Bernhard Clasen

• BERNHARD CLASEN •

Menschenrechte


1. Menschenrechte sind unteilbar.

2. Menschenrechtsverletzungen sind kein Grund, einen Angriffskrieg zu führen.



In Deutschland lassen sich mehrere Besorgnis erregende Entwicklungen im Bereich der Menschenrechte beobachten: die Behandlung von Flüchtlingen widerspricht eindeutig internationalen Menschenrechtsstandards. Der Krieg gegen den nichtstaatlichen Terror scheint den Machthabenden wichtiger zu sein als der Schutz der individuellen Freiheitsrechte. In diesem Krieg arbeitet Deutschland mit diktatorischen Systemen, wie z.B. dem staatsterroristischen Regime in Usbekistan, zusammen. Gleichzeitig wird häufig sehr viel Verständnis für staatlichen Terror, wie z.B. gegen die Bevölkerung in Tschetschenien, aufgebracht. 

Die Prioritäten der deutschen Politik in der Menschenrechtsfrage sind eindeutig. Der Menschenrechtsbeauftragte der deutschen Bundesregierung, Herr Nooke, hat sein Büro im Aussenministerium. Das sich das Menschenrechtsbüro der deutschen Bundesregierung im Aussenministerium, und nicht im Innen- oder Verteidigungsministerium befindet, zeigt: Menschenrechtsverletzungen sind für die deutschen Regierenden immer noch Dinge, die nur im Ausland passieren können.

Ich halte diesen Menschenrechtsansatz der herrschenden Politik grundsätzlich für falsch. Wenn die deutsche Menschenrechtspolitik glaubwürdig sein will, muß sie bei sich zu Hause in Deutschland anfangen.

Und hier liegt vieles im Argen.

Auch im demokratischen Deutschland werden die Menschenrechte in mehreren Bereichen verletzt. Exemplarisch seien hier nur drei Beispiele genannt:

1.Flüchtlinge und Asyl
2.Der Krieg gegen den nichtstaatlichen Terror
3.Rechte Gewalt



                                                      MENSCHENRECHTSVERLETZUNGEN IN DEUTSCHLAND 2006 Asylbewerber und Flüchtlinge
Die Zahl der Menschen, die in Deutschland einen Asylantrag stellt, nimmt regelmäßig ab. Im November 2006 wurden 1749 Asylanträge gestellt, das sind 715, bzw. ein Drittel; weniger als im November 2005.

Menschen auf der Flucht vor nichtstaatlicher Verfolgung liefen weiterhin Gefahr, in Deutschland keinen Schutz zu finden. Deutsche Gerichte vertraten in ihrer Entscheidungspraxis nach wie vor die Auffassung, dass Asylsuchende, die Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure geltend machen, weder unter den Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 noch den der Europäischen Menschenrechtskonvention fallen. Mit dieser Position verstießen die Behörden gegen internationale Standards. Auch Personen, die vor Menschenrechtsverletzungen fliehen, die der Bevölkerung ihres Herkunftslandes allgemein drohen, waren nicht vor Abschiebung geschützt.

Von Tschetschenen gestellte Asylanträge wurden überwiegend abgelehnt, obwohl Tschetschenen in der Russischen Föderation von schweren Menschenrechtsverletzungen gefährdet waren. Ein wirksamer und dauerhafter Schutz in Deutschland blieb ihnen somit verwehrt.


Die Auswirkungen der Dublin II – Vereinbarungen auf Flüchtlinge in Deutschland

Die Dublin II Verordnung ist am 17.3.2003 in Kraft getreten (anwendbar seit 17.9.2003) und hat das Dubliner Übereinkommen von 1991 abgelöst. Seit der Vollmitgliedschaft Polens in der EU, also seit dem 1. Mai 2004, gilt sie auch für Polen. Sie legt fest, welcher Staat innerhalb der EU für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist. In der Regel ist es der Staat, der einem Flüchtling das Betreten des EU-Territoriums ermöglicht hat.

Viele der tschetschenischen Flüchtlinge sind über Weißrussland an die polnische Grenze gekommen, haben dort einen Asylantrag gestellt, der ihnen die Einreise nach Polen ermöglichte. Mit diesem Asylantrag haben sie ihre Fingerabdrücke abgeben müssen. Reisen sie jetzt weiter, z.B. nach Deutschland, stellen hier einen Asylantrag, so wird überprüft, ob ihre Fingerabdrücke in der Datenbank Eurodac gespeichert sind. Ist dies der Fall wird vom BAMF kein inhaltliches Asylverfahren durchgeführt, sondern ein Rückübernahmeantrag an Polen gerichtet und die Person in Abschiebehaft genommen. Wenn Polen dem Antrag zustimmt, werden sie nach Polen zurückgeschoben. Alleinreisende werden auch dort gleich wieder in Abschiebehaft genommen.

