1. Menschenrechte sind unteilbar.
2. Menschenrechtsverletzungen sind kein Grund,
einen Angriffskrieg zu führen.
In Deutschland lassen sich mehrere Besorgnis
erregende Entwicklungen im Bereich der Menschenrechte beobachten: die Behandlung
von Flüchtlingen widerspricht eindeutig internationalen Menschenrechtsstandards.
Der Krieg gegen den nichtstaatlichen Terror scheint den Machthabenden wichtiger
zu sein als der Schutz der individuellen Freiheitsrechte. In diesem Krieg arbeitet
Deutschland mit diktatorischen Systemen, wie z.B. dem staatsterroristischen
Regime in Usbekistan, zusammen. Gleichzeitig wird häufig sehr viel Verständnis
für staatlichen Terror, wie z.B. gegen die Bevölkerung in Tschetschenien,
aufgebracht.
Die Prioritäten der deutschen Politik
in der Menschenrechtsfrage sind eindeutig. Der Menschenrechtsbeauftragte der
deutschen Bundesregierung, Herr Nooke, hat sein Büro im Aussenministerium.
Das sich das Menschenrechtsbüro der deutschen Bundesregierung im Aussenministerium,
und nicht im Innen- oder Verteidigungsministerium befindet, zeigt: Menschenrechtsverletzungen
sind für die deutschen Regierenden immer noch Dinge, die nur im Ausland
passieren können.
Ich halte diesen Menschenrechtsansatz
der herrschenden Politik grundsätzlich für falsch. Wenn die deutsche
Menschenrechtspolitik glaubwürdig sein will, muß sie bei sich zu
Hause in Deutschland anfangen.
Und hier liegt vieles im Argen.
Auch im demokratischen Deutschland werden
die Menschenrechte in mehreren Bereichen verletzt. Exemplarisch seien hier nur
drei Beispiele genannt:
1.Flüchtlinge und Asyl
2.Der Krieg gegen den nichtstaatlichen Terror
3.Rechte Gewalt
MENSCHENRECHTSVERLETZUNGEN IN DEUTSCHLAND 2006
Asylbewerber und Flüchtlinge
Die Zahl der Menschen, die in Deutschland einen Asylantrag
stellt, nimmt regelmäßig ab. Im November 2006 wurden 1749 Asylanträge
gestellt, das sind 715, bzw. ein Drittel; weniger als im November 2005.
Menschen auf der Flucht vor nichtstaatlicher Verfolgung
liefen weiterhin Gefahr, in Deutschland keinen Schutz zu finden. Deutsche Gerichte
vertraten in ihrer Entscheidungspraxis nach wie vor die Auffassung, dass Asylsuchende,
die Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure geltend machen, weder unter den
Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 noch den der Europäischen
Menschenrechtskonvention fallen. Mit dieser Position verstießen die Behörden
gegen internationale Standards. Auch Personen, die vor Menschenrechtsverletzungen
fliehen, die der Bevölkerung ihres Herkunftslandes allgemein drohen, waren
nicht vor Abschiebung geschützt.
Von Tschetschenen gestellte Asylanträge wurden überwiegend
abgelehnt, obwohl Tschetschenen in der Russischen Föderation von schweren
Menschenrechtsverletzungen gefährdet waren. Ein wirksamer und dauerhafter
Schutz in Deutschland blieb ihnen somit verwehrt.
Die Auswirkungen der Dublin II – Vereinbarungen
auf Flüchtlinge in Deutschland
Die Dublin II Verordnung ist am 17.3.2003
in Kraft getreten (anwendbar seit 17.9.2003) und hat das Dubliner Übereinkommen
von 1991 abgelöst. Seit der Vollmitgliedschaft Polens in der EU, also seit
dem 1. Mai 2004, gilt sie auch für Polen. Sie legt fest, welcher Staat
innerhalb der EU für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig
ist. In der Regel ist es der Staat, der einem Flüchtling das Betreten des
EU-Territoriums ermöglicht hat.
Viele der
tschetschenischen Flüchtlinge sind über Weißrussland an die
polnische Grenze gekommen, haben dort einen Asylantrag gestellt, der ihnen die
Einreise nach Polen ermöglichte. Mit diesem Asylantrag haben sie ihre Fingerabdrücke
abgeben müssen. Reisen sie jetzt weiter, z.B. nach Deutschland, stellen
hier einen Asylantrag, so wird überprüft, ob ihre Fingerabdrücke
in der Datenbank Eurodac gespeichert sind. Ist dies der Fall wird vom BAMF kein
inhaltliches Asylverfahren durchgeführt, sondern ein Rückübernahmeantrag
an Polen gerichtet und die Person in Abschiebehaft genommen. Wenn Polen dem
Antrag zustimmt, werden sie nach Polen zurückgeschoben. Alleinreisende
werden auch dort gleich wieder in Abschiebehaft genommen.
