Menschenrechtszentrum
"MEMORIAL"
Netzwerk
"Migration und Recht"
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Rußland:
Binnenflüchtlinge aus Tschetschenien
Juni
2002 - Mai 2003
Moskau
Mai 2003
Mit freundlicher Unterstützung des UNHCR, der Ford Stiftung
sowie der Mott Stiftung
Auf der Grundlage von Dokumenten des Netzwerkes "Migration
und Recht", des Menschenrechtszentrums "Memorial" und des
"Komitees Bürgerbeteiligung"
(Anm.
d. Ü.: dieses Komitee wird häufig auch als "Zivile Unterstützung"
übersetzt)
Autorin: Svetlana A. Gannuschkina, Leiterin des Netzwerkes
"Migration und Recht", Vorsitzende des "Komitees
Bürgerbeteiligung")
T.: +7 095 917 89161, E-Mail: sgannush@mtu-net.ru
An der Erstellung dieses Berichtes haben mitgewirkt:
A.
Barachojew
E.
Burtina
I. Solotarewskaja
M. Lwowa
Aus dem Russischen:
Bernhard Clasen
Das Netzwerk "Migration und Recht" wurde vom
Menschenrechtszentrum "Memorial" ins Leben gerufen. Zu diesem
Netzwerk gehören 54 Beratungsstellen, die rußlandweit Flüchtlingen kostenlose
Beratung anbieten. Vier dieser Beratungsstellen befinden sich in Inguschetien
und Tschetschenien. Siehe auch: www.refugee.memo.ru.
Die Juristen der Moskauer Beratungsstelle arbeiten im
"Komitee Bürgerbeteiligung" (www.refugee.ru).
Inhalt
Einführung
I. Die Situation von
Bewohnern Tschetscheniens in den Regionen Rußlands (nach Dokumenten des
Netzwerks "Migration und Recht").
II. Moskau (nicht nur Moskau) nach dem Terroranschlag auf das Musical
in der Dubrovka (auf der Grundlage von Dokumenten des "Komitees
Bürgerbeteiligung").
II. 1.
Diskriminierung von Tschetschenen in Moskau
II. 2. Fälschung von
Beweismitteln bei Strafprozessen
II. 3. In den
Räumlichkeiten des "Komitees Bürgerbeteiligung": Die Miliz auf der
Suche nach Aufständischen.
III.
Binnenflüchtlinge in Inguschetien
III. 1. Krieg gegen Zeltlager.
III. 2. Zur Rückkehr von Binnenflüchtlingen
aus Zeltlagerstätten der Republik Inguschetien auf das Gebiet der
Tschetschenischen Republik.
III. 3. Frühjahr 2003: Binnenflüchtlinge in
Inguschetien
IV.
Anlagen
Anlage 1. Entscheid der Richterin
E.R. Sajdaschewa des Bezirks Nr. 5 im Rayon Sowjetskij in Kasan in der Anklage
gegen M.I. Sultajew
Anlage 2. A.E. Schidajewa,
Schreiben an die Moskauer Staatsanwaltschaft
Anlage 3. Entscheid der
Moskauer Staatsanwaltschaft zur Ablehnung der von A.E. Schidajeva beantragten
Einleitung eines Strafverfahrens.
Anlage 4. Die Geschichte
einer Registrierung bei der Anmeldebehörde. Anlage 5. Gerichtsentscheid zur
Abschiebung von R.M. Zakajew aus Rußland
Anlage 6 Briefwechsel des
Dumaabgeordneten V.V. Igrunov in der Sache Dachschukav und Islamgeriew
Einführung
Dieser Bericht versteht sich als die Fortsetzung des
im Juni 2002 veröffentlichten Berichtes des Menschenrechtszentrums Memorial
"Rußland: Binnenflüchtlinge aus Tschetschenien" (Herausgeber: R.
Valent, Moskau 2002). Deutsch unter: http://www.clasen.net/gannuschkina/refugee-d.html)
Auch das vergangene Jahr
brachte den Menschen aus Tschetschenien keine Besserungen, im Gegenteil. In
mindestens zwei Regionen Rußlands hat sich die Situation dramatisch entwickelt.
Am 29. Mai wurde der
"Plan von Maßnahmen für die Rückführung von Binnenflüchtlingen von dem
Gebiet der Republik Inguschetien nach Tschetschenien" unterzeichnet. Laut
diesem Plan sollten die Bürger Tschetscheniens das Territorium Inguschetiens
bis zum Oktober 2002 verlassen haben. Doch dies ließ sich so nicht umsetzen:
man kann heute in Tschetschenien weder die Sicherheit der Bürger gewährleisten,
noch Wohnraum und erforderliche Infrastruktur zur Verfügung stellen. Trotzdem
bewirken die zahlreichen Versuche einer Umsetzung dieser Planes bei den
Flüchtlingen große Besorgnis.
Nach dem Terroranschlag auf
das Musical "Nord-Ost" am 23. - 27. Oktober 2002 kam es in Moskau zu
einer Neuauflage der Verfolgungskampagne gegen die Tschetschenen. Mit der
Operation "Donner" wurde deren völlige Isolierung angestrebt.
Und es waren
Nichtregierungsorganisationen, die in dieser Zeit die Geschehnisse in
Inguschetien, Moskau und anderen russischen Regionen an die Öffentlichkeit
brachten. Gleichzeitig leisteten die Juristen des Netzwerkes "Migration
und Recht", des Programmes "Heiße Punkte" ("Memorial")
und die Mitarbeiter des "Komitees Bürgerbeteiligung" den Opfern
dieser Kampagne Rechtsberatung und weitere Hilfe.
Die Reaktionen der
Öffentlichkeit auf diese Aktivitäten waren geteilt. Xenophobie und Haß griffen erkennbar immer mehr um sich.
Svetlana Gannuschkina,
Mitglied der Menschenrechtskommission beim Präsidenten Rußlands, sendete dem
Schriftsteller Boris Vasiljew, ebenfalls Mitglied dieser
Menschenrechtskommission, einen Bericht über die Verfolgung von Tschetschenen
in Moskau zu.
Statt eines Vorwortes
veröffentlichen wir im folgenden mit Genehmigung des Autors dessen Antwort auf
das Schreiben.
4. Dezember 2002
Antwort des Schritsteller Boris Vasiljew auf den Bericht über die jüngsten Ereignisse in Moskau
Sehr geehrte Svetlana Alexejewna!
Ich kann leider
keine Briefe schreiben, deswegen sende ich Ihnen im folgenden meine Gedanken in
Form einer Abhandlung.
Mit
freundlichen Grüßen
B. Vasiljew.
ZUM INTEGRAL DER AUTOPSYCHOSE
Es war der bekannte russische
Jurist V. Koni, der diesen Begriff prägte, als er über ein gemeinschaftlich
begangenes Verbrechen schrieb.
Irgendwann zu Beginn des 20.
