Menschenrechtszentrum "MEMORIAL"

Netzwerk "Migration und Recht"

 

 

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Rußland: Binnenflüchtlinge aus Tschetschenien

 

 

Juni 2002 - Mai 2003

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Moskau

Mai 2003


 

 

 

Mit freundlicher Unterstützung  des UNHCR, der Ford Stiftung

sowie der Mott Stiftung

 

 

 

 

Auf der Grundlage von Dokumenten des Netzwerkes "Migration und Recht", des Menschenrechtszentrums "Memorial" und des "Komitees Bürgerbeteiligung"

(Anm. d. Ü.: dieses Komitee wird häufig auch als "Zivile Unterstützung" übersetzt)

 

Autorin: Svetlana A. Gannuschkina, Leiterin des Netzwerkes "Migration und Recht", Vorsitzende des "Komitees Bürgerbeteiligung")

T.: +7 095 917 89161, E-Mail: sgannush@mtu-net.ru

 

 

 

 

 

 

 

                 An der Erstellung dieses Berichtes haben mitgewirkt:

A. Barachojew

E. Burtina

I. Solotarewskaja

M. Lwowa

                                               Aus dem Russischen: Bernhard Clasen

 

 

Das Netzwerk "Migration und Recht" wurde vom Menschenrechtszentrum "Memorial" ins Leben gerufen. Zu diesem Netzwerk gehören 54 Beratungsstellen, die rußlandweit Flüchtlingen kostenlose Beratung anbieten. Vier dieser Beratungsstellen befinden sich in Inguschetien und Tschetschenien. Siehe auch: www.refugee.memo.ru.

Die Juristen der Moskauer Beratungsstelle arbeiten im "Komitee Bürgerbeteiligung" (www.refugee.ru).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Inhalt

Einführung

 

I. Die Situation von Bewohnern Tschetscheniens in den Regionen Rußlands (nach Dokumenten des Netzwerks "Migration und Recht").

 

II. Moskau (nicht nur Moskau) nach dem Terroranschlag auf das Musical in der Dubrovka (auf der Grundlage von Dokumenten des "Komitees Bürgerbeteiligung").

 

II. 1. Diskriminierung von Tschetschenen in Moskau

 

II. 2. Fälschung von Beweismitteln bei Strafprozessen

 

II. 3. In den Räumlichkeiten des "Komitees Bürgerbeteiligung": Die Miliz auf der Suche nach Aufständischen.

 

III.  Binnenflüchtlinge in Inguschetien

 

III. 1. Krieg gegen Zeltlager.

 

III. 2. Zur Rückkehr von Binnenflüchtlingen aus Zeltlagerstätten der Republik Inguschetien auf das Gebiet der Tschetschenischen Republik.

 

III. 3. Frühjahr 2003: Binnenflüchtlinge in Inguschetien

 

IV. Anlagen

 

Anlage 1. Entscheid der Richterin E.R. Sajdaschewa des Bezirks Nr. 5 im Rayon Sowjetskij in Kasan in der Anklage gegen M.I. Sultajew

Anlage 2. A.E. Schidajewa, Schreiben an die Moskauer Staatsanwaltschaft

Anlage 3. Entscheid der Moskauer Staatsanwaltschaft zur Ablehnung der von A.E. Schidajeva beantragten Einleitung eines Strafverfahrens.

Anlage 4. Die Geschichte einer Registrierung bei der Anmeldebehörde. Anlage 5. Gerichtsentscheid zur Abschiebung von R.M. Zakajew aus Rußland

Anlage 6 Briefwechsel des Dumaabgeordneten V.V. Igrunov in der Sache Dachschukav und Islamgeriew

Anlage 7. Zum Tod von Visadi und dem Verschwinden von Visita Schokarowa.


Einführung

Dieser Bericht versteht sich als die Fortsetzung des im Juni 2002 veröffentlichten Berichtes des Menschenrechtszentrums Memorial "Rußland: Binnenflüchtlinge aus Tschetschenien" (Herausgeber: R. Valent, Moskau 2002). Deutsch unter: http://www.clasen.net/gannuschkina/refugee-d.html)

Auch das vergangene Jahr brachte den Menschen aus Tschetschenien keine Besserungen, im Gegenteil. In mindestens zwei Regionen Rußlands hat sich die Situation dramatisch entwickelt.

Am 29. Mai wurde der "Plan von Maßnahmen für die Rückführung von Binnenflüchtlingen von dem Gebiet der Republik Inguschetien nach Tschetschenien" unterzeichnet. Laut diesem Plan sollten die Bürger Tschetscheniens das Territorium Inguschetiens bis zum Oktober 2002 verlassen haben. Doch dies ließ sich so nicht umsetzen: man kann heute in Tschetschenien weder die Sicherheit der Bürger gewährleisten, noch Wohnraum und erforderliche Infrastruktur zur Verfügung stellen. Trotzdem bewirken die zahlreichen Versuche einer Umsetzung dieser Planes bei den Flüchtlingen große Besorgnis.

Nach dem Terroranschlag auf das Musical "Nord-Ost" am 23. - 27. Oktober 2002 kam es in Moskau zu einer Neuauflage der Verfolgungskampagne gegen die Tschetschenen. Mit der Operation "Donner" wurde deren völlige Isolierung angestrebt.

Und es waren Nichtregierungsorganisationen, die in dieser Zeit die Geschehnisse in Inguschetien, Moskau und anderen russischen Regionen an die Öffentlichkeit brachten. Gleichzeitig leisteten die Juristen des Netzwerkes "Migration und Recht", des Programmes "Heiße Punkte" ("Memorial") und die Mitarbeiter des "Komitees Bürgerbeteiligung" den Opfern dieser Kampagne Rechtsberatung und weitere Hilfe.

Die Reaktionen der Öffentlichkeit auf diese Aktivitäten waren geteilt.  Xenophobie und Haß griffen erkennbar immer mehr um sich.

Svetlana Gannuschkina, Mitglied der Menschenrechtskommission beim Präsidenten Rußlands, sendete dem Schriftsteller Boris Vasiljew, ebenfalls Mitglied dieser Menschenrechtskommission, einen Bericht über die Verfolgung von Tschetschenen in Moskau zu.

Statt eines Vorwortes veröffentlichen wir im folgenden mit Genehmigung des Autors dessen Antwort auf das Schreiben.

 


4. Dezember 2002

 

Antwort des Schritsteller Boris Vasiljew auf den Bericht über die jüngsten Ereignisse in Moskau

 

Sehr geehrte Svetlana Alexejewna!

Ich kann leider keine Briefe schreiben, deswegen sende ich Ihnen im folgenden meine Gedanken in Form einer Abhandlung.

Mit freundlichen Grüßen

B. Vasiljew.

 

ZUM INTEGRAL DER AUTOPSYCHOSE 

 

Es war der bekannte russische Jurist V. Koni, der diesen Begriff prägte, als er über ein gemeinschaftlich begangenes Verbrechen schrieb.