Im ersten
Halbjahr 2006 waren schon über 23% der in Deutschland gestellten Asylanträge
sogenannte Dublin-Fälle, die Tendenz ist weiter steigend. In diesen Dublin
Fällen wird nur noch bürokratisch die Zuständigkeit geprüft
und kein eigentliches Asylverfahren mehr durchgeführt. Humanitäre
Gesichtspunkte und familiäre Bindungen spielen dabei fast keine Rolle.
Beispiele: Frau A. ist mit ihren vier
Kindern über Polen im Oktober 2004 nach Deutschland gekommen. Aufgrund
ihrer Gewalterfahrungen in Tschetschenien erhält sie eine psychotherapeutische
Behandlung bei einer deutschen Nichtregierungsorganisation. Gleichzeitig wird
eine Petition an den Bundestag eingereicht, um ihren Aufenthalt in Deutschland
zu legalisieren. Trotz der noch nicht entschiedenen Petition wird ihr 17-jähriger
Sohn im Juli 2005 morgens um 6 Uhr von der Polizei abgeholt und nach Polen zurückgeschoben.
Im Mai 2006, über die Petition ist immer noch nicht entschieden, wird dann
auch Frau A. mit ihren restlichen drei Kindern nach Polen zurückgeschoben.
Im Juni 2006 ist die Familie dann zurückgekehrt in eine Nachbarrepublik
Tschetscheniens.
Herr B. ist
mit seinem 19 jährigen Sohn über Polen nach Deutschland gekommen.
Aufgrund von Dublin II wird er in Eisenhüttenstadt in Abschiebehaft genommen.
Seine Frau mit drei weiteren Kindern ist in Österreich als Flüchtling
anerkannt worden. Alle Versuche von verschiedenen Seiten, Herrn B. die Weiterreise
zu seiner Frau nach Österreich im Rahmen der Familienzusammenführung
zu ermöglichen, die eigentlich auch in der Dublin II Verordnung vorgesehen
ist, blieben erfolglos. Am 25.10.2006 wurde er nach Polen zurückgeschoben.
In den Ländern
der EU gibt es eine sehr unterschiedliche Anerkennungspraxis bei Asylanträgen
von Tschetschenen. Die Anerkennung fängt an bei annähernd 0% in der
Slowakei, geht über 3,5% in Polen, 8,1% in Deutschland bis zu 84% in Österreich.
Eine zentrale Argumentation in der Entscheidungspraxis
des BAMF ist der Begriff der „inländischen Fluchtalternative“. Zwar stellt
das BAMF eine Vielzahl von Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien fest,
ebenso wie die Anwendung von Folter und unmenschlicher Behandlung durch die
Polizei und die Sicherheitskräfte. Daraus folgert das BAMF aber nur, dass
eine zwangsweise Rückkehr, d.h. Abschiebung nach Tschetschenien, nicht
zulässig ist, dafür besteht aber „(dass) grundsätzlich eine inländische
Fluchtalternative für tschetschenische Asylantragsteller,...,wenn auch
nicht in allen Gebieten der Russischen Föderation, (vorliegt). „(BAMF,
24.10.05, nach B. Esser).
Als politisch
Verfolgte bzw. Flüchtlinge nach der GFK wurden vom BAMF nur Personen anerkannt,
die eine konkrete, individuelle Verfolgung durch die russischen Sicherheitsorgane
glaubhaft machen konnten, denen daher auch eine Rückkehr in die Russische
Föderation nicht möglich ist. Dies gilt auch für die Opfer von
Willkür, wie sie heute an der Tagesordnung ist, für die laut BAMF
kein Schutz in Deutschland notwendig ist, da diese Willkür ja keine gezielte
individuelle politische Verfolgungsmaßnahme ist, und aus der Willkür
in Tschetschenien nicht auf ein landesweites Verfolgungsinteresse der russischen
Behörden geschlossen werden könne.
Die Menschenrechtsorganisation “Memorial”
widerspricht: “In Russland gibt es an keinem Ort eine inländische Fluchtalternative
für Menschen aus Tschetschenien.” so Swetlana Gannuschkina, Expertin für
Flüchtlingsfragen des Menschenrechtszentrums „Memorial“.
Vor
dem Hintergrund der unterschiedlichen Anerkennungspraxis bemühen sich die
Flüchtlinge, in die Länder zu gelangen, in denen die Wahrscheinlich
groß ist, eine Anerkennung als Flüchtling zu erhalten. Doch auf der
Grundlage von Dublin II muss dieses Land sie wieder in das EU-Land zurückschicken,
das sie als erstes betreten hatten. In der Folge werden viele Familien getrennt.