Jahrhunderts traf eine Gruppe Zigeuner an einem kleinen Dorf in der tiefen
Provinz ein. Der Leiter, Rom Baro, suchte den Dorfältesten auf, verbeugte sich
vor diesem, übergab ihm Geschenke und bat ihn, seiner Gruppe die Übernachtung
am Flußufer zu erlauben. Der Dorfälteste rief seinen Rat ein und man beschloß,
den Roma die gewünschte Erlaubnis zu erteilen. Sie sollten jedoch nicht an
diesem Ufer, sondern am anderen Flußufer übernachten. Rom Baro stellte dem
Dorfrat einen Eimer Wodka auf den Tisch und ging. Die Roma stellten ihre Zelte
wie vereinbart am anderen Flußufer auf und am nächsten Morgen zogen sie weiter.
Doch inzwischen vermißte man
im Dorf den Hengst. So sehr man ihn auch suchte, man konnte ihn nicht finden.
Schließlich meinte einer, die Zigeuner müßten ihn wohl mitgenommen haben.
Sofort machten sich die Männer an die Verfolgung der Zigeuner, und als sie diese
erreicht hatten, stachen sie alle Männer und Jungen nieder.
Abends kam der Hengst
wieder. Ein betrunkener Hirte hatte vergessen, ihn festzubinden.
Ein gutes Beispiel, wie das
Integral der Autopsychose funktionierte. Immer wieder hatten Kirche, Presse,
die Machthabenden den Bauern Angst vor den Zigeunern gemacht. Und so kam es
dann zu dieser Tragödie. Sicherlich spielte auch der Neid eine Rolle, eine
Eigenschaft, die von einem russischen Bauern nicht wegzudenken ist, war er doch
tausende Jahre von allen getreten worden. Ein Neid gegenüber den Zigeunern, die
von Puschkin und Gorkij mit begeisterten Worten beschrieben worden waren.
Dieser Neid wohnt seit ewigen Zeiten in den Seelen unserer Landsleute, und es
ist dieser russische Nährboden, auf dem der Haß allen anderen gegenüber wächst,
die anders leben.
Meine Generation hat immer
wieder Filme, in denen Menschen aus dem Kaukasus eine wichtige Rolle spielen,
mit Begeisterung gesehen. Georgier und Tscherkessen, Kabardiner und
Tschetschenen, Aserbaidschaner und Osseten, und all die anderen verwegenen
Reiter aus dem Kaukasus, waren von unseren Fernsehschirmen nicht wegzudenken,
wieviele Trinksprüche auf die Freundschaft und die Liebe haben sie gehalten,
wieviele Kämpfe im Namen der Gerechtigkeit geführt. Und wir haben uns alle an
ihnen gefreut, so wie Puschkin und Lermontow. Und plötzlich haben wir heute für
sie nur noch den verächtlichen Begriff "Personen kaukasischer
Nationalität." übrig. Woher nur kommt diese neue abwertende
Sprachregelung?
Sie kommt aus der gleichen
Richtung, aus der auch die Männer mit den Knüppeln kommen, sie ist Ausfluss
eines Hasses, der auf Neid aufgebaut ist. Und so war es für die Kaukasier, die
niemals die Leibeigenschaft gekannt hatten und schon immer wußten, was innere
Freiheit ist, ein leichtes, auf den schwerfälligen russischen Märkten Fuß zu
fassen, wo man immer noch nicht begriffen hatte, daß dort nicht nur mafiöse
Erpresserstrukturen und Gangsterkriege den Ausschlag geben, sondern auch die
Gesetze des Marktes. Man bevorzugte die eigenen Kriminellen, zumal man
angesichts des Erfolges der Kaukasier regelrecht gekränkt war. In der Folge
begann man, Menschen aus dem Kaukasus als "Schwarze" und
"Schwarzärsche" zu bezeichnen, es folgten Aufrufe zum Krieg gegen den
ganzen Kaukasus, zur Erschiessung der gesamten männlichen kaukasischen
Bevölkerung, die auf einem Gebiet lebe, das seit alters her den Russen gehöre,
und manch einer schien auch den Abwurf einer Atombombe auf den Kaukasus
herbeizuwünschen. Es ist dies ein Nährboden, auf dem Skinheads und offen
faschistische Organisationen gedeihen.
Je größer ein Volk, desto
schwächer sein historisches Gedächtnis. Während sich die kleinen Völker des
Kaukasus noch an die Namen ihrer Vorfahren erinnern können, die 14 Generationen
früher gelebt haben, fällt es uns Russen schon schwer, uns daran zu erinnern,
was eigentlich unsere Urgroßväter gemacht haben. Die Bauernschaft hat dieses
Wissen auch nie benötigt, hat doch der Urgroßvater den Acker genauso gepflügt,
wie es der Urenkel tun wird. Für die Adligen wiederum war dieses Wissen von
besonderer Wichtigkeit, insbesondere dann, wenn sie den Staat gestalteten. Doch
die Kommunisten haben sich als erstes den Adel vorgeknöpft und fast völlig
vernichtet. Die wenigen Überlebenden verstummten. Was stattdessen entstand, war
eine Spießbürgerkultur.
Kaum zeigte sich im Großen
Vaterländischen Krieg, daß der Umschwung eingetreten war, als Berija begann,
Stalin vom Verrat der moslemischen Völker des Kaukasus zu überzeugen. Er wollte
seine Truppen des Innenministeriums von der Front abziehen, um dann nach dem
Sieg über eine starke Streitmacht verfügen zu können. Den chronisch
mißtrauischen Stalin zu überzeugen war für ihn keine Schwierigkeit. Die Truppen
des Inneren wurden von der Front zurückgezogen und machten sich nun an die
Verschleppung ganzer Völker.
Diese Deportationen
verliefen äusserst grausam, glaubten doch die Soldaten, es mit Verrätern zu tun
zu haben. Die zu Deportierenden durften lediglich ein Gepäckstück mit Kleidung
mitnehmen, den alten Männern nahm man ihre hohen Pelzmützen, die von den
Großvätern ererbten Dolche, den Mädchen und Frauen die Ketten, die schon ihre
Urgroßmütter getragen hatten, ab. Vergleichen Sie die Deportationen von damals
mit den sog. "Säuberungsaktionen" von heute: hier riecht es penetrant
nach Mittelalter.
Eines der von der
Zwangsverschleppung betroffenen Völker waren die Tschetschenen. Die
Verschleppungen liefen immer nach dem selben Muster ab: ein Dorf wurde von mit
Maschinengewehren bewaffneten Truppen umzingelt, die Menschen aus ihren Häusern
getrieben, auf Fahrzeuge verladen und zur nächsten Bahnstation gebracht, wo
auch schon ein Zug wartete. Und inmitten der Verschleppungsaktion merkte man,
daß man ja das kleine Bergdorf Chajbach ganz vergessen hatte. Sofort wurden Soldaten
mit Maschinengewehren dorthin geschickt. Unterwegs stellten sie fest, daß es
keine Straße, nur kleine Pfade in das Dorf gebe. Sie stiegen aus ihren Wagen
und machten sich an die - wie man es heute sagt - "Säuberung". Und
während man mit der "Säuberung" zu Gange war, löste sich auf einmal
eine kleine Lawine und versperrte den Soldaten den Weg.