Im ersten Halbjahr 2006 waren schon über 23% der in Deutschland gestellten Asylanträge sogenannte Dublin-Fälle, die Tendenz ist weiter steigend. In diesen Dublin Fällen wird nur noch bürokratisch die Zuständigkeit geprüft und kein eigentliches Asylverfahren mehr durchgeführt. Humanitäre Gesichtspunkte und familiäre Bindungen spielen dabei fast keine Rolle.

Beispiele: Frau A. ist mit ihren vier Kindern über Polen im Oktober 2004 nach Deutschland gekommen. Aufgrund ihrer Gewalterfahrungen in Tschetschenien erhält sie eine psychotherapeutische Behandlung bei einer deutschen Nichtregierungsorganisation. Gleichzeitig wird eine Petition an den Bundestag eingereicht, um ihren Aufenthalt in Deutschland zu legalisieren. Trotz der noch nicht entschiedenen Petition wird ihr 17-jähriger Sohn im Juli 2005 morgens um 6 Uhr von der Polizei abgeholt und nach Polen zurückgeschoben. Im Mai 2006, über die Petition ist immer noch nicht entschieden, wird dann auch Frau A. mit ihren restlichen drei Kindern nach Polen zurückgeschoben. Im Juni 2006 ist die Familie dann zurückgekehrt in eine Nachbarrepublik Tschetscheniens.

Herr B. ist mit seinem 19 jährigen Sohn über Polen nach Deutschland gekommen. Aufgrund von Dublin II wird er in Eisenhüttenstadt in Abschiebehaft genommen. Seine Frau mit drei weiteren Kindern ist in Österreich als Flüchtling anerkannt worden. Alle Versuche von verschiedenen Seiten, Herrn B. die Weiterreise zu seiner Frau nach Österreich im Rahmen der Familienzusammenführung zu ermöglichen, die eigentlich auch in der Dublin II Verordnung vorgesehen ist, blieben erfolglos. Am 25.10.2006 wurde er nach Polen zurückgeschoben.

In den Ländern der EU gibt es eine sehr unterschiedliche Anerkennungspraxis bei Asylanträgen von Tschetschenen. Die Anerkennung fängt an bei annähernd 0% in der Slowakei, geht über 3,5% in Polen, 8,1% in Deutschland bis zu 84% in Österreich.

Eine zentrale Argumentation in der Entscheidungspraxis des BAMF ist der Begriff der „inländischen Fluchtalternative“. Zwar stellt das BAMF eine Vielzahl von Menschenrechts­verletzungen in Tschetschenien fest, ebenso wie die Anwendung von Folter und unmenschlicher Behandlung durch die Polizei und die Sicherheitskräfte. Daraus folgert das BAMF aber nur, dass eine zwangsweise Rückkehr, d.h. Abschiebung nach Tschetschenien, nicht zulässig ist, dafür besteht aber „(dass) grundsätzlich eine inländische Fluchtalternative für tschetschenische Asylantragsteller,...,wenn auch nicht in allen Gebieten der Russischen Föderation, (vorliegt). „(BAMF, 24.10.05, nach B. Esser).

Als politisch Verfolgte bzw. Flüchtlinge nach der GFK wurden vom BAMF nur Personen anerkannt, die eine konkrete, individuelle Verfolgung durch die russischen Sicherheitsorgane glaubhaft machen konnten, denen daher auch eine Rückkehr in die Russische Föderation nicht möglich ist. Dies gilt auch für die Opfer von Willkür, wie sie heute an der Tagesordnung ist, für die laut BAMF kein Schutz in Deutschland notwendig ist, da diese Willkür ja keine gezielte individuelle politische Verfolgungsmaßnahme ist, und aus der Willkür in Tschetschenien nicht auf ein landesweites Verfolgungsinteresse der russischen Behörden geschlossen werden könne.

Die Menschenrechtsorganisation “Memorial” widerspricht: “In Russland gibt es an keinem Ort eine inländische Fluchtalternative für Menschen aus Tschetschenien.” so Swetlana Gannuschkina, Expertin für Flüchtlingsfragen des Menschenrechtszentrums „Memorial“.

Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Anerkennungspraxis bemühen sich die Flüchtlinge, in die Länder zu gelangen, in denen die Wahrscheinlich groß ist, eine Anerkennung als Flüchtling zu erhalten. Doch auf der Grundlage von Dublin II muss dieses Land sie wieder in das EU-Land zurückschicken, das sie als erstes betreten hatten. In der Folge werden viele Familien getrennt. Diese familienfeindliche Praxis ist umso seltsamer als gerade in Deutschland von der herrschenden Politik immer wieder der „Schutz der Familie“ eingeklagt wird.