Irgendwann zu Beginn des 20. Jahrhunderts traf eine Gruppe Zigeuner an einem kleinen Dorf in der tiefen Provinz ein. Der Leiter, Rom Baro, suchte den Dorfältesten auf, verbeugte sich vor diesem, übergab ihm Geschenke und bat ihn, seiner Gruppe die Übernachtung am Flußufer zu erlauben. Der Dorfälteste rief seinen Rat ein und man beschloß, den Roma die gewünschte Erlaubnis zu erteilen. Sie sollten jedoch nicht an diesem Ufer, sondern am anderen Flußufer übernachten. Rom Baro stellte dem Dorfrat einen Eimer Wodka auf den Tisch und ging. Die Roma stellten ihre Zelte wie vereinbart am anderen Flußufer auf und am nächsten Morgen zogen sie weiter.

Doch inzwischen vermißte man im Dorf den Hengst. So sehr man ihn auch suchte, man konnte ihn nicht finden. Schließlich meinte einer, die Zigeuner müßten ihn wohl mitgenommen haben. Sofort machten sich die Männer an die Verfolgung der Zigeuner, und als sie diese erreicht hatten, stachen sie alle Männer und Jungen nieder.

Abends kam der Hengst wieder. Ein betrunkener Hirte hatte vergessen, ihn festzubinden.

Ein gutes Beispiel, wie das Integral der Autopsychose funktionierte. Immer wieder hatten Kirche, Presse, die Machthabenden den Bauern Angst vor den Zigeunern gemacht. Und so kam es dann zu dieser Tragödie. Sicherlich spielte auch der Neid eine Rolle, eine Eigenschaft, die von einem russischen Bauern nicht wegzudenken ist, war er doch tausende Jahre von allen getreten worden. Ein Neid gegenüber den Zigeunern, die von Puschkin und Gorkij mit begeisterten Worten beschrieben worden waren. Dieser Neid wohnt seit ewigen Zeiten in den Seelen unserer Landsleute, und es ist dieser russische Nährboden, auf dem der Haß allen anderen gegenüber wächst, die anders leben.

Meine Generation hat immer wieder Filme, in denen Menschen aus dem Kaukasus eine wichtige Rolle spielen, mit Begeisterung gesehen. Georgier und Tscherkessen, Kabardiner und Tschetschenen, Aserbaidschaner und Osseten, und all die anderen verwegenen Reiter aus dem Kaukasus, waren von unseren Fernsehschirmen nicht wegzudenken, wieviele Trinksprüche auf die Freundschaft und die Liebe haben sie gehalten, wieviele Kämpfe im Namen der Gerechtigkeit geführt. Und wir haben uns alle an ihnen gefreut, so wie Puschkin und Lermontow. Und plötzlich haben wir heute für sie nur noch den verächtlichen Begriff "Personen kaukasischer Nationalität." übrig. Woher nur kommt diese neue abwertende Sprachregelung?

Sie kommt aus der gleichen Richtung, aus der auch die Männer mit den Knüppeln kommen, sie ist Ausfluss eines Hasses, der auf Neid aufgebaut ist. Und so war es für die Kaukasier, die niemals die Leibeigenschaft gekannt hatten und schon immer wußten, was innere Freiheit ist, ein leichtes, auf den schwerfälligen russischen Märkten Fuß zu fassen, wo man immer noch nicht begriffen hatte, daß dort nicht nur mafiöse Erpresserstrukturen und Gangsterkriege den Ausschlag geben, sondern auch die Gesetze des Marktes. Man bevorzugte die eigenen Kriminellen, zumal man angesichts des Erfolges der Kaukasier regelrecht gekränkt war. In der Folge begann man, Menschen aus dem Kaukasus als "Schwarze" und "Schwarzärsche" zu bezeichnen, es folgten Aufrufe zum Krieg gegen den ganzen Kaukasus, zur Erschiessung der gesamten männlichen kaukasischen Bevölkerung, die auf einem Gebiet lebe, das seit alters her den Russen gehöre, und manch einer schien auch den Abwurf einer Atombombe auf den Kaukasus herbeizuwünschen. Es ist dies ein Nährboden, auf dem Skinheads und offen faschistische Organisationen gedeihen.

Je größer ein Volk, desto schwächer sein historisches Gedächtnis. Während sich die kleinen Völker des Kaukasus noch an die Namen ihrer Vorfahren erinnern können, die 14 Generationen früher gelebt haben, fällt es uns Russen schon schwer, uns daran zu erinnern, was eigentlich unsere Urgroßväter gemacht haben. Die Bauernschaft hat dieses Wissen auch nie benötigt, hat doch der Urgroßvater den Acker genauso gepflügt, wie es der Urenkel tun wird. Für die Adligen wiederum war dieses Wissen von besonderer Wichtigkeit, insbesondere dann, wenn sie den Staat gestalteten. Doch die Kommunisten haben sich als erstes den Adel vorgeknöpft und fast völlig vernichtet. Die wenigen Überlebenden verstummten. Was stattdessen entstand, war eine Spießbürgerkultur.

 

 

Kaum zeigte sich im Großen Vaterländischen Krieg, daß der Umschwung eingetreten war, als Berija begann, Stalin vom Verrat der moslemischen Völker des Kaukasus zu überzeugen. Er wollte seine Truppen des Innenministeriums von der Front abziehen, um dann nach dem Sieg über eine starke Streitmacht verfügen zu können. Den chronisch mißtrauischen Stalin zu überzeugen war für ihn keine Schwierigkeit. Die Truppen des Inneren wurden von der Front zurückgezogen und machten sich nun an die Verschleppung ganzer Völker.

Diese Deportationen verliefen äusserst grausam, glaubten doch die Soldaten, es mit Verrätern zu tun zu haben. Die zu Deportierenden durften lediglich ein Gepäckstück mit Kleidung mitnehmen, den alten Männern nahm man ihre hohen Pelzmützen, die von den Großvätern ererbten Dolche, den Mädchen und Frauen die Ketten, die schon ihre Urgroßmütter getragen hatten, ab. Vergleichen Sie die Deportationen von damals mit den sog. "Säuberungsaktionen" von heute: hier riecht es penetrant nach Mittelalter.

Eines der von der Zwangsverschleppung betroffenen Völker waren die Tschetschenen. Die Verschleppungen liefen immer nach dem selben Muster ab: ein Dorf wurde von mit Maschinengewehren bewaffneten Truppen umzingelt, die Menschen aus ihren Häusern getrieben, auf Fahrzeuge verladen und zur nächsten Bahnstation gebracht, wo auch schon ein Zug wartete. Und inmitten der Verschleppungsaktion merkte man, daß man ja das kleine Bergdorf Chajbach ganz vergessen hatte. Sofort wurden Soldaten mit Maschinengewehren dorthin geschickt. Unterwegs stellten sie fest, daß es keine Straße, nur kleine Pfade in das Dorf gebe. Sie stiegen aus ihren Wagen und machten sich an die - wie man es heute sagt - "Säuberung". Und während man mit der "Säuberung" zu Gange war, löste sich auf einmal eine kleine Lawine und versperrte den Soldaten den Weg.

