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50.000 Abschiebungen aus Russland jährlich –
Intensive Zusammenarbeit der Geheimdienste bei der Abschiebung von Flüchtlingen
Wenn es um Abschiebungen von Flüchtlingen aus Russland nach Zentralasien oder China geht, klappt die Zusammenarbeit. Für politische Flüchtlinge aus China oder Zentralasien ist Russland nicht sicher. Zu diesem Schluss kommt ein gemeinsamer Bericht der russischen Menschenrechtsorganisationen „Memorial“ und „Komitee Bürgerbeteiligung“ unter der Federführung von Elena Rjabinina.
Jährlich werden 50.000 Menschen aus Russland in andere GUS-Staaten und China abgeschoben. Der Abschiebung geht oft monatelange Abschiebehaft voraus. Unter dem Deckmantel eines „Kampfes gegen den internationalen Terrorismus“ werden Menschen abgeschoben, die in ihrer Heimat aus religiösen oder politischen Gründen verfolgt werden.
Ihre Grundlage hatten sich die Staaten der „Schanghaier Organisationen für Zusammenarbeit“, in der neben China und Russland auch die zentralasiatischen Staaten Kasachstan, Kirgisien, Tadschikistan und Usbekistan Mitglied sind, mit der sog. „Minsker Konvention“ geschaffen, die die gegenseitige Auslieferungspraxis regelt. Auf der Grundlage dieses Vertrages wurde eine gemeinsame Datenbank all der Personen geschaffen, die in Russland, Zentralasien oder China auf der Fahndungsliste stehen.
Besonders dramatisch, so Elena Rjabinina, sind Abschiebungen nach Usbekistan oder China.
Abschiebungen nach Usbekistan
Im Oktober 2006 war der usbekische Flüchtling Rustam Muminow in den Räumlichkeiten des „Komitees Bürgerbeteiligung“ von FSB-Beamten verhaftet und wenig später nach Usbekistan abgeschoben worden, obwohl der Europäische Menschengerichtshof in Strassburg in einer Eilentscheidung die Abschiebung verboten hatte. Da eine Berufungsklage von Muminow zu diesem Zeitpunkt noch nicht behandelt war, hatte Muminow auch nach russischem Recht Abschiebeschutz gehabt. Im Januar 2007 war Muminow aufgrund einer fabrizierten Anklage in Usbekistan zu einer Freiheitsstrafe von 5,5 Jahren verurteilt worden.
Ein weiterer Flüchtling aus Usbekistan, Alischer Usmanow, glaubte sich in Russland sicher, war er doch in den Besitz der russischen Staatsbürgerschaft gelangt. Doch Russland entzog ihm die Staatsbürgerschaft, wenig später wurde er vom usbekischen Geheimdienst nach Usbekistan entführt. Elena Rjabinina ist sich sicher: Usmanow hätte nie vom usbekischen Geheimdienst entführt und sicher über die Staatsgrenze gebracht werden können, wenn ihm nicht seine russischen Kollegen Hilfe geleistet hätten. Der Leiter der Kriminalpolizei des Rayons Wachitovsk der Stadt Kasan, V.V. Kononenko, der die Suchmeldung nach dem vermissten Usmanow zu bearbeiten hatte, hatte einem russischen Menschenrechtler erklärt, es mache doch keinen Sinn mehr, an einer Rückkehr von Usmanow nach Russland zu arbeiten. „Schließlich ist dieser ein Terrorist. Und hier spielt es keine Rolle, dass ihn ein Gericht vom Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation freigesprochen hat. Die Rechtsschutzorgane verfügen über Informationen, die das Gegenteil besagen.“.
Abschiebung von Falun Gong-Anhängern nach China
Am 28. März 2007 wurden die praktizierende 44-jährige Falun Gong Anhängerin Ma Chuei und ihre 8-jährige Tochter vom Föderalen Migrationsdienst und der Einwanderungskontrollbehörde in St. Petersburg festgenommen und in Auslieferungshaft genommen. Noch am gleichen Tag wurden sie abends nach China deportiert. Ma Chuei war vom UNHCR als schützbedürftiger Flüchtling anerkannt, ihre Klage gegen den Ablehnungsbescheid als Flüchtling war zu diesem Zeitpunkt im Gericht für eine Verhandlung angesetzt. Diese Gründe hätten eine Abschiebung bereits verboten.
Während der in großer Eile durchgeführten Abschiebung verweigerte man Ma Chuej die Möglichkeit, einen Anwalt mit der Verteidigung ihrer Rechte zu beauftragen. Und man verweigerte ihr auch einen Kontakt zu UNHCR und ICRC. Auch ihre Bitte, ihr einen Dolmetscher zur Verfügung zu stellen, wurde abgelehnt. Ihr ebenfalls in St. Petersburg lebender Mann, Li Tschengun, durfte sich nicht mit ihr treffen, um zumindest das Kind in seine Obhut zu nehmen.
Der ganze Ablauf dieser Abschiebung lebt die Vermutung nahe, dass der russische Geheimdienst bei dieser eine wichtige Rolle spielte.
Sofort nach ihrer Ankunft in China wurde Ma Chuej verhaftet und neun Tage inhaftiert. Nach Auskunft ihrer Verwandten traf sie nach der Haft in einem derart verwirrten Zustand zu Hause ein, dass sie nicht einmal in der Lage war, mit ihrem Mann ein Telefonat zu führen.
Am 13. Mai 2007 wurde der chinesische Falun Gong-Anhänger Gao Tschunman in seiner Wohnung in St. Petersburg von Mitarbeitern des Föderalen Migrationsdienstes verhaftet und anschließend nach China deportiert. Die Beamten mussten den Invaliden aus seiner Wohnung tragen. Gao Tschunman ist mit einer russischen Staatsbürgerin verheiratet. Bei seiner Verhaftung und der anschließenden Deportation ignorierte man den Umstand, dass dieser um Asyl ersucht hatte. Auch Gao Tschunman durfte weder mit seinem Anwalt in Kontakt treten noch erhielt er einen Dolmetscher. Nach seiner Ankunft in China riss der Kontakt zu ihm ab. Es gibt nur Information aus zweiter Hand. Gao Tschunman, so Elena Rjabinina, sei nach Angaben seiner Verwandten sehr verängstigt und scheue jegliche Kontaktaufnahme.
Bleibt zu hoffen, dass dieser Bericht von der deutschen Asylrechtssprechung gelesen wird, Russland nicht mehr als sichere Fluchtalternative für Flüchtlinge aus Zentralasien und China genannt wird.
Den vollständigen Bericht finden Sie hier:
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