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SIEBEN JAHRE DANACH GERECHTIGKEIT

Strassburger Menschengerichtshof fordert Schadensersatz für tschetschenische Opfer von „Säuberungen“

Am 4. Oktober 2007 entschied der Europäische Menschengerichtshof in Strassburg, der Klage von drei Frauen aus Tschetschenien statt zu geben. Mit Hilfe von Rechtsanwälten der Gesellschaft „Memorial“ hatten Petimat Gojgowoj, Cheledi Machauri und Elena Gontscharuk in einer Klage gegen Russland erreicht, dass Russland den Frauen für das ihnen bei einer „Säuberungsaktion“ durch russische Truppen im tschetschenischen Grosnij im Januar 2000 zugefügte Leid insgesamt 145 Tausend Euro Schmerzensgeld bezahlen muss.

Bei einer „Säuberungsaktion“ russischer Truppen in Grosnij im Januar 2000 waren die Mutter und der Bruder von Elena Gontscharuk ums Leben gekommen. Die beiden anderen Klägerinnen überlebten nur durch ein Wunder die „Säuberung“. Die Klägerinnen hatten nach Drohungen gegen ihre Person Russland verlassen, leben heute im Ausland.

Die Vertreter Russlands stellten sich bei der Verhandlung in Strassburg auf den Standpunkt, dass nicht nachweisbar sei, dass die Opfer von russischen Soldaten getötet worden seien. Dem hielten die Klägerinnen aus Tschetschenien entgegen, Grosnij sei zum Zeitpunkt der "Säuberung" völlständig in der Hand des russischen Truppen gewesen. Deswegen hätten diese auch die Verantwortung für die toten ZivilistInnen zu tragen.
Im September 1999 hatten die russischen Truppen mit der Bombardierung von Grosnij begonnen, Anfang Dezember bildeten die Truppen einen festen Ring um die Stadt, für die Menschen gab es keine Korridore, über die sie die Stadt gefahrlos hätten verlassen können. Zigtausende von Menschen mussten so in der aus der Luft angegriffenen Stadt verharren. Im Januar 2000 hatte das Militär Dutzende von StadtbewohnerInnen getötet. Überlebende berichteten später von den Schrecken des Januars 2000.


Quelle: Memorial, Moskau, 4.10.2007

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