wasser holten sie aus dem Hof. Familien mit mehreren Kindern
leben in Einzimmerwohnungen, wenn sie Glück haben, in Zweizimmerwohnungen.
Diese Familien haben praktisch alles verloren. Nach zahlreichen
Versprechungen nahm die tschetschenische Regierung im Frühjahr 2009 die Aufgabe
wahr, die Häuser aller in dieser Unterkunft Lebenden wieder aufzubauen. Der
Leiter der Administration des Rayons Atschcha-Martanow erstellte eine Liste der
Bewohner und übermittelte diese zur weiteren Bearbeitung an die Verwaltung von
Atschcha-Martanowsk. Doch von 17 Familien erhielten 5 eine Absage. Man erklärte
den erstaunten Menschen, dies läge daran, dass sie Banditen seien, da unter
ihren Verwandten auch Aufständische seien. Deswegen seien sie logischerweise
deren Helfershelfer. Bei einer
Familie, der der Wohnraum verweigert war, war ein Neffe bei der Aufständischen
gewesen. Er war Anfang 2008 ums Leben gekommen. Um Dorf wissen alle, dass sich
dessen Verwandte von ihm losgesagt hatten. Ähnlich lagen die Dinge bei einer
weiteren Familie. Bei zwei
anderen Familien waren die Söhne ungesetzlich verhaftet worden. Einer von ihnen
ist noch minderjährig, für die Sicherheitskräfte jedoch kein Hindernis für eine
Verhaftung mit anschließender Folter. Einer der betroffenen jungen Männer hatte
berichtet, dass er von Bewaffneten aufgesucht worden sei. Diese hätten ihn
aufgefordert, ihn zu essen zu geben. Aus Angst sei er dem nachgekommen. Man versprach
den Bewohnern Sicherheit und zwang sie dann nach Hause zurückzukehren. Doch
obwohl das Dorf von den Sicherheitskräften eingezingelt ist, gelingt es den
Aufständischen immer wieder, in das Dorf vorzudringen. Die Leidtragenden sind
die Dorfbewohner, die sich zwischen zwei Fronten sehen. Auf die Frage,
warum man diesen Personen keine Wohnungen gebe und was sie denn nun verbrochen
hätten, konnte der Leiter der Verwaltung des Dorfes Bamut auch nichts konkretes
sagen. Das Dorf
Bamut, das unmittelbar am Fuß der Schwarzen Berge liegt, ist ein altes
tschetschenisches Dorf, in dem einige hundert Familien lebten. Wie viele
tschetschenische Dörfer auch, ist Bamut von Ruinen geprägt. Mitten im Dorf
wachsen nun Bäume, so dass es schwer fällt zu sagen, wo welche Straße ist, sich
welches Haus befindet. Intern Vertriebene aus Tschetschenien in der Republik
Inguschetien 2009 endete
der Vertrag des Föderalen Migrationsdienstes mit 22 Wohnheimen in Inguschetien.
Gemeinsam entschieden die Präsidenten von Tschetschenien und Inguschetien, dass
die intern Vertriebenen aus Inguschetien nach Tschetschenien zurückkehren
sollten. In der Folge befahl man den Behörden vor Ort, die Wohnheim zu
schließen. In der
Station Ordschonikidskaja in der Republik Inguschetien leben in der Unterkunft
„Mechstroj“ 112 Personen (28 Familien). Deren Zahl hat im Vergleich zu den
Vorjahren abgenommen. Noch im April 2009 hatten in der Unterkunft MKP 52
Familien gelebt. Doch es war die Politik der Behörden, mit allen Mitteln die
Flüchtlinge zu einer Rückkehr in die Heimat zu zwingen. Und so sind in
„Mechstroj“ diejenigen zurückgeblieben, die wirklich nicht wissen, wo sie hin
können. Sie kommen aus
verschiedenen Gegenden der Tschetschenischen Republik, wo sie alle keinen
