18.4.2010: Russische Menschenrechtsorganisation "Memorial": Von tausenden von Verschleppungen sind nur wenige aufgeklärt
Nach wie vor sind die allermeisten von tausenden von Verschleppungen in Tschetschenien unaufgeklärt. Dies lasse sich vor allem mit der systematischen Sabotage der Aufklärung dieser Fälle durch die Strukturen des tschetschenischen Innenministeriums und der Ermittlungsbehörde der russischen Staatsanwaltschaft erklären. Zu diesem Schluss kommt die russische Menschenrechtsorganisation „Memorial“ in einer am Freitag in Moskau veröffentlichten Erklärung. Diese Erkenntnis, so die Menschenrechtler, lasse sich immer dann schriftlich belegen, wenn man in den Besitz von Ermittlungsakten komme. „Memorial“ hatte sich zu dieser Stellungnahme entschieden, nachdem der Organisation Einzelheiten der Ermittlungen zur Verschleppung von Sarema Gajsanowa, einer Mitarbeiterin des „Dänischen Flüchtlingsrates“, bekannt geworden waren.
Sarema Gajsanowa war am 31. Oktober 2009 in Grosnij von tschetschenischen Milizionären bei einem Einsatz, der von Tschetscheniens Präsident Ramsan Kadyrow befehligt worden war, verhaftet worden. Bei ihrer Verhaftung war gleichzeitig ein Mann, der sich im Haus von Gajsanowa aufhielt, von den tschetschenischen Sicherheitskräften getötet worden. Dieser soll, so die tschetschenischen Behörden, einer bewaffneten illegalen Formation angehört haben. Seit ihrer Verhaftung fehlt von Sarema Gajsanowa jede Spur.
Sofort nach der Verschleppung von Gajsanowa hatte sich deren Mutter über die Menschenrechtsorganisation „Memorial“ an den Straßburger Menschengerichtshof gewandt. In der Folge forderte das Straßburger Gericht die entsprechenden Dokumente von Staatsanwaltschaft und tschetschenischer Miliz an.
Nachdem sich „Memorial“, das die Interessen der Klägerin wahrnimmt, mit den Unterlagen vertraut machen konnte, ging es am Freitag mit der Erklärung an die Öffentlichkeit, die Strukturen des tschetschenischen Innenministeriums und die Ermittler der russischen Staatsanwaltschaft würden eine echte Aufklärung der Verschleppung der Menschenrechtlerin verhindern. Die Akten belegten, so „Memorial“, dass die Behörden die Aufklärung verschleppt hätten, ja an manchen Stellen die Akten sogar manipuliert hatten.
Nachdem die Entführungen in Tschetschenien 2008 mit 42 bekannten Fällen auf einem neuen Tiefstand seit 2000 gewesen seien, hatten sich diese in 2009 wieder mehr als verdoppelt. Nach den Morden an tschetschenischen Menschenrechtlern würden sich immer mehr Betroffene scheuen, mit „Memorial“ überhaupt in Kontakt zu treten. Deswegen müsse davon ausgegangen werden, dass die 90 bekannt gewordenen Entführungen in 2009 nur die Spitze eines Eisberges seien, so die Menschenrechtler von „Memorial“.
Russland ist in diesem Monat erneut vom Europäischen Menschengerichtshof in Straßburg zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden ist. 720 Tausend Euro muss das Land an Kläger aus dem Kaukasus bezahlen, deren Angehörige verschleppt worden waren. Russland hatte in diesem Monat sieben Verfahren nach Klagen russischer Staatsbürger aus Tschetschenien und Dagestan verloren, deren Angehörige zwischen 2000 und 2005 entweder spurlos verschwunden waren oder ermordet aufgefunden wurden. Juristisch betreut worden waren die Kläger von „Memorial“.
Bereits im Februar war Russland in zwei Prozessen vom Straßburger Menschengerichtshof wegen des spurlosen Verschwindens von Tschetschenen zu einer Zahlung von 120 Tausend Euro verurteilt worden.
Die meisten der insgesamt 33.500 Klagen, die derzeit dem Europäischen Menschengerichtshof in Straßburg vorliegen, kommen aus Russland. Bei diesen geht es in der Mehrzahl um Menschenrechtsverletzungen im Nordkaukasus.