Letztendlich wird ein bürokratisch organisierter Verschiebebahnhof mit den Flüchtlingen betrieben. In der Realität ist es nämlich so, dass sich insgesamt die Zahl der Rücküberstellungsanträge als auch die Zahl der tatsächlich durchgeführten Rücküberstellungen annähernd ausgleicht. 2005 stellte die BRD 5.527 Rückübernahme­anträge an andere EU-Staaten, gleichzeitig gab es 6.255 Rückübernahmeanträge anderer EU-Staaten an Deutschland. Nur ungefähr die Hälfte der Anträge führt dann auch zu einer tatsächlichen Rücküberstellung, so wurden 2005 2.583 Personen von Deutschland in andere EU-Länder überstellt und gleichzeitig von anderen EU-Ländern 3127 nach Deutschland.


Abschiebehaft

2005 wurden 16.865 Menschen abgeschoben. Viele von ihnen verbrachten ihre letzte Zeit in Deutschland in Haft. "Sie werden gehalten wie Verbrecher", sagt Elisabet von Heidenfeld von der Initiative gegen Abschiebehaft in Berlin. "Dabei ist das einzige Delikt, weswegen sie da sind, dass ihnen die richtigen Papiere fehlen."

Nach Angaben der "Antirassistischen Initiative" in Berlin haben sich seit 1993 mindestens 49 Menschen in Abschiebehaft das Leben genommen. Außerdem wurden deutschlandweit fast 400 Selbstmordversuche im Abschiebeknast bekannt. 

Es hängt vom Bundesland ab, wie in Deutschland mit Abschiebehäftlingen umgegangen wird. Einige Länder halten die Betroffenen so lange in Haft, bis ihre Abschiebung geregelt ist. Das darf in Deutschland bis zu 18 Monaten dauern - länger als in irgendeinem anderen Land der EU.


Der Krieg gegen den nicht-staatlichen Terror

Kurz nach dem 11. September 2001 hatte Gerhard Schröder seine “bedingungslose Solidarität“ mit den USA erklärt. Im November 2001 schickte Deutschland seine ersten Truppen nach Afghanistan. Derzeit (Stand: September 2006) sind 2800 deutsche Soldaten in Afghanistan und Usbekistan, die meisten von ihnen im Rahmen der ISAF-Mission der NATO. Doch in Afghanistan befinden sich auch deutsche KSK – Truppen. Diese kämpfen gemeinsam mit US-Einheiten gegen die Taliban. Der Einsatz der KSK ist mit einer derart hohen Geheimhaltung verbunden, daß nicht einmal die Bundestagsabgeordneten wissen, was die KSK wirklich macht. Vor diesem Hintergrund kann man davon ausgehen, daß diese Truppen keine humanitären Aufträge durchführen. Im Dezember 2006 forderte der Abgeordnete Norman Paech den deutschen Verteidigungsminister auf, der Öffentlichkeit mitzuteilen, ob sich derzeit KSK-Truppen in Afghanistan im Einsatz befänden. Der Europaabgeordnete Tobias Pflüger geht davon aus, dass sich derzeit 100 deutsche KSK-Soldaten in Afghanistan befinden.

Angesichts der großen Geheimhaltung um den Einsatz der KSK-Truppen wurde dieser Einsatz lange Zeit in der Öffentlichkeit nicht einmal diskutiert.

Dies änderte sich erst im September 2006. Im August 2006 war Murat Kurnaz, ein in Bremen lebender türkischer Staatsbürger, aus der vier-jährigen Haft in dem US-Gefängnis Guantanomo entlassen worden. Kurnaz berichtete nach seiner Freilassung, daß er während seiner Haft durch die US-Truppen in Afghanistan auch von deutschen Soldaten verhört und mißhandelt worden war. Einer der beiden deutschen Soldaten hatte sich als KSK-Angehöriger ausgegeben.

Kurnaz war im Dezember 2001 unter dem Verdacht, ein Taliban zu sein, in Pakistan verhaftet und anschließend den US-amerikanischen Truppen in Kandahar (Afghanistan) übergeben worden. 2002 hatten die US-Truppen ihn in das Gefängnis Guantanomo (Kuba) gebracht. Dort war Kurnaz mehrmals von deutschen Beamten des Bundesnachrichtendienstes und des Bundesamtes für Verfassungsschutz verhört worden.