Und die Reaktion? Man
stellte alle, Männer, Frauen, Kinder, bis auf zwei Personen, an die Wand, und
erschoss sie. Nur zwei Menschen hatte man am Leben gelassen, wollte man doch,
daß sich die Kunde von dieser Tat verbreitete. Und als diese beiden anderen
Personen die Stätte des Grauens zeigen wollten, erschoß man auch sie. Sprechen
Sie einen Tschetschenen auf dieses Ereignis an, er wird Ihnen hiervon erzählen
- falls er Vertrauen zu Ihnen hat. Mit einem Maschinengewehr in der Hand können
Sie sich jedenfalls nicht das Vertrauen ihres Gesprächspartners erwerben.
Unsere Miliz legt derzeit
einen nicht nachvollziehbaren Arbeitseifer an den Tag. Anstatt zu überlegen, wo
vielleicht in den eigenen Reihen eine undichte Stelle gewesen sein könnte, die
es den Geiselnehmern - entweder aus Dummheit oder gegen Dollars - ermöglicht
hatte, unbehelligt "Nord-Ost" zu erreichen, startete man eine
Kampagne gegen friedliche Tschetscheninnen, die mit ihren Kindern in Moskau
Zuflucht suchten. Und zu meinem größten Bedauern beteiligen sich an dieser
Kampagne auch Lehrer und Lehrerinnen. Das Integral der Autopsychose scheint
auch bei ihnen zu funktionieren. Es ist traurig, wie unseren Kindern
Repektlosigkeit und Hartherzigkeit gegenüber anderen Nationalitäten von
frühesten Kindesbeinen an in die Seelen gelegt wird.
* Hier ist von einem
Vorfall die Rede, der mittlerweile weitgehend bekannt ist (siehe z.B. S.
Kara-Mursa. Die Geschichte des sowjetischen Staates und Rechtes, Kapitel 7).
Hier wird ein Vorfall vom 27. Februar 1944 beschrieben, als man sechshundert
Bewohner des Bergdorfes Chajbach ermordet hatte. Die Deportationen hatten am
23. Februar 1944 begonnen. An diesem Tag gab es in den tschetschenischen Bergen
außergewöhnlich starke Schneefälle. Deswegen waren der in den Bergen gelegene
Teil des Rayon Galantschosch vom Tal und somit den Waggons auf den Bahnhöfen
abgesperrt. Die Mitarbeiter des NKWD unter Leitung von Gwischiani, Kommissar der
Staatssicherheit, sonderten von den sechs tausend Bewohnern des Rayons die
Kranken, Alten und all die aus, die aus unterschiedlichen Gründen wohl nicht
mehr in der Lage waren, die weiten Strecken zu Fuß zurückzulegen. Sie trieben
sie in eine Scheune. Dort erschossen sie sie und zündeten die Scheune an. Der
stellvertretende Justizminister von Tschetschenien-Inguschetien Malgasow und
Hauptmann Kozlow, die diese Tragödie zu verhindern versucht hatten, wurden
verhaftet.
"Streng geheim. An
den Volkskommissar für Innere Angelegenheit der UdSSR, Genosse L.P. Berija. Nur
für Ihre Augen bestimmt. Angesichts der Transportunfähigkeit bestimmter
Personen und im Bestreben einer zügigen Ausführung der in der Operation
"Gory" festgelegten Zeitabläufe, sah ich mich gezwungen über 700
Bewohner in der Ortschaft Chajbach zu liquidieren. Oberst Gwischiani."
In seinem
Antworttelegramm schreibt Berija, daß Oberst Gwischiani für seine
"entschlossenen Handlungen" befördert und für eine Auszeichnung durch
die Regierung vorgeschlagen werde.
Die Tragödie im Dorf
Chajbach war kein Einzelfall, ähnliches hatte sich im Dorf Zumsa ereignet (Anm.
von A.V. Tscherkassov).
I. Zur Situation von Bewohnern Tschetscheniens in
den Regionen Rußlands
(auf der Grundlage von Dokumenten der Mitarbeiter
des Netzwerkes "Migration und Recht").
Das Gesamtbild hat sich seit
der Veröffentlichung des Berichtes "Rußland: Zur Situation von Bewohnern
Tschetscheniens, die gezwungen waren ihr Territorium zu verlassen" (Juni
2002) wenig geändert.
Nachfolgende Zahlen zeigen,
wie es um den Status der Binnenflüchtlinge bestellt ist:
(Anmerkung: Der im Deutschen
verwendete Begriff „Binnenflüchtling“ gibt nicht 100%-ig die Bedeutung der
Menschen wieder, die ihre Heimat verlassen mußten, gleichzeitig aber im Land
geblieben sind. Der englische Begriff IDP, Internally Displaced People, ist
hier genauer, siehe auch meinen Bericht von 2002)
|
Am 1. Januar 2002 waren in der Russischen
Föderation 625639 Binnenflüchtlinge registriert, von diesen 30950 in
Inguschetien. 87258 der
Binnenflüchtlinge kommen aus Tschetschenien |
Am 1. Januar 2003 waren in der Russischen
Föderation 491898 Binnenflüchtlinge registriert, von ihnen 29299 in Inguschetien. 67015 der Binnenflüchtlinge kommen aus
Tschetschenien |
Föderationssubjekte |
Zahl der Binnenflüchtlinge aus Tschetschenien |
|
Inguschetien |
16950 |
|
Stawropolskij kraj |
14304 |
|
Dagestan |
6162 |
|
Krasnodarskij Kraj |
4771 |
|
Rostov
(oblast) |
3692 |
|
Nordossetien
- Alanien |
1637 |
|
Woronesch (oblast) |
1520 |
|
Wolgograd (oblast) |
1184 |
|
Astrachan (oblast) |
1184 |
|
Karatschajewo-Tscherkessien |
1084 |
|
Moskau |
1006 |
|
Nischegorod (oblast) |
891 |
|
Belgorod (oblast) |
625 |
|
Moskau (oblast) |
518 |
|
Sankt Petersburg |
468 |
|
Leningrad (oblast) |
383 |
Sonstige Regionen |
10636 |
|
Gesamt |
67015 |
Die
Tabelle zeigt, daß sich die Zahl der registrierten Binnenflüchtlinge, einschließlich
der aus Tschetschenien geflohenen, verringert hat. In der Regel läßt sich der
Verlust oder Entzug des Binnenflüchtlingsstatus mit der fehlenden Bereitschaft
des Staates erklären, seine Verpflichtungen gegenüber den Binnenflüchtlingen zu
erfüllen. Meistens wird dieser Status, der fünf Jahre gewährt wird, nach Ablauf
dieser Frist nicht mehr verlängert. Man informiert die Flüchtlinge nicht
darüber, daß sie eine Verlängerung des Status beantragen können. 2002 war einer
relativ kleinen Zahl von Personen dieser Status zugesprochen worden. Und so
sank die Zahl jener Flüchtlinge aus Tschetschenien weiter, die als anerkannte
Binnenflüchtlinge auf staatliche Hilfen rechnen konnten.
Registrierung bei den Meldebehörden und Ausstellung
von Dokumenten
Die
Mitarbeiter des Netzwerkes "Migration und Recht", die in den
verschiedenen Regionen Rußlands arbeiten, berichten übereinstimmend von einer
weiteren Verschlechterung der Lage der Binnenflüchtlinge aus Tschetschenien als
Folge der terroristischen Geiselnahme. Besonders dramatisch ist die
Verschlechterung nach diesem Terroranschlag bei den Paßstellen von Tambow,
Kaluga, Kasan und Pjatigorsk zu beobachten. Vielen Tschetschenen verweigerte
man ohne Angabe von Gründen die Ausstellung von Reisepässen, die Anmeldung bei
den Meldebehörden wurde entweder zusätzlich erschwert oder gänzlich unmöglich
gemacht.
