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24.8.2007. Angarsk. Der Rechtsanwalt der Opfer des Überfalls auf das Zeltlager der Umweltschützer in Angarsk am 21. Juli 2007 zum Stand der Ermittlungen

Am 21. Juli war in Angarsk der Umweltschützer Ilya Borodaenko von russischen Skinheads ermordet worden. Die „Nowaja Gazeta“ berichtet hierzu am 24.8.:

Angarsk, 24.08.07. Die Verdächtigen des Überfalls auf das Zeltlager der Umweltschützer waren kurz vor dem Verbrechen von der Miliz festgehalten worden.

17:21. Wjatscheslaw Iwanez, Anwalt der Opfer des Überfalls auf das Zeltlager, und gleichzeitig der Vorsitzende des städtischen Anwaltkollegiums, berichtete in einem Interview mit der „Nowaja Gazeta“, dass derzeit gegen mindestens 10 Personen Anklage erhoben worden wäre. Einige der Angeklagten seien nach Artikel 111, Absatz 4 StGB RF („Vorsätzliche schwere Beeinträchtigung der Gesundheit mit Todesfolge“) angeklagt. Unter diesem Anklagepunkt stünden die, denen eine „ernsthafte Beteiligung“ am Überfall auf Ilya Borodaenko vorgeworfen wird. Die restlichen seien nach Artikel 213 (Hooliganwesen) angeklagt.

“Es ist kein Geheimnis, dass in dem Verfahren derzeit extremistische Motive oder Aufstacheln zum Hass als Motiv der Tat keine Rolle spielen. Von Seite der Ermittlung scheint man keine Eile zu haben, derartige Schlüsse ziehen zu wollen“, sagte der Anwalt.

So sei es den Ermittlungsbehörden gelungen, fast alle Teilnehmer zu ermitteln. Nach Angaben von Iwanez ist der Grund dieser sehr schnellen Festnahme der Umstand, dass alle Bewohner des Zeltlagers unter Beobachtung durch die Organe standen. So hatte man nicht nur die Dokumente der Bewohner des Zeltlagers kontrolliert, man hatte sie gesetzwidrig 6 Stunden auf der Miliz festgehalten, wo man ihre Fingerabdrücke abgenommen und sie gefilmt habe. Derartiges sei laut Gesetz zwar nur mit Zustimmung der Betroffenen möglich, doch diesen hatte man faktisch keine andere Wahl gelassen. In ähnlicher Weise waren eine gewisse Zeit später die inzwischen Angeklagten, als sie in Richtung des Zeltlagers unterwegs waren, behandelt worden. D.h. als diese Gruppe sich auf den Weg zu dem geplanten Verbrechen machte, war die gesamte Gruppe von der Miliz festgehalten worden. Dabei mussten alle ihre Ausweise vorlegen, und bei den meisten notierte sich die Miliz die Passdaten. „Warum konnte der größte Teil von ihnen frisch nach der Tat festgenommen werden? Die Antwort ist einfach: die Miliz hatte ja noch deren Passdaten. So kann festgestellt werden, dass die Gruppe (der Täter, d.Ü.) zunächst festgehalten worden war. Nachdem man sie anschließend wieder hatte gehen lassen, machte sie sich in Richtung Zeltlager auf den Weg“, so Rechtsanwalt Wjatscheslaw Iwanzew.

Siehe auch:
Angarsk

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