Und die Reaktion? Man stellte alle, Männer, Frauen, Kinder, bis auf zwei Personen, an die Wand, und erschoss sie. Nur zwei Menschen hatte man am Leben gelassen, wollte man doch, daß sich die Kunde von dieser Tat verbreitete. Und als diese beiden anderen Personen die Stätte des Grauens zeigen wollten, erschoß man auch sie. Sprechen Sie einen Tschetschenen auf dieses Ereignis an, er wird Ihnen hiervon erzählen - falls er Vertrauen zu Ihnen hat. Mit einem Maschinengewehr in der Hand können Sie sich jedenfalls nicht das Vertrauen ihres Gesprächspartners erwerben.

Unsere Miliz legt derzeit einen nicht nachvollziehbaren Arbeitseifer an den Tag. Anstatt zu überlegen, wo vielleicht in den eigenen Reihen eine undichte Stelle gewesen sein könnte, die es den Geiselnehmern - entweder aus Dummheit oder gegen Dollars - ermöglicht hatte, unbehelligt "Nord-Ost" zu erreichen, startete man eine Kampagne gegen friedliche Tschetscheninnen, die mit ihren Kindern in Moskau Zuflucht suchten. Und zu meinem größten Bedauern beteiligen sich an dieser Kampagne auch Lehrer und Lehrerinnen. Das Integral der Autopsychose scheint auch bei ihnen zu funktionieren. Es ist traurig, wie unseren Kindern Repektlosigkeit und Hartherzigkeit gegenüber anderen Nationalitäten von frühesten Kindesbeinen an in die Seelen gelegt wird.

* Hier ist von einem Vorfall die Rede, der mittlerweile weitgehend bekannt ist (siehe z.B. S. Kara-Mursa. Die Geschichte des sowjetischen Staates und Rechtes, Kapitel 7). Hier wird ein Vorfall vom 27. Februar 1944 beschrieben, als man sechshundert Bewohner des Bergdorfes Chajbach ermordet hatte. Die Deportationen hatten am 23. Februar 1944 begonnen. An diesem Tag gab es in den tschetschenischen Bergen außergewöhnlich starke Schneefälle. Deswegen waren der in den Bergen gelegene Teil des Rayon Galantschosch vom Tal und somit den Waggons auf den Bahnhöfen abgesperrt. Die Mitarbeiter des NKWD unter Leitung von Gwischiani, Kommissar der Staatssicherheit, sonderten von den sechs tausend Bewohnern des Rayons die Kranken, Alten und all die aus, die aus unterschiedlichen Gründen wohl nicht mehr in der Lage waren, die weiten Strecken zu Fuß zurückzulegen. Sie trieben sie in eine Scheune. Dort erschossen sie sie und zündeten die Scheune an. Der stellvertretende Justizminister von Tschetschenien-Inguschetien Malgasow und Hauptmann Kozlow, die diese Tragödie zu verhindern versucht hatten, wurden verhaftet.

"Streng geheim. An den Volkskommissar für Innere Angelegenheit der UdSSR, Genosse L.P. Berija. Nur für Ihre Augen bestimmt. Angesichts der Transportunfähigkeit bestimmter Personen und im Bestreben einer zügigen Ausführung der in der Operation "Gory" festgelegten Zeitabläufe, sah ich mich gezwungen über 700 Bewohner in der Ortschaft Chajbach zu liquidieren. Oberst Gwischiani."

In seinem Antworttelegramm schreibt Berija, daß Oberst Gwischiani für seine "entschlossenen Handlungen" befördert und für eine Auszeichnung durch die Regierung vorgeschlagen werde.

Die Tragödie im Dorf Chajbach war kein Einzelfall, ähnliches hatte sich im Dorf Zumsa ereignet (Anm. von A.V. Tscherkassov).

 


I. Zur Situation von Bewohnern Tschetscheniens in den Regionen Rußlands

(auf der Grundlage von Dokumenten der Mitarbeiter des Netzwerkes "Migration und Recht").

 

Das Gesamtbild hat sich seit der Veröffentlichung des Berichtes "Rußland: Zur Situation von Bewohnern Tschetscheniens, die gezwungen waren ihr Territorium zu verlassen" (Juni 2002) wenig geändert.

Nachfolgende Zahlen zeigen, wie es um den Status der Binnenflüchtlinge bestellt ist:

(Anmerkung: Der im Deutschen verwendete Begriff „Binnenflüchtling“ gibt nicht 100%-ig die Bedeutung der Menschen wieder, die ihre Heimat verlassen mußten, gleichzeitig aber im Land geblieben sind. Der englische Begriff IDP, Internally Displaced People, ist hier genauer, siehe auch meinen Bericht von 2002)

 

Am 1. Januar 2002

waren in der Russischen Föderation 625639 Binnenflüchtlinge registriert,

von diesen 30950 in Inguschetien.

87258 der Binnenflüchtlinge kommen aus Tschetschenien

Am 1. Januar 2003 waren in der Russischen Föderation 491898 Binnenflüchtlinge registriert,

von ihnen 29299 in Inguschetien.

67015 der Binnenflüchtlinge kommen aus Tschetschenien

 

Föderationssubjekte

Zahl der Binnenflüchtlinge aus Tschetschenien

Inguschetien

16950

Stawropolskij kraj

14304

Dagestan

6162

Krasnodarskij Kraj

4771

Rostov (oblast)

3692

Nordossetien - Alanien

1637

Woronesch (oblast)

1520

Wolgograd (oblast)

1184

Astrachan (oblast)

1184

Karatschajewo-Tscherkessien

1084

Moskau

1006

Nischegorod (oblast)

891

Belgorod (oblast)

625

Moskau (oblast)

518

Sankt Petersburg

468

Leningrad (oblast)

383

Sonstige Regionen

10636

Gesamt

67015

 

Die Tabelle zeigt, daß sich die Zahl der registrierten Binnenflüchtlinge, einschließlich der aus Tschetschenien geflohenen, verringert hat. In der Regel läßt sich der Verlust oder Entzug des Binnenflüchtlingsstatus mit der fehlenden Bereitschaft des Staates erklären, seine Verpflichtungen gegenüber den Binnenflüchtlingen zu erfüllen. Meistens wird dieser Status, der fünf Jahre gewährt wird, nach Ablauf dieser Frist nicht mehr verlängert. Man informiert die Flüchtlinge nicht darüber, daß sie eine Verlängerung des Status beantragen können. 2002 war einer relativ kleinen Zahl von Personen dieser Status zugesprochen worden. Und so sank die Zahl jener Flüchtlinge aus Tschetschenien weiter, die als anerkannte Binnenflüchtlinge auf staatliche Hilfen rechnen konnten.