Da die sowjetischen Pässe ihre Gültigkeit verlieren,
müssen neue russische Pässe ausgestellt werden. In allen Regionen Rußlands ist
es für Tschetschenen ein großes Problem, einen neuen Paß zu erhalten. Laut Vorschrift kann man nur
dort, wo man mit ständigem Wohnsitz gemeldet ist, einen neuen Paß bekommen. Für
Menschen aus Tschetschenien heißt das: nur in Tschetschenien selbst können sie
einen neuen Paß bekommen. Vielen ist es aus unterschiedlichen Gründen jedoch
nicht möglich, nach Tschetschenien zu reisen: Männer haben aus
Sicherheitsgründen Angst vor einer Reise nach Tschetschenien, ältere Menschen
fürchten die großen Strapazen, und alle anderen können nicht reisen, weil sie
nicht die erforderlichen finanziellen Mittel haben. Die Paßbehörden in
Tschetschenien sind unterbesetzt. Deswegen müssen die Reisewilligen mit
Wartezeiten rechnen. In der Praxis bedeutet dies, daß bereits Anfang 2004
mehrere hundert aus Tschetschenien stammende Personen nicht im Besitz von
gültigen Papieren sein werden. Man kann sich vorstellen, was dies bedeutet. Die
Betroffenen können keine Arbeit, keine Rente, medizinische Versorgung,
Schulbildung bekommen, sie können sich weder in Rußland frei bewegen noch in
ein anderes Land reisen. Und wer keine gültigen Papiere hat, wird leicht zum
Opfer von habgierigen sogenannten Hütern der Ordnung.
Die
Mitarbeiter unseres Netzwerkes in den Städten Kaluga, Smolensk, Ischewsk,
Sankt-Petersburg und Brjansk berichten von einem zunehmenden Druck auf Bürger Tschetscheniens. Die Behörden erhöhen
die Kontrolle der tschetschenischen Familien. Es kommt verstärkt zu
Hausdurchsuchungen, die jeder Grundlage entbehren, die Menschen werden auf der
Straße angehalten, durchsucht und häufig zur Miliz vorgeladen. An den
Stadtgrenzen prüft man die Dokumente der Kaukasier, in erster Linie der
Tschetschenen, besonders genau.
Aus Orenburg haben wir gehört, daß sich die Rechtsverletzungen der Miliz verdoppelt haben. Ein in einem Flüchtlingsheim lebender Tschetschene berichtete unserer Beraterin, er und weitere Tschetschenen seien zur Miliz bestellt worden, weil man angeblich ihre Fingerabdrücke brauchte. Andere Tschetschenen, die in die Abteilung "Organisierte Kriminalität" einbestellt worden waren, berichten, man habe sie gezwungen, einen in der Stadt geplanten Terroranschlag zu gestehen. Viele Betroffene sind derart eingeschüchtert, daß sie es nicht wagen, sich bei Gericht oder der Staatsanwaltschaft über diese Vorgänge zu äußern.
Für die
Mitarbeiter unseres Netzwerkes in Kasan ist das Verhalten der Vertreter von
Miliz und Behörden pure Willkür. So werden Tschetschenen regelmäßig ohne Angabe
von Gründen auf der Straße angehalten und direkt zur Miliz mitgenommen. Dort
werden sie mehrere Stunden ohne Angabe von Gründen festgehalten. Manchen ist es
passiert, daß sie Tage bei der Miliz festgehalten worden waren, ohne daß ihnen
jemand den Grund der Verhaftung mitgeteilt hätte.
Aus Kasan
übermittelten uns unsere Juristen folgenden Vorfall: Am späten Abend des 20.
Februar 2003 waren die Milizionäre in eine Wohnung eingedrungen, in der das
Ehepaar Alijew mit seinen Kindern lebt. Zwei der Kinder sind körperbehindert.
Ohne Angabe von Gründen wurde die Familie zur Miliz gebracht. Dort angekommen
forderte man den Vater unter Drohungen auf, einen Mord zu gestehen. Alle, auch
die Kinder, wurden in Einzelzellen gesperrt. Man hatte ihnen gedroht, sie
solange in Haft zu halten, bis ein Geständnis vorliege. Die Kinder verbrachten
fünf Stunden in der Zelle, die Eltern fünf Tage. Erst im Anschluß verfaßten die
Milizionäre ein Protokoll. Diesem ist zu entnehmen, daß die Familie Alijew auf
der Straße die öffentliche Ordnung gestört haben soll - die Familie sei laut
gewesen und habe Schimpfwörter benutzt. Passanten und Milizionäre, die sie zur
Ordnung aufgerufen hatten, hätte die Familie nicht beachtet. Mit diesem
Protokoll schickte man die Eheleute zur Richterin Sajdaschewa, die ohne die
Angeklagten zu Wort kommen zu lassen, diese zu 5 Tages Arrest verurteilte.
(siehe Anlage 1).
Auch aus Brjansk,
Borisoglebsk und Twer wird uns von zunehmender Diskriminierung der
Tschetschenen berichtet. Einen Tschetschenen könne man an jedem Ort beleidigen,
erniedrigen, schlagen, schreiben unsere vor Ort tätigen Berater. In der
Gesellschaft nehme der Haß gegenüber den Tschetschenen in einer auch von den
örtlichen Massenmedien geschürten Kampagne zu.
Nach dem Terroranschlag auf
das Theater in Moskau haben profaschistische Gruppen ihre Aktivitäten
verstärkt. Bewußt würden Gerüchte geschürt, einige Bewohner der
Flüchtlingsunterkunft "Serebrjaniki" (in dieser leben 90
Tschetschenen) seien an dem Terroranschlag beteiligt gewesen. Außerdem, so ein
weiteres Gerücht, sei eine Flüchtlingsunterkunft für die Nachbarschaft eine
Zeitbombe.
Es bleibt nicht nur bei
Artikeln und Meinungen. Am 2. November 2002 überfiel eine Gruppe von 30-40
Jugendlichen in neofaschistischen Uniformen Ruslan Abujewitsch Danilchanow,
(Adresse: ul. Sowjetskaja 51/49, geb. 1962) einen Tschetschenen, als er gerade
die Moschee verlassen hatte. Ebenfalls Opfer des Überfalls wurde ein Wächter
der Moschee, der Danilchanow begleitet hatte. Dieser konnte sich jedoch noch
rechtzeitig in die Moschee retten. Die Angreifer beschädigten Fenster und Türe
der Moschee, versuchten in diese einzudringen. Ruslan Danilchanow wurde so
schwer zusammengeschlagen, daß er mit einem Krankenwagen in die Intensivstation
eines Krankenhauses gebracht werden mußte. An dem Übergriff waren auch sechs
junge Frauen beteiligt. Sie trugen weiße Kapuzenjacken. Nachdem Ruslan
Danilchanow zusammengeschlagen worden war, bildeten sie einen Kreis und
vollführten einen rituellen Tanz.
