Bernhard Clasen

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Aktuelles

2.9.2007, MOSKAU: USBEKISCHER FLÜCHTLING SOLL NACH TASCHKENT ABGESCHOBEN WERDEN

Russische Menschenrechtsorganisationen schlagen Alarm. Möglicherweise wird in den nächsten Tagen wieder ein politischer Flüchtling aus Usbekistan in seine Heimat abgeschoben. Was Ausgelieferten dort droht, wissen Flüchtlinge so gut wie die Menschenrechtsorganisationen und die Geheimdienste: eine Verurteilung zu mehreren Jahren Haft aufgrund von fabrizierten Vorwürfen. Folter und Gewalt sind in usbekischen Gefängnissen an der Tagesordnung.

Ende 2005 war der 40-jährige Usbeke Jaschin Djuraev von Usbekistan nach Russland geflohen, weil er die Drangsalierungen durch die usbekischen Behörden und Geheimdienste nicht mehr ertragen konnte. Diese werfen ihm vor, der moslemischen Bewegung „Tabligi Dschamaat“ anzugehören. Mitglieder dieser Bewegung lehnen aus Prinzip jegliche Einmischung in die Politik und politisches Engagement ab.

Wenig später stellten die usbekischen Behörden an Russland ein Auslieferungsersuchen. Anfang 2007 kommt Djuraev in Abschiebehaft. Die Menschenrechts¬organisation „Memorial“ schaltet sich ein, kümmert sich darum, dass eine Anwältin der Menschenrechtsorganisation den Usbeken vertritt. Diese bemüht sich um die Anerkennung des Usbeken als politischem Flüchtling. Doch der Föderale Migrationsdienst Russlands lehnt ab.

Am 30. August 2007 entscheidet die russische Generalstaatsanwaltschaft, Djuraev nicht auszuliefern. Doch, so die Menschenrechtsorganisation Memorial, sei kein Grund zur Entwarnung gegeben. Noch am gleichen Tag hatte ein Moskauer Gericht die Abschiebung des usbekischen Flüchtlings aus administrativen Gründen verfügt. Die Anwältin des Usbeken, Marina Morosowa, wendet sich sofort an die Berufungsinstanz und den Europüischen Menschengerichtshof in Strassburg.

Menschenrechtler fürchten, dass der Usbeke in Verletzung von russischem und internationalem Recht bereits in den nächsten Tagen abgeschoben wird.

„Memorial“ erinnert an einen ähnlichen Fall, der sich vor einem Jahr ereignet hatte. Am 24. Oktober 2006 war der Usbeke Rustam Muminov gesetzwidrig den usbekischen Behörden übergeben worden, obwohl die Entscheidung über eine Abschiebung aus verwaltungstechnischen Gründen noch keine Rechtskraft erlangt hatte, gegen die Entscheidung eine Berufungsklage eingelegt worden war und der Europäische Menschengerichtshof die Abschiebung verboten hatte. Die Abschiebung von Muminov selbst war von FSB-Beamten durchgeführt worden. Memorial berichtet, dass Rustam Muminov im Januar 2007 in Usbekistan aufgrund von gefälschten Anschuldigungen aus dem religiösen Bereich zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden ist.

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