Registrierung bei den Meldebehörden und Ausstellung von Dokumenten

Die Mitarbeiter des Netzwerkes "Migration und Recht", die in den verschiedenen Regionen Rußlands arbeiten, berichten übereinstimmend von einer weiteren Verschlechterung der Lage der Binnenflüchtlinge aus Tschetschenien als Folge der terroristischen Geiselnahme. Besonders dramatisch ist die Verschlechterung nach diesem Terroranschlag bei den Paßstellen von Tambow, Kaluga, Kasan und Pjatigorsk zu beobachten. Vielen Tschetschenen verweigerte man ohne Angabe von Gründen die Ausstellung von Reisepässen, die Anmeldung bei den Meldebehörden wurde entweder zusätzlich erschwert oder gänzlich unmöglich gemacht.

Da die sowjetischen Pässe ihre Gültigkeit verlieren, müssen neue russische Pässe ausgestellt werden. In allen Regionen Rußlands ist es für Tschetschenen ein großes Problem, einen neuen Paß zu erhalten. Laut Vorschrift kann man nur dort, wo man mit ständigem Wohnsitz gemeldet ist, einen neuen Paß bekommen. Für Menschen aus Tschetschenien heißt das: nur in Tschetschenien selbst können sie einen neuen Paß bekommen. Vielen ist es aus unterschiedlichen Gründen jedoch nicht möglich, nach Tschetschenien zu reisen: Männer haben aus Sicherheitsgründen Angst vor einer Reise nach Tschetschenien, ältere Menschen fürchten die großen Strapazen, und alle anderen können nicht reisen, weil sie nicht die erforderlichen finanziellen Mittel haben. Die Paßbehörden in Tschetschenien sind unterbesetzt. Deswegen müssen die Reisewilligen mit Wartezeiten rechnen. In der Praxis bedeutet dies, daß bereits Anfang 2004 mehrere hundert aus Tschetschenien stammende Personen nicht im Besitz von gültigen Papieren sein werden. Man kann sich vorstellen, was dies bedeutet. Die Betroffenen können keine Arbeit, keine Rente, medizinische Versorgung, Schulbildung bekommen, sie können sich weder in Rußland frei bewegen noch in ein anderes Land reisen. Und wer keine gültigen Papiere hat, wird leicht zum Opfer von habgierigen sogenannten Hütern der Ordnung.

Die Mitarbeiter unseres Netzwerkes in den Städten Kaluga, Smolensk, Ischewsk, Sankt-Petersburg und Brjansk berichten von einem zunehmenden Druck auf Bürger Tschetscheniens. Die Behörden erhöhen die Kontrolle der tschetschenischen Familien. Es kommt verstärkt zu Hausdurchsuchungen, die jeder Grundlage entbehren, die Menschen werden auf der Straße angehalten, durchsucht und häufig zur Miliz vorgeladen. An den Stadtgrenzen prüft man die Dokumente der Kaukasier, in erster Linie der Tschetschenen, besonders genau.

Aus Orenburg haben wir gehört, daß sich die Rechtsverletzungen der Miliz verdoppelt haben. Ein in einem Flüchtlingsheim lebender Tschetschene berichtete unserer Beraterin, er und weitere Tschetschenen seien zur Miliz bestellt worden, weil man angeblich ihre Fingerabdrücke brauchte. Andere Tschetschenen, die in die Abteilung "Organisierte Kriminalität" einbestellt worden waren, berichten, man habe sie gezwungen, einen in der Stadt geplanten Terroranschlag zu gestehen. Viele Betroffene sind derart eingeschüchtert, daß sie es nicht wagen, sich bei Gericht oder der Staatsanwaltschaft über diese Vorgänge zu äußern.

Für die Mitarbeiter unseres Netzwerkes in Kasan ist das Verhalten der Vertreter von Miliz und Behörden pure Willkür. So werden Tschetschenen regelmäßig ohne Angabe von Gründen auf der Straße angehalten und direkt zur Miliz mitgenommen. Dort werden sie mehrere Stunden ohne Angabe von Gründen festgehalten. Manchen ist es passiert, daß sie Tage bei der Miliz festgehalten worden waren, ohne daß ihnen jemand den Grund der Verhaftung mitgeteilt hätte.

Aus Kasan übermittelten uns unsere Juristen folgenden Vorfall: Am späten Abend des 20. Februar 2003 waren die Milizionäre in eine Wohnung eingedrungen, in der das Ehepaar Alijew mit seinen Kindern lebt. Zwei der Kinder sind körperbehindert. Ohne Angabe von Gründen wurde die Familie zur Miliz gebracht. Dort angekommen forderte man den Vater unter Drohungen auf, einen Mord zu gestehen. Alle, auch die Kinder, wurden in Einzelzellen gesperrt. Man hatte ihnen gedroht, sie solange in Haft zu halten, bis ein Geständnis vorliege. Die Kinder verbrachten fünf Stunden in der Zelle, die Eltern fünf Tage. Erst im Anschluß verfaßten die Milizionäre ein Protokoll. Diesem ist zu entnehmen, daß die Familie Alijew auf der Straße die öffentliche Ordnung gestört haben soll - die Familie sei laut gewesen und habe Schimpfwörter benutzt. Passanten und Milizionäre, die sie zur Ordnung aufgerufen hatten, hätte die Familie nicht beachtet. Mit diesem Protokoll schickte man die Eheleute zur Richterin Sajdaschewa, die ohne die Angeklagten zu Wort kommen zu lassen, diese zu 5 Tages Arrest verurteilte. (siehe Anlage 1).

Auch aus Brjansk, Borisoglebsk und Twer wird uns von zunehmender Diskriminierung der Tschetschenen berichtet. Einen Tschetschenen könne man an jedem Ort beleidigen, erniedrigen, schlagen, schreiben unsere vor Ort tätigen Berater. In der Gesellschaft nehme der Haß gegenüber den Tschetschenen in einer auch von den örtlichen Massenmedien geschürten Kampagne zu.

Nach dem Terroranschlag auf das Theater in Moskau haben profaschistische Gruppen ihre Aktivitäten verstärkt. Bewußt würden Gerüchte geschürt, einige Bewohner der Flüchtlingsunterkunft "Serebrjaniki" (in dieser leben 90 Tschetschenen) seien an dem Terroranschlag beteiligt gewesen. Außerdem, so ein weiteres Gerücht, sei eine Flüchtlingsunterkunft für die Nachbarschaft eine Zeitbombe.

Es bleibt nicht nur bei Artikeln und Meinungen. Am 2. November 2002 überfiel eine Gruppe von 30-40 Jugendlichen in neofaschistischen Uniformen Ruslan Abujewitsch Danilchanow, (Adresse: ul. Sowjetskaja 51/49, geb. 1962) einen Tschetschenen, als er gerade die Moschee verlassen hatte. Ebenfalls Opfer des Überfalls wurde ein Wächter der Moschee, der Danilchanow begleitet hatte. Dieser konnte sich jedoch noch rechtzeitig in die Moschee retten. Die Angreifer beschädigten Fenster und Türe der Moschee, versuchten in diese einzudringen. Ruslan Danilchanow wurde so schwer zusammengeschlagen, daß er mit einem Krankenwagen in die Intensivstation eines Krankenhauses gebracht werden mußte. An dem Übergriff waren auch sechs junge Frauen beteiligt. Sie trugen weiße Kapuzenjacken. Nachdem Ruslan Danilchanow zusammengeschlagen worden war, bildeten sie einen Kreis und vollführten einen rituellen Tanz.