Am 5. November wandte sich
der Vorsitzende der Tschetschenisch-inguschisch-russischen Diaspora, A.A.
Dabajew, an die Staatsanwaltschaft von Twer mit der Bitte um Aufklärung des
Vorfalls. Gleichzeitig forderte er diese auf, Maßnahmen zu ergreifen, wie sie
in der Gesetzgebung vorgesehen seien. Sein Schreiben wurde nicht einmal
beantwortet.
Ende November 2002 war von
einer ähnlichen Gruppe ein weiterer Tschetschene, Dschambulatow,
zusammengeschlagen worden. In der Folge des Überfalls erlag er wenig später im
Krankenhaus seinen Verletzungen.
Im Dezember 2002 betraten
mehrere hundert Jugendliche mit faschistischen Symbolen an ihrer Kleidung den
Markt von Gorbatka und belästigten und bedrohten die dort arbeitenden Armenier
und Aserbaidschaner. Diese wandten sich über Mobiltelefone an die Miliz, doch
dort hielt man ein Eingreifen nicht für angebracht. Lediglich couragierten
Passanten ist es zu verdanken, daß es nicht zu Gewalt gekommen ist. Oder es lag
vielleicht auch kein Befehl von oben für ein Progrom vor.
In Beschezk verbreitete man
am 17. Februar 2003 das Gerücht, daß ein gewisser Sultan Letschiewitsch
Jaschurkajew einen Terroranschlag auf eine Militäreinheit vorbereite. Vor
diesem Hintergrund traf sich der Leiter der Diaspora, A.A. Dabajew, mit dem
Leiter der Miliz und einem Mitarbeiter des Inlandsgeheimdienstes FSB. Übereinstimmend
kamen die Gesprächsteilnehmer zu dem Schluß, daß dieses Gerücht jeglicher
Grundlage entbehre. Der angerichtete Schaden in der Stimmung der Bevölkerung
war jedoch nicht mehr rückgängig zu machen.
Für Tschetschenen ist es sehr schwer, eine Arbeit zu
finden. In
Spirovo, einer kleinen Ortschaft im Gebiet Twer, sind alle Tschetschenen
entlassen worden. Diese hatten sich hier in der Hoffnung angesiedelt, an diesem
Ort ein neues Leben beginnen zu können. Das größte ortsansässige Unternehmen
war eine Glasfabrik, die einem schon lange in Twer lebenden Tschetschenen
gehört. Doch um die Bevölkerung nicht zu provozieren, hatte dieser sich lange
Zeit entschieden, keine Tschetschenen anzustellen. Im Sommer letzten Jahres
stellte er jedoch einige junge Tschetschenen ein. Nach dem Moskauer
Terroranschlag waren sie alle entlassen worden. Im Dorf ist man sich sicher,
daß dies auf Initiative der lokalen Verwaltungsbehörde geschehen war.
Nicht
in allen Regionen hat sich die Situation nach dem Terrorakt von Moskau verschlechtert.
Doch von einer Verbesserung kann nirgends gesprochen werden.
Nach wie vor gibt es keine Dokumente, die Kompensationsleistungen für
verlorenen Besitz garantieren würden. Laut Bestimmung №510 durften nur Personen in
den Genuß von Kompensationszahlungen kommen, die noch vor dem 23. November 1996
Tschetschenien verlassen hatten. Im Dezember 2002 entschied das Oberste
Gericht, daß die Festsetzung dieser Frist russischen Gesetzen widerspreche.
Trotzdem wurde Bestimmung №510 nach wie vor nicht außer Kraft gesetzt.
Kompensationsleistungen für Personen, die in Tschetschenien geblieben waren,
oder eine Rückkehr nach Tschetschenien
planen, werden derzeit nur ansatzweise diskutiert.
Schwierig ist die Situation mit Geldeinlagen von Bürgern Tschetscheniens
in die Tschetschenische Filiale der Sparkassenbank Rußlands. Im letzten Jahr hatte es
lange den Anschein, daß man in dieser Frage einer Lösung näher komme. Es wurde
eine Liste von Personen angelegt, die in die Bank eingelegt hatten. In der
Liste wurden auch die Summen der Einlagen festgehalten. Da 1998 viele Bürger
bei der Finanzkrise große Geldsummen verloren hatten, bemüht sich der Staat,
den Betroffenen zumindest teilweise den Schaden zu ersetzen. Rußlandweit wird
den Opfern der Finanzkrise schrittweise geholfen: ein Teil des verlorenen
Betrages auf den Sparbüchern wird den Betroffenen teilweise ersetzt, die
Kompensierung der nicht ersetzten Beträge wird auf einen späteren Zeitpunkt
verschoben. Doch den in Tschetschenien lebenden Menschen wird der ersten
Kompensierung das Sparbuch eingezogen, d.h. sie haben keine Hoffnung, in der
selben Höhe wie der Rest in Rußland ihren Verlust kompensiert zu bekommen.
Von den Migrationsbehörden
bekommen die Binnenflüchtlinge weder Wohnraum noch Geld für die Miete. Gleichzeitig
will man die 1000 Plätze in den Unterkünften, auf denen Tschetschenen leben, so
schnell wie möglich wieder frei bekommen. Typisch war das Vorgehen im
Flüchtlingsheim "Serebrjaniki" (Gebiet Twer, Rayon Vyschnewolozkij).
In dieser Unterkunft leben 256 Personen, 155 von ihnen sind Binnenflüchtlinge
aus Tschetschenien, die ihre Heimat nach dem Kriegsausbruch 1999 verlassen
hatten, trotzdem keinen Status als Binnenflüchtlinge haben. Am 1. August 2002
wurde die Versorgung mit Lebensmitteln eingestellt. Die Flüchtlinge
protestierten, wandten sich an verschiedene Behörden. In der Folge berichtete
die "Novaja Gazeta" über die Flüchtlingsunterkunft, ausländische
Korrespondenten suchten das Haus mehrfach auf. Im September organisierten die
Bewohner eine Protest-Aktion vor dem russischen Innenministerium.
Am 9. Dezember 2002 teilte
man den Bewohnern von "Serebrjanikov" mit, Oberst Tichomirow von den Truppen des Innenministeriums habe
als Reaktion auf einen Bescheid Befehl der Feuerschutzbehörde die beiden Gebäudekomplexe
geschlossen. Die Bewohner mögen doch bitte das Haus verlassen. Den
Flüchtlingen, die einen Status als solche hatten, versprach man eine andere
Unterbringungsmöglichkeit, den anderen wurde geraten, sich selbst um eine neue
Unterkunft zu bemühen. Nur durch den energischen Einsatz einiger
Nichtregierungsorganisationen konnte verhindert werden, daß mitten im Winter
die Menschen auf die Straße gesetzt wurden. Doch das Einstellen jeglicher Hilfe
und die ständigen Drohungen von Seiten der Migrationsbehörden hatten
letztendlich ihr Ziel doch erreicht: mittlerweile haben sich praktisch alle
Heimbewohner eine neue Bleibe gesucht, einige von ihnen außerhalb Rußlands.
Dort warten sie auf einen Entscheid der Behörden, ob sie bleiben können.