Die deutsche Zusammenarbeit mit Usbekistan

Deutsche ISAF-Soldaten fliegen über den deutschen Luftwaffenstützpunkt Termez (Usbekistan) nach Afghanistan. Der Luftwaffenstützpunkt Termez ist für die deutschen Truppen in Afghanistan von existenzieller Wichtigkeit. In ihrem Krieg gegen den nicht­staatlichen Terror scheinen die Verantwortlichen in der deutschen Politik keine großen Probleme mit dem Staatsterror des usbekischen Regimes zu haben. Am 13. Mai 2005 hatten usbekische Regierungskräfte 500 Demonstranten in der Stadt Andischan erschossen. Folter ist in den Gefängnissen Usbekistans an der Tagesordnung. Und am 9. und 10. Dezember 2005 hat der Verteidigungsstaatssekretär Friedbert Pflüger mit der Regierung unter dem Präsidenten Karimow einen für die NATO und die Bundeswehr zentralen Deal gemacht: trotz der gegen das usbekische Regime verhängten EU-Sanktionen darrf die Bundeswehr den Stützpunkt Termez weiter nutzen, und somit auch alle anderen NATO-Staaten.

Der usbekische Innenminiister Sakri Almatow ließ sich daraufhin kurz vor Weihnachten in einer Klinik in Hannover (dem Herkunftsort des Staatssekretärs Friedbert Pflüger) medizinisch behandeln, obwohl er wohl einer der Hauptverantwortlichen des Massakers von Andischan ist und für alle usbekischen Regierungsmitglieder ein Visaverbot besteht.
v Deutschland vergibt an Usbekistan umfangreiche Militärhilfe, zuletzt wurde Sanitätsmaterial aus Beständen der Bundeswehr in Höhe von 280000 Euro an Usbekistan geschenkt. Die Schenkung sei „Ausdruck der guten Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Usbekistan auf militärischen Gebiet“ so der deutsche Botschafter Joachim Kinderlen.


Rechte Gewalt.

Der Trend ist so deutlich wie erschreckend: Das BKA registriert bei der rechtsextremen Kriminalität eine Steigerung von mehr als 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das Bundeskriminalamt erfasste bis Ende August fast 8.000 rechte Straftaten. Das sind über 20 Prozent mehr als in den ersten acht Monaten des Vorjahres. Dem Blatt zufolge zeichnet sich im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2004 (5.127 Straftaten) sogar ein Anstieg um 50 Prozent ab. Zuvor hatte die Präsidentin des Zentralrats der Juden in Deutschland, Charlotte Knobloch, erklärt, immer mehr Vorfälle „zeigen, dass Antisemitismus und Rechtsextremismus in einigen Gesellschaftsschichten fest verankert sind“.

Die Zunahme rechter Gewalt geht einher mit Wahlerfolgen rechtsextremer Parteien in den letzten zwei Jahren. Im September 2004 hatte die rechtsradikale NPD bei den Landtagswahlen in Sachsen 9,1% der Stimmen erzielt. Im gleichen Monat errang die rechtsradikale DVU in Brandenburg 6,1%. Im September 2006 erhielt die NPD in Mecklenburg-Vorpommern 7,3%. So sind derzeit in drei deutschen Landtagen rechtsextreme Parteien vertreten. 


Menschenrechte in der GUS

Als Fachmann für die Länder der GUS beobachte ich die Situation in den Republiken der GUS sehr genau. Im engen Kontakt mit Menschenrechtlern vor Ort, mit Menschenrechts­organisationen, wie Amnesty International (Berlin), Memorial (Moskau) und der International Helsinki Federation (Wien) arbeite ich für die Einhaltung der Menschenrechte in den Republiken der GUS.

Nähere Informationen über meine Arbeit in der GUS auf meinen Internet-Seiten zu Russland, Usbekistan, Armenien, Aserbaidschan und Belarus.


Prinzipien meiner Menschenrechtsarbeit:

  1. Menschenrechte sind unteilbar.
  2. Menschenrechte dürfen nicht als Vorwand für Kriege benutzt werden.
  3. Wer von anderen die Einhaltung der Menschenrechte fordert, sollte auch die Menschenrechtsverletzungen im eigenen Land wahrnehmen.



Quellen:

1) Neues Deutschland, 12.12.2006

2) Yearly report, Jahresbericht 2004 von Amnesty International

3) Vortrag von Harald Glöde, Flüchtlingsrat Brandenburg, am 23.11.2006 in Berlin im Haus der Demokratie

4) Svetlana Gannuschkina: Menschen aus Tschetschenien in der Russischen Föderation, Juli 2005 – Juli 2006, Moskau 2006, Verlag R.Valent

5) taz vom 2.9.2006

6) Süddeutsche Zeitung, 4.10.2006

7) Stern, Oct. 4th, 2006, http://www.stern.de/politik/ausland/573135.html?nv=cb

8) Tobias Pflueger: was macht die Bundeswehr in Usbekistan, November 2006, http://www.tobias-pflueger.de/material/TP-Materialien-2-Usbekistan.pdf, Seite 32.

9) Sueddeutsche Zeitung, October 17th, 2006

10) taz, Dec. 16th, 2006

 


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