Am 5. November wandte sich der Vorsitzende der Tschetschenisch-inguschisch-russischen Diaspora, A.A. Dabajew, an die Staatsanwaltschaft von Twer mit der Bitte um Aufklärung des Vorfalls. Gleichzeitig forderte er diese auf, Maßnahmen zu ergreifen, wie sie in der Gesetzgebung vorgesehen seien. Sein Schreiben wurde nicht einmal beantwortet. 

Ende November 2002 war von einer ähnlichen Gruppe ein weiterer Tschetschene, Dschambulatow, zusammengeschlagen worden. In der Folge des Überfalls erlag er wenig später im Krankenhaus seinen Verletzungen.

Im Dezember 2002 betraten mehrere hundert Jugendliche mit faschistischen Symbolen an ihrer Kleidung den Markt von Gorbatka und belästigten und bedrohten die dort arbeitenden Armenier und Aserbaidschaner. Diese wandten sich über Mobiltelefone an die Miliz, doch dort hielt man ein Eingreifen nicht für angebracht. Lediglich couragierten Passanten ist es zu verdanken, daß es nicht zu Gewalt gekommen ist. Oder es lag vielleicht auch kein Befehl von oben für ein Progrom vor.

In Beschezk verbreitete man am 17. Februar 2003 das Gerücht, daß ein gewisser Sultan Letschiewitsch Jaschurkajew einen Terroranschlag auf eine Militäreinheit vorbereite. Vor diesem Hintergrund traf sich der Leiter der Diaspora, A.A. Dabajew, mit dem Leiter der Miliz und einem Mitarbeiter des Inlandsgeheimdienstes FSB. Übereinstimmend kamen die Gesprächsteilnehmer zu dem Schluß, daß dieses Gerücht jeglicher Grundlage entbehre. Der angerichtete Schaden in der Stimmung der Bevölkerung war jedoch nicht mehr rückgängig zu machen.

 

Für Tschetschenen ist es sehr schwer, eine Arbeit zu finden. In Spirovo, einer kleinen Ortschaft im Gebiet Twer, sind alle Tschetschenen entlassen worden. Diese hatten sich hier in der Hoffnung angesiedelt, an diesem Ort ein neues Leben beginnen zu können. Das größte ortsansässige Unternehmen war eine Glasfabrik, die einem schon lange in Twer lebenden Tschetschenen gehört. Doch um die Bevölkerung nicht zu provozieren, hatte dieser sich lange Zeit entschieden, keine Tschetschenen anzustellen. Im Sommer letzten Jahres stellte er jedoch einige junge Tschetschenen ein. Nach dem Moskauer Terroranschlag waren sie alle entlassen worden. Im Dorf ist man sich sicher, daß dies auf Initiative der lokalen Verwaltungsbehörde geschehen war.

 

Nicht in allen Regionen hat sich die Situation nach dem Terrorakt von Moskau verschlechtert. Doch von einer Verbesserung kann nirgends gesprochen werden.

Nach wie vor gibt es keine Dokumente, die Kompensationsleistungen für verlorenen Besitz garantieren würden. Laut Bestimmung №510 durften nur Personen in den Genuß von Kompensationszahlungen kommen, die noch vor dem 23. November 1996 Tschetschenien verlassen hatten. Im Dezember 2002 entschied das Oberste Gericht, daß die Festsetzung dieser Frist russischen Gesetzen widerspreche. Trotzdem wurde Bestimmung №510 nach wie vor nicht außer Kraft gesetzt. Kompensationsleistungen für Personen, die in Tschetschenien geblieben waren, oder eine Rückkehr nach Tschetschenien  planen, werden derzeit nur ansatzweise diskutiert.

Schwierig ist die Situation mit Geldeinlagen von Bürgern Tschetscheniens in die Tschetschenische Filiale der Sparkassenbank Rußlands. Im letzten Jahr hatte es lange den Anschein, daß man in dieser Frage einer Lösung näher komme. Es wurde eine Liste von Personen angelegt, die in die Bank eingelegt hatten. In der Liste wurden auch die Summen der Einlagen festgehalten. Da 1998 viele Bürger bei der Finanzkrise große Geldsummen verloren hatten, bemüht sich der Staat, den Betroffenen zumindest teilweise den Schaden zu ersetzen. Rußlandweit wird den Opfern der Finanzkrise schrittweise geholfen: ein Teil des verlorenen Betrages auf den Sparbüchern wird den Betroffenen teilweise ersetzt, die Kompensierung der nicht ersetzten Beträge wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Doch den in Tschetschenien lebenden Menschen wird der ersten Kompensierung das Sparbuch eingezogen, d.h. sie haben keine Hoffnung, in der selben Höhe wie der Rest in Rußland ihren Verlust kompensiert zu bekommen.

Von den Migrationsbehörden bekommen die Binnenflüchtlinge weder Wohnraum noch Geld für die Miete. Gleichzeitig will man die 1000 Plätze in den Unterkünften, auf denen Tschetschenen leben, so schnell wie möglich wieder frei bekommen. Typisch war das Vorgehen im Flüchtlingsheim "Serebrjaniki" (Gebiet Twer, Rayon Vyschnewolozkij). In dieser Unterkunft leben 256 Personen, 155 von ihnen sind Binnenflüchtlinge aus Tschetschenien, die ihre Heimat nach dem Kriegsausbruch 1999 verlassen hatten, trotzdem keinen Status als Binnenflüchtlinge haben. Am 1. August 2002 wurde die Versorgung mit Lebensmitteln eingestellt. Die Flüchtlinge protestierten, wandten sich an verschiedene Behörden. In der Folge berichtete die "Novaja Gazeta" über die Flüchtlingsunterkunft, ausländische Korrespondenten suchten das Haus mehrfach auf. Im September organisierten die Bewohner eine Protest-Aktion vor dem russischen Innenministerium.

Am 9. Dezember 2002 teilte man den Bewohnern von "Serebrjanikov"  mit, Oberst Tichomirow von den Truppen des Innenministeriums habe als Reaktion auf einen Bescheid Befehl der Feuerschutzbehörde die beiden Gebäudekomplexe geschlossen. Die Bewohner mögen doch bitte das Haus verlassen. Den Flüchtlingen, die einen Status als solche hatten, versprach man eine andere Unterbringungsmöglichkeit, den anderen wurde geraten, sich selbst um eine neue Unterkunft zu bemühen. Nur durch den energischen Einsatz einiger Nichtregierungsorganisationen konnte verhindert werden, daß mitten im Winter die Menschen auf die Straße gesetzt wurden. Doch das Einstellen jeglicher Hilfe und die ständigen Drohungen von Seiten der Migrationsbehörden hatten letztendlich ihr Ziel doch erreicht: mittlerweile haben sich praktisch alle Heimbewohner eine neue Bleibe gesucht, einige von ihnen außerhalb Rußlands. Dort warten sie auf einen Entscheid der Behörden, ob sie bleiben können.