Diese familienfeindliche Praxis ist umso seltsamer als gerade in Deutschland
von der herrschenden Politik immer wieder der „Schutz der Familie“ eingeklagt
wird.
Letztendlich
wird ein bürokratisch organisierter Verschiebebahnhof mit den Flüchtlingen
betrieben. In der Realität ist es nämlich so, dass sich insgesamt
die Zahl der Rücküberstellungsanträge als auch die Zahl der tatsächlich
durchgeführten Rücküberstellungen annähernd ausgleicht.
2005 stellte die BRD 5.527 Rückübernahmeanträge an andere EU-Staaten,
gleichzeitig gab es 6.255 Rückübernahmeanträge anderer EU-Staaten
an Deutschland. Nur ungefähr die Hälfte der Anträge führt
dann auch zu einer tatsächlichen Rücküberstellung, so wurden
2005 2.583 Personen von Deutschland in andere EU-Länder überstellt
und gleichzeitig von anderen EU-Ländern 3127 nach Deutschland.
Abschiebehaft
2005 wurden
16.865 Menschen abgeschoben. Viele von ihnen verbrachten ihre letzte Zeit in
Deutschland in Haft. "Sie werden gehalten wie Verbrecher", sagt Elisabet
von Heidenfeld von der Initiative gegen Abschiebehaft in Berlin. "Dabei
ist das einzige Delikt, weswegen sie da sind, dass ihnen die richtigen Papiere
fehlen."
Nach Angaben der "Antirassistischen Initiative" in Berlin haben sich
seit 1993 mindestens 49 Menschen in Abschiebehaft das Leben genommen. Außerdem
wurden deutschlandweit fast 400 Selbstmordversuche im Abschiebeknast bekannt.
Es hängt vom Bundesland ab, wie in Deutschland mit Abschiebehäftlingen
umgegangen wird. Einige Länder halten die Betroffenen so lange in Haft,
bis ihre Abschiebung geregelt ist. Das darf in Deutschland bis zu 18 Monaten
dauern - länger als in irgendeinem anderen Land der EU.
Der Krieg gegen den nicht-staatlichen Terror
Kurz nach dem 11. September 2001 hatte
Gerhard Schröder seine “bedingungslose Solidarität“ mit den USA erklärt.
Im November 2001 schickte Deutschland seine ersten Truppen nach Afghanistan.
Derzeit (Stand: September 2006) sind 2800 deutsche Soldaten in Afghanistan und
Usbekistan, die meisten von ihnen im Rahmen der ISAF-Mission der NATO. Doch
in Afghanistan befinden sich auch deutsche KSK – Truppen. Diese kämpfen
gemeinsam mit US-Einheiten gegen die Taliban. Der Einsatz der KSK ist mit einer
derart hohen Geheimhaltung verbunden, daß nicht einmal die Bundestagsabgeordneten
wissen, was die KSK wirklich macht. Vor diesem Hintergrund kann man davon ausgehen,
daß diese Truppen keine humanitären Aufträge durchführen.
Im Dezember 2006 forderte der Abgeordnete Norman Paech den deutschen Verteidigungsminister
auf, der Öffentlichkeit mitzuteilen, ob sich derzeit KSK-Truppen in Afghanistan
im Einsatz befänden. Der Europaabgeordnete Tobias Pflüger geht davon
aus, dass sich derzeit 100 deutsche KSK-Soldaten in Afghanistan befinden.
Angesichts der großen Geheimhaltung
um den Einsatz der KSK-Truppen wurde dieser Einsatz lange Zeit in der Öffentlichkeit
nicht einmal diskutiert.
Dies änderte sich erst im September
2006. Im August 2006 war Murat Kurnaz, ein in Bremen lebender türkischer
Staatsbürger, aus der vier-jährigen Haft in dem US-Gefängnis
Guantanomo entlassen worden. Kurnaz berichtete nach seiner Freilassung, daß
er während seiner Haft durch die US-Truppen in Afghanistan auch von deutschen
Soldaten verhört und mißhandelt worden war. Einer der beiden deutschen
Soldaten hatte sich als KSK-Angehöriger ausgegeben.
Kurnaz war im Dezember 2001 unter dem
Verdacht, ein Taliban zu sein, in Pakistan verhaftet und anschließend
den US-amerikanischen Truppen in Kandahar (Afghanistan) übergeben worden.
2002 hatten die US-Truppen ihn in das Gefängnis Guantanomo (Kuba) gebracht.
Dort war Kurnaz mehrmals von deutschen Beamten des Bundesnachrichtendienstes
und des Bundesamtes für Verfassungsschutz verhört worden.