II. Moskau (und
nicht nur Moskau) nach dem Terroranschlag
(auf der
Grundlage von Materialien des "Komitees Bürgerbeteiligung")
Mit der Geiselnahme im
Theater an der Dubrovka setzte eine neue Verfolgungskampagne gegen
Tschetschenen und andere "Abkömmlinge des Kaukasus" ein. Diese
Kampagne ist faktisch die Wiederholung von Ereignissen, die sich zwei Jahre
vorher abgespielt hatten. Und wie nach den Explosionen der Wohnhäuser im Herbst
1999 und in der Unterführung am Puschkin-Platz im Sommer 2000 ging es nicht um
die Verfolgung eines Verbrechens. Bei dieser Kampagne ging es um Repressalien
gegen friedliche Bürger. Unter dem Vorwand der Verbrechensaufklärung haben die
Strafverfolgungsorgane die Gelegenheit genutzt, um mit einem ungeliebten Teil
der Bevölkerung, einer ethnischen Gruppe, abzurechnen. Hier geht es um Rache
und kollektive Verantwortung an einem Verbrechen, dessen Beteiligung den
Verdächtigen nicht im Geringsten nachgewiesen werden konnte.
Zwischen dem 24.
Oktober und Ende Dezember 2002 wandte sich eine sehr große Zahl Betroffener an
das Komitee Bürgerbeteiligung und andere Nichtregierungsorganisationen.
Die Miliz
durchsuchte nach dem Terroranschlag sämtliche Wohnungen von tschetschenischen
Familien. Bei diesen Hausdurchsuchungen wurden keine Dokumente vorgelegt, die
zur Durchsuchung berechtigt hätten. Die Bewohner der durchsuchten Wohnungen
wurden, auch wenn sie bereits lange in Moskau behördlich angemeldet waren,
gebeten, schriftlich den Zweck ihres Aufenthaltes in Moskau zu erklären und zu
erklären, was sie zum Zeitpunkt des Anschlages gemacht hatten.
Viele,
insbesondere jüngere Personen, wurden direkt von der Wohnung zur Miliz
abgeführt. Dort wurden sie photographiert und man nahm ihnen die Fingerabdrücke
ab. Manchmal wurde sogar Größe und Gewicht gemessen. Wer sein Recht
einforderte, dem wurde zu verstehen gegeben, daß man ihm jederzeit Drogen
zuschieben könne, die dann als Beweismittel sichergestellt werden würden.
Sehr viele
Menschen wurden ohne Angabe von Gründen von ihrer Arbeitsstelle entlassen. Aus
dem Unterricht wurden Kinder nach Hause geschickt, weil ihre Eltern keine
behördliche Anmeldung hatten. De facto wurde durch diese Maßnahmen Punkt 5 der
im Dezember 2000 von einem Gericht für ungültig erklärten
Registrierungsvorschriften wieder eingeführt.
Personen, die
aus Tschetschenien eintrafen, erhielten entweder überhaupt keine behördliche
Meldebescheinigung oder eine lediglich auf 10 Tage befristete. Anfang November
2002 wandte sich das "Komitee Bürgerbeteiligung" in einer Umfrage an
mehrere Paßstellen der Miliz. Man riefe auf Bitten einer Moskauerin an, die
Besuch ihrer Verwandten aus Tschetschenien erwarte und wollte wissen, ob es
vielleicht wegen des Terroranschlages Probleme bei der Registrierung oder den
Aufenthaltsfristen geben könnte. Die Antworten waren sehr unterschiedlich:
nein, es gebe keine zusätzlichen Beschränkungen, sagten die einen. Andere
wiederum meinten, die Registrierung von Personen aus Tschetschenien sei
vollständig eingestellt worden. Doch die häufigste Antwort war, man möge doch
persönlich vorbeikommen. Schließlich seien weitere Photos erforderlich, die
Fingerabdrücke müßten abgenommen, ein Fragebogen ausgefüllt und eine
kriminalpolizeiliche Untersuchung vorgenommen werden. Zwar konnte niemand die
rechtliche Grundlage für diese neuen Bestimmungen nennen, doch es war
offensichtlich, daß hier eine Bestimmung erlassen worden war, deren Ziel es
war, die Registrierung von Tschetschenen in Moskau zu verhindern.".[1]*.
Nach dieser telefonischen
Umfrage bei den Paßbehörden führte das "Komitee Bürgerbeteiligung"
eine weitere Umfrage durch, dieses mal im Namen einer Moskauerin, die Probleme
bei der behördlichen Anmeldung ihrer Verwandten aus Tschetschenien gehabt habe
und die nun deren Kinder in eine Schule schicken wolle. Dieses Mal wurden die
Schulverwaltungen telefonisch befragt. Bei allen Gesprächen erklärte man uns,
daß man nicht wisse, daß das Oberste Gericht Anfang 2001 den Punkt 5 der
Moskauer Registrierungsvorschriften, wonach nur Kinder die Schule besuchen
dürften, deren Eltern behördlich angemeldet seien, für ungültig erklärt hatte.
Einige Schulen erklärten offen, diese Kinder nicht aufnehmen zu wollen.
Meistens gab man uns jedoch zu verstehen, es sei wohl besser, wenn wir unser
Glück bei einer anderen Schule versuchen würde.
Es ist
offensichtlich, daß die Vorschrift, Tschetschenen von der Gesellschaft zu
isolieren, nicht von heute auf morgen erfunden worden ist. Zunächst begnügten
man sich mit Hausdurchsuchungen und Verwarnungen. Doch im nächsten Schritt
wurde eine Kampagne gestartet, die Betroffenen mit falschen Anschuldigungen des
Besitzes von Drogen, Waffen und der Unterstützung von Terroristen
einzuschüchtern. Die Festgenommenen durften nicht zu Hause anrufen, obwohl dies
vom Gesetz gefordert wird. Verwandten
und Nichtregierungsorganisationen verschwieg man den wahren Aufenthaltsort. So
konnte vielen Betroffen erst ein Anwalt zur Verfügung gestellt werden, als die
Anklage bereits fertig formuliert auf dem Tisch lag.
Bei einem
Treffen mit Menschenrechtlern im Jahre 2000 hatte die Staatsanwaltschaft Moskau
faktisch zugegeben, daß 1999 eine derartige Kampagne stattfand. Jetzt erleben
diese Dinge ihre Neuauflage.
Die allgemeine
Anspannung destabilisiert das Leben in Moskau und anderen Städten. Für jeden
echten Verbrecher ist eine derartige Atmosphäre ein Geschenk, lassen sich doch
in so einer Situation viele Verbrechen auf gesetzestreue Bürger schieben, die
Opfer von bewußt falschen Beschuldigungen sind. Und auch die Korruption blüht
auf, ist ein Lösegeld doch häufig die einzige Möglichkeit, einer
Kriminalisierung zu entgehen. In der Gesellschaft gedeiht eine von Fremdenhaß
und Rassismus geprägte Stimmung gegen Tschetschenen und Migranten.
II. 1. Die Diskriminierung
von Tschetschenen in Moskau
Ungeachtet der Erklärungen
von Präsident und Innenminister, die Tschetschenen wegen der Terroranschläge
nicht pauschal zu verfolgen, erleben wir eine Neuauflage der Kampagne von
1999-2000. Ziel dieser Kampagne ist die völlige Kontrolle der in Moskau
lebenden Tschetschenen durch die Miliz.