Wohnraum haben. Hier haben sie ihre Familien, bewirtschaften ein Stück Land,
können allerdings kein Haus bauen. Einige wohnen in Hütten oder Rohbauten mit
unterschiedlichem Stadium der Fertigstellung. Die meisten von ihnen haben gar
keinen Besitz. Manche leben seit 1999 in dieser Unterkunft. Andere wiederum
hatten vorher in anderen Unterbringungsstätten gelebt. Die
Lebensbedingungen in dieser Unterkunft sind äußerst unbefriedigend: das Haus
ist feucht, alt, und war nie als Wohnhaus konzipiert. Familien mit
mehreren Kindern leben in Ein- oder Zweizimmerwohnungen. Auf dem Anwesen des
Hauses gibt es Wasser, in dem Haus Gas und Strom. Da die
Familien schon 10 Jahre unter diesen Bedingungen leben, ist die nervliche
Belastung groß, die Familienmitglieder durchleben Stress, werden schlecht
ernährt und so gibt es praktisch in jeder Familie eine oder zwei Personen, die
Invaliden sind oder an einer chronischen Erkrankung leiden. Die Binnenflüchtlinge
haben schlechte Arbeitsbedingungen, kein regelmäßiges Einkommen. Unterdessen
haben die in den Unterkünften in Inguschetien lebenden Flüchtlinge für sich
entschieden, wer bleiben will und wer nach Tschetschenien zurückgeht. Den
Familien, die in Inguschetien bleiben, stellt die Regierung Inguschetiens in
Zusammenarbeit mit einer Schweizer humanitären Organisation kleine Häuschen zur
Verfügung. Anfang 2009 lebten in Inguschetien ungefährt 3000 intern
Vertriebene, die wieder nach Tschetschenien zurück wollten. Derzeit sind
ungefähr 2300 rückkehrwillig. Schon seit
mehreren Jahren werden die Bewohner der Unterkünfte regelmäßig von Angehörigen
des Migrationsdienstes, der städtischen und ländlichen Behörden aufgesucht.
Jedes Mal fordern die Behördenvertreter die Flüchtlinge auf, nach
Tschetschenien zurückzukehren. Den Bewohnern von ländlichen Rayonen verspricht
man, ihnen Land zu geben und ihnen beim Bau von Wohnraum zu helfen. Den aus der
Stadt stammenden Flüchtlingen verspricht man sozialen Wohnungsraum. Nicht immer
bleibt es bei Überredung. Am Morgen des 28. Juni 2009 stellte man die Strom-,
Wasser- und Gasversorgung des Lagers ab. Man forderte die Bewohner auf,
kurzfristig das Territorium „Mechan-Stroj“ zu verlassen und nach Tschetschenien
zurückzukehren. Grund dieser
Aufforderung war die Weigerung des Besitzers des Gebäudes, in dem sich die
Unterkunft befand, den Vertrag mit dem Föderalen Migrationsdienst zu
verlängern. Man würde auf ihn Druck ausüben. Dieser Druck käme auch aus der
Migrationsbehörde selbst. Dabei bezahlen
die Bewohner schon lange die Kosten für Strom, Wasser und Gas selbst. Der Besitzer
will sich auch nicht darauf einlassen, dass die Bewohner selbst die Miete
bezahlen. Damit wäre auch das Problem des Drucks noch nicht gelöst. Die Bewohner
von „Mechan-stroj“ konnten so für eine längere Zeit den Kindern keine
Mahlzeiten kochen, an den Abenden saßen sie im Dunkeln, das Wasser mussten sie
aus einer großen Entfernung herantragen. Im Juli 2009
gelangt es Menschenrechtlern, den Besitzer zu überreden, für einen Monat wieder
Strom und Gas freizuschalten. Danach kam der Ramadan, und da wagte der Besitzer
es nicht, etwas zu tun, was Gott nicht gefallen könnte. Und anschließend
schaltete sich der UNHCR ein. Deswegen ist ihr Leben momentan erträglich. Doch