 


II. Moskau (und nicht nur Moskau) nach dem Terroranschlag

(auf der Grundlage von Materialien des "Komitees Bürgerbeteiligung")

 

Mit der Geiselnahme im Theater an der Dubrovka setzte eine neue Verfolgungskampagne gegen Tschetschenen und andere "Abkömmlinge des Kaukasus" ein. Diese Kampagne ist faktisch die Wiederholung von Ereignissen, die sich zwei Jahre vorher abgespielt hatten. Und wie nach den Explosionen der Wohnhäuser im Herbst 1999 und in der Unterführung am Puschkin-Platz im Sommer 2000 ging es nicht um die Verfolgung eines Verbrechens. Bei dieser Kampagne ging es um Repressalien gegen friedliche Bürger. Unter dem Vorwand der Verbrechensaufklärung haben die Strafverfolgungsorgane die Gelegenheit genutzt, um mit einem ungeliebten Teil der Bevölkerung, einer ethnischen Gruppe, abzurechnen. Hier geht es um Rache und kollektive Verantwortung an einem Verbrechen, dessen Beteiligung den Verdächtigen nicht im Geringsten nachgewiesen werden konnte.

Zwischen dem 24. Oktober und Ende Dezember 2002 wandte sich eine sehr große Zahl Betroffener an das Komitee Bürgerbeteiligung und andere Nichtregierungsorganisationen.

Die Miliz durchsuchte nach dem Terroranschlag sämtliche Wohnungen von tschetschenischen Familien. Bei diesen Hausdurchsuchungen wurden keine Dokumente vorgelegt, die zur Durchsuchung berechtigt hätten. Die Bewohner der durchsuchten Wohnungen wurden, auch wenn sie bereits lange in Moskau behördlich angemeldet waren, gebeten, schriftlich den Zweck ihres Aufenthaltes in Moskau zu erklären und zu erklären, was sie zum Zeitpunkt des Anschlages gemacht hatten.

Viele, insbesondere jüngere Personen, wurden direkt von der Wohnung zur Miliz abgeführt. Dort wurden sie photographiert und man nahm ihnen die Fingerabdrücke ab. Manchmal wurde sogar Größe und Gewicht gemessen. Wer sein Recht einforderte, dem wurde zu verstehen gegeben, daß man ihm jederzeit Drogen zuschieben könne, die dann als Beweismittel sichergestellt werden würden.

Sehr viele Menschen wurden ohne Angabe von Gründen von ihrer Arbeitsstelle entlassen. Aus dem Unterricht wurden Kinder nach Hause geschickt, weil ihre Eltern keine behördliche Anmeldung hatten. De facto wurde durch diese Maßnahmen Punkt 5 der im Dezember 2000 von einem Gericht für ungültig erklärten Registrierungsvorschriften wieder eingeführt.

Personen, die aus Tschetschenien eintrafen, erhielten entweder überhaupt keine behördliche Meldebescheinigung oder eine lediglich auf 10 Tage befristete. Anfang November 2002 wandte sich das "Komitee Bürgerbeteiligung" in einer Umfrage an mehrere Paßstellen der Miliz. Man riefe auf Bitten einer Moskauerin an, die Besuch ihrer Verwandten aus Tschetschenien erwarte und wollte wissen, ob es vielleicht wegen des Terroranschlages Probleme bei der Registrierung oder den Aufenthaltsfristen geben könnte. Die Antworten waren sehr unterschiedlich: nein, es gebe keine zusätzlichen Beschränkungen, sagten die einen. Andere wiederum meinten, die Registrierung von Personen aus Tschetschenien sei vollständig eingestellt worden. Doch die häufigste Antwort war, man möge doch persönlich vorbeikommen. Schließlich seien weitere Photos erforderlich, die Fingerabdrücke müßten abgenommen, ein Fragebogen ausgefüllt und eine kriminalpolizeiliche Untersuchung vorgenommen werden. Zwar konnte niemand die rechtliche Grundlage für diese neuen Bestimmungen nennen, doch es war offensichtlich, daß hier eine Bestimmung erlassen worden war, deren Ziel es war, die Registrierung von Tschetschenen in Moskau zu verhindern.".[1]*.

Nach dieser telefonischen Umfrage bei den Paßbehörden führte das "Komitee Bürgerbeteiligung" eine weitere Umfrage durch, dieses mal im Namen einer Moskauerin, die Probleme bei der behördlichen Anmeldung ihrer Verwandten aus Tschetschenien gehabt habe und die nun deren Kinder in eine Schule schicken wolle. Dieses Mal wurden die Schulverwaltungen telefonisch befragt. Bei allen Gesprächen erklärte man uns, daß man nicht wisse, daß das Oberste Gericht Anfang 2001 den Punkt 5 der Moskauer Registrierungsvorschriften, wonach nur Kinder die Schule besuchen dürften, deren Eltern behördlich angemeldet seien, für ungültig erklärt hatte. Einige Schulen erklärten offen, diese Kinder nicht aufnehmen zu wollen. Meistens gab man uns jedoch zu verstehen, es sei wohl besser, wenn wir unser Glück bei einer anderen Schule versuchen würde.

Es ist offensichtlich, daß die Vorschrift, Tschetschenen von der Gesellschaft zu isolieren, nicht von heute auf morgen erfunden worden ist. Zunächst begnügten man sich mit Hausdurchsuchungen und Verwarnungen. Doch im nächsten Schritt wurde eine Kampagne gestartet, die Betroffenen mit falschen Anschuldigungen des Besitzes von Drogen, Waffen und der Unterstützung von Terroristen einzuschüchtern. Die Festgenommenen durften nicht zu Hause anrufen, obwohl dies vom Gesetz gefordert wird.  Verwandten und Nichtregierungs­organisationen verschwieg man den wahren Aufenthaltsort. So konnte vielen Betroffen erst ein Anwalt zur Verfügung gestellt werden, als die Anklage bereits fertig formuliert auf dem Tisch lag.

Bei einem Treffen mit Menschenrechtlern im Jahre 2000 hatte die Staatsanwaltschaft Moskau faktisch zugegeben, daß 1999 eine derartige Kampagne stattfand. Jetzt erleben diese Dinge ihre Neuauflage.

Die allgemeine Anspannung destabilisiert das Leben in Moskau und anderen Städten. Für jeden echten Verbrecher ist eine derartige Atmosphäre ein Geschenk, lassen sich doch in so einer Situation viele Verbrechen auf gesetzestreue Bürger schieben, die Opfer von bewußt falschen Beschuldigungen sind. Und auch die Korruption blüht auf, ist ein Lösegeld doch häufig die einzige Möglichkeit, einer Kriminalisierung zu entgehen. In der Gesellschaft gedeiht eine von Fremdenhaß und Rassismus geprägte Stimmung gegen Tschetschenen und Migranten.

 

II. 1. Die Diskriminierung von Tschetschenen in Moskau

 

Ungeachtet der Erklärungen von Präsident und Innenminister, die Tschetschenen wegen der Terroranschläge nicht pauschal zu verfolgen, erleben wir eine Neuauflage der Kampagne von 1999-2000. Ziel dieser Kampagne ist die völlige Kontrolle der in Moskau lebenden Tschetschenen durch die Miliz.

Auf der Grundlage mehrerer Zeugenaussagen unterscheiden wir zwischen einer "weichen" und einer "harten" Form dieser Kontrolle. Zunächst wandte versuchte man es mit der "weichen" Variante. Hier sucht ein Milizionär der nächst gelegenen Milizstelle eine Wohnung von Tschetschenen auf. Er befragt sie über Familienstand und Arbeitsstelle. Die Antworten trägt er in ein Formular ein. (Von einem derartigen Besuch berichtete uns Nina Jachajewa, Mitarbeiterin des "Komitees Bürgerbeteiligung". Ihr Mann ist Tschetschene, von Beruf wissenschaftlicher Angestellter. Während des ersten Krieges floh die Familie aus Grosnij und lebt seitdem in Moskau). Bei der "harten Variante" suchen Milizionäre Tschetschenen bei sich zu Hause auf oder halten sie auf der Straße an, weil angeblich ein Verdacht auf Beteiligung an einem Verbrechen bestehe. Manchmal verhalten sie sich formal und emotionslos, ein anderes mal grob und beleidigend. Dann wird den Tschetschenen vorgeworfen, Terrorismus und Banditenwesen zu unterstützen.

Unseren Informationen zufolge haben alle in Moskau lebenden Tschetschenen nach den Ereignissen am Theater an der Dubrovka eine Kontrolle durch die Miliz über sich ergehen lassen müssen. Von diesen "Kontrollen" sind nicht nur Männer betroffen, sie betreffen alle Tschetschenen, auch Frauen und Kinder. Bereits am 24. Oktober, also einen Tag nach Beginn der Geiselnahme, suchte die Miliz die Wohnung von Chava Meschidova und Elita Usmanova und ihrer Kinder auf. Die Frauen und die vier Kinder wurden zur Miliz abgeführt, wo man ihnen  Fingerabdrücke abnahm und sie mehrere Fragen beantworten mußten, z.B. warum sie nach Moskau gekommen seien, womit sie sich beschäftigen würden, wovon sie ihren Lebensunterhalt bestritten etc. Erst vier Stunden später konnten sie nach Hause gehen.

Mit Hilfe der Meldedaten wurde dieser Personenkreis herausgefiltert. Dies bestätigt eine Szene, der E. Rjabinina, Mitarbeiterin des Komitees, in einer Paßabteilung der Wohnbehörde beiwohnte. Die für die Paßerteilung zuständige Beamte klagte, nun müsse sie sich jetzt auch noch darum kümmern, in welchen Wohnungen Tschetschenen registriert seien. Als ob sie nicht schon genug zu tun hätte. Die andere Möglichkeit herauszufinden, wo Tschetschenen wohnen, ist diese Personen an der Straße anzuhalten und ihre Papiere zu kontrollieren.

Niemandem, dessen Papiere nach dem Terroranschlag kontrolliert worden waren, wurde erklärt, auf welcher rechtlichen Grundlage dies geschehe. Und wer Fragen stellte, mußte sich ein: "Ja wie, schauen Sie keine Nachrichten im Fernsehen?" anhören.

Aelita Schidajewa arbeitete als Kellnerin in einem Cafe des Handelszentrums, unweit der Milizstation "Marinskij Park". Am 30. Oktober drangen Milizionäre dieser Station in das Cafe ein, stellten alle anwesenden Besucher an die Wand, durchsuchten sie und nahmen Aelita mit zur Station. Dort unterzogen sie diese einer 7-stündigen Befragung. Sie möge doch ihre Beteiligung am Terroranschlag im Theater gestehen, forderte man sie auf. Aelitas Mutter schaltete sofort bekannte Rechtsanwälte und die Presse ein, informierte Nichtregierungsorganisationen. Und es ist ihrem energischen Einsatz zu verdanken, daß ihre Tochter wieder nach Hause gehen durfte. Als sie die Miliz verließ, verlor sie das Bewußtsein.

Beim Lesen der Verfügung der Staatsanwaltschaft von Ljublin vom 4. Dezember 2002, in welcher die von A. Schidajewa beantragte Einleitung einer strafrechtlichen Untersuchung gegen die Milizionäre von "Marinskij Park" abgelehnt wurde, wurde uns deutlich, daß die Grundlage der totalen Kontrolle von Tschetschenen durch die Miliz eine Anordnung des Moskauer Staatsanwaltes M.A. Avdjukow an den Leiter der Städtischen Behörde für Inneres vom 28. Oktober 2002 (№ 35-49-02) war. Titel: "Maßnahmen zur Ergreifung von Unterstützern der Geiselnehmer von Nord-Ost."

(Die Erklärung von Aelita Schidajewa an die Moskauer Staatsanwaltschaft und die Antwort finden sich in den Anlagen 2 und 3. Der Text dieser Verfügung war nicht veröffentlicht worden und keine Menschenrechtsorganisation konnte bisher in den Besitz dieses Textes gelangen. Doch wenn man die Ausführung dieser Verfügung beobachtet, wird deutlich, daß hier eine Untersuchung von möglichen Beteiligten auf Grundlage der ethnischen Zugehörigkeit gefordert wird, eindeutig eine Verletzung unserer Gesetze. Die Milizionäre haben sich an diese Verfügung des Moskauer Staatsanwaltes gehalten und alle "Abkömmlinge aus dem Kaukasus, die auf ihrem Territorium leben und arbeiten, einer Kontrolle unterzogen."

Auf unsere Bitte fragte der Dumaabgeordnete V.V. Igrunov am 22. November 2002 den Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation, V.V. Ustinov, ob die Maßnahmen der Moskauer Miliz gegen Tschetschenen im Rahmen der Gesetze seien. Die Generalstaatsanwaltschaft bat die Moskauer Staatsanwaltschaft, diese Anfrage zu beantworten, was letztendlich bedeutete, daß sie sich selbst kontrollieren sollte. Dabei ging letztere folgendermaßen vor: sie wählte einige der vom "Komitee Bürgerbeteiligung" genannten Fälle aus und befand im Ergebnis, daß in den meisten Fällen das Verhalten der Milizionäre nicht zu beanstanden wäre. Die Frage, ob diese Maßnahmen insgesamt im Einklang mit den Gesetzen stehen, wurde nicht beantwortet.

Die im Oktober und November 2002 durchgeführte totale Kontrolle der in Moskau lebenden Tschetschenen ging mit den gleichen Diskriminierungen dieser Personengruppe gegenüber einher, wie wir sie schon von den früheren antitschetschenischen Kampagnen kennen. Die Kontrolle der Ausweispapiere von "Personen kaukasischer Nationalität" ist schon seit langem ein Bestandteil unseres Lebens, doch nach dem terroristischen Überfall auf das Theater nahmen diese Kontrollen an Intensivität zu. Milizionäre standen nun noch mehr an den Metrostationen und U-Bahnausgängen, so daß es für Tschetschenen nicht möglich war, unkontrolliert die U-Bahn zu passieren. In diesen Monaten war es für Tschetschenen gefährlich, auf die Straße zu gehen.

Ein deutliches Zeugnis für die Intensität und gleichzeitige Sinnlosigkeit dieser Kontrollen bietet die folgende Begebenheit: in der Folge des Sturms des Theaters starb Anna Schifrina, Mutter von Tatjana Schifrina, einer Mitarbeiterin des "Komitees Bürgerbeteiligung". Anna Schifrina hatte das Theater als Zuschauerin besucht. Ihre Tochter Tatjana unterrichtete mehrere Jahre Russisch am Bildungszentrum für Flüchtlingskinder, einem Projekt des "Komitees Bürgerbeteiligung". Am 30. Oktober war die Beerdigung. Die Mutter von einem der Schüler von Tatjana, Aminat Asujewa, konnte nicht den Trauerfeierlichkeiten bewohnen, da sie auf dem Weg zur Beerdigung zwei mal von der Miliz angehalten worden war. Diese hatten sie auch nicht auf ihre Bitte hin, sie doch der Beerdigung beiwohnen zu lassen, passieren lassen.

Die Paßkontrolle nach ethnischen Kriterien ist per se gesetzwidrig. Meistens geht diese Paßkontrolle jedoch einher mit weiteren Gesetzesverletzungen. Hier ein typisches Beispiel: Am 13. Dezember 2002 hielt der Milizionär der ersten Abteilung der Miliz zum Schutz der Metro, R.A. Guntschenko, an der U-Bahn-Station "Komsomolskaja-Radialnaja" den tschetschenischen Flüchtling Achmed Arsamakov an. Als Achmed den Milizionär bat, sich vorzustellen und ihm den Grund der Kontrolle mitzuteilen, reagierte der Milizionär nicht. R.A. Guntschenko blätterte Paß und Registrierung von Achmed Arsamakow durch und ging in Richtung Milizbüro. Auch eine erneute Frage von Arsamakow, warum diese Prüfung vorgenommen werde, wurde nicht beantwortet. Dann forderte der Milizionär Arsamakow auf, die Hände hoch zu halten. Achmed begriff, daß man ihn durchsuchen wollte. Dies sei doch gesetzwidrig, so sein Einwand. Man habe kein Recht, ihn ohne Grund und ohne Beisein von Zeugen zu durchsuchen. Doch der Milizionär ließ nicht locker. Achmed erklärte ihm, daß er sich vor einer Durchsuchung fürchte, wisse er doch, wievielen Personen man bei dieser Gelegenheit schon Drogen oder Waffen untergeschoben habe. Deswegen bat er den Milizionär, er möge zunächst seine Hände öffnen. Anschließend durchsuchte dieser Achmed, sperrte ihn in eine Zelle. Doch bald schon entließ er ihn und bat ihn, er möge doch vorab kurz schriftlich erklären, ob er etwas mit den Terroranschlägen auf das McDonald´s Restaurant oder das Theater auf der Dubrovka zu tun habe. Achmed fragte ihn, warum er denn eine derartige Erklärung schreiben solle. "Schreib, wenn Du willst, daß ich dich gehen lasse.". Darauf schrieb Achmed: "Weder ich noch meine Verwandten haben mit diesen Ereignissen irgend etwas zu tun.". Danach ließ der Milizionär ihn gehen.

Achmed Arsamakow ist einer jener wenigen, die sich nicht damit abfinden, daß Polizeiwillkür ungestraft bleibt. Zuhause angekommen, setzte er ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft der Moskauer Metro auf. Er beschrieb, daß ein Mitarbeiter der Miliz mehrfach die Dienstvorschriften und das Gesetz zum Milizwesen verletzt habe (Prüfung der Dokumente ohne Begründung, Weigerung sich vorzustellen, die Weigerung der Milizionärs die Gründe zu nennen, der Versuch, eine Leibeskontrolle unter Verletzung der gesetzlichen Vorschriften durchzuführen). Da sich die Handlungen von R.A. Guntschenko durch nichts anderes als die nationale Zugehörigkeit von Achmed Arsamakow erklären ließen, finden sich in diesem Verhalten auch Hinweise auf ein Verbrechen, wie es in Artikeln 136 und 282 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation beschrieben ist ("Verletzung der Gleichheit, der Rechte und Freiheiten eines Menschen und Staatsbürger", "Schüren von nationalem, Rassen- und religiösen Haß").

Die Staatsanwaltschaft räumte ein, daß das Verbringen von Achmed in die Räumlichkeiten der Miliz gesetzwidrig war. Ebenfalls entbehre die Forderung nach Schreiben einer Erklärung über die Nichtbeteiligung an einem Terroranschlag einer Rechtsgrundlage. Vor diesem Hintergrund beantragte die Staatsanwaltschaft, den Milizionär Guntschenko disziplinarrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Alle weiteren gesetzwidrigen Handlungen von Guntschenko  wurden nicht behandelt. Das Schreiben von Achmed Arsamakow an die Moskauer Staatsanwaltschaft zeigte noch weniger Wirkung.

Der Fall Arsamakow zeigt bei weitem nicht das gesamte Spektrum von Handlungsmöglichkeiten, deren sich die Mitarbeiter der Miliz in derartigen Fällen bedienen. Sein kluges Auftreten bewirkte wahrscheinlich, daß sich der Milizionär zurückgehalten hat. So hat Achmed faktisch einen gesetzwidrigen Kontrollversuch verhindert. Derartige Leibeskontrollen standen gerade im November und Dezember 2002 an der Tagesordnung. Man brauchte nur mit der U-Bahn zu fahren, um zu sehen, wie die Milizionäre in den U-Bahn-Hallen Hosentaschen und Gepäck durchwühlen und sich dabei wenig um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften kümmern.

Am 17. März 2003 wurde Jelena Burtina, Mitarbeiterin des "Komitees Bürgerbeteiligung", Zeugin einer derartigen Kontrolle an der U-Bahn-Station "Komsomolskaja Radialnaja". Sie bat den Milizionär, der gerade die Taschen eines Fahrgastes durchwühlt, diesen anschließend zur Miliz abgeführt und dort in eine Zelle gesperrt hatte, er möge sich doch vorstellen. Als Begründung gab sie an, daß sie den Eindruck habe, der Milizionär habe gesetzwidrig gehandelt. Doch dieser weigerte sich seinen Namen zu nennen, rief sogleich seinen Vorgesetzten A.E. Schlykow herbei. Dieser bestätigte Frau Burtina, daß ein Milizionär nicht verpflichtet sei, "sich jedem Passanten vorzustellen". Daraufhin wandte sich Elena Burtina an die Staatsanwaltschaft der Moskauer Metro. Diese gab Frau Burtina recht: ein Milizionär (es handelte sich um A.A. Nikolajew) sei verpflichtet, seinen Namen auf Bitte eines Mitbürgers zu nennen. Gleichzeitig lehnte es die Staatsanwaltschaft jed