27.9.2007: Menschenrechtler warnen vor Lockerung oder Aufhebung der
Sanktionen gegen Usbekistan
In einem gemeinsamen Aufruf appellieren usbekische, russische und ukrainische Menschenrechtler und Journalisten an die Europäische Union, die Sanktionen gegen Usbekistan weder zu lockern noch aufzuheben. „In usbekischen Haftanstalten ist Folter an der Tagesordnung, das Rote Kreuz erhält zu den Gefängnissen keinen Zutritt, Menschenrechtler, Journalisten und andere Gewissensgefangene sitzen zum Teil hohe Freiheitsstrafen ab“ sagte Nadeschda Atajewa, in Frankreich lebende Usbekin und als Präsidentin der Assoziation „Menschenrechte in Zentralasien“ Initiatorin des Aufrufes. „Gleichzeitig sieht es derzeit so aus,
als würde die Europäische Union Anfang Oktober die 2005 nach dem Massaker von Andischan beschlossenen
Sanktionen gegen die zentralasiatische ehemalige Sowjetrepublik aufheben oder zumindest lockern“ so Atajewa.
„Und wenn die Sanktionen aufgehoben werden sollten, wird dies wohl in erster Linie dem deutschen Einfluss in der Europäischen
Union zu verdanken sein.“, so Atajewa.
Die Ereignisse in Andischan
Als Reaktion auf die blutige Niederschlagung der Unruhen in Andischan im Mai 2005 hatten die Außenminister der
25 EU-Staaten am 3. Oktober 2005 Maßnahmen gegen Usbekistan ergriffen. Verhängt wurden ein Waffenembargo
und Einreiseverbot für hochrangige Regierungsvertreter, das Kooperationsabkommen mit Usbekistan wurde eingefroren.
Am 12. und 13. Mai 2005 hatte die usbekische Regierung in der Stadt Andischan brutal Demonstrationen niedergeschlagen.
Dabei kamen hunderte von Menschen ums Leben. Nach dem Massaker von Andischan hatte das Regime des usbekischen Diktators
Karimow in einer Reihe von Prozessen, die an die Schauprozesse der Stalinzeit erinnerten und die zum größten
Teil hinter verschlossenen Türen stattfanden, zahlreiche Unschuldige zu Haftstrafen verurteilt. Unter ihnen, so der Appell,
seien auch Dutzende von Journalisten und Menschenrechtlern. Menschenrechtsorganisationen, wie Human Rights Watch,
seien des Landes verwiesen worden, de-facto sei die staatliche Zensur wieder allgegenwärtig, so der Appell.
Gläubige, Moslems und christliche Gruppen, wie Baptisten, Zeugen Jehovas und Angehörige
der Pfingstbewegung,
seien Opfer dieser Verfolgung geworden.
Folter, so der Appell, sei in den usbekischen Haftanstalten an der Tagesordnung. Die Gefangenen dürften
nur in sehr beschränktem Umfang Besuch von Verwandten oder Anwälten erhalten. Den Autoren sind Fälle
bekannt, in denen Andersdenkende gewaltsam in eine psychiatrische Klinik eingewiesen worden wären, wo man sie
gegen ihren Willen behandelt hatte.
Nach wie vor sei Kinderarbeit in der Republik üblich. Zwei Monate im Jahr müssen diese ohne irgendwelche
Entlohnung auf den Baumwollfeldern arbeiten.
Die Menschenrechtler warnen die europäische Politik in ihrer Petition vor einer Aufhebung der
Sanktionen. Eine Aufhebung der Sanktionen, so die Autoren, wäre ein Geschenk an das Regime des Diktators Karimow,
würde diesen geradezu zu einer Fortsetzung der Repressionen ermutigen. Gleichzeitig dürfe das Land aber nicht
isoliert werden. Vielmehr müsse der Dialog mit Usbekistan in Menschenrechtsfragen fortgesetzt, im Bereich von
Bildung und in humanitären Fragen müsste mit dem Land zusammengearbeitet, wirtschaftliche Kontakte dürften
nicht eingefroren werden.
Deutschland unterhält seit 2002 in der usbekischen Stadt Termez einen Bundeswehrstützpunkt, der für
die in Afghanistan eingesetzten Bundeswehrsoldaten von wichtiger logistischer Bedeutung ist.
Unterschrieben ist der Aufruf zur Fortführung der Sanktionen gegen Usbekistan u.a. von den russischen
Menschenrechtlern Oleg Orlow, Sergej Kowalow, Svetlana Gannuschkina, Grigorij Pasko, Andrej Babizkij, Elena Rjabinina
und den in Usbekistan lebenden Menschenrechtsaktivisten Elena Urlaewa, Achtam Schajmardanow, Abdillo Toschiboj ugli
und Surat Ikramow. Dutzende Usbeken haben ihre Unterstützung des Aufrufes zugesichert, wollten jedoch aus
Sicherheitsgründen nicht genannt werden.