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5.12.2007. Tjumen: Usbekischer Flüchtling nach Usbekistan ausgeliefert
Der usbekische Flüchtling Abudugani Kamaliew wurde am Morgen des 5. Dezember von Russland nach Usbekistan abgeschoben. Dies wurde der russischen Menschenrechtlerlin Elena Rjabinina vom stellvertretenden Leiter des Abschiebegefängnisse bestätigt, in dem Kamliew die letzten Tage vor seiner Abschiebung inhaftiert war. Die Anordnung zur Abschiebung sei „von oben gekommen“ zitiert ihn Rjabinina. In letzter Minute noch hatten Menschenrechtler gegen die Abschiebung gekämpft und den Europäischen Menschengerichtshof in Strassburg angerufen. Dieser verbot den russischen Behörden die Abschiebung. Die Eilentscheidung des Menschengerichtshofes war der russischen Gesandten im Strassburger Menschengerichtshof, Veronika Milintschuk, am Nachmittag des 4. Dezember übermittelt worden. Auch die russische Staatsanwaltschaft hatte vor einem Jahr ein entsprechendes Auslieferungsgesuch der usbekischen Behörden abgelehnt.
Trotzdem wurde Kamaliew in der Nacht vom 4. auf den 5. Dezember von Tjumen nach Taschkent ausgeflogen.
Am 23. November war der aus Usbekistan stammende Abudugani Kamaliew das letzte Mal gesehen worden, als er mit seinem Wagen von seiner Wohnung in der Siedlung Andreewskij in das nahegelegene Tjumen fuhr. Dort warteten seine Bekannten jedoch vergeblich auf ihn.
Am 27. November hatte Kamaliews Ehefrau Elena Rjabinina vom „Komitee Bürgerbeteiligung“ über das Verschwinden ihres Mannes informiert und gleichzeitig mitgeteilt, dass sich dieser bereits in Abschiebehaft befände. Mehrere Tage verschwiegen die Behörden die Abschiebehaft des Flüchtlings.
Kamaliew ist nicht der erste usbekische Flüchtling, der trotz eines Abschiebeverbotes von russischer Generalstaatsanwaltschaft und Europäischem Menschengerichtshof vom Geheimdienst entführt und wenig später nach Usbekistan abgeschoben worden ist. Im April 2007 war Abdulaziz Bojmatow im Gebiet Swerdlowsk entführt und anschließend in sein Heimatland ausgeliefert worden. Noch vier Monate zuvor hatte die russische Generalstaatsanwaltschaft ein usbekisches Auslieferungsgesuchen abgelehnt hatte. Sofort nach der Abschiebung kam Bojmatow in ein usbekisches Untersuchungsgefängnis.
Menschenrechtler fürchten, dass der Abgeschobene in Usbekistan selbst mit einem unfairen Prozess und einer mehrjährigen Haftstrafe zu rechnen habe. Folter sei in usbekischen Gefängnissen an der Tagesordnung.
Abdugani Tursinow war 1997 von Usbekistan nach Russland umgesiedelt, hatte 2000 die Russin Majmuna Kamaliewa geheiratet und auch ihren Namen angenommen. Seit 2000 ist er russischer Staatsbürger.
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