Auf der Grundlage mehrerer
Zeugenaussagen unterscheiden wir zwischen einer "weichen" und einer
"harten" Form dieser Kontrolle. Zunächst wandte versuchte man es mit
der "weichen" Variante. Hier sucht ein Milizionär der nächst
gelegenen Milizstelle eine Wohnung von Tschetschenen auf. Er befragt sie über
Familienstand und Arbeitsstelle. Die Antworten trägt er in ein Formular ein.
(Von einem derartigen Besuch berichtete uns Nina Jachajewa, Mitarbeiterin des
"Komitees Bürgerbeteiligung". Ihr Mann ist Tschetschene, von Beruf
wissenschaftlicher Angestellter. Während des ersten Krieges floh die Familie
aus Grosnij und lebt seitdem in Moskau). Bei der "harten Variante"
suchen Milizionäre Tschetschenen bei sich zu Hause auf oder halten sie auf der
Straße an, weil angeblich ein Verdacht auf Beteiligung an einem Verbrechen
bestehe. Manchmal verhalten sie sich formal und emotionslos, ein anderes mal
grob und beleidigend. Dann wird den Tschetschenen vorgeworfen, Terrorismus und
Banditenwesen zu unterstützen.
Unseren Informationen zufolge
haben alle in Moskau lebenden Tschetschenen nach den Ereignissen am Theater an
der Dubrovka eine Kontrolle durch die Miliz über sich ergehen lassen müssen.
Von diesen "Kontrollen" sind nicht nur Männer betroffen, sie
betreffen alle Tschetschenen, auch Frauen und Kinder. Bereits am 24. Oktober,
also einen Tag nach Beginn der Geiselnahme, suchte die Miliz die Wohnung von
Chava Meschidova und Elita Usmanova und ihrer Kinder auf. Die Frauen und die
vier Kinder wurden zur Miliz abgeführt, wo man ihnen Fingerabdrücke abnahm und sie mehrere Fragen beantworten mußten,
z.B. warum sie nach Moskau gekommen seien, womit sie sich beschäftigen würden,
wovon sie ihren Lebensunterhalt bestritten etc. Erst vier Stunden später
konnten sie nach Hause gehen.
Mit Hilfe der
Meldedaten wurde dieser Personenkreis herausgefiltert. Dies bestätigt eine
Szene, der E. Rjabinina, Mitarbeiterin des Komitees, in einer Paßabteilung der
Wohnbehörde beiwohnte. Die für die Paßerteilung zuständige Beamte klagte, nun
müsse sie sich jetzt auch noch darum kümmern, in welchen Wohnungen
Tschetschenen registriert seien. Als ob sie nicht schon genug zu tun hätte. Die
andere Möglichkeit herauszufinden, wo Tschetschenen wohnen, ist diese Personen
an der Straße anzuhalten und ihre Papiere zu kontrollieren.
Niemandem, dessen Papiere
nach dem Terroranschlag kontrolliert worden waren, wurde erklärt, auf welcher
rechtlichen Grundlage dies geschehe. Und wer Fragen stellte, mußte sich ein:
"Ja wie, schauen Sie keine Nachrichten im Fernsehen?" anhören.
Aelita Schidajewa arbeitete als Kellnerin in einem Cafe des Handelszentrums, unweit der
Milizstation "Marinskij Park". Am 30. Oktober drangen Milizionäre
dieser Station in das Cafe ein, stellten alle anwesenden Besucher an die Wand,
durchsuchten sie und nahmen Aelita mit zur Station. Dort unterzogen sie diese
einer 7-stündigen Befragung. Sie möge doch ihre Beteiligung am Terroranschlag
im Theater gestehen, forderte man sie auf. Aelitas Mutter schaltete sofort
bekannte Rechtsanwälte und die Presse ein, informierte
Nichtregierungsorganisationen. Und es ist ihrem energischen Einsatz zu
verdanken, daß ihre Tochter wieder nach Hause gehen durfte. Als sie die Miliz
verließ, verlor sie das Bewußtsein.
Beim Lesen der
Verfügung der Staatsanwaltschaft von Ljublin vom 4. Dezember 2002, in welcher
die von A. Schidajewa beantragte Einleitung einer strafrechtlichen Untersuchung
gegen die Milizionäre von "Marinskij Park" abgelehnt wurde, wurde uns
deutlich, daß die Grundlage der totalen Kontrolle von Tschetschenen durch die
Miliz eine Anordnung des Moskauer Staatsanwaltes M.A. Avdjukow an den Leiter
der Städtischen Behörde für Inneres vom 28. Oktober 2002 (№ 35-49-02)
war. Titel: "Maßnahmen zur Ergreifung von Unterstützern der Geiselnehmer
von Nord-Ost."
(Die Erklärung
von Aelita Schidajewa an die Moskauer Staatsanwaltschaft und die Antwort finden
sich in den Anlagen 2 und 3. Der Text dieser Verfügung war nicht veröffentlicht
worden und keine Menschenrechtsorganisation konnte bisher in den Besitz dieses
Textes gelangen. Doch wenn man die Ausführung dieser Verfügung beobachtet, wird
deutlich, daß hier eine Untersuchung von möglichen Beteiligten auf Grundlage
der ethnischen Zugehörigkeit gefordert wird, eindeutig eine Verletzung unserer
Gesetze. Die Milizionäre haben sich an diese Verfügung des Moskauer
Staatsanwaltes gehalten und alle "Abkömmlinge aus dem Kaukasus, die auf
ihrem Territorium leben und arbeiten, einer Kontrolle unterzogen."
Auf unsere Bitte fragte der
Dumaabgeordnete V.V. Igrunov am 22. November 2002 den Generalstaatsanwalt der
Russischen Föderation, V.V. Ustinov, ob die Maßnahmen der Moskauer Miliz gegen
Tschetschenen im Rahmen der Gesetze seien. Die Generalstaatsanwaltschaft bat
die Moskauer Staatsanwaltschaft, diese Anfrage zu beantworten, was letztendlich
bedeutete, daß sie sich selbst kontrollieren sollte. Dabei ging letztere
folgendermaßen vor: sie wählte einige der vom "Komitee
Bürgerbeteiligung" genannten Fälle aus und befand im Ergebnis, daß in den
meisten Fällen das Verhalten der Milizionäre nicht zu beanstanden wäre. Die
Frage, ob diese Maßnahmen insgesamt im Einklang mit den Gesetzen stehen, wurde
nicht beantwortet.
Die im Oktober und November
2002 durchgeführte totale Kontrolle der in Moskau lebenden Tschetschenen ging
mit den gleichen Diskriminierungen dieser Personengruppe gegenüber einher, wie
wir sie schon von den früheren antitschetschenischen Kampagnen kennen. Die
Kontrolle der Ausweispapiere von "Personen kaukasischer Nationalität"
ist schon seit langem ein Bestandteil unseres Lebens, doch nach dem
terroristischen Überfall auf das Theater nahmen diese Kontrollen an
Intensivität zu. Milizionäre standen nun noch mehr an den Metrostationen und
U-Bahnausgängen, so daß es für Tschetschenen nicht möglich war, unkontrolliert
die U-Bahn zu passieren. In diesen Monaten war es für Tschetschenen gefährlich,
auf die Straße zu gehen.
Ein deutliches Zeugnis für
die Intensität und gleichzeitige Sinnlosigkeit dieser Kontrollen bietet die
folgende Begebenheit: in der Folge des Sturms des Theaters starb Anna
Schifrina, Mutter von Tatjana Schifrina, einer Mitarbeiterin des "Komitees
Bürgerbeteiligung". Anna Schifrina hatte das Theater als Zuschauerin
besucht. Ihre Tochter Tatjana unterrichtete mehrere Jahre Russisch am
Bildungszentrum für Flüchtlingskinder, einem Projekt des "Komitees
Bürgerbeteiligung". Am 30. Oktober war die Beerdigung. Die Mutter von
einem der Schüler von Tatjana, Aminat Asujewa, konnte nicht den Trauerfeierlichkeiten
bewohnen, da sie auf dem Weg zur Beerdigung zwei mal von der Miliz angehalten
worden war. Diese hatten sie auch nicht auf ihre Bitte hin, sie doch der
Beerdigung beiwohnen zu lassen, passieren lassen.
Die Paßkontrolle nach ethnischen Kriterien ist per se gesetzwidrig.
Meistens geht diese Paßkontrolle jedoch einher mit weiteren
Gesetzesverletzungen. Hier ein typisches Beispiel: Am 13. Dezember 2002 hielt
der Milizionär der ersten Abteilung der Miliz zum Schutz der Metro, R.A.
Guntschenko, an der U-Bahn-Station "Komsomolskaja-Radialnaja" den
tschetschenischen Flüchtling Achmed
Arsamakov an. Als Achmed den Milizionär bat, sich vorzustellen und ihm den
Grund der Kontrolle mitzuteilen, reagierte der Milizionär nicht. R.A.
Guntschenko blätterte Paß und Registrierung von Achmed Arsamakow durch und ging
in Richtung Milizbüro. Auch eine erneute Frage von Arsamakow, warum diese
Prüfung vorgenommen werde, wurde nicht beantwortet. Dann forderte der
Milizionär Arsamakow auf, die Hände hoch zu halten. Achmed begriff, daß man ihn
durchsuchen wollte. Dies sei doch gesetzwidrig, so sein Einwand. Man habe kein
Recht, ihn ohne Grund und ohne Beisein von Zeugen zu durchsuchen. Doch der
Milizionär ließ nicht locker. Achmed erklärte ihm, daß er sich vor einer
Durchsuchung fürchte, wisse er doch, wievielen Personen man bei dieser
Gelegenheit schon Drogen oder Waffen untergeschoben habe. Deswegen bat er den
Milizionär, er möge zunächst seine Hände öffnen. Anschließend durchsuchte
dieser Achmed, sperrte ihn in eine Zelle. Doch bald schon entließ er ihn und
bat ihn, er möge doch vorab kurz schriftlich erklären, ob er etwas mit den
Terroranschlägen auf das McDonald´s Restaurant oder das Theater auf der
Dubrovka zu tun habe. Achmed fragte ihn, warum er denn eine derartige Erklärung
schreiben solle. "Schreib, wenn Du willst, daß ich dich gehen
lasse.". Darauf schrieb Achmed: "Weder ich noch meine Verwandten
haben mit diesen Ereignissen irgend etwas zu tun.". Danach ließ der
Milizionär ihn gehen.
Achmed
Arsamakow ist einer jener wenigen, die sich nicht damit abfinden, daß
Polizeiwillkür ungestraft bleibt. Zuhause angekommen, setzte er ein Schreiben
an die Staatsanwaltschaft der Moskauer Metro auf. Er beschrieb, daß ein
Mitarbeiter der Miliz mehrfach die Dienstvorschriften und das Gesetz zum
Milizwesen verletzt habe (Prüfung der Dokumente ohne Begründung, Weigerung sich
vorzustellen, die Weigerung der Milizionärs die Gründe zu nennen, der Versuch,
eine Leibeskontrolle unter Verletzung der gesetzlichen Vorschriften
durchzuführen). Da sich die Handlungen von R.A. Guntschenko durch nichts
anderes als die nationale Zugehörigkeit von Achmed Arsamakow erklären ließen,
finden sich in diesem Verhalten auch Hinweise auf ein Verbrechen, wie es in
Artikeln 136 und 282 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation
beschrieben ist ("Verletzung der Gleichheit, der Rechte und Freiheiten
eines Menschen und Staatsbürger", "Schüren von nationalem, Rassen-
und religiösen Haß").
Die
Staatsanwaltschaft räumte ein, daß das Verbringen von Achmed in die Räumlichkeiten
der Miliz gesetzwidrig war. Ebenfalls entbehre die Forderung nach Schreiben
einer Erklärung über die Nichtbeteiligung an einem Terroranschlag einer
Rechtsgrundlage. Vor diesem Hintergrund beantragte die Staatsanwaltschaft, den
Milizionär Guntschenko disziplinarrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Alle
weiteren gesetzwidrigen Handlungen von Guntschenko wurden nicht behandelt. Das Schreiben von Achmed Arsamakow an die
Moskauer Staatsanwaltschaft zeigte noch weniger Wirkung.
Der Fall
Arsamakow zeigt bei weitem nicht das gesamte Spektrum von
Handlungsmöglichkeiten, deren sich die Mitarbeiter der Miliz in derartigen
Fällen bedienen. Sein kluges Auftreten bewirkte wahrscheinlich, daß sich der
Milizionär zurückgehalten hat. So hat Achmed faktisch einen gesetzwidrigen
Kontrollversuch verhindert. Derartige Leibeskontrollen standen gerade im
November und Dezember 2002 an der Tagesordnung. Man brauchte nur mit der U-Bahn
zu fahren, um zu sehen, wie die Milizionäre in den U-Bahn-Hallen Hosentaschen
und Gepäck durchwühlen und sich dabei wenig um die Einhaltung der gesetzlichen
Vorschriften kümmern.
Am 17. März 2003 wurde Jelena Burtina, Mitarbeiterin des "Komitees Bürgerbeteiligung", Zeugin einer derartigen Kontrolle an der U-Bahn-Station "Komsomolskaja Radialnaja". Sie bat den Milizionär, der gerade die Taschen eines Fahrgastes durchwühlt, diesen anschließend zur Miliz abgeführt und dort in eine Zelle gesperrt hatte, er möge sich doch vorstellen. Als Begründung gab sie an, daß sie den Eindruck habe, der Milizionär habe gesetzwidrig gehandelt. Doch dieser weigerte sich seinen Namen zu nennen, rief sogleich seinen Vorgesetzten A.E. Schlykow herbei. Dieser bestätigte Frau Burtina, daß ein Milizionär nicht verpflichtet sei, "sich jedem Passanten vorzustellen". Daraufhin wandte sich Elena Burtina an die Staatsanwaltschaft der Moskauer Metro. Diese gab Frau Burtina recht: ein Milizionär (es handelte sich um A.A. Nikolajew) sei verpflichtet, seinen Namen auf Bitte eines Mitbürgers zu nennen. Gleichzeitig lehnte es die Staatsanwaltschaft jed