Die deutsche Zusammenarbeit mit Usbekistan
Deutsche ISAF-Soldaten fliegen über
den deutschen Luftwaffenstützpunkt Termez (Usbekistan) nach Afghanistan.
Der Luftwaffenstützpunkt Termez ist für die deutschen Truppen in Afghanistan
von existenzieller Wichtigkeit. In ihrem Krieg gegen den nichtstaatlichen Terror
scheinen die Verantwortlichen in der deutschen Politik keine großen Probleme
mit dem Staatsterror des usbekischen Regimes zu haben. Am 13. Mai 2005 hatten
usbekische Regierungskräfte 500 Demonstranten in der Stadt Andischan erschossen.
Folter ist in den Gefängnissen Usbekistans an der Tagesordnung. Und am
9. und 10. Dezember 2005 hat der Verteidigungsstaatssekretär Friedbert
Pflüger mit der Regierung unter dem Präsidenten Karimow einen für
die NATO und die Bundeswehr zentralen Deal gemacht: trotz der gegen das usbekische
Regime verhängten EU-Sanktionen darrf die Bundeswehr den Stützpunkt
Termez weiter nutzen, und somit auch alle anderen NATO-Staaten.
Der usbekische Innenminiister Sakri Almatow
ließ sich daraufhin kurz vor Weihnachten in einer Klinik in Hannover (dem
Herkunftsort des Staatssekretärs Friedbert Pflüger) medizinisch behandeln,
obwohl er wohl einer der Hauptverantwortlichen des Massakers von Andischan ist
und für alle usbekischen Regierungsmitglieder ein Visaverbot besteht. v
Deutschland vergibt an Usbekistan umfangreiche
Militärhilfe, zuletzt wurde Sanitätsmaterial aus Beständen der
Bundeswehr in Höhe von 280000 Euro an Usbekistan geschenkt. Die Schenkung
sei „Ausdruck der guten Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Usbekistan auf
militärischen Gebiet“ so der deutsche Botschafter Joachim Kinderlen.
Rechte Gewalt.
Der Trend ist so deutlich wie erschreckend:
Das BKA registriert bei der rechtsextremen Kriminalität eine Steigerung
von mehr als 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das Bundeskriminalamt erfasste
bis Ende August fast 8.000 rechte Straftaten. Das sind über 20 Prozent
mehr als in den ersten acht Monaten des Vorjahres. Dem Blatt zufolge zeichnet
sich im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2004 (5.127 Straftaten) sogar ein Anstieg
um 50 Prozent ab. Zuvor hatte die Präsidentin des Zentralrats der Juden
in Deutschland, Charlotte Knobloch, erklärt, immer mehr Vorfälle „zeigen,
dass Antisemitismus und Rechtsextremismus in einigen Gesellschaftsschichten
fest verankert sind“.
Die Zunahme rechter Gewalt geht einher
mit Wahlerfolgen rechtsextremer Parteien in den letzten zwei Jahren. Im September
2004 hatte die rechtsradikale NPD bei den Landtagswahlen in Sachsen 9,1% der
Stimmen erzielt. Im gleichen Monat errang die rechtsradikale DVU in Brandenburg
6,1%. Im September 2006 erhielt die NPD in Mecklenburg-Vorpommern 7,3%. So sind
derzeit in drei deutschen Landtagen rechtsextreme Parteien vertreten.
Menschenrechte in der GUS
Als Fachmann für die Länder
der GUS beobachte ich die Situation in den Republiken der GUS sehr genau. Im
engen Kontakt mit Menschenrechtlern vor Ort, mit Menschenrechtsorganisationen,
wie Amnesty International (Berlin), Memorial (Moskau) und der International
Helsinki Federation (Wien) arbeite ich für die Einhaltung der Menschenrechte
in den Republiken der GUS.
Nähere Informationen über meine
Arbeit in der GUS auf meinen Internet-Seiten zu Russland, Usbekistan, Armenien,
Aserbaidschan und Belarus.
Prinzipien meiner Menschenrechtsarbeit:
Menschenrechte sind unteilbar.
Menschenrechte dürfen nicht
als Vorwand für Kriege benutzt werden.
Wer von anderen die Einhaltung
der Menschenrechte fordert, sollte auch die Menschenrechtsverletzungen im
eigenen Land wahrnehmen.
Quellen:
1) Neues
Deutschland, 12.12.2006
2) Yearly
report, Jahresbericht 2004 von Amnesty International
3) Vortrag
von Harald Glöde, Flüchtlingsrat Brandenburg, am 23.11.2006 in Berlin
im Haus der Demokratie
4) Svetlana
Gannuschkina: Menschen aus Tschetschenien in der Russischen Föderation,
Juli 2005 – Juli 2006, Moskau 2006, Verlag R.Valent