niemand weiß, wie die Zukunft, auch nicht die nahe Zukunft, für sie aussieht. Intern
Vertriebene, die Inguschetien in Richtung Tschetschenien verlassen, tun dies in
der Hoffnung, dass die Verwaltungsorgane ihr Wort halten werden. Doch
zurückgekehrt, müssen sie sich häufig von Beamten anhören, dass sie lange genug
in Unterkünften auf anderer Menschen Kosten gelebt hätten und nun wollten sie
Land, ein Haus oder eine Wohnung praktisch geschenkt. Man erklärt ihnen dann,
dass das ganze Land praktisch schon verteilt ist, man für sie also nichts mehr
übrig hätte. Einigen gibt man ein Stück Land, aber kein Baumaterial, von Hilfe
beim Bau ganz zu schweigen. Dabei sagt man ihnen, dass sie ihre
Wohnungsprobleme selbst zu lösen hätten. In der Stadt Karabulak,
Republik Inguschetien, leben 33 Familien (265 Personen) in der Unterkunft “Promschilbasa
Sosidanie“. Davon wollen 16 Familien in die Tschetschenische Republik
zurückkehren, 17 Familien von intern Vertriebenen sind inguschischer
Nationalität und wollen in Inguschetien bleiben. Nicht selten kommt auf eine
Familie ein Zimmer. Manche Familien zählen 7-9 Familienmitglieder. Der Föderale
Migrationsdienst Russlands in der Republik Inguschetien leistet dort keine
Hilfe. Die Menschen bezahlen die Kosten für Strom,. Wasser und Gas selber. Malika
Aliewna Merschojewa, ist alleinerziehend, hat vier Kinder. Vor Einsetzen
der kriegerischen Handlungen lebten sie in der Stadt Argun. Ein Verwandter mit
dem sie im Haus gelebt hatten, verkaufte dieses nach dem Tod ihres Mannes.
Malika wollte nicht auf dem Rechtsweg um das Haus kämpfen. Nach mehrfachem
Bitten gewährten ihr die Behörden von Argun ein Landstück in einem sumpfigen
Gebiet, das in unmittelbarer Nähe zu einer Mehlfabrik lag. Sie verzichtete auf
dieses Stück Land, und für den Bau eines Hauses fehlt ihr das Geld. Als sie
eines Tages von Beamten aufgesucht wurde, versprachen diese ihr eine Wohnung,
wenn sie zu einer Rückkehr nach Tschetschenien bereit sei. Und sie kehrte
zurück, wandte sich nach der Rückkehr an den stellvertretenden Verwaltungschef
von Argun, Visit Nanajew. Dieser beleidigte sie, lachte über sie. Danach kehrte
sie wieder in iher Flüchtlingsunterkunft zurück. Mit Bedauern spricht sie von
ihren Kindern. Diese seien wie tausend andere Kinder im Kriegszustand
aufgewachsen, hätten Enge, Mangel kennengelernt. In nur 10 Jahren seien sie
Erwachsene geworden. Lejla Salmanowna
Kortojewa. Sie ist verheiratet und hat drei Söhne. Tschetschenien haben sie
1999 verlassen, ihr Haus in Grosnij war 1999 während der Kampfhandlungen
vernichtet worden. Kompensationszahlungen hat sie nicht erhalten. Ihr Mann und
zwei Söhne wollen nach Tschetschenien zurückkehren, doch für eine Wohnung
brauchen sie Geld, und das haben sie nicht. Ein Sohn ist inzwischen
verheiratet. Er hat erklärt, er wolle in der Republik Inguschetien bleiben.
Dort hat man ihm inzwischen in der Ortschaft Pliewo ein Häuschen zur Verfügung
gestellt. Kjuri
Adamowitsch Chaladow und Jachita Chaladowa, 8 Kinder. Sie haben 1999
Tschetschenien verlassen, wo sie in dem Dorf Chattuni, Rayon Wedeno, gelebt
hatten. Ihr Haus zuhause ist zerstört, Kompensationszahlungen haben sie nicht
erhalten. Die Familie ist in einer materiell sehr angespannten Situation.
Jachita Chaladowa ist Invalidin. Drei ihrer Kinder können nicht zur Schule
gehen, da ihnen die Eltern keine Kleidung für die Schule und
Unterrichtsmaterialien kaufen können. Die Familie will zurückkehren und bittet,
ihr hierbei zu helfen. Timur
Wachajewitsch Masigow, geb. 1978, verheiratet, drei Kinder. Mit seiner
Mutter hatte er in Grosnij eine Zweizimmerwohnung. 1999 verließ er
Tschetschenien. Seine Wohnung ist vollständig zerstört. Das älteste
Kind ist im schulfähigen Alter, das jüngere ist schwer krank, wird derzeit in
einer anderen Stadt behandelt. Geld für die Behandlung des Kindes haben die
Bewohner der Unterkunft und die städtische Moschee gesammelt. Timur arbeitet
auf dem Bau. Er möchte nach Tschetschenien zurückkehren. Karasch
Machagowa, Dschabrail Machagow (geb. 1937 г.р.). 9 erwachsene Kinder
leben mit den Eltern. Bis zu den
kriegerischen Handlungen lebten sie in Grosnij. Dorthin waren sie in den 80er
Jahren aus Kasachstan kommend gezogen. Sie wollen nach Tschetschenien zurück. Immer wenn
Vertreter der Verwaltung des Rayons Grosnij und des in der Tschetschenischen
Republik tätigen Föderalen Migrationsdienstes in inguschetische Unterkünfte
kommen, bitten sie diese, ihnen bei der Rückkehr nach Tschetschenien und der
Gewährung von sozialem Wohnraum behilflich zu sein. Die Station
Ordschonikidskaja, die Unterkünfte „Chleboprodukt“ und „Tiger2“ Zajnap
Magomedowna Malsagowa, Jakub Magomedowitsch Malsagow, geb. 1953. 9 Personen
leben in der Familie. Das Haus ist zerstört, Kompensationszahlungen haben sie
nicht erhalten. Die Verwaltung des Rayons Staropromyslow hat sie als
wohnbedürftig anerkannt. Im März 2009 versprach man ihnen, innerhalb von zwei
Monaten einen Wohnraum zu vermitteln. Zuvor werde man ihnen die Miete bezahlen.
So reiste sie mit der Familie nach Grosnij. In der vorgeschriebenen Frist
wandte sich Zajnap Malsagowa an die Verwaltung. Doch dort sagte ihr der
stellvertretende Leiter der Verwaltung, der sie zuvor in der
Flüchtlingsunterkunft aufgesucht hatte, er kenne sie nicht, könne sich an sie
auch nicht erinnern. Auch Wohnraum werde man ihr nicht bezahlen. So sah sich
die Familie gezwungen,, wieder in die Flüchtlingsunterkunft zurückzukehren. Station
Ordschonikidskaja, Republik Inguschetien, Unterkunft „Marketing Service“ Nach der
Schließung der Flüchtlingsunterkunft „Marketing Service“ siedelten sich die
Bewohner, die nicht wussten, wo sie hinsollten, in den leeren Flügel des
Geschäftes an. Dort leben nun 4 Familien (20 Personen). Immer wieder erschienen
Kommissionen aus Tschetschenien, doch es tat sich nichts. Jeden Monat bezahlen
die Familien 1000 Rubel für die Wohnung. Der andere Teil des Gebäudes ist von
einem Lebensmittelgeschäft belegt. Dieses ist wiederholt Ziel von Anschlägen
gewesen, weil dort alkoholische Getränke verkauft werden. Durch die Anschläge sind
auch die Wohnungen in Mitleidenschaft gezogen worden. Zwar wurde niemand
verletzt, doch die Bewohner leben in ständiger Angst vor weiteren Anschlägen. Ugajew
Chawasch und Ugajewa Tumischa, (Invalidin), fünf Kinder. Sie lebten im
Rayon Schatoj in dem Dorf Guschgort. Ihr Haus befand sich auf einem Grundstück,
das dem Bruder gehörte. Es wurde vollständig zerstört. 1999 haben sie
Tschetschenien verlassen. Immer wieder baten sie um Hilfe bei der Rückkehr nach
Tschetschenien. Als erneut ein Vertreter der Behörden der Tschetschenischen
Republik angereist war, der Präfekt des Rayons Schatoj, versprach dieser ihnen
Hilfe, wenn sie zu einer Rückkehr bereit seien. Gleichzeitig versprachen ihnen
die Verwandten ein Stück Land, worauf sie ein Haus bauen könnten. Zu Hause
angekommen, sagte man ihnen, sie sollten das Fundament auf eigene Kosten bauen.
Aber dann würde man helfen. Doch sie hatten kein Geld für das Fundament. So
kehrten sie wieder in die Flüchtlingsunterkunft zurück. Sie baten den
Präsidenten der Tschetschenischen Republik um Hilfe, doch von dort hatte man
den Brief an die Verwaltung des Rayons weitergeleitet. Station
Ordschonikidsewskaja, Republik Inguschetien, Unterkunft MRO „Rassvet“ In dieser
Unterkunft leben 30 Familien (190 Personen). Alle dort, mit denen Menschenrechtler
hatten sprechen können, wollten nach Tschetschenien zurück. Die
Lebensbedingungen sind schlecht, jeden Monat sind 800 Rubel für Wasser, Strom
und Gas zu bezahlen. Viele Flüchtlinge sind krank, die Arbeitslosigkeit unter
ihnen ist sehr hoch. In diesem Heim
leben mehr Familien, die Kompensationszahlungen erwarten als in anderen Heimen. Station
Ordschonikidsewskaja, Republik Inguschetien, Unterbringung Restaurant
„Selenga“. Hier leben 17
Familien. 6 dieser Familien, insgesamt 35 Personen, wollen nach Tschetschenien
zurück. Die
Lebensbedingungen sind schlecht, die Gebäude sind groß, mit Umzäunungen aus
Sperrholz. Die Bewohner müssen dem Besitzer des Restaurants zwei Tausend Rubel
bezahlen.







Region Atschcha-Martanow
Dorf Bamut, ul. Mira 8
(faktische Adresse:
St. Assinowskaja
Ul. Kadyrowa 85)
[1] Weitere Informationen über das Verfahren von Kadyrow gegen Orlow finden sich auf unserer Internetseite in russischer Sprache auf: http://www.memo.ru/2009/09/10/sud.htm.
[3] Siehe auch http://www.memo.ru/hr/hotpoints/caucas1/msg/2009/08/m172821.htm (russisch)
[4] Wann nur genau hat der Staatsanwalt das Krankenhaus besucht? Es ist anzunehmen, dass das am 7. Juli geschehen ist. Direkt, nachdem Frau Makajewa diesem persönlich ihre Erklärung ausgehändigt hatte. Denn sofort im Anschluss daran ist Potanin an einen unbekannten Ort aufgebrochen, seine Mitarbeiter Dombajew und Atajew haben mehrere Stunden versucht, „die Zeit in die Länge zu ziehen“. Und am gleichen Tag hatten die Entführer, die offensichtlich beunruhigt waren, Zajnalow aus dem Krankenhaus geholt.
[5] Seit Ende 2009 wenden die Menschenrechtler in Tschetschenien eine Arbeitsform an, die sich auch in anderen Regionen schon bewährt hat: die sog. „“mobile Gruppe“. Hier arbeiten Juristen mit, die in die eine oder andere Region beordert werden. Es handelt sich um Juristen, die in der Lage sind, schnell Materialien zu sammeln und zu erstellen und im weiteren in der Lage sind, das Vorgehen aujf der Seite der Opfer juristisch zu begleiten. Seit 2000 ist diese Arbeitsform insbesondere in den Regionen Russlands beliebt, wo sich die lokalen Menschenrechtsorganisationen nicht in der Lage sehen, den erforderlichen juristischen Beistand zu leisten. In der in Tschetschenien tätigen mobilen Gruppe arbeiten Juristen verschiedener Regionen Russlands: vom „Komitee gegen Folter“ (zentrales Büro in Nischnij Nowgorod), „Mensch und Recht“ (Gebiet Krasnodar), Stiftung „Öffentliches Urteil“ (Moskau) und mehr als zehn weitere Organisationen. Führende Organisation der „Mobilen Gruppe“ ist das „Komitee gegen Folter“. Dessen Koordinator ist Igor Kaljapin. Weitere Informationen (in russisch) unter: http://www.memo.ru/2010/04/01/0104101.htm#_Сводные_мобильные_группы
[6] Mehr dazu hier (in russisch): http://www.memo.ru/2010/06/18/1806103.htm#_ftnref54
[7] http://www.memo.ru/hr/hotpoints/caucas1/msg/2009/07/m167052.htm (in russisch)
[9] Quelle: ITAR-TASS (20.7.2005), Kavkaz.Strana.ru und „Bajkalskaja slushba novostej“ (20.7.2005)( http://bsn.irk.ru/).
[10] (http://www.memo.ru/2010/06/18/1806103.htm#_ftnref